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Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 05.06.2023

icon.crdate13.06.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Vorstellung der neuen Leiterin des Polizeipostens Wehingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Gerhard Reichegger Frau Kriminalhauptkommissarin Karola Kuolt begrüßen, die seit April 2023 als neue Leiterin des Polizeipostens Wehingen im Dienst ist. Der Vorsitzende zeigte sich erfreut darüber, dass mit Frau Kuolt eine beruflich sehr erfahrene Postenleiterin aus dem Verwaltungsraum Heuberg gewonnen werden konnte.
Nach einer kurzen persönlichen Vorstellung wünschte der Vorsitzende Frau Kuolt viel Erfolg in ihrer neuen Aufgabe.

Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022
Im Anschluss an die persönliche Vorstellung wurde von Frau Kriminalhauptkommissarin Kuolt die polizeiliche Kriminalstatistik der Gemeinde Wehingen für das Jahr 2022 vorgestellt und erläutert.

Eventuell teilweise auch durch das Ende der Corona-Krise bedingt war bei der Anzahl der in der Gemeinde Wehingen insgesamt registrierten Straftaten vom Jahr 2021 auf 2022 ein Anstieg von 67 auf 87 Straftaten zu verzeichnen, was einer prozentualen Erhöhung um 29,9 % entspricht.
Bei den Ladendiebstählen hat es einen Anstieg von 3 auf 11 Fälle, sowie bei den Diebstählen ohne erschwerte Umstände einen Anstieg von 13 auf 23 Fälle gegeben.
Auch bei den registrierten Sachbeschädigungen war ein starker Anstieg von 5 auf 17 Fälle zu verzeichnen, während im Bereich der Wirtschaftskriminalität insgesamt ein deutlicher Rückgang festgestellt werden konnte.

Erfreulich ist, dass auch die Anzahl der aufgeklärten Fälle um 17,4% von 46 auf 54 Fälle gesteigert werden konnte und sämtliche im Jahr 2022 registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgeklärt werden konnten.
Die Aufklärungsquote insgesamt liegt mit 62,1 % auch weiterhin leicht über dem Landesdurchschnitt von 61,4 %.

Abschließend bilanzierte Bürgermeister Reichegger, dass die Gesamtsituation trotz gestiegener Fallzahlen in einzelnen Bereichen im Vergleich zu größeren Städten im Landkreis noch nicht bedenklich sei und bedankte sich bei Frau Kuolt für ihre Ausführungen, verbunden mit der Hoffnung, dass der Polizeiposten in Wehingen auch in Zukunft weiterhin seine wichtige Funktion in der Raumschaft Heuberg wahrnehmen kann.

Umbau des Geschäfts- und Rathausgebäudes
-    Auftragsvergabe für die Zutrittskontrolle

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende den mit der Planung und Bauleitung der Sanierungsarbeiten am Geschäfts- und Rathausgebäude Gosheimer Straße 14 beauftragten Architekten Rolf Messmer begrüßen.

Da sich im Rahmen der erfolgten Detailplanung herausgestellt hat, dass eine Erweiterung der Zutrittskontrolle auf weitere Türelemente im Rathausgebäude durchaus sinnvoll ist, haben sich in Folge der hieraus bedingten Massenmehrung Abweichungen / Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung ergeben.
Auf Grundlage eines entsprechend erweiterten Leistungsverzeichnisses wurden daher die beiden Bieter der ersten Angebotsrunde in einer zweiten, beschränkten Ausschreibung, zu einer erneuten Angebotsabgabe für die Zutrittskontrolle aufgefordert. Die Submission/Angebotseröffnung hierzu fand am 17.05.2023 im Rathaus Wehingen statt und hat das nachstehende Ergebnis ergeben:

Günstigster Bieter für das Gewerk Zutrittskontrolle ist die Firma König Sicherheitssysteme GmbH aus 72336 Balingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 29.814,61 € brutto.

Die günstigste Bieterin wurde vom Planungsbüro für die vorgesehenen Aufgaben/Aufträge als ausreichend und leistungsfähig eingeschätzt. Der Gemeinderat beschloss daher die Vergabe der Arbeiten für die Zutrittskontrolle an die Firma König zum vorgenannten Angebotspreis.


