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Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 14.02.2022

icon.crdate17.02.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden einleitend über die aktuelle Corona-Gesamtsituation. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Tuttlingen bei einem Wert von 1640 und in der Gemeinde Wehingen sogar bei 1900.
Mit Blick auf die nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen betonte der Vorsitzende, dass im Alltag und während der Präsenzsitzungen des Gemeinderates auch weiterhin Vorsicht geboten sei und entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Baugebiet Stockäcker

Vergabe der Arbeiten für die Rad-und Fußwegeverbindung zwischen dem Baugebiet Stockäcker und der Uhlandstraße
Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass die Arbeiten für die Schaffung einer Rad- und Fußwegeverbindung zwischen dem Baugebiet Stockäcker und der Uhlandstraße am 14.12.2021 öffentlich nach VOB ausgeschrieben wurden.
Alle vier bis zum Submissionstermin am 26.01.2022 abgegebenen Angebote wurden durch das beauftragte Planungsbüro Hermle aus Gosheim formal, rechnerisch und technisch geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass alle vorliegenden Hauptangebote mit einer Bruttogesamtsumme zwischen 232.288,77 € und 330.911,70 € auskömmlich sind und vollumfänglich gewertet werden können.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Friedrich Stingel GmbH aus Schwenningen am Heuberg, die mit einem pauschalierten Nebenangebot in Höhe von 214.200,00 € brutto die günstigste Bieterin war.
Der vorgenannte Vergabepreis liegt ca. 14.000,00 € ( 6% ) unter der ursprünglichen Kostenschätzung und kann daher als angemessen und günstig bezeichnet werden.
Mit den Eigentümern der durch die Bauarbeiten betroffenen Anliegergrundstücke wurden bereits erste Vorgespräche geführt.

-    Grundstücksangelegenheiten

Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken
Bürgermeister Reichegger führte den Anwesenden einleitend erläuternd aus, dass der Gemeinde Wehingen insgesamt 21 landwirtschaftliche Grundstücke / Wiesenflächen mit einer Fläche von insgesamt 12.404 m² zum Erwerb angeboten wurden.
Da die Gemeinde sowohl bei der Ausweisung von weiteren Bau- und Gewerbeflächen, als auch bei der Erweiterung der Erddeponie, sowie beim Bau des neuen Hochbehälters “Fronhofen“ aufgrund der Anforderung des Natur- und Umweltschutzes immer wieder auf Ausgleichsflächen angewiesen ist, beschloss der Gemeinderat die angebotenen Grundstücke zu einem Gesamtpreis in Höhe von 14.526 € zu erwerben.

Private Bauanfragen
Zu dem nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Baugesuchen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-    Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen und mit Tiefgarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 4100/1, Bogenstraße

-    Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2738, Gosheimer 
Straße. Laut dem Bebauungsplan “Ortsmitte“ besteht eine Anbringungs- / Zulässigkeitsbeschränkung von Werbeanlagen auf das Erdgeschoss oder die Brüstungszone des 1. Obergeschosses. Der Gemeinderat stimmte der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiung zur Errichtung von freistehenden Werbeanlagen grundsätzlich zu. Über die Erstellung einer Werbeanlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück wird erst nach Vorliegen der Planunterlagen für das Sanierungsgebiet Ortsmitte abschließend entschieden.

-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 503/1 und 504, Bubsheimer Weg.
Den gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen von den laut der Abrundungssatzung “Bubsheimer Weg“ bestehenden Festsetzungen (Abweichung von der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, Abweichung von der festgelegten Firstrichtung und Überschreitung der Baugrenze) stimmt der Gemeinderat ebenfalls zu.

-    Neubau einer privaten Lagerhalle auf dem Grundstück Flurstück Nr. 434, Steinstraße. 
Die zum Bau vorgesehene Lagerhalle soll ausschließlich zum Unterstellen von privaten Fahrzeugen, Anhängern und Gerätschaften dienen und nicht gewerblich genutzt werden. Den gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen ( Erstellung einer nicht untergeordneten Nebenanlage, Überschreitung der Baugrenze) stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5217/15, Schlossbergweg. Den gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen von den laut Bebauungsplan “Harras Wochenendhausgebiet“ bestehenden Festsetzungen zur zulässigen Grundflächenzahl, Dachneigung und der Errichtung eines Kniestocks, stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

Zu der nachstehenden Bauvoranfrage erteilte der Gemeinderat ebenfalls sein Einvernehmen:
-    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem 
Grundstück Flurstück Nr. 5433, Am Sägewasen. Den gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen von den laut Bebauungsplan “Sägewasen III“ bestehenden Festsetzungen zur zulässigen Dachneigung, Traufhöhe und Dachfarbe, stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.

