Gemeinderatssitzung Protokoll vom 08.02.2021
icon.crdate11.02.2021
Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:
Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:
Zu Beginn der Sitzung ging der Vorsitzende in einem Rückblick auf die bereits seit März 2020 bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ein.
Er führte aus, dass die Corona-Gesamtsituation trotz aktuell rückläufiger Inzidenzwerte nach wie vor ernst sei, und die Erreichung der angestrebten Ziele daher noch Zeit braucht.
Verbunden mit der Hoffnung auf weiterhin abnehmende Infektionszahlen, die nach und nach eine Rückkehr zu einem normalen Schul- und Geschäftsalltag ermöglichen würden, bat er um Verständnis für die nach wie vor bestehenden Beschränkungen.
Freiwillige Feuerwehr
Bestätigung der Wahl der stellvertretenden Kommandanten Bernd Hafen und Ramon Käfer
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die jährliche Generalversammlung der Feuerwehr Wehingen im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Daher musste die Wahl der beiden Stellvertretenden Kommandanten separat durchgeführt werden.
Hierbei wurden mit großer Mehrheit und jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren Herr Bernd Hafen zum 1. Stellvertretenden Kommandanten und Herr Ramon Käfer zum 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen gewählt.
Der Gemeinderat stimmte der durchgeführten Wahl einstimmig zu.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei den Neugewählten und bei Herrn Feuerwehrkommandant Martin Sayer für Ihr Engagement zum Wohle der gesamten Einwohnerschaft der Gemeinde Wehingen.
Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wehingen vom 20.11.2017
Bürgermeister Reichegger wies einleitend darauf hin, dass in der bestehenden Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Gemeinde Wehingen, die Kostenersatzpflicht Dritter für Einsätze bzw. die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen geregelt ist.
Aufgrund der im Jahr 2020 erfolgten Anschaffung des neuen Gerätewagens Logistik
( GW – L2 ) für die Freiwillige Feuerwehr Wehingen, mussten die im Kostenverzeichnis der Satzung enthaltenen Kostenersätze entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden.
Die hierfür notwendige Satzungsänderung wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Jagdangelegenheiten
Neuabschluss von Jagdpachtverträgen
Aufgrund des Ablaufs der bisher bestehenden Verträge, steht in der Gemeinde Wehingen zum 01.04.2021 ein Neuabschluss von Jagdpachtverträgen an.
In Vorgesprächen wurde dabei von einem Großteil der bisherigen Jagdpächter Ihr Interesse an einer Erneuerung des Pachtverhältnisses bekundet.
Von der Gemeindeverwaltung wurde den bisherigen Jagdpächtern eine gute Zusammenarbeit, sowie ein vertrauensvolles Miteinander bescheinigt, und daher ebenfalls eine Neuverpachtung der Jagd an die bisherigen Pächter vorgeschlagen.
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebietseinteilung für die insgesamt 3 Jagdbögen, sowie den vorgelegten Vertragsentwürfen für den Neuabschluss von Jagdpachtverträgen mit einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren ab dem 01.04.2021 zu.
Hiernach ergibt sich für die Gesamtgemarkung eine von den Jagdpächtern jährlich zu entrichtende Bruttojagdpacht in Höhe von 2.900,- €.
Bürgermeister Reichegger wurde durch den Gemeinderat beauftragt und ermächtigt, mit den Jagdpächtern die entsprechenden Jagdpachtverträge abzuschließen.
Abschluss einer Zielvereinbarung zur Rehwildbejagung
Der Vorsitzende führte ergänzend aus, dass bei einer Verpachtung der Jagd die beteiligten Vertragsparteien nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dazu verpflichtet sind, eine Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet zu treffen.
Dabei müssen Zielvereinbarung und Zielsetzung den Vorgaben des forstlichen Gutachtens entsprechen, und alle drei Jahre nach Vorliegen des vorgenannten Gutachtens neu erstellt werden.
Dem auf Grundlage Vorschlags der Forstverwaltung erstellte Vereinbarungsentwurf für die Jagdbögen 1 – 3 der Gemarkung Wehingen stimmte der Gemeinderat zu.
