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Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 18.09.2023

icon.crdate21.09.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:

Frageviertelstunde für die Einwohner

Auf Anfrage eines Zuhörers führte Bürgermeister Reichegger aus, dass nach dem bereits in einem 1. Bauabschnitt erfolgten Breitbandausbau entlang der Backbone-Trasse der Breitbandinitiative des Landkreises Tuttlingen (BIT), nun im einem 2. Bauabschnitt zusätzlich die Anbindung der Gewerbegebiete “Am Landenbach“, “Hofen“ und “Hofen-West“ an das Glasfasernetz der Gemeinde beauftragt wurde.
Mit Blick auf die erheblichen Ausbaukosten, sowie auf die Tatsache, dass der weitere Ausbau des Glasfasernetzes in Wehingen derzeit nicht öffentlich gefördert wird, wurden weitere Ausbaumaßnahmen in Eigenregie der Gemeinde, zunächst bis auf Weiteres zurückgestellt.
Aktuell laufen jedoch erste Sondierungsgespräche über einen eventuellen weiteren Ausbau des Breitbandnetzes in Wehingen durch die Deutsche Glasfaser GmbH.

Gewerbegebiet "Am Landenbach"

-    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Am Landenbach - 1. Erweiterung"
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herrn Karl Hermle vom Planungsbüro Hermle aus Gosheim begrüßen. Das ca. 0,79 ha große Plangebiet liegt im Osten des Gemeindegebietes am Ortsausgang Richtung Harras / Reichenbach.

Herr Karl Hermle / Planungsbüro Hermle führte erläuternd aus, dass sich seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans “Am Landenbach“ der letztmalig 1985 geändert wurde, die wechselseitigen Anforderungen von Gewerbe und Planausweisung deutlich weiterentwickelt haben. Daher müssten zur langfristigen Sicherung eines Standorts die Regulierungen des Bebauungsplanes an die gewerblichen Anforderungsprofile entsprechend angepasst bzw. erweitert werden. Ziel dieses Verfahrens ist, dem akuten Bedarf des heimischen Gewerbes Abhilfe zu leisten und damit die Sicherung und Schaffung der hiesigen Arbeitsplätze aus planungsrechtlicher Sicht sicherzustellen.
Die im Rahmen der 1. Erweiterung vorgesehenen Änderungen / Fortschreibungen des Bebauungsplans “Am Landenbach“ wurde den Anwesenden anhand eines Vorentwurfs vorgestellt und erläutert.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans “Am Landenbach – 1. Erweiterung“ auf Grundlage des § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB.

-    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Kreisverkehr L433"

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass die Gemeinde beabsichtigt, das Gewerbegebiet “Am Landenbach“ über einen im Einmündungsbereich der Steinstraße in die L 433 zu installierenden Kreisverkehr weiter zu erschließen. 
Die Gebietsanbindung des Gewerbegebietes “Am Landenbach“ sowie der ebenfalls außerhalb der OD-Grenze an der L 433 einmündenden Steinstraße mittels eines Kreisverkehrs wurde bereits im Zuge der ersten Änderung der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg im Jahr 2017 behandelt und bei einer im Jahr 2019 durchgeführten Verkehrsschau klar befürwortet.
Durch einen solchen Verkehrsknotenpunkt wird der Ortseingangsbereich hervorgehoben sowie gleichzeitig das gefahrene Geschwindigkeitsniveau abgesenkt werden, wodurch neben den Kraftfahrern zusätzlich auch 
Fußgänger und Radfahrer profitieren.

In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium, dem Landratsamt und dem Baurechtsamt wurde der Gemeinde hierbei empfohlen, als Trägerverfahren ein Bebauungsplanverfahren einzusetzen und einen Bebauungsplan “Kreisverkehr L 433“ aufzustellen.
Die zugehörige Vorentwurfsplanung wurde den Anwesenden durch Herrn Karl Hermle vom Planungsbüro Hermle ausführlich dargestellt und erläutert.

Bürgermeister Reichegger wies ergänzend daraufhin, dass das im Bereich der Grünfläche vor dem Friedhof / der Fronhofer Kirche vorhandene Feldkreuz im Zuge der weiteren Ausführungsarbeiten geringfügig verlegt werden muß.

