Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 10.12.2022
icon.crdate15.12.2022
Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:
Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 14:00 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
TOP 1 Neubeschaffung eines elektrischen Multtifunktions-Nutzfahrzeugs (Etesia ET Lander) für den gemeindlichen Bauhof im Jahr 2023
Vorstellung des Fahrzeugs sowie mögliche Fördermittel
Der im April 2014 für den gemeindlichen Bauhof angeschaffte Kleintransporter (“Piaggio Porter“) ist in die Jahre gekommen und soll wegen Verschleißerscheinungen und einer erhöhten Reparaturanfälligkeit kurz- bis mittelfristig ausgetauscht werden.
Als Ersatz-Wunschfahrzeug wird dabei durch den Bauhof Wehingen die Neubeschaffung des Multifunktions-Fahrzeugs “Etesia ET-Lander“ mit Fahrerkabine, einem hydraulischen 3-Seitenkipper, einer langen Pritsche mit Bordwanderhöhung sowie einem 400l-Wassertank incl. Pumpe favorisiert.
Das vorgenannte Fahrzeug verfügt über einem 180Ah Lithium-Akkupack und könnte im Bauhof jeweils über Nacht (der maximale Ladezyklus beträgt lt. Lieferantenangabe 8 Stunden) an einer herkömmlichen 220 V-Steckdose aufgeladen werden. Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass dies bei normaler Fahrweise acht bis zwölf Stunden Betrieb ermögliche. Dies sei für den Bedarf des Bauhofs ausreichend.
Ein Fahrzeug dieses Modells stand vor der Schlossberghalle zur Besichtigung bereit.
Laut dem für die Ratsmitglieder als nichtöffentliche Unterlage beigefügten Angebot, Für die Anschaffung dieses Fahrzeugs muss mit Kosten in Höhe von ca. 65.100,- € gerechnet werden.
Über das Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (gültig bis zum 31.12.2024) ist grundsätzlich eine Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN) möglich. Hierbei können die Mehrkosten, die bei der Anschaffung eines rein elektrischen Fahrzeugs im Gegensatz zu einem vergleichbaren Nutzfahrzeug mit konventionellem Antrieb entstehen, zu 80 % gefördert werden.
Somit könnte ein Zuschussbetrag in Höhe von 23.800,- € brutto erreicht werden.
Ausgehend vom aktuell vorliegenden Angebot müsste in diesem Fall die Gemeinde Wehingen noch Restanschaffungskosten in Höhe von 41.300,- € tragen.
Das für die Antragstellung zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) muss im Jahr 2023 jedoch zunächst erneut über eine noch bekannt zu gebende Aufforderung zur Einreichung von Förderanträgen aufrufen ( ein genauer Termin hierfür steht aktuell jedoch noch nicht fest). Danach können in der festgelegten Antragsfrist entsprechende Zuschussanträge gestellt werden.
Aufgrund des noch offenen erneuten Förderaufrufs des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) ist mit einer geschätzten Bearbeitungszeit des Zuwendungsbescheids von vier bis fünf Monaten zu rechnen. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten für die Fahrzeuge kann im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderates frühestens bis Ende 2023 bzw. Anfang 2024 mit der Auslieferung eines entsprechenden Fahrzeugs gerechnet werden.
Im Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Wehingen für das Jahr 2023 wurden entsprechende Haushaltsmittel für die Anschaffung eines Elektro-Nutzfahrzeugs für den Bauhof Wehingen bereits vorgesehen.
Damit bei Veröffentlichung des erneuten Förderaufrufs durch das Bundesamt für Güterverkehr sofort ein entsprechender Zuschussantrag gestellt und die weiteren Schritte für die Anschaffung eines Elektro-Nutzfahrzeugs unverzüglich eingeleitet werden können, wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat die Verwaltung im Falle einer Zuschussbewilligung bereits jetzt zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
Auf Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass die Fördersumme im Beschluss auf 23.800 Euro festgelegt würde. Somit wäre ausgeschlossen, dass die Verwaltung ein Fahrzeug zu geringeren Zuschüssen anschaffen würde. Sollte diese Fördersumme nicht erreicht werden, soll der Gemeinderat erneut über die Anschaffung entscheiden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
TOP 2 Fragestunde für die Einwohner
Da keine Zuhörer anwesend waren, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.
TOP 3 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag
Für diesen Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Reichegger Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter sowie Herrn Heyder vom Büro Heyer + Partner (Kommunalberatung).
Herr Heyder erläuterte anhand einer Präsentation das Thema Globalberechnung.
