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Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 17.01.2022

icon.crdate20.01.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Zu Beginn der 1. Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 informierte Bürgermeister Reichegger die Anwesenden zunächst über die aktuelle Corona-Lage.
Aufgrund der nach wie vor ernsten Gesamtsituation sowie der steigenden Anzahlgestiegenen Covid-19-Infektionen mit der neuen, hochansteckenden “Omikron“-Virusvariante war durch den Vorsitzenden sowohl für die anwesenden Zuhö rer, als auch für die Ratsmitglieder das permanente Tragen einer FFP2-Maske angeordnet worden.

Gemeindewald

Beratung und Beschlussfassung der Bewirtschaftungs-, Natural- und Hiebspläne 
für das Forstwirtschaftsjahr 2022 und Festlegung des Brennholzpreises

Herr Oberforstrat Sprich berichtete dem Gemeinderat rückblickend zunächst über die Situation im abgelaufenen Forstwirtschaftsjahr 2021, das extrem von kurzfristigen Entwicklungen und Veränderungen geprägt war.
Aufgrund der allgemein schlechten Holzmarktsituation, die noch bis ins 1. Quartal 2021 angehalten hat, war bei der ursprünglichen Forstwirtschaftsplanung 2021 nur ein verminderter Holzeinschlag sowie ein negatives Jahresendergebnis von - 14.000,- € eingeplant worden.
Nachdem die Holzpreise dann im 2. Quartal 2021 sprunghaft angestiegen sind, wurde auch mehr Holz zum Verkauf geschlagen. Einschließlich der gewährten Bundesfördermittel wird daher im Gemeindewald zum Ende des Forstwirtschaftsjahres 2021 mit einem voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 50.000 € gerechnet.

Aufgrund einer Anfrage in den umliegenden Kreisen und bei anderen Brennholz-Anbietern wurde vom Kreisforstamt des Landratsamtes Tuttlingen empfohlen, den seit dem Jahr 2014 unveränderten Brennholz-Verkaufspreis für die Laubhölzer Buche, Esche und Ahorn von bisher 60,- €/ je Festmeter auf neu 64,- € je Festmeter, sowie für Nadelholz von bisher 30,- € je Festmeter auf neu 35,- € je Festmeter anzuheben. 
Nach kurzer Aussprache folgte der Gemeinderat diesen Preisempfehlungen und beschloss die vorgenannten neuen Brennholz-Verkaufspreise.

Im Anschluss wurden dem Gemeinderat der Finanzplan, sowie die Natural-, und Hiebspläne für das laufende Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgestellt und erläutert.

Aufgrund der aktuell guten Holzpreise und Absatzsituation ist im laufenden Jahr 2022 an den Hiebsorten Riedertal, Rubäckerhalde, Zimmerwald, Sägerain, Vorderer Uchten, 
Hainbuchhalde und Uchten ein gegenüber dem festgelegten Regelsatz erhöhter Gesamtholzeinschlag von 5.600 Fm geplant. Zur Bestandspflege sollen insgesamt 6.300 Jungpflanzen (davon 5.500 Tannen, 200 Fichten und 600 Douglasien) gesetzt werden. 
Im Finanzplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 stehen den veranschlagten Einnahmen in Höhe von 383.300 €, Gesamtausgaben in Höhe von 329.200 € gegenüber, sodass zum Endes des Forstwirtschaftsjahres mit einem Überschuss von insgesamt 54.100 € gerechnet wird. 
Die veranschlagten Einnahmen teilen sich auf in Erlöse aus dem Holzverkauf in Höhe von 340.000 € und Erstattungen von Gemeinden und Verbänden in Höhe von insgesamt 
 43.000 €.
Auf der Ausgabenseite schlagen 107.400 € für Personalkosten, 28.000 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens, 13.000 € für die Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen, 145.800 € für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, 200 € für Geschäftsausgaben und Bürobedarf sowie 34.800 € für die Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände zu Buche.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Finanzplan, sowie den Natural- und Hiebsplänen für das Forstwirtschaftsjahr 2022 einstimmig zu.