Nach eingehender Beratung und Aussprache stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Planvorentwurf zu und beschloß die Aufstellung des Bebauungsplans “Kreisverkehr L 433“ auf Grundlage des § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

-    Zufahrt zum Gewerbegebiet Am Landenbach 
Kreisverkehr L 433 - Erwerb von Grundstücksflächen 

Bürgermeister Reichegger führte den Anwesenden aus, dass die Gemeinde Wehingen für die weitere Umsetzung des durch das Planungsbüro Hermle geplanten Kreisverkehrs von dem angrenzenden Grundstück Flurstück Nr. 626 eine Teilfläche von ca. 100 m² benötigt.
Da der private Grundstückseigentümer nach Vorgesprächen allerdings nur zu einer Veräußerung des gesamten Angrenzergrundstücks bereit war, beschloss der Gemeinderat das Grundstück mit einer Gesamtgröße von 1.662 qm zum vorgeschlagenen Kaufpreis für die Anlegung eines Kreisverkehrs zu erwerben.
Für den Fall, dass die Erwerbsfläche zu einem späteren Zeitpunkt als Baugebiet ausgewiesen werden sollte beschloss der Gemeinderat weiter, an den derzeitigen Grundstückseigentümer bzw. an seine Erben ergänzend den Differenzbetrag zum derzeit gültigen Bodenrichtwert auszubezahlen.

Kindergarten 
-    Kindergartenabrechnung 2022 

Der Vorsitzende wies einleitend daraufhin, dass die vom katholischen Verwaltungszentrums Tuttlingen vorgelegte Kindergartenabrechnung 2022 vom 07.07.2023 am 10.07.2023 geprüft wurde. Bestehende Unklarheiten wurden mit Herrn Butschle geklärt und dem Gemeinderat mit den Beratungsunterlagen eine korrigierte Abrechnung als öffentliche Beratungsunterlage vorgelegt, die durch den Vorsitzenden näher ausgeführt wurde.
Als öffentliche Beratungsvorlage wurde den Ratsmitgliedern ergänzend eine Gegenüberstellung der Kindergartenabrechnungen der Jahre 2018 bis 2022 vorgelegt.

Im Jahr 2022 besuchten durchschnittlich insgesamt 114 Kinder die beiden Kindergärten St. Ulrich ( 54 Kinder) und Christkönig (60 Kinder). 
Dabei betrug der von der Gemeinde je Kind zu übernehmende Zuschussbedarf 4.475,75 € je Kind.

Die von Herrn Bürgermeister Reichegger vorgestellte Kindergartenabrechnung im Jahr 2022 weist für die beiden Kindergärten Gesamtausgaben in Höhe von 1.227.423,21 € aus. Hiervon wurde von der Gemeinde Wehingen ( inkl. den Zuweisungen vom Land) ein Kostenanteil in Höhe von 952.121,02 € ( 78,89 % ) getragen.

Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates wird eine künftige Mitaufnahme der Abschreibungen in künftigen Kindergartenabrechnungen überprüft.

Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenabrechnung des katholischen Verwaltungszentrums Tuttlingen für die beiden Kindergärten St. Ulrich und Christkönig für das Jahr 2022 einstimmig zu.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 15.04.2019, zuletzt geändert am 14.02.2022 

Der Vorsitzende wies einleitend daraufhin, dass der Gemeinderat Wehingen in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.02.2023 den Erwerb des Gebäudes Deilinger Straße 10 mit insgesamt 4 abgeschlossenen Einzelwohnungen beschlossen hat. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde Wehingen gekauft und soll zur Unterbringung von obdachlosen Personen genutzt werden.

Um der Verwaltung eine relativ einfache Rechnungsstellung und Abrechnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte, mit teilweise kurzfristigen und häufigen Bewohnerwechseln zu ermöglichen, wurden in der aktuellen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften für die einzelnen Gebäude bereits einheitliche Personen-Abrechnungssätze je Monat festgelegt.
Um zukünftig auch im neu erworbenen Gebäude Deilinger Straße 10 eine vereinfachte Abrechnung der Nutzungs- und Verbrauchsgebühren der Räumlichkeiten vornehmen zu können, wurde für dieses Gebäude, anhand der zukünftigen Benutzungsgebühren und Betriebskosten, analog zu den weiteren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften der Gemeinde Wehingen, ebenfalls eine monatliche Einheitsgebühr in Höhe von 222,25 €/Monat je Personenplatz ermittelt.
Diese Einheitsgebühr muss durch entsprechende Änderung in die bestehende Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Wehingen mit aufgenommen werden.
Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende ergänzend aus, dass die Höhe der ermittelten Belegungsgebühr im Bedarfsfall zu gegebener Zeit nochmals überprüft werden kann.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte gemäß vorgelegtem Entwurfsvorschlag der Verwaltung.
Diese tritt zum 01.10.2023 in Kraft