Die letzte Globalberechnung der Gemeinde stammt aus 1992 bzw. 1997. Die Gemeinde hat die Fa. Heyder + Partner GmbH mit der Erstellung einer neuen Globalberechnung beauftragt.
Diese werde gemäß aktueller Rechtsprechung vorgenommen, um eine rechtssichere Beitragserhebung zu gewährleisten. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Die Globalberechnung ist auf das Jahr 2040 hin ausgerichtet.
Die Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge sollen für alle Grundstücke angemessen sein. Hierzu zählen alte Baugrundstücke, die günstiger erschlossen werden konnten als aktuelle Baugrundstücke. Auch künftige, also noch zu schaffende Baugrundstücke, werden hierbei berücksichtigt bzw. einkalkuliert. Außerdem werden Fördermittel abgezogen, welche die Gemeinde hierfür erhalten habe.
Zur Ermittlung der Nutzungsfläche wird die jeweilige Geschossflächenzahl aus den Bebauungsplänen zugrunde gelegt.
Auf der Kostenseite werden der Kommunale Eigenanteil, der Gebührenfinanzierungsteil sowie die Beitragskosten betrachtet.
Die Kalkulation ergibt somit einen Entwässerungsbeitrag in Höhe von 2,83 Euro/m² (laut bisheriger Satzung 2,35 Euro/m²), einen Klärbeitrag in Höhe von 2,16 Euro/m² (bisher 1,23 Euro/m²) sowie einen Wasserversorgungsbeitrag in Höhe von 4,20 Euro/m² (bisher 2,66 Euro/m²).
Herr Heyer teilt auf Anfrage mit, dass dem Gemeinderat mit der aktuellen Berechnung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Des Weiteren stellte Herr Heyer richtig, dass die letzten Satzungsänderungen deshalb deutlich jünger seien als die letzte Globalberechnung, da diese aus rein rechtlichen Gründen geändert wurden, nicht wegen neuer Kalkulationen.
Im Anschluss an die Erläuterungen beschließt der Gemeinderat die in der Globalberechnung durchgeführten Festsetzungen sowie eine Preissteigerungsrate in Höhe von 3,5 %. Außerdem werden ein Entwässerungsbeitrag in Höhe von 2,83 Euro/m², ein Klärbeitrag in Höhe von 2,16 Euro/m² sowie ein Wasserversorgungsbeitrag in Höhe von 4,20 Euro/m² festgesetzt. Die neuen Beitragssätze werden im Anschluss im Rahmen von Satzungsänderungen der Wasserversorgungssatzung sowie der Abwassersatzung beschlossen.
TOP 4 Gebührenkalkulation für das Kalenderjahr 2023 der Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr
Verbandskämmerer Armin Sauter erläuterte die Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat die Gemeinde, soweit als möglich, kostendeckende Gebühren zu erheben. Ist dies nicht der Fall, wird die vom Gebührenzahler in Anspruch genommen Leistung aus allgemeinen Deckungsmitteln subventioniert. Gleichzeitig ist die Leistungsfähigkeit der Gebührenzahler zu beachten, sodass kein Missverhältnis zwischen Gebühr und erbrachter Leistung besteht.
Mögliche Über- bzw. Unterdeckungen sind innerhalb eines Kalkulationszeitraums von fünf Jahren auszugleichen. Überschüsse und Fehlbeträge können nicht zwischen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung verrechnet werden.
Bei der Wasserversorgung wird unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse eine Kostendeckung bei 2,43 €/m³ verkauften Wassers erreicht. Die Gemeinde erhebt seit 01.01.2015 einen Wasserzins von 2,20 €/m³. Es stehen keine weiteren Überschüsse aus Vorjahren zur Verrechnung zur Verfügung. Somit wird eine Gebührenanpassung auf 2,43 €/m³ vorgeschlagen.
Bei der Schmutzwassergebühr ergibt sich eine unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse eine Kostendeckung bei 2,00 €/m³. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 1,60 € je m³. Hier wird eine Gebührenanpassung auf 2,00 €/m³vorgeschlagen.
Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr beträgt unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse 0,35 €/m² versiegelter Fläche. Seit 01.01.2022 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,30 €/m² versiegelter Fläche. Hier wird eine Gebührenerhöhung auf 0,35 €/m² versiegelter Fläche vorgeschlagen.
Durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ergeben sich bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt (Verbrauch 120 m³, versiegelte Fläche 150 m²) Mehrausgaben in Höhe von 85 €/Jahr.
