Seite drucken
Gemeinde Wehingen

Auszug aus der Gemeinderatssitung vom 07.03.2016

Bis zu der in der letzten Sitzung erfolgten Entscheidung für „Schlossberghalle Wehingen“ hat es sich der Gemeinderat mit der Namensgebung für die neue Festhalle nicht leicht gemacht. Insgesamt sind über 40 Vorschläge eingegangen. Die am häufigsten eingebrachten Vorschläge „ Bärahalle Wehingen, Bär(a)Halle Wehingen, Bürglehalle Wehingen, Hochberghalle Wehingen, Schlossberghalle Wehingen, Wehinger Festhalle, Festhalle Wehingen, Neue Festhalle Wehingen und Josef-Bär-Halle„ wurden zunächst für die Abstimmung aufgenommen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters wurde der Vorschlag „ Josef-Bär-Halle“ gestrichen. Mit großer Mehrheit legte der Gemeinderat für die neue Festhalle „Schlossberghalle Wehingen“ fest. Eine Benutzungs- und Gebührenordnung wurde erlassen. Die Anschaffung von abnehmbaren Sitzpolstern wird überprüft. Die Gemeinde wird am 21. Mai am Tag der Städtebauförderung teilnehmen. Vorgesehen sind eine Besichtigung der neuen Festhalle sowie Informationen über geplante Sanierungsmaßnahmen und anstehende Aufgaben.

Die Vorsitzende des Musikvereins, Frau Andrea Steiner informierte über die erfolgreiche Arbeit der in Kooperation mit der Schlossbergschule eingerichteten Bläserklasse. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Kooperationsvereinbarung um weitere 2 Jahre und der damit verbundenen Förderung zu. Der an der Schlossbergschule angebotene Mittagstisch wird zwischenzeitlich von über 50 Schülern angenommen. Von Planung, Bau, Weiterentwicklung, Instandhaltung und Verwaltung des Backbones (Basisnetz) erwartet die Gemeinde hinsichtlich eines anzustrebenden flächendeckenden Glasfaserausbaus mit FTTB-Standards (Glasfaserkabel bis ins Gebäude) Vorteile. Die Stammkapitaleinlage beträgt voraussichtlich 50 Cent, somit ca. 1.800 € für die Gemeinde Wehingen. Außerdem wird in der Startphase eine Betriebsumlage in Höhe von 6.000 € für 5 Jahre erhoben. Aufgrund von Änderungen der Gemeindeordnung, wonach auch Fraktionen des Gemeinderates im Amtsblatt ein „angemessener Umfang“ für Beiträge eingeräumt wird, muss dies in einem Redaktionsstatut geregelt werden. Weitere Änderungen der Gemeindeordnung betreffen u.a. auch für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern erstmals ab den Kommunalwahlen 2019 die Abschaffung von Hinderungsgründen aus Ehe-, Verwandtschaft und Schwägerschaft für die Mitglieder im Gemeinderat.

Im Bereich der Albstraße/Rubäckerstraße muss eine beschädigte Birco-Rinne dringend durch eine neue Schwerlastrinne ausgetauscht werden. Mit Aufwendungen in Höhe von ca. 6.000 € muss gerechnet werden. Die Urnenanlage auf dem Friedhof wird um insgesamt 28 Urnenkammern erweitert. Der Anschaffung eines Wasserleckortungsgeräts mit voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 4.000 € stimmte der Gemeinderat zu. Die Zwischenrevision im Gemeindewald wurde zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtnutzung entspricht mit 50 % der planmäßigen Höhe exakt dem veranschlagten Hiebsatz. Nähere Informationen hierzu erhält der Gemeinderat bei einer Waldbegehung am 09. Mai 2016 geplant. Eingegangene Brennholzbestellungen von 205,50 fm Laubholz und 22 fm Nadelholz können problemlos bedient werden.

http://www.wehingen.de//rathaus-service/archiv