-    Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2022

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs und des Investitionsprogramms bis zum Jahr 2024 wurden vom Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 11.12.2021 ausführlich vorberaten und gebilligt. Diese Beratungsergebnisse waren die Basis für den in der Sitzung vorgestellten Haushaltsplan 2022 und die Finanzplanung bis zum Jahr 2025.

Die der Vorberatung zugrunde gelegten Haushaltsunterlagen mussten bei einzelnen Positionen nachträglich noch geändert und angepasst werden.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen wurden den Ratsmitgliedern durch Herrn Verbandskämmerer Sauter eingehend dargelegt und erläutert.

Der Haushaltsplan 2022 schließt im Ergebnishaushalt bei ordentlichen Erträgen in Höhe von 9.559.100 € und bei ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 9.783.500 € mit einem ordentlichen negativen Ergebnis von – 224.400 € ab und ist damit nicht ausgeglichen.
Das negative Ergebnis kann aber durch die Verrechnung mit Ergebnisrücklagen 
aus Vorjahren, mit positiven Ergebnisse in Folgejahren bzw. mit dem Basiskapital ausgeglichen werden.

Im Finanzhaushalt ergibt sich bei veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 8.949.100 € und einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 8.342.100 €, ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 607.000 €.

Im investiven Bereich sind Investitionen mit 9.368.000 € und Einzahlungen mit 7.931.000 € geplant. Daraus errechnet sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.437.000 €.

Zum Ende des Planjahres 2022 wird mit einem verbleibenden Zahlungsmittelbestand in Höhe von 2.540.000 € gerechnet.

Alle geplanten Investitionen können aus dem Bestand, ohne zusätzliche Eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Für die Tilgung von Darlehen sind im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 363.000 € veranschlagt. 
Zum Ende des Planjahres beträgt die Verschuldung der Gemeinde dann noch 22.100 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde festgesetzt auf 1.200.000 €. 
Die Hebesätze bleiben unverändert und liegen bei der Grundsteuer A bei 340 v.H., bei der Grundsteuer B bei 300 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 340 v.H.

Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2025.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und dem ganzen Team der Finanzverwaltung für die geleisteten Vorarbeiten und die gute Zusammenarbeit während des ganzen Jahres.

Grundstücksangelegenheiten

Veräußerung von weiteren Bauplatzgrundstücken im Baugebiet “Stockäcker“

Der Vorsitzende führte aus, dass bei der Gemeindeverwaltung wiederum Erwerbsanfragen für insgesamt 4 private Wohnbauplätze ( Bauplätze Nr. 20, 57, 58 und 59 ) im Nutzungsbereich I des Wohnbaugebietes “Stockäcker“ vorliegen. 

Nach kurzer Aussprache und Beratung stimmte der Gemeinderat der Vergabe der vorgenannten Bauplätze zu und ermächtigte und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung von weiteren Verhandlungen, sowie mit dem Abschluss der Kaufverträge zu den festgelegten Vertragskonditionen.


Tausch von Waldgrundstücken mit dem Land Baden-Württemberg für den Neubau des Wasserhochbehälters “Fronhofen“

Wie auch bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021 ausgeführt, informierte Bürgermeister Reichegger die Anwesenden einleitend nochmals darüber, dass die Gemeinde für den dringend notwendigen Neubau des Wasser-Hochbehälters “Fronhofen“ das im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehende Grundstücke Flst. Nr. 900 mit einer Größe von 5307 m² benötigt.
Im Rahmen der von der Gemeinde geplanten Tauschaktion für das vorgenannte Baugrundstück wurde durch den Forst Baden-Württemberg zur Arrondierung von Landeswaldflächen ein Tausch von weiteren Waldgrundstücken der Gemeinde Wehingen mit Grundstücken des Staatswaldes des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagen.
Insgesamt wird durch das Land eine Gesamtwaldfläche mit einer Größe von 105.526 m² zum Tausch mit wertgleichen Gemeindewaldflächen zum Tausch angeboten, wobei ein möglichst flächengleicher Tausch angestrebt wird.
Der Gemeinderat stimmte dem Tausch der Staatswaldflurstücke Flst. Nr. 888/4, 900, 915, 917, 931/1, 931/2, 936, 937, 980, 986, 995, 1875, 1878/5, sowie 1882 mit einer Gesamtfläche von 105.526 m² gegen die gemeindeeigenen Waldgrundstücke Flurstück Nr. 881, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, sowie einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 
Nr. 840, insgesamt ebenfalls mit einer Gesamtfläche von 105.526 m², grundsätzlich zu.
Für die zum Tausch vorgesehenen Waldgrundstücke wird ein entsprechendes Wertgutachten eingeholt.