Von den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauantrag nahm der Gemeinderat Kenntnis:
-    Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 5600, Goethestraße / Baugebiet “Stockäcker“

Friedhof Wehingen

a.    Weitere Bestattungsformen
- Urnengemeinschaftsgrabanlage:

Der Vorsitzende verwies auf die öffentliche Sitzung vom 11.12.2021 in der Frau Siegmund vom Planungsbüro SIEGMUNDUNDWINZ LANDSCHAFTSARCHITEKTEN die Planung für eine Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Wehingen bereits erstmals vorgestellt hat. Diese Urnengemeinschaftsanlage verfügt über ein elliptisches Element mit Urnengräbern im Zentrum, das wiederum von einer elliptischen Gräberreihe und einer Ruhe- / Sitzbank umgeben ist. 
Der Weg zwischen den beiden Elementen hat eine Breite von 1,20 m.
Die insgesamt 36 vorgesehenen Urnengrabfelder werden dabei mit einem um 12 cm erhöhten Granitpflaster eingefasst, die vorgesehenen Grabsteinplatten sind 30 x 25 cm groß und 10 – 15 cm hoch. Zwischen den einzelnen Grabplatten ist jeweils ein Abstand von 80 cm vorgesehen. 
Für die Anlegung der Urnengemeinschaftsanlage ( einschließlich der vorgesehenen Grabplatten) wird mit Herstellungskosten in Höhe von 40.000 € gerechnet.
Der Gemeinderat beschloss die Anlegung einer Urnengemeinschaftsanlage nach den vorgestellten Planungen.

b.    Abschluss eines Dauerpflegevertrages mit der Württembergischen Friedhofsgärtner eG 
Der Vorsitzende führte aus, dass die zukünftige Bepflanzung und Pflege der geplanten Urnengemeinschaftsgrabanlage grundsätzlich durch den gemeindlichen Bauhof, oder alternativ auch über die Württembergische Friedhofsgärtner eG erfolgen könnte. Im Falle eines Pflegeauftrags an die Württembergische Friedhofsgärtner eG müsste bei einer Bestattung durch die Angehörigen verpflichtend ein entsprechender Dauerpflegevertrag für ein Urnengrabfeld abgeschlossenen werden. Dabei kann wahlweise zwischen einer Bepflanzung mit Blumen, bzw. alternativ mit Stauden oder Bodendeckern, ausgewählt werden. Ausgehend von einer Belegungszeit des Grabes von 15 Jahren betragen die Kosten für einen solchen Dauerpflegevertrag (je nach Pflegegesamtaufwand) ca. 2.000,- €.
Der Gemeinderat beschloss, dass die zukünftige Pflege der neu anzulegenden Urnengemeinschaftsanlage durch die Württembergische Friedhofsgärtner eG erfolgen soll.

c.    Plattenrahmen und Umgrenzungsbepflanzung für Rasengräber:
Aufgrund von auftretenden Setzungen im Erdreich kommt es bei den Rasengräbern immer wieder zu einem Absenken und Verrutschen der Grabplatten, weshalb diese in der Vergangenheit durch die Bauhofmitarbeiter immer wieder nachgebessert / neu ausgerichtet werden mussten. Um hier eine dauerhafte Stabilisierung zu erreichen, wurde von Frau Siegmund der Einbau eines Metallrahmens, in den dann die Grabplattenstabil eingelegt werden, vorgeschlagen. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 5.236,- €.
Um das Rasengrabfeld besser erkennbar zu machen und nach außen hin optisch abzugrenzen, wurde von Frau Siegmund ergänzend vorgeschlagen, dieses jeweils hinter den einzelnen Grabreihen mit niedrigen Bux-Hecken zu bepflanzen. 
Für eine solche Abgrenzungsbepflanzung auf einer Gesamtlänge von insgesamt 42 Metern ist mit Kosten von 1.904,- € zu rechnen.
Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der beiden vorstehenden Maßnahmen zu den genannten Ausführungspreisen.