Satzung und Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Wehingen
Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Änderung sind verschiedene bisherige Regelungen der bereits im Jahr 2002 beschlossenen Satzung der “Jagdgenossenschaft Wehingen“ nicht mehr vollständig oder aktuell.
Daher wurde dem Gemeinderat ein auf Grundlage einer Satzungsvorlage des Gemeindetags Baden-Württemberg erstellter Neuentwurf einer Satzung für die Jagdgenossenschaft Wehingen vorgestellt.
Diese neue Satzung muss in einer noch einzuberufenden Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen noch beschlossen werden.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzung Wehingen zu.
Der Bürgermeister wurde ergänzend beauftragt den Gemeinderat Wehingen bei dieser Versammlung der Jagdgenossen als alleiniger Beauftragter zu vertreten.
Baugebiet Stockäcker
Für die Erstellung von Mehrfamilienwohnhäusern im Nutzungsbereich II des Wohnbaugebiets Stockäcker sind bei der Gemeinde verschiedene Kaufanfragen für Bauplätze eingegangen.
Zur näheren Beurteilung der zukünftig vorgesehenen Bebauung wurden dem Gemeinderat entsprechende Vorplanungen / Entwurfsvorschläge von Bauträgern und privaten Investoren vorgelegt.
Nach näherer Prüfung beschloss der Gemeinderat die Veräußerung der nachstehenden Bauplatzflächen:
Verkauf der beiden Bauplatzgrundstücke Flurstück Nr. 5542 und Flurstück Nr. 5543 mit einer Gesamtgröße von 1.070 qm an einen Bauträger zur Erstellung eines 6-Familien Wohnhauses für den Mietwohnungsbau.
Verkauf des Bauplatzgrundstücks Flurstück Nr. 5536 mit einer Größe von 539 qm an einen Bauträger zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten für den Mietwohnungsbau.
Verkauf der beiden Bauplatzgrundstücke Flurstück Nr. 5544 und Flurstück Nr. 5545 mit einer Gesamtgröße von 1.456 qm für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage.
Der Kaufpreis der vorgenannten Bauplatzflächen beträgt dabei 115,00 € je qm Grundstücksfläche zuzüglich eines Betrages in Höhe von ca. 6.000 € für die Verlegung von Kanal-, Wasser- und Abwasserleitung je Bauplatzgrundstück.
Im Hinblick auf eine vorliegende Anfrage eines Bauträgers bestand im Gremium einhellig die Auffassung, dass an der bereits in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2020 bestätigten Stellplatzregelung des Bebauungsplanes “Stockäcker“ auch weiterhin festgehalten werden soll.
Hiernach müssen grundsätzlich 2 Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden.
Veräußerung von weiteren Bauplätzen im Nutzungsbereich I
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass sich seit der letzten Gemeinderatssitzung im Januar 5 neue Interessenten für den Erwerb eines privaten Wohnbauplatzes im Nutzungsbereich I des Bebauungsplanes “Stockäcker“ beworben haben. Von einem weiteren Interessenten, für den bereits eine Bauplatzfläche reserviert ist, wurde der Tausch mit einem wieder freigewordenen Bauplatzgrundstück beantragt.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Bauplätze an die jeweiligen Kaufinteressenten bzw. dem Tausch der Bauplatzfläche entsprechend der vorgelegten Bewerberliste zu und beauftragte die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Kaufverträge.
Private Bauanfragen
Zu den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauanträgen, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 3723/4, Obernheimer Straße.
Der beantragten Befreiung wegen der Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 7,4 m² wurde ebenfalls zugestimmt.
Bauantrag auf Umbau und Erweiterung der Logistik, dem Anbau eines Büros, dem Neubau eines Sprinklertanks und einer Sprinklerzentrale, dem Neubau eines Containerlagers, eines Lagers, der Erstellung von Stellplätzen, neuen Gebäudezugängen auf den Flurstücken Nr. 2666, 2666/1, 2722/19, 2722/20, 2722/66, 2722/78, 2857/2, 2860, 2860/1, 2844/3, 2856/2, 2980, Bürglestraße.