Erwerb von Waldflächen und von landwirtschaftlichen Grundstücken

Der Gemeinderat beschloss den Kauf der von privater Seite zum Erwerb angebotenen Waldgrundstücke Flurstück Nr. 942/1 und Flurstück Nr. 946/1 im Gewann “Krottental“ mit einer Gesamtfläche von 2.433 m² zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 5.838,- €.

Daneben beschloss der Gemeinderat weiterhin die insgesamt 4 landwirtschaftlichen Grundstücke Flurstück Nr. 2439/2 und Flurstück Nr. 2439/4 / beide Gewann “Stalläcker“, sowie Flurstück Nr. 2043/1 und Flurstück Nr. 2043/2 / beide im Gewann “Lindenäcker“ zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.883 € zu erwerben.

Antrag auf Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Im Bereich der Kugelstraße wurde von einem Anlieger der Erwerb der an das dortige Privatgrundstück angrenzenden gemeindeeigenen Grundstücke Flst. Nr. 348/3 mit einer Größe von 285 m², sowie von Teilflächen des Gemeindegrundstücks Flst. Nr. 331 mit einer Größe von ca. 150 m², insgesamt somit eine Grundstücksgesamtfläche von ca. 435 m² beantragt.
Mit Blick auf die Tatsache, dass die beiden vorgenannten Erwerbsgrundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft des Altenzentrums St. Ulrich liegen und somit eventuell bei späteren Erweiterungsmaßnahmen für andere Nutzungsformen benötigt werden könnten, stimmte der Gemeinderat dem beantragten Flächenverkauf nicht zu.

Private Bauanfragen

Von den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauanträgen, nahm der Gemeinderat Kenntnis:

-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Garage und Balkon auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5567, Am Stockäcker
-    Antrag auf geänderte Ausführung des Sprinklertanks und der Sprinklerzentrale bei einem bereits in der Sitzung vom 08.02.2021 genehmigten Bauvorhaben auf den Grundstück Flst. Nr. 2666, Bürglestraße
-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 5609, Am Stockäcker
-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5586, 
Goethestraße

Die Zulässigkeit des beantragten Neubaus einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 434, Steinstraße muss vorab durch das Verbandsbauamt beim GVV Heuberg überprüft werden.

Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die den Gremiumsmitgliedern als Beratungsvorlage ausgehändigte Heizkostenabrechnung für die durch das Jugendreferat Heuberg und durch die Wehinger Vereine im Haller-Areal benutzten Räumlichkeiten.
Im Jahr 2021 sind für die Vereins- und Jugendräume insgesamt Heizkosten in Höhe von 8.562,94 € angefallen. Der Gemeinderat beschloss diese Kosten im Rahmen der Vereins- und Jugendförderung weiterhin zu tragen. 
Auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums wird an die Gemeinderäte ein Vergleich der Gasverbräuche in den Jahren 2020 und 2021 nachgereicht.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Bürgermeister Reichegger wies erneut auf den weiterhin andauernden Einsatz stationär-mobiler Impfteams im Landkreis Tuttlingen hin.
Während des Restmonats Januar ist ein Impfteam weiterhin in der Schlossberghalle in Wehingen und im Februar 2022 wieder in der Gemeinde Gosheim im Einsatz.

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden ergänzend, dass die Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte im Rahmen ihrer letzten Tagung festgelegt hat, vor weitergehenden Beschlüssen zur Durchführung der Fasnet 2022 zunächst die Ende Januar vorherrschende Corona-Lage abzuwarten.

Abschließend präsentierte Bürgermeister Reichegger den Anwesenden in Bild und Ton einen unterhaltsamen und informativen Jahresrückblick zu den zahlreichen Gemeindeprojekten, sowie sonstigen herausragenden Ereignisse und Veranstaltungen im abgelaufenen Jahr 2021.

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