Direkt
zum Inhalt springen,
To Contact,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wehingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wehingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Hauptbereich

Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 14.03.2022

icon.crdate17.03.2022

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern. Bürgermeister Reichegger eröffnete die Sitzung mit einleitenden Worten zum Krieg in der Ukraine – während man sich bei der letzten Sitzung vor vier Wochen noch mit der Frage nach der Durchführbarkeit der Fasnet unter Corona-Bedingungen beschäftigt habe, müsse man sich nun leider mit den Themen Krieg und Kriegsvertriebenen auseinandersetzen.

Derzeit seien bereits weit über eine Million Menschen vor dem Krieg geflüchtet. Bis zu zehn Millionen werden nach aktuellen Prognosen erwartet. In dieser existenziellen Notlage bedürfen diese Menschen dringend der Hilfe und Unterstützung.

Man sehe sich deshalb in der Pflicht, Vertriebene ohne Wenn und Aber aufzunehmen. Die Solidarität zu den Vertriebenen sollte selbstverständlich sein.

In Tuttlingen wurde hierfür bereits die Anlaufstelle GAST geschaffen. Von dort aus wird die Verteilung der Kriegsvertriebenen auf die Gemeinden geregelt. Derzeit seien bereits 125 Menschen im Landkreis Tuttlingen angekommen, diese seien überwiegend bei Bekannten oder Verwandten untergekommen. Bisher verfügt die Gemeinde über nur wenige geeignete Räume. Man habe daher bereits mit der katholischen Kirchengemeinde gesprochen. Bei Bedarf könnte das Pfarrer-Hornung-Heim als Zwischenlösung in Betracht kommen.

TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner

Nachdem aus der Einwohnerschaft keine Fragen gestellt wurde, konnte direkt zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.

TOP 2 Sanierung de Streethockey-Platzes, Groz-Beckert-Straße

- Vorstellung der überarbeiteten Planung und Kostenschätzung durch das Planungsbüro „Arbol Landschaftsarchitektur“
Bürgermeister Reichegger begrüßte hierzu Frau Iris Grimm vom Büro „Arbol Landschaftsarchitektur“. Frau Grimm erläuterte anhand einer Präsentation die überarbeitete Planung sowie die derzeitige Kostenschätzung. Die Freizeitanlage soll in drei grundsätzliche Bereiche gegliedert werden. Einen Ballsportbereich für Fußball und Basket- bzw. Streetball, einen Bereich für Skater und einen sog. Pumptrack für Fahrrad oder andere „fahrbare Sportgeräte“ wie Roller oder Scooter.

In der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2020 hatte sich der Gemeinderat bei der Pumptrack-Strecke bereits für eine Ausführung mit Asphaltfläche (statt Erdbelag) entschieden. Da nicht abzusehen war, wie sich die Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Gemeinde auswirken würde, wurde die Durchführung zunächst aufgeschoben.

Die aktualisierte Planung ist auch mit gestiegenen Kosten verbunden. Der Grund hierfür liegt in den allgemein gestiegenen Kosten für Bauarbeiten, die derzeit in allen Bereichen zu spüren sind. Sofern im Rahmen der Ausschreibung die Kosten nochmals steigen, könnte das Vorhaben zunächst auch mit reduzierter Ausstattung durchgeführt werden. Die restliche Ausstattung könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt beschafft werden.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit einer (Teil-)Überdachung vorgestellt. Dies wäre einerseits wünschenswert für den Betrieb, würde andererseits aber auch dazu führen, dass vorhandene Synergien wie der bestehende Belag oder die Flutlichtanlage wegfallen.

Das Gremium diskutierte über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Oberflächenvarianten sowie des besten Zeitpunkts für die Ausschreibung. Da man nicht davon ausgehen könne, dass die Baukosten in naher Zukunft sinken werden, wird durch das beauftragte Büro angeraten, für die Ausführung mehr Zeit einzuplanen, so dass Bauunternehmen besser planen können. Der Gemeinderat hat sich schließlich mit großer Mehrheit für die Umgestaltung des Freizeitgeländes ohne Überdachung entschieden.

TOP 3 EDV-Neuausstattung Rathaus

- Beratung und Beschlussfassung
Da der Leasingvertrag für die derzeitige EDV-Ausstattung des Rathauses (inkl. Bauhof) dieses Jahr ausläuft, soll diese nun wieder im Rahmen eines neu abzuschließenden Leasingvertrags erneuert werden.

Hierfür hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Komm.ONE, dem kommunalen Rechenzentrum, eine Aufstellung erarbeitet.

Die technische Ausstattung soll wieder für 48 Monate geleast werden; die Software muss aus Lizenzgründen gekauft werden.