Sanierung des Kleinspielfeldes/Bolzplatzes/Festplatzes, Groz-Beckert-Straße
- Erneuerung des Kunststoffbelages
- Anschaffung einer Freilufthalle
 
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das bestehende Kleinspielfeld neben dem Sportplatz Wehingen an mehreren Stellen schadhaft ist und daher eine Unfallgefahr für die Platznutzer besteht. Von der Verwaltung wurde daher ein Angebot in Höhe von 81.658,40 € für eine Erneuerung des bestehenden Kunststoffbelages eingeholt.
In diesem Zug müssten ergänzend auch noch 2 neue Bolzplatztore zu Gesamtkosten in Höhe von 4.036,00 € angeschafft werden.

Neben der reinen Instandsetzung des Platzes in seinem jetzigen Zustand, wurde im Gremium alternativ die Erstellung einer an den Seitenwänden offenen Halle für einen witterungsunabhängigen Sportbetrieb auf dem Gelände des jetzigen Kleinspielfeldes vorgestellt und diskutiert.
Allerdings würden sich die hierfür anfallenden Gesamtkosten bereits bei einer Hallengröße von 20 Meter x 40 Meter auf einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. 500.000 € erhöhen.
Im Rahmen der Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen kann für die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen eine Förderung in Höhe von 30% der anfallenden Gesamtkosten beantragt werden.
Mit Blick auf die deutlich höheren Gesamtkosten wurde die Erstellung einer Halle im Bereich des Kleinspielfeldes abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, für die Generalsanierung des Kunststoffbelages zunächst einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Die beim Freizeitgelände im Bereich des jetzigen Streethockey-Platzes geplanten Umgestaltungsarbeiten ( Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Streethockey-Platzes, sowie Neuerstellung einer Pumptrack-Strecke ) wurden aufgrund der ungewissen Corona-Situation im Jahr 2020 zunächst zurückgestellt.
Im Jahr 2022 wurden für diese Maßnahme erneut Haushaltsmittel eingestellt.
Das mit der Umgestaltungsplanung beauftragte Büro Landschaftsarchitektur Arbol Part mbB aus Rottweil wird daher wegen der Vorstellung einer veränderten Planung, in die eventuell auch eine kleinere überdachte Halle im Bereich des Streethockey-Platzes integriert ist, erneut kontaktiert.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 15.04.2019

Das bisher bestehende Mietverhältnis der Gemeinde Wehingen für das Erdgeschoss der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft im Gebäude Carl-Benz-Straße 8 wurde durch den Landkreis Tuttlingen wegen Eigenbedarf zum 28.02.2022 gekündigt.
Daher musste für die von der Gemeinde dort bisher untergebrachten Flüchtlinge und obdachlose Personen schnell eine alternative Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden.
Da derzeit keine gemeindeeigenen Unterkünfte mehr frei sind, wird von der Gemeinde Wehingen mit Wirkung ab dem 01. März 2022 die von der katholischen Kirchengemeinde Wehingen angebotene Wohnung im 1. Obergeschoss des Gebäudes Steinstraße 8 (ehemalige Schwesternwohnung) angemietet.
Für die zukünftige Abrechnung der neuen Räumlichkeiten im Gebäude Steinstraße 8, 
muss für die Wohnung, analog zu den weiteren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften der Gemeinde Wehingen, eine monatliche Einheitsgebühr je Bewohner/-in bzw. je Wohnplatz ermittelt und die bestehende Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften entsprechend angepasst / ergänzt werden.
Der Gemeinderat beschloss die vorgeschlagene Satzungsänderung und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung sowie mit der Anzeige der Satzungsänderung beim Landratsamt Tuttlingen.

Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung Herr Martin Mair aus Wehingen zum neuen Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wehingen gewählt worden ist. Herr Mair hat seine Arbeitstätigkeit auf dem Bauhof Wehingen bereits am 01.02.2022 begonnen.


Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger gab dem Gemeinderat die Einladung der Narrenzunft Wehingen zu der unter Corona-Auflagen geplanten Bürgermeisterabsetzung am Schmotzigen Donnerstag im Innenhof des Haller-Areals bekannt.
In Abhängigkeit von den bis dahin gültigen rechtlichen Vorgaben sind von der Narrenzunft am Fasnetsmontag weitere kleinere Veranstaltungen im Bereich der Schlossberghalle vorgesehen.

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
-    Der Erweiterungsbau des Kindergartens St. Ulrich wird bereits zum 01. März 2022 teilweise in Betrieb genommen.
Die offizielle Einweihung ist Mitte März 2022 vorgesehen.

-    Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und laufend wechselnder Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der L 435 von Wehingen nach Deilingen wird von der Verwaltung nochmals die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Tuttlingen kontaktiert.

-    Die aktuelle Mietsituation im Haller-Areal wird von der Verwaltung nochmals überprüft.
 

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