Die Erhöhung bei der Wasserversorgung ergebe sich im Wesentlichen aus gestiegenen Wasserbezugskosten bei der Hohenberggruppe (Wasserversorger). Der Bezugspreis beträgt 2023 voraussichtlich 0,88 €/m³ (Vorjahr 0,54 €/m³). Im Abwasserbereich sind steigende Betriebskosten in der Kläranlage und gestiegene Abschreibungen aufgrund der Investitionen in der Kläranlage und der Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde zu verzeichnen. Weiterhin ist aufgrund der Vorgaben der Eigenkontrollverordnung (EKVO) die Untersuchung des Kanalnetzes vorgeschrieben. Die Ausgaben hierfür fließen ebenfalls in die Kalkulation ein.
Auf Anfrage teilte Herr Sauter mit, dass Wehingen aktuell die günstigsten Gebühren innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands Heuberg habe. Dies liege an den recht alten Versorgungsanlagen, die für günstige Abschreibungen sorgen. Andererseits sei das Alter der Anlagen auch für zahlreiche Rohrbrüche verantwortlich. Bürgermeister Reichegger ergänzt, dass auch geringe Personalkosten zu Buche schlagen. Da die Gemeinde Wehingen das Wasser komplett von der Hohenberggruppe beziehe, müssen kein eigener Wassermeister beschäftigt werden, der eigene Quellen überwache.
Auf weitere Anfrage teilte Herr Sauter mit, dass Münzwasserzähler derzeit nicht im Einsatz seien. Diese müssten einzeln gekauft und installiert werden. Dieser höhere Aufwand schlage sich dann auch auf die Gebühr durch. Auf die Abwassermenge habe das jedoch keine Auswirkungen.
Der Gemeinderat nimmt somit Kenntnis von der aktuellen Kalkulation.
TOP 5 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 12.11.2007
Nach den Erläuterungen von Herrn Verbandskämmerer Sauter aus dem vorigen Tagesordnungspunkt beschließt der Gemeinderat die Änderung der Wasserversorgungssatzung.
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für Wasserversorgung auf 2,43 Euro/m³ zu erhöhen; dies gilt auch für Bauwasser. Beim Einsatz von Münzwasserzählern werden die Gebühren auf 3,13 Euro/m³ festgesetzt.
TOP 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12.11.2007
Ebenso wird auch die Abwassersatzung gemäß der neuen Gebührenkalkulation geändert.
Auf Grundlage dieser beschließt der Gemeinderat, die Schmutzwassergebühr auf 2,00 Euro/m³ zu erhöhen.
Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,35 Euro/m³ erhöht.
Die Gebühr für sonstige Einleitungen (gem. § 8 Abs. 3 der Abwassersatzung) wird auf 2,00 Euro/m³ festgesetzt.
TOP 7 Vorberatung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
Herr Verbandskämmerer Sauter erläuterte den Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr 2023.
Der Haushaltsplan 2023 schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von -635.600€ ab. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen und die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Zuweisungen und Beiträgen in Höhe 1.058.500 € können nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden. Der Fehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus den hohen Umlagen aufgrund der Auswirkungen des Finanzausgleichs aus dem guten Ergebnis 2021 sowie aus stark ansteigenden Bewirtschaftungskosten und höheren Personalaufwendungen. Aufgrund der aktuellen globalen Rahmenbedingungen sind viele Planansätze mit einer Unsicherheit behaftet. Es gelte „auf Sicht zu fahren“. Geplante Investitionen müssten unter Umständen an die aktuelle Situation anzupassen. Wegen der aktuell hohen Inflation sei auch mit hohen Tarifabschlüssen zu rechnen, was die höheren Personalkosten begründe.
Das negative ordentliche Ergebnis kann durch Ergebnisrücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Im Jahr 2024 ist noch einmal mit einem negativen ordentlichen Ergebnis zu rechnen. Ab dem Jahr 2025 kann der Haushalt wieder ausgeglichen werden.
Es wird deutlich, dass die Gemeinde stark auf eine positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie des Einkommenssteueranteils angewiesen ist. Bei den laufenden Ausgaben gebe es nur wenig Einsparpotenzial, da die Ausgaben zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bzw. zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind.
Die Ansätze bei der Gewerbesteuer erfolgten, wie auch in den letzten beiden Jahren, vorsichtig. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die daraus resultierenden Auswirkungen bei den Steuereinnahmen seien in der aktuellen Situation nur schwer vorauszusehen.
Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 2.112.100 €. Darin enthalten ist die Veräußerung von Fondsanteilen mit 3.600.000 €.