Da die Gemeinde Wehingen Mitglied des Zweckverbands „4-IT“ und somit Mitglied bei Komm.ONE ist, muss hierfür keine gesonderte Ausschreibung durchgeführt werden. Um bei der Installation, Netzwerkanbindung und beim Support einen reibungslosen Übergang zu den neu installierten Geräten zu gewährleisten, soll die Komm.ONE, wie auch bereits bei früheren Neuinstallationen, hiermit beauftragt werden. Die Verwaltung hat bereits entsprechende Leasingangebote eingeholt.

Nach kurzer Beratung beschloß der Gemeinderat, die EDV-Neuausstattung über die CHG-Meridian AG bei 48 Monaten Laufzeit von der Komm.ONE zu leasen und die entsprechende Software über die Komm.ONE zu beschaffen. Die Komm.ONE wird ebenfalls mit der Installation und Inbetriebnahme beauftragt.

TOP 4 Grundstücksangelegenheiten

Der Gemeinde Wehingen wurden die Waldflächen auf den Grundstücken Flst. Nrn. 907, 908, 916, 942/2, 944, 945, 946/2, 872/5 und 1002/2) mit insgesamt 16.096 m² sowie die beiden Wiesenflächen Flurstück Nrn. 2395 und 807 mit insgesamt 1.255 m² zu einem Gesamtpreis von 43.366 € zum Kauf angeboten.

Nach einer Waldbewertung durch das Landratsamt Tuttlingen wurde der Angebotspreis für alle genannten Waldflächen sowie die beiden Wiesenflächen auf 35.000 € korrigiert. Der Quadratmeterpreis für Waldfläche liegt demnach bei durchschnittlich 2,10 €/m².

Der Verkäufer behält sich jedoch die Möglichkeit vor, die beiden Waldgrundstücke auf den Flurstücken Nr. 907 und 908 anderweitig zu veräußern. In diesem Fall würde der Kaufpreis bei insgesamt 29.000 € liegen. Die Gesamtfläche der Waldflächen läge dann bei 13.051 m², was einen Quadratmeterpreis für Waldfläche von durchschnittlich 2,13 €/m² Wald ausmachen würde.

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Beratung, Herrn Bürgermeister Reichegger mit dem Abschluss der entsprechenden Kaufverträge zu beauftragen.

TOP 5 Private Bauvorhaben

Der Gemeinderat wurde über acht neue private Bauvorhaben in Wehingen informiert. Bei drei dieser Vorhaben musste der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilen, da jeweils geringfügig von den Vorgaben des entsprechenden Bebauungsplans abgewichen werden soll.

Nach kurzer Beratung erteilte der Gemeinderat in allen Fällen das entsprechende Einvernehmen.

TOP 6 Beschwerde von Anwohnern der Steinstraße über die aktuelle Verkehrssituation

Mehrere Anwohner der Steinstraße beschwerten sich in einem Schreiben an die Gemeinde über die aktuelle Verkehrssituation in der Steinstraße. Wegen der Ortskernsanierung in der Reichenbacher Straße führt die eingerichtete Umleitung den gesamten Verkehr durch die Steinstraße. Die Verkehrsteilnehmer, auch Busse, hielten sich laut den Anwohnern nicht an die festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Neben dem Verkehrslärm halten die Anwohner den Verkehr auch verantwortlich für Schäden an den Gebäuden.

Bürgermeister Reichegger führte aus, dass die Verkehrsführung der Umleitung durch eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts Tuttlingen als zuständiger Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem GVV Heuberg und der Verwaltung festgelegt wurde. Die Steinstraße wurde vor allem aber auch wegen des Mangels an Alternativen als Umleitungsstrecke ausgewählt.

Um die Anwohner zu schonen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, was bereits zweimal mittels Messung kontrolliert wurde; die dabei festgestellten Verstöße wurden bußgeldrechtlich geahndet.

Zusätzlich ist in der Steinstraße permanent die gemeindeeigene Geschwindigkeitsanzeige im Einsatz.

Das Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Heuberg hat die entsprechenden Schäden bereits in Augenschein genommen. Die Schäden konnten jedoch nicht zweifelsfrei dem Straßenverkehr bzw. dem Verkehrsaufkommen zugeordnet werden. Fraglich sei sowohl, ob die Schäden durch den Verkehr entstanden sind oder durch diesen eventuell auch nur verschlimmert wurden. Letztlich müsse dies durch entsprechende Gutachten geklärt werden. Dieses könnte sowohl von den Beschwerdeführern als auch von der Gemeinde beauftragt und bezahlt werden. Derzeit wird von drei Gebäuden mit entsprechenden Schäden berichtet.

In der Diskussion über das Thema kamen auch die anwesenden Einwohner der Steinstraße zu Wort. Innerhalb des Gremiums gab es verschiedene Ansichten. Einerseits müsse derjenige, der entsprechende Behauptungen aufstellt, diese auch belegen, so dass es Sache der Eigentümer und nicht der Gemeinde sei, entsprechende Gutachten beizubringen.