Glasfaserausbau - aufgetretene Belagsunebenheiten im Bereich Bertholdstraße / Wörthstraße / Siemensstraße 
-    Kostenbeteiligungsangebot der Netze BW

Bürgermeister Reichegger führte einleitend aus, dass im Rahmen des 1. Bauabschnitts für die Breitbandausbau in der Gemeinde Wehingen sowohl Glasfaser-Anschlussmöglichkeiten entlang der von Gosheim kommenden Backbone-Haupttrasse in der Bertholdstraße und Schulstraße zum Hauptverteiler der Gemeinde Wehingen ( PoP ) in der Deilinger Straße, sowie im Bereich der Weiterführung der Haupttrasse über die Wörthstraße und Siemensstraße in Richtung der Gemeinde Deilingen mit gleichzeitiger Erschließung des Gewerbegebiets “Flache Äcker-Ochsenäcker“, als auch für die Schlossbergschule Wehingen, sowie für weitere private und gewerblich genutzte Grundstücke / Gebäude im Bereich der Hochberg-, Bürgle- Kreuz- Daimler-, Carl-Benz-, Robert-Bosch- und Raiffeisenstraße neu geschaffen wurden.

Nach erfolgter Ausführung der Belagsarbeiten durch eine von der Netze BW als Generalunternehmer beauftragte Tiefbaufirma, waren von der Verwaltung im Bereich der Kabelgräben Unebenheiten im neu hergestellten Fahrbahnbelag festgestellt worden, die beim Auftragnehmer auch unverzüglich angezeigt und bemängelt wurden. 
Hierauf wurde seitens der Auftragnehmer bei einem Sachverständigenbüro eine Überprüfung bzw. Messung der von der Gemeinde Wehingen angezeigten Mängel veranlasst. Dabei wurden in der Bertholdstraße und in der Siemensstraße mit einem Planografen Ebenheitsmessungen auf der Asphaltdeckschicht durchgeführt.
In diesem wurde zwar festgestellt, dass bei den im Handeinbau erfolgten Asphaltierungsarbeiten zwar einige Überschreitungen der zulässigen Unebenheiten feststellbar sind, die auf der gesamten Messstrecke festgestellten Unebenheiten bei der durchgeführten Einbauart jedoch zumeist unterhalb des vorgenannten Grenzwertes und somit innerhalb des zulässigen Toleranzbereichs liegen.
Beanstandet wurde durch das beauftragte Fachbüro jedoch die Tatsache, dass die festgestellten Belagsunebenheiten in kurzen, regelmäßigen Abständen ( z. Bsp. waschbrettartig) auftreten.
In der weiteren Bewertung ist der beauftragte Gutachter zudem zu der Auffassung gelangt, dass eine Beseitigung des vorgenannten Ebenheitsmangels durch einen Ersatz der kompletten Deckschicht als unverhältnismäßig im Sinne der VOB/B anzusehen ist.

Unter Verweis auf die vorgenannte Stellungnahme wurde von der Netze BW zunächst wahlweise ein Kostenabschlag auf die Belagsarbeiten in ihrem jetzigen Zustand bzw. alternativ eine anteilige Kostenbeteiligung an den Neubaukosten in Höhe von insgesamt maximal 20.000,- € in Aussicht gestellt.

Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen, wurde von der Gemeinde Wehingen bisher zunächst ein Rechnungsteilbetrag in Höhe von 102.258,00 € von der Netze BW einbehalten.