Der Zahlungsmittelbestand (incl. Fondsanteile) zum Ende des Planjahres beträgt voraussichtlich noch ca. 3.432.900 €. Er reduziert sich bis Ende 2026 auf rd. 420.000 €.
Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren durch Überschüsse im Verwaltungshaushalt bzw. im Ergebnishaushalt einen Investitionsspielraum geschaffen. Im kommenden Planjahr 2023 sei ein enormes Investitionsvolumen mit rund 10,1 Mio. € und ein daraus resultierender Finanzierungsbedarf im Finanzhaushalt mit 2.527.000 € enthalten. Die Umsetzung der Investitionen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so dass einzelne Maßnahmen bei Bedarf auch nach hinten verschoben werden können.
Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen sei im Jahr 2024 die Aufnahme eines Darlehens mit 2,7 Mio. € erforderlich.
Im vorliegenden Haushaltsplan und im Finanzplan werden die dringenden Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde veranschlagt. Der Schwerpunkt liegt in den Ausgaben zur Ortskernsanierung sowie der Erschließung von Gewerbeflächen. Weiterhin sind der Bau eines neuen Wasserhochbehälters, Straßensanierungen sowie der innerörtliche Ausbau eines Glasfasernetzes geplant.
Zur Finanzierung dieser Ausgaben ist die Gemeinde weiterhin auf die Hilfe des Landes angewiesen. Nur bei Bewilligung der Zuweisungen des Landes sowie einer weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die notwendigen Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde wie geplant bewältigt werden.
Bürgermeister Reichegger teilte auf Anfrage mit, dass die derzeit geplante Erhöhung der Kreisumlage im Kreistag kontrovers diskutiert werde. Es sei noch nicht sicher, dass die Erhöhung tatsächlich beschlossen werde. Die in der Presse erwähnte Streichung eines Zuschusses für die Gemeinde Wehingen betreffe die Sanierung der Steinstraße. Diese soll auch saniert werden, das Projekt werde jedoch zeitlich zurückgestellt, so dass auch der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr noch nicht fließen werde. Hier handle es sich jedoch nur um einen zeitlichen Aufschub.
Verbandskämmerer Sauter und Bürgermeister Reichegger teilten auf entsprechende Anfrage mit, dass es haushaltsrechtlich nicht möglich sei, in Anbetracht steigender Zinsen bereits jetzt Kredite für kommende Jahre aufzunehmen, obwohl aktuell noch genug Eigenmittel zur Verfügung stehen. Kredite könnten erst aufgenommen werden, wenn sie für den konkreten Haushalt benötigt würden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Haushaltsplans. Über den konkreten Haushalt 2023 soll möglichst in der ersten Gemeinderatssitzung des kommenden Jahres entschieden werden.
Bürgermeister Reichegger bedankt sich bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und seinem Team für die gute Arbeit und überreichte ein kleines Präsent.
TOP 8 Sanierung des Geschäfts- und Rathausgebäudes
- Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten für den II. Bauabschnitt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Architekt Rolf Messmer, der die Sanierung des Geschäfts- und Rathausgebäudes plant.
Bereits in seiner Sitzung vom 18.10.2021 hat der Gemeinderat die Umsetzung des von Herrn Architekten Rolf Messmer vorgeschlagenen Sanierungskonzept beschlossen.
Dabei ist vom Zeitablauf vorgesehen, zunächst den zukünftigen Sitzungssaal im DG umzubauen. Während des im Anschluss daran vorgesehenen Umbaus der Verwaltungsräume im 1. Obergeschoss ist geplant, die im Dachgeschoss neu entstehenden Räumlichkeiten übergangsweise ergänzend als Ausweichbüroraum / Großraumbüro für die Rathausbediensteten zu nutzen.
Günstigster Bieter für das Gewerk Zimmerer-, Dach- und Klempnerarbeiten ist die Firma Schlude aus 72469 Meßstetten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 150.253,97 € brutto.
Günstigster Bieter für das Gewerk Fenster- und Verschattungsarbeiten ist die Firma Oswald KG, 72355 Schömberg, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 300.021,13 € brutto.
Der auf die Gemeinde Wehingen entfallende Kostenanteil beträgt hierbei 206.692,29 € brutto. Bei der Ausschreibung dieses Gewerks wurde gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung eine Kostenersparnis von 30,50 % erzielt.
Günstigster Bieter für das Gewerk Rollregalanlagen ist die Firma Köhler HAST aus 59821 Arnsberg mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 20.105,05 € brutto.