Mehrere Gemeinderäte waren der Ansicht, dass die Gemeinde hier zwar grundsätzlich die durch die Umleitung belasteten Anlieger unterstützen sollte, gingen aber gleichzeitig davon aus, dass entsprechende Gutachten sehr teuer werden dürften und die Ursache nicht zweifelsfrei feststellen können. Man könne zwar prüfen, ob und inwieweit sich vorhandene Risse vergrößern; die genaue Ursache zu finden, sei aber praktisch unmöglich. Neben den Gebäuden müsse man letztlich auch die Fahrbahn sowie deren Unterbau begutachten, um die Ursachen finden.

Von Seiten der Anwohnerschaft wurde angeregt, Fahrbahnschwellen in der Steinstraße auszulegen, um den Verkehr zu verlangsamen. Es falle außerdem auf, dass die Fahrbahnmarkierung, die zur Abgrenzung von Fahrbahn und Fußweg dienen, von manchen Kraftfahrern irrtümlich als Mittelstreifen verwendet würden.

Gleichzeit wurde aus dem Gemeinderat heraus angeregt zu prüfen, ob wenigstens der Schwerverkehr z. B. über den Heuberger Kreisel umgeleitet werden könne.

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung, dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden soll, der gemeinsam mit dem Verbandsbauamt des GVV Heuberg die betroffenen Gebäude nochmal inspizieren und eine Stellungnahme zur Situation erarbeiten soll. Auf Grundlage dieser Stellungnahme können dann die eventuellen weiteren Schritte geplant werden. Diese Lösung fand auch unter den anwesenden Anwohnern der Steinstraße Zuspruch.

TOP 7 Verschiedenes

- Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude Hintere Straße 27/1
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium darüber, dass mit der Eigentümerin des Gebäudes Hintere Straße 27/1 eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Außerdem teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass der Haushalt der Gemeinde Wehingen für das Jahr 2022 von der Rechtsaufsichtsbehörde ohne Einwände genehmigt worden sei.

Wegen Terminüberschneidung soll der Tag der Städtebauförderung vom 14.05.2022 um eine Woche auf den 21.05.2022 verschoben werden.

TOP 8 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Bürgermeister Reichegger ergänzte zu seiner anfänglichen Mitteilung, dass über die derzeitige Situation bezüglich der Kriegsvertriebenen weitere Informationen im nächsten Mitteilungsblatt enthalten sein werden.

Aus dem Gemeinderat kam mehrfach die Anfrage nach dem Sachstand der Bauarbeiten in der Reichenbacher Straße. Es verwundere, dass in den letzten Tagen vor der Sitzung trotz guten Wetters kaum Arbeiten durchgeführt wurden.

Bürgermeister Reichegger teilte hierzu mit, dass er den Baufortschritt beinahe täglich persönlich überprüfe und auch mit den ausführenden Firmen in regem Kontakt sei. So sei zugesagt worden, dass ab der Kalenderwoche 11 drei Bautrupps vor Ort sein sollen. Dies wurde leider nicht eingehalten.

Des Weiteren wurde noch die Möglichkeit von Konventionalstrafen erörtert, dies stelle derzeit aber keine Lösung dar. Es sei zwar sehr ärgerlich, dass die Arbeiten noch nicht wiederaufgenommen wurden, insgesamt seien die ausführenden Firmen jedoch noch im Bauzeitenplan.

Man werde dennoch umgehend nochmal auf die ausführenden Firmen zugehen um dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zügig fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden können.

Auf Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass die neuen Räume des Kindergartens St. Ulrich bereits Anfang März bezogen wurden. Sowohl das Personal als auch die Kinder selbst seien von den neuen Räumlichkeiten sehr angetan. In Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde ist zeitnah eine kleine Einweihung mit dem Gemeinderat und dem Kirchengemeinderat vorgesehen. Ein Tag der offenen Tür sei bisher mit Vorbehalt im Sommer geplant.

Auf weitere Anfrage aus dem Gemeinderat teilte die Verwaltung mit, dass mehrere Schäden in der Fahrbahn der Steinstraße im Bereich des Friedhofs mittels Asphaltfräsgut verfüllt wurden.

Ebenso teilte Bürgermeister Reichegger auf Anfrage mit, dass die Spendenbestätigungen für die Spenden des Sitzungsgeldes des vergangenen Jahres noch ausstehen. Die Vereine sowie die Kirchengemeinden hätten sich bereits für die großzügigen Spenden bedankt.

Auf weitere Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass die Aufgrabung in der Hofenstraße derzeit von der beauftragten Firma wieder verfüllt werde.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Teilnehmern und Besuchern und schloss die Sitzung um 20:36 Uhr.

Infobereiche