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Gemeinde Wehingen

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Sonstige Bebauungspläne

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Landenbach 1- Erweiterung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach §2 Abs. 1 BauGB


Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“ aufzustellen. 
Der Planbereich ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Die Fläche liegt auf Gemarkung Wehingen. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha. Das Plangebiet berührt voraussichtlich folgende Flurstücke: 3512/1, 3512/2 tlw., 4000 tlw., 4002 tlw., 4003 tlw., 4004 tlw., 4005 tlw. und 4045/2 tlw..
 

Ziel und Zweck der Planänderung
Seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Landenbach“ haben sich die wechselseitigen Anforderungen von Gewerbe und Planausweisung deutlich weiterentwickelt. Zur langfristigen Sicherung eines Standorts sind die Regulierungen des Bebauungsplanes an die gewerblichen Anforderungsprofile anzupassen. Mit der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes soll diesen Entwicklungen Rechnung getragen und das Gebiet ergänzend geordnet sowie erweitert werden. 
Generelles Ziel ist, dass durch dieses Verfahren dem akuten Bedarf des heimischen Gewerbes Abhilfe geleistet und damit die Sicherung und Schaffung der hiesigen Arbeitsplätze aus planungsrechtlicher Sicht sichergestellt werden kann. Die Gemeinde will die rechtlichen Voraussetzungen schnellstmöglich voranbringen und die planungsrechtlichen Bedingungen regeln.

Frühzeitige Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3(1) BauGB wird gesondert bekanntgegeben.

Wehingen, den 25.09.2023
Gerhard Reichegger
Bürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 29. September 2023 bis 09. Oktober 2023 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
 

http://www.wehingen.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene