Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALLbis 

Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL

Gemeinde Wehingen bis 

Es tritt im Warnzeitraum oberhalb 400 m leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 8 cm erreicht. Die Schneefallgrenze steigt auf 1500 Meter. Verbreitet wird es glatt.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: Rutschgefahr. Handlungsempfehlungen: Verhalten im Straßenverkehr anpassen (Schnee/Glätte und mögliche Sichtbehinderungen)

Diese Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt

Erstellt am 

Amtliche WARNUNG vor FROST

Gemeinde Wehingen bis 

Es tritt leichter Frost um -1 °C auf.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: mögliche Frostschäden. Handlungsempfehlungen: ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen

Diese Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt

Erstellt am 

Amtliche WARNUNG vor FROST

Gemeinde Wehingen bis 

Es tritt leichter Frost zwischen 0 °C und -2 °C auf.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: mögliche Frostschäden. Handlungsempfehlungen: ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen

Diese Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt

Erstellt am 

Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE

Gemeinde Wehingen bis 

Es besteht Glättegefahr.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: Rutschgefahr. Handlungsempfehlungen: Verhalten im Straßenverkehr anpassen

Diese Daten wurden vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt

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Hauptbereich

Archiv

Gemeinderatssitzung vom 10.04.2017

icon.crdate20.04.2017

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes “Harras-Wochenendhausgebiet“ wird beabsichtigt, das bisherige Sondergebiet für Wochenendhäuser, in ein Reines Wohngebiet abzuändern, und damit in diesem Gebiet auch dauerhaftes Wohnen zuzulassen. Nach dem Einleitungsbeschluss des Gemeinderats vom 23.01.2017 wurden auf Anregung von Anliegern, Hecken und Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 Meter als mögliche Grundstückseinfriedung für zulässig erklärt, und in die Örtlichen Bebauungsvorschriften aufgenommen. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Planentwurf mit den zugehörigen Anlagen, die zur Ansicht auf dem Bürgermeisteramt ausgelegt werden, einstimmig zu.

Für die am 24 September 2017 stattfindende Bundestagswahl beschlossen der Bürgermeister und der Gemeinderat einstimmig die Besetzung des Wahlvorstandes im Urnenwahlbezirk, mit dem Wahllokal in der Aula der Schlossbergschule, sowie des Briefwahlvorstandes zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Sitzungssaal des Rathauses.

Bereits seit dem Jahr 2003 wird von der Gemeinde Wehingen an Vereine, die Jugendliche unter 18 Jahren betreuen, neben der allgemeinen jährlichen Vereinsförderung, eine weitere jährliche Jugendförderung in Höhe von insgesamt ca. 5.000,-- € ausbezahlt.
Anhand einer Vereinsumfrage wurden von der Gemeindeverwaltung die bisher vorliegenden Betreuungszahlen aktualisiert. Ab dem Jahr 2017 wird die auf diesen Zahlen aufbauende Jugendförderung der Gemeinde, entsprechend angepasst.

Da die Gemeinde Wehingen nach dem Ausscheiden von Herrn Bürgermeister Bär nicht mehr durch ihren Bürgermeister in der Mitgliederversammlung der Sozialstation Spaichingen-Heuberg vertreten war, beschloss die Versammlung nach kurzer Beratung einstimmig, Herrn Bürgermeister Reichegger, neben Frau Gemeinderätin Isolde Reger, und Herrn Gemeinderat Bernd Hafen, als dritten Vertreter für die Mitgliederversammlung zu benennen.
Herr Gemeinderat Jürgen Gätschmann, der bisher als dritter Vertreter der Gemeinde benannt war, hat zugunsten von Herrn Bürgermeister Reichegger freiwillig auf sein bisheriges Vertreteramt verzichtet.

Noch nicht einig erklärte sich der Gemeinderat Wehingen mit einem vom Architekturbüro Muffler unterbreiteten Gestaltungsvorschlag für die noch freie Wandfläche im Mehrzweckraum der Schlossberghalle. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, bei der örtlichen Künstlerin Gabi Weiss alternative Gestaltungsvorschläge für die Wandfläche einzuholen, über die in einer der kommenden Sitzungen beraten werden soll.