Friedhof Wehingen
a.    Neue Kostendeckungsberechnung / Gebührenkalkulation der Bestattungsgebühren

Bürgermeister Reichegger führte hierzu aus, dass die Gemeinde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dazu angehalten ist, soweit als möglich, kostendeckende Gebühren zu erheben.
Aufgrund von erfolgten Erweiterungsmaßnahmen, sowie gestiegenen Kosten im Friedhofbereich wurde von der Kämmerei des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg eine aktualisierte Kostendeckungsberechnung für die auf dem Friedhof Wehingen im Bestattungswesen zu erhebenden Gebühren durchgeführt.
Die hierzu erfolgte Gesamtberechnung sowie die aufgrund der Neuberechnung vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Vorsitzenden ausführlich dargelegt und erläutert. Aufgrund gestiegener Kosten bei der Grabherstellung wird in der neuen Kostenberechnung eine Anhebung der bisherigen Bestattungsgebühren vorgeschlagen.
Zukünftig besteht auf dem Friedhof Wehingen auch die Möglichkeit einer Urnenbestattung in der neu erstellten Urnengemeinschaftsgrabanlage. 
Bei diesem neuen Grabfeld, welches das erste seiner Art auf dem Heuberg ist, werden sowohl die wechselnde Bepflanzung, als auch die laufende Pflege der Gräber durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Die Regelnutzungszeit beträgt 15 Jahre. Je nach Art und Umfang der zukünftigen Bepflanzung werden zukünftig für die Urnengemeinschaftsgrabanlage drei unterschiedliche Preiskategorien zur Auswahl angeboten.
Trotz teilweise erhöhter Gebühren wird im Friedhofbereich auch bei der neuen Berechnung weiterhin keine vollständige Kostendeckung, sondern lediglich ein Kostendeckungsgrad in Höhe von rund 67% erreicht.
Der Gemeinderat stimmte der von der Finanzverwaltung erstellten Kostendeckungsberechnung für das Bestattungswesen wie vorgelegt zu.

b.    Änderung der Friedhofssatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Für die weitere Umsetzung der zuvor in der Kostendeckungsberechnung für das Bestattungswesen vom 11.05.2023 beschlossenen Gebührenänderungen, muss auch die Friedhofssatzung der Gemeinde Wehingen entsprechend angepasst und ergänzt werden.
Hierzu wurde von der Verwaltung eine entsprechende Änderungssatzung entworfen, welche die die neu kalkulierten Gebührensätze entsprechend berücksichtigt.
Daneben wurden durch die Änderungssatzung weitere, bereits in der Praxis angewandte Regelungen zum Grab- und Trauerschmuck bei Urnenstelen, Rasengräbern, sowie bei der neuen Urnengemeinschaftsgrabanlage, sowie zur maximal zulässigen Abdeckung von Gräbern für Sargbestattungen in die Satzung mit eingepflegt.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die vorgeschlagene Satzungsänderung, die von der Verwaltung noch öffentlich bekannt gemacht wird.

c.    Künftige Gestaltung / Beschriftung der Liegeplatten der neuen Urnengemeinschaftsgrabanlage
Bei der Belegung der neugeschaffenen Urnengemeinschaftsgräber auf dem Friedhof Wehingen wird für den Namenseintrag der Verstorbenen in jedem Grabfeld jeweils eine Liegeplatte aus geschliffenem, beigem Dietfurter Kalkstein verwendet.
Für die Beschriftung der Grabplatten wurde von der Verwaltung die Verwendung von aufgesetzten Buchstaben aus Metall vorgeschlagen. Dabei wurden insgesamt drei verschiedene Schriftarttypen, zur Auswahl gestellt.
Nach eingehender Beratung sowie der in Augenscheinnahme eines Plattenmusters und der verschiedenen Musterschriften vor Ort, legte der Gemeinderat für die Beschriftung der Grabplatten der Urnengemeinschaftsanlage aufgesetzte Metallbuchstaben in der Schriftart “Aleska“ fest. Dabei wurde die endgültige Farbwahl der Beschriftung ( wahlweise in den Farben aluminium oder bronze ) zur Auswahl offen gelassen.
Die Kosten für die Beschriftung der Liegeplatten durch den jeweiligen Antragsteller zu tragen und von diesem direkt mit dem beauftragten Steinmetz- / Fachbetrieb abzurechnen.