Den beantragten Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen, für den Bau der unterirdischen Sprenklerzentrale außerhalb der überbaubaren Fläche sowie für die geringfügige Überschreitung der maximalen Gebäudegröße, wurde ebenfalls zugestimmt.
Gewerbegebiet “Am Landenbach“
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“ war Bürgermeister Reichegger vom Gemeinderat damit beauftragt worden, mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern, weitere Verhandlungen zu führen.
Obwohl die weitere Erschließung des Gebietes nicht vor dem Jahr 2022 erfolgen kann, werden durch die Erwerbsinteressenten von der Gemeinde bereits jetzt entsprechende Erwerbszusagen eingefordert, um für Ihre weiteren Schritte Planungssicherheit zu erlangen.
Der Gemeinderat beauftragte und ermächtigte den Vorsitzenden mit den jeweiligen Interessenten für ein Gewerbegrundstück weitere Gespräche zu führen, und Kaufverträge über die beantragten Bauplatzflächen abzuschließen.
Sanierungsgebiet Ortsmitte
Anlegung eines Brunnens vor dem Wohn- und Geschäftsgebäude Reichenbacher Straße 6 - 8
Auf Basis eines in seiner äußeren Gestaltung auf das Sanierungsgebiet “Ortsmitte“ abgestimmten Entwurfsvorschlages des Planungsbüros Greenbox für den in der Reichenbacher Straße vorgesehenen Brunnen, wurden von der Gemeindeverwaltung bei insgesamt 4 Fachfirmen entsprechende Angebote angefordert.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist jedoch lediglich ein Angebot für die Lieferung und Montage des Brunnens bei der Gemeinde Wehingen eingegangen.
Nachdem die Höhe des Angebotspreises vom Büro Greenbox als angemessen angesehen wird, wurden die Arbeiten für die Lieferung und Montage eines Brunnens im Bereich Wohn- und Geschäftshaus Reichenbacher Straße 6 – 8 zu einem Preis von 23.243,08 € an die Firma Kusser Granitwerke GmbH / Aicha vorm Wald, vergeben.
Die ergänzenden Vorbereitungs- und Montagearbeiten werden federführend durch den Bauhof Wehingen durchgeführt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.01.2021
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 18.01.2021 dem von einem Wehinger Verein gestellten Antrag auf Erlass von Gewerbesteuerforderungen für das Jahr 2019 in Höhe von 1.057,40 €, zugestimmt hat.
Verschiedenes
Erfreut gab der Vorsitzende im Gremium den Erhalt von zwei Zuwendungsbescheiden für Fördermittel in einer Gesamthöhe von 1.200.000,- € bekannt.
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2021 erhält die Gemeinde Wehingen weitere Finanzhilfen in Höhe von 600.000,- € für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Ortsmitte II“.
Ergänzend hat das Land Baden-Württemberg für den geplanten Glasfaserausbau im Bereich Wengenstraße / Hofen eine weitere Zuwendung in Höhe von 600.000,- € bewilligt. Gemeinsam mit der bereits vorliegenden Bundesförderung wird damit bei den zuwendungsfähigen Kosten eine Förderquote von 90% erreicht.
Auf Antrag der Verwaltung wurde der Bewilligungszeitraum für eine Zuwendung im Zusammenhang mit dem Starkregenrisikomanagement bis zum 31.03.2022 verlängert.
Auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums informierte der Vorsitzende die Anwesenden über den aktuellen Stand beim erfolgten Ausbau des Fußweges Sommerrainstraße/Hangstraße. Der Abschluss von in diesem Zusammenhang noch notwendigen Grundstückskaufverträgen ist im März 2021 vorgesehen.
Die Abrechnung der Maßnahme konnte jedoch noch nicht komplett abgeschlossen werden.
Von einem Großteil der Gemeinderatsmitglieder wurden die für das Jahr 2020 zustehenden Sitzungsgelder wieder einem gemeinnützigen Zweck gespendet.
Hierfür bedankte sich der Vorsitzenden bei allen beteiligten Gemeinderäten, verbunden mit dem Hinweis, dass dies keinesfalls selbstverständlich ist.