Aufgrund der aktuellen Marktlage wurde bei der Ausschreibung dieses Gewerks gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung eine Kostenersparnis von 38,40 % erzielt.
Günstigster Bieter für das Gewerk Baureinigungsarbeiten ist die Firma Stobbe aus 78554 Aldingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 33.829,56 € brutto.
Die vorgenannte Angebotssumme liegt deutlich über der ursprünglichen Kostenschätzung. Abweichend zur ursprünglichen Ausschreibung mit einer bisher wöchentlich vorgesehenen Reinigung wird durch Herrn Architekten Messmer eine Reduzierung des Reinigungsumfangs auf einen neuen zweiwöchentlichen Reinigungszyklus vorgeschlagen.
Hierdurch würde sich eine Einsparung in Höhe von 11.430,90 € (inkl. Mwst.) ergeben und die Vergabesumme auf einen Betrag in Höhe von 22.398,66 € brutto reduziert.
Günstigster Bieter für das Gewerk Trocken- und Innenputzarbeiten ist die Firma Tack, 78564 Wehingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 274.690,79 € brutto.
Das Unternehmen hat für die vorgesehene Aufgabe einen Nachunternehmer benannt und ist gemeinsam mit diesem auch ausreichend leistungsfähig. Hierzu hat bereits ein Gesprächstermin mit beiden Firmen stattgefunden.
Günstigster Bieter für das Gewerk Heizung und Sanitär ist die Firma Braun aus 78665 Frittlingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 128.077,56 € brutto.
Einziger und somit gleichzeitig günstigster Bieter für das Gewerk Niederspannungsanlagen ist die Firma Elektrotechnik Moosbrucker aus 78564 Wehingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 357.490,39 € brutto.
Die vorliegende Kostensteigerung von 26,60 % gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung ist durch die aktuelle Marktlage begründet.
Einziger und somit gleichzeitig günstigster Bieter für die Raumluft- und Kälteanlage ist die Firma Kessler aus 72362 Nusplingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 73.509,97 € brutto.
Die deutliche Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung ist der aktuellen Marktlage sowie der erfolgten Erweiterung des Lüftungsumfangs auf die Toiletten und den zweiten Innenflur geschuldet.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der jeweiligen Arbeiten an den entsprechend günstigsten Bieter. Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Messmer für die geleistete Arbeit.
TOP 9 Private Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Aufstellung eines Wintergartens ind er Vorstadtstraße, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Straße „Am Stebbach“, zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus im Harrasweg sowie zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Wengenstraße.
Auf Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass es hierzu bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Bauherrn gegeben habe. Dieser habe dann die Planung an die neue Straßenführung im noch zu erschließenden Gewerbegebiet „Landenbach“ angepasst.
Des Weiteren nahm der Gemeinderat Kenntnis von zwei Wohnbauvorhaben im Baugebiet Stockäcker.
TOP 10 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 07.11.2022
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2022 die Einstellung eines neuen Waldarbeiters beschlossen wurde, nachdem sich dieser dem Gremium vorgestellt hatte. Er wird zum 01.03.2023 seine neue Stelle antreten.
TOP 11 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 07.11.2022
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das Protokoll aus der letzten Sitzung des Gemeinderats nunmehr öffentlich ausliege.
TOP 12 Verschiedenes
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass die Gedenkstätte Eckerwald dem Gemeinderat die Besichtigung anbiete. Hier werde ein Terminvorschlag angefragt.
Des Weiteren wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, dass für zwei Gebäude in der Gosheimer Straße, ein Gebäude in der Deilinger Straße sowie für ein Gebäude in der Hinteren Straße Modernisierungsvereinbarungen getroffen wurden.
TOP 13 Bekanntgaben, Wünsche und Anfrage
Bürgermeister Reichegger bedankt sich bei der Privatinitative „Baum am Bürgle“ für die geschmackvolle weihnachtliche Dekoration. Die Idee hierzu sei entstanden, da wegen der Baumaßnahmen am Rathaus kein Christbaum gestellt werden konnte. Für den Baum am Bürgle wurde die Lichterkette von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Diese sei zuvor noch auf LED umgestellt worden, um die Betriebskosten gering zu halten.
Die Verwaltung teilt auf Anfrage mit, dass man keine Möglichkeiten habe, den „Bauarbeiten“ des vor Ort tätigen Bibers entgegenzuwirken.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Gemeinderäten für die geleistete Ratsarbeit im Jahr 2022 und überreichte allen ein Präsent. Im Gegenzug bedankten sich die Gemeinderäte ebenfalls mit einem Präsent bei Herrn Bürgermeister Reichegger.