Auswechslung von Wasserzählern
Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass im Jahr 2023 wegen des Auslaufens der 5-jährigen Eichfrist insgesamt 215 Wasserzähler ausgewechselt werden müssen. Von der Verwaltung wurden daher zwei Alternativangebote für die Lieferung der Zähler, die Benachrichtigung der Kunden, sowie für den Einbau der neuen Wasserzähler eingeholt.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Firma Ernst Heiland aus Solingen als günstigstem Bieter mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 14.093,59 € mit der Auswechslung der Wasserzähler zu beauftragen.

Punktuelle Sanierung / Ausbesserung der Steinstraße im Bereich Friedhof bis zur Einmündung in die L 433 Richtung Reichenbach
Während der letzten 2 Jahre wurde die Steinstraße beim Ausbau der Reichenbacher Straße im Sanierungsgebiet Ortsmitte sehr stark als Umleitungsstrecke in Anspruch genommen. Hierdurch wurde insbesondere im Straßenbereich vom Friedhof bis zur Einmündung in die Landesstraße 433 der bereits zuvor nicht mehr optimale Zustand der Fahrbahn weiter verschlechtert. Aufgrund der Tatsache, dass die bisher vorgenommenen, provisorischen Ausbesserungs- und Verfüllmaßnahmen nur zeitlich begrenzt haltbar waren, sowie mit Blick darauf, dass die Steinstraße auch im zukünftigen 2. Bauabschnitt der Ortskernsanierung wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden muss, wurde von der Verwaltung ein dauerhafterer Ausbau mit einer bituminösen Tragschicht vorgeschlagen. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € zu rechnen. Im Zuge der Aussprache kam die Frage auf, ob im fraglichen Straßenabschnitt ein sofortiger, aber auch deutlich aufwendigerer und kostenintensiverer Komplettausbau der Straße bis zum zukünftigen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich nicht sinnvoll wäre. Eine abschließende Beschlussfassung wurde daher bis zur Abklärung dieses Punktes mit dem Planungsbüro Hermle zurückgestellt.

Anschaffung von 2 neuen Industriesektionaltoren für das Gebäude Rettungswache / Feuerwehrgerätehaus Wiesenstraße 8
Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass für die Rettungswache / Feuerwehrgerätehaus im Gebäude Wiesenstraße 8 zwei vorhandene Industriesektionaltore erneuert / ersetzt werden müssen da die bestehenden alten Tore keine TÜV-Abnahme mehr erhalten haben.
Von der Verwaltung wurden daher entsprechende Angebote für die Lieferung und Montage entsprechender Ersatztore eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss, die ausgeschriebenen Leistungen an den günstigsten Bieter, die Firma Pfullendorfer Tor-Systeme aus Pfullendorf, mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von 14.972,58 € brutto zu vergeben.

Erschließung weiterer Flächen für Wohnbebauung
Für eine zukünftige Bereitstellung von weiteren Bauplatzflächen in der Gemeinde Wehingen wurden von der Verwaltung in Absprache mit der Baurechtsbehörde drei potentielle Entwicklungsflächen in den Gewannen “Breller“, “Vorstadt“ und “Öschle“ ermittelt. Diese Flächen wurden im Anschluss durch das Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim hinsichtlich der weiteren Umsetzung weiter überprüft, wobei auch bereits Kontakt mit den weiteren Fachbehörden beim Landratsamt Tuttlingen aufgenommen wurde.
Nach Auffassung des Planungsbüros Hermle eignet sich dabei von den insgesamt drei untersuchten Flächen das Gebiet “Breller“ oberhalb des Radweges in Richtung Gosheim am besten für eine zukünftige Wohnflächenentwicklung, da hier sowohl die Erschließungs- als auch die Entwässerungssituation am günstigsten ist.
Aufgrund der topographischen Lage und Entfernung zu vorhandenen
Entwässerungseinrichtungen wäre die Erschließung in den beiden alternativ untersuchten Gebieten “Öschle“ und “Vorstadt“ aufwendig und kostenintensiv.