Parallel dazu wurden von der Gemeinde Wehingen bereits im Jahr 2021 zwei Alternativangebote der Friedrich Stingel GmbH aus 72477 Schwenningen für eine Sanierung der gesamten Asphaltdeckschicht in der Bertholdstraße, Wörthstraße und Siemensstraße eingeholt.
Für das Abfräsen und den Neueinbau einer lediglich 1 Meter breiten Asphaltdeckschicht oberhalb des Kabelgrabens ( insgesamt ca. 1.700 m²) wurden hierbei Gesamtkosten in Höhe von 54.435,00 € netto = 64.777,65 € brutto veranschlagt. Die Kosten für das alternativ angefragte Abfräsen und die anschließende Vornahme eines maschinellen Neueinbaus des Oberflächenbelags auf einem 2 Meter breiten Streifen oberhalb des Kabelgrabens ( zzgl. zusätzlicher Randflächen - insgesamt 3.500 m²) wurden hierbei auf 68.860,00 € netto = 81.943,40 € brutto geschätzt.

Nach weiteren Verhandlungen hat sich die Netze BW bei einer Belagssanierung durch die Firma Stingel und einer Abnahme aller Belagsoberflächen zu einer erhöhten anteiligen Kostenbeteiligung in Höhe von 27.000,00 € bereiterklärt.

Seitens der Verwaltung wurde ergänzend Kontakt mit einem Fachanwalt sowie mit einem weiteren, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für Asphalt- und Bitumenwerkstoffe aufgenommen. Nach Sichtung der bisherigen Unterlagen wurde die Faktenlage jedoch auch von diesen dahingehend eingeschätzt, dass der vorliegende Streitfall auch im Falle einer gerichtlichen Klärung auf einen Vergleich hinauslaufen wird.

Nach erneuten Verhandlungen hat die Netze BW sich dazu bereit erklärt, für die bemängelten Belagsoberflächen einen auf 30.000 € netto = 35.700,00 € brutto erhöhten Kostenabschlag zu übernehmen.
Mit Blick auf die bisher vorliegenden Gutachten und Einschätzungen der Rechtslage und um ohne Vorbelastung in den zweiten, ebenfalls an die Netze BW vergebenen 2. Bauabschnitt für den Glasfaserausbau starten zu können, hat der Gemeinderat das vorgenannte Vergleichsangebot angenommen.

Bauernmarkt 
-    Antrag auf Verlegung des Bauernmarktes 

Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der vom Landwirtschaftsamt Tuttlingen verwaltete Bauernmarkt bisher im 14-tägigen Rhythmus sowie der Verkauf von Obst und Gemüse durch einen Händler vom Bodensee bisher wöchentlich vor dem Rathaus stattfindet.
In einen vorliegenden Antrag eines Anliegers wurde um eine Überprüfung des bisherigen Markstandortes vor dem Rathaus gebeten, da der bisherige Veranstaltungsort nach Ansicht der Antragsteller ungünstig liegt.
Neben Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Marktbeschicker und Marktbesucher sei auch die Nutzung angrenzender Privatparkplätze aufgrund einer Belegung durch Marktbesucher nur eingeschränkt möglich.
Aufgrund von Bauarbeiten im Rathausbereich musste der Markt bereits in der Vergangenheit einmal auf den befestigten Parkplatz im Bereich AOK/Schule verlegt werden. Allerdings wurde dieser neue Standort von der Kundschaft des Bauernmarktes lt. Aussage der Marktbeschicker nur sehr schlecht angenommen und der Umsatz der Beschicker ging stark zurück. Aus diesem Grund hatten die Marktbeschicker damals um eine Rückkehr an den bisherigen Standort gebeten haben, da sie ansonsten den Markt aus Rentabilitätsgründen nicht weiter beliefern könnten.
Nach eingehender Aussprache wurde die abschließende Beschlussfassung über eine Verlegung des Bauernmarktes einvernehmlich bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten im Rahmen des Sanierungsgebiets Ortsmitte II im Rathausbereich zurückgestellt.

Private Bauvorhaben

Zu den nachstehenden Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
-    Erweiterung Produktion/Lager/Verwaltung auf dem Grundstück Flst. Nr. 3382/2, Siemensstraße. Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze sowie zur Inanspruchnahme einer privaten Grünfläche sowie einer Fläche, die mit einem Leitungsrecht zu Gunsten eines Ortskanals belegt ist, wurde ebenfalls zugestimmt. 

-    Aufstellen eines demontierbaren Rundzeltes ohne Fundament auf dem Grundstück Flst. Nr. 3