Aufgrund von übermäßigen Geräuschemissionen im Bereich der Schlossberghalle, hervorgerufen durch offenstehende Türen während Veranstaltungen, sowie durch Veranstaltungsbesucher und Gäste die sich nachts auf dem Hallenvorplatz aufgehalten haben, sind bei der Gemeindeverwaltung Anliegerbeschwerden eingegangen.
Aus diesem Grund sollen zukünftige Mieter und Nutzer der Halle nochmals verstärkt auf die in der Benutzungsordnung festgelegten, und dem vorgenannten Verhalten entgegenstehenden Nutzungsbedingungen / -auflagen hingewiesen werden.
Bei zukünftige Verstößen droht den Betroffenen ein Hallenbelegungsverbot.

Bereits im Jahr 2000 wurde durch das Büro Weber Ingenieure aus Pforzheim eine umfangreiche Datenerhebung zum Hochwasserschutz in der Gemeinde Wehingen durchgeführt. Aufgrund neu aufgetretener Schadensfälle im Jahr 2014 wurde die Ingenieurgesellschaft Breinlinger bereits in der Vergangenheit mit der Ermittlung von weiteren Lösungsansätzen beauftragt. Derzeit wird vom Büro Breinlinger, in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt des Landkreises Tuttlingen abgeklärt, welche Hochwasserschutzmaßnahmen zwingend notwendig sind, um auch entsprechende Fördermittel zu erhalten.

Für den erst im Jahr 2018 zur Durchführung vorgesehenen 2. Bauabschnitts der Erweiterung des Wehinger Friedhofs, wurde von der Landschaftsarchitektin Siegmund aus Schömberg-Schörzingen, die auch bereits den 1. Bauabschnitt planerisch begleitet hat, ein Honorarangebot für die weiteren Ingenieurleistungen angefordert.
Nach eingehender Diskussion und Prüfung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die angebotenen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 - 3 zum Preis von 18.372,64 € an das Büro Siegmund Landschaftsarchitektur zu vergeben.
Dabei soll bei der Ausführungsplanung auch ein besonderes Augenmerk auf die Zugänglichkeit / Begehbarkeit der einzelnen Gräber und Grabfelder gelegt werden.

Die Bodenrichtwerte für Bauland, Bauerwartungsland, sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Wehingen wurden durch den zuständigen Gutachterausschuss zum Ende des Kalenderjahres 2016 festgestellt bzw. fortgeschrieben. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 30.12.2016 werden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht, und können zusätzlich auch auf der Homepage der Gemeinde Wehingen ( www.wehingen.de ) eingesehen / abgerufen werden.

Der turnusmäßig anstehende Austausch von insgesamt 130 Wasserzählern in der Gemeinde Wehingen wurde zum Angebotspreis von 5.512,32 € an die Firma Aquameter/Saarlouis, vergeben.

Erfreut zeigte sich Bürgermeister Reichegger über die bereits am 04.04.2017 durchgeführte Neugründung eines Kulturvereins Wehingen e.V., der sich die Durchführung und Förderung kultureller Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorstellungen, Vorträge und Kunstausstellungen in der Gemeinde Wehingen zur Aufgabe gemacht hat. Nach erfolgter Eintragung des Vereins im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart, ist vorgesehen, weitere Vereinsmitglieder, die beispielsweise in Helferkreisen organisiert werden können, zu werben.

Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das im Jahr 2019 anstehende 50-jährige Partnerschaftsjubiläum der Gemeinden Wehingen und St. Berthevin, durch Feierlichkeiten in beiden Gemeinden, würdig begangen werden soll. Der Gemeinderat signalisierte hierbei einvernehmlich, die Gemeindepartnerschaft auch in Zukunft weiterhin, sowohl ideell, als auch materiell, zu unterstützen.

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