Da die bis zum 31.12.2022 bestehende Befristung des § 13 b BauGB zwischenzeitlich ausgelaufen ist, ist in den vorgenannten Bereichen mittlerweile eine Baulandentwicklung über dieses vereinfachte Verfahren nicht mehr möglich; vielmehr ist für eine weitere Baulanderschließung nun das Regelverfahren eines Bebauungsplanes erforderlich.

Da die weitere Entwicklung von Wohnbauflächen grundsätzlich weiterverfolgt werden soll, beschloss der Gemeinderat, das untersuchte Gebiet im Gewann “Breller“ im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Fläche für künftige Wohnbebauung mit aufzunehmen.

Grundstücksangelegenheiten
a.    Erwerb eines Waldgrundstückes, Flst. Nr. 4698, Gewann "Beim alten Viehhaus"

Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeinde Wehingen von einer Mitbürgerin ein Waldgrundstück im Gewann “Beim alten Viehhaus“ mit einer Größe von 5.587 m², das mit zwei Seiten an ein Gemeindegrundstück angrenzt, zum Kauf angeboten wurde. Für die angebotene Waldfläche wurde durch das Kreisforstamt beim Landratsamt Tuttlingen ein Wertgutachten erstellt. Der Gemeinderat beschloss den Erwerb des angebotenen Waldgrundstückes Flst. Nr. 4698 mit 5.587 m² zum ermittelten Gutachterwert.

b.    Erwerb von Waldgrundstücken Flst. Nr. 962, Flst. Nr. 963/1 und Flst. Nr. 963/2, Gewann "Hohe Steige"
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden weiter, dass der Gemeinde von einer Erbengemeinschaft die drei weiteren, nebeneinanderliegenden Waldgrundstücke Flurstück Nr. 962 Flurstück Nr. 963/1 und Flurstück Nr. 963/2 im Gewann “Hohe Steige“ mit einer Gesamtfläche von 4.619 m² zum Erwerb angeboten wurden.
Auch für diese 3 Waldflächen wurde durch das Kreisforstamt ein Verkehrswert ermittelt: Der Gemeinderat beschloss ebenfalls den Erwerb der angebotenen Waldflächen zum ermittelten Wert.

c.    Anfrage auf Erwerb einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 im Gewann Lerd
Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass von einem Grundstückseigentümer im Bereich der Vorstadtstraße der Erwerb einer Teilfläche des an seine rückwärtigen, privaten Grundstücksflächen angrenzenden, gemeindeeigenen Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 mit einer Größe von ca. 668 m² beantragt wurde.
Durch den beabsichtigten Erwerb der Zusatzfläche soll neben einer Vergrößerung und Arrondierung des Gartengrundstücks auch eine zukünftige Verschattung des Gartens durch bestehende Büsche und Bäume auf dem jetzigen Gemeindegrundstück verhindert werden. Zudem soll durch den Kauf ein durch die zukünftig geplante, etwas von der Vorstadtstraße zurückversetzte Neubebauung entstandener Flächenverlust im Gartenbereich ausgeglichen werden.
Bei der beantragten Erwerbsfläche handelt es sich um eine nicht bebaubare Grün- / Wiesenfläche in Ortsrandlage. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat den Verkauf der Wiesenteilfläche an den Antragsteller zu einem Verkaufspreis in Höhe von 2,- €/m².

Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet "Stockäcker"
Der Vorsitze führte einleitend aus, dass die Gemeinde im Baugebiet Stockäcker derzeit noch über 2 freie Bauplätze verfügt, der aktuell eine Erwerbsanfrage von zwei Interessenten für eine Bauplatzfläche gegenübersteht.
Im erfolgten Beschluss beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister, mit den Bauplatzinteressenten weitere Gespräche zu führen und ermächtigte ihn gleichzeitig, einen Kaufvertrag zu den festgelegten Konditionen abzuschließen.


Private Bauvorhaben
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-    Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5268, Bogenstraße. Dabei wurde das Einvernehmen des Gemeinderates mit dem Zusatz ergänzt, dass es wünschenswert wäre, dass die PV-Anlage von den Antragstellern im Bodenbereich begrünt wird.

Von den nachstehenden Bauvorhaben nahm der Gemeinderat Kenntnis:
-    Befristete Aufstellung eines Pausenraumcontainers auf dem Grundstück Flst. Nr. 3448/3, Reichenbacher Straße


Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die nachstehenden Punkte:

-    Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport vom 25. Mai 2023 erhält die Gemeinde Wehingen vom Land im Falle einer Erneuerung des Kunststoffbelages beim Kleinspielfeld in der Groz-Beckert-Straße, eine Sportstättenförderung in Höhe von 33,33 % der Nettoinvestitionskosten bzw. von 28 % der Bruttoinvestitionskosten. Bei veranschlagten Baukosten in Höhe von 85.695 € brutto würde dies einen Zuschuss in Höhe von 24.000 € bedeuten.
Nach Vorliegen des Zuschussbescheides sowie einer aktualisierten Kostenschätzung wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen nochmals über die Durchführung der Maßnahme beraten.

-    Der Vorsitzende zeigte sich außerordentlich erfreut darüber, dass die Gemeinde Wehingen aus den Jahren 2020/2021 weitere Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von 300.000,- € erhalten hat. Insgesamt steigen damit die Gewerbesteuergesamteinnahmen im Jahr 2021 auf 5,1 Mio. €.
Der Vorsitzende wies daraufhin, dass die zusätzlichen Mehreinnahmen aufgrund der gestiegenen Baupreise bei anderen Maßnahmen gut gebraucht werden können und bedankte sich bei dem Gemeinderat für die Mitwirkung und Beschlussfassung zu den in den vergangenen Jahren durchgeführten Investitionsmaßnahmen mit einem Gesamtumfang in Höhe von insgesamt 14,0 Mio. €.

-    Analog zu früheren Anfragen wurde auch ein aktueller Antrag auf Aufstellung eines Verkaufsautomaten im öffentlichen Vorplatzbereich des Rathauses abgelehnt.
Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.


Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums und der anwesenden Zuhörer führte der Vorsitzende aus:
-    Von Anliegern wurden verstärkte Lärmbelästigungen und Verunreinigungen im Bereich des gemeindeeigenen Fußweges von der Ulrichstraße zum Neukauf-Parkplatz beklagt. Frühere Überlegungen zu einer Verlegung oder Begradigung des Fußweges konnten aus Kostengründen sowie aus Platzgründen / wegen fehlender Grundstücksflächen, nicht durchgeführt werden.
Den vorliegenden Störungen wird von der Verwaltung gemeinsam mit dem Polizeiposten Wehingen zunächst durch verstärkte Kontrollen mit Fußstreifen der Polizei vor Ort, sowie durch die Bestreifung durch einen privaten Sicherheitsdienst entgegengewirkt. Weiter werden auch die Schulsozialarbeiter und das Jugendreferat entsprechend informiert und in die bestehende Problematik mit eingebunden.

-    Der im Seitenbereich des Fronhofer Hauses am Friedhof abgelagerte Humus ist für das Verfüllen von abgeräumten Grabfeldern vorgesehen und soll zeitnah von seinem jetzigen Lagerort entfernt werden.

-    Aufgrund erneuter Hinweise wegen wiederholt in einem privaten Garten in der Rubäckerstraße gesichteter Füchse, sollen verwaltungsintern nochmals mögliche Abhilfe- / Schutzmaßnahmen, auch im Bereich des Waldspielplatzes besprochen werden. Oftmals werden Wildtiere auch durch nicht abgedeckte Komposthaufen oder durch für Haustiere im Außenbereich bereitgestelltes Futter in Privatgärten in den Siedlungsbereich angelockt.

-    Die mit der Anlegung der im Sanierungsgebiet neu gestalteten Grünflächen beauftragte Firma Goss Bau wird seitens der Verwaltung nochmals auf die zeitnahe Durchführung der notwendigen Nachpflegearbeiten hingewiesen.

-    Aufgrund eines Personalnotstandes musste die Öffnungszeit des Wertstoffhofes in Wehingen am Samstag durch den Landkreis Tuttlingen bedauerlicherweise von bisher 13.00 Uhr auf neu 12.00 Uhr vorverlegt werden.

-    Für einen von einem Wasserrohrbruch herrührenden Schaden im Straßenbelag der Hangstraße wurde zwischenzeitlich der Auftrag zur Asphaltierung der Schadensfläche erteilt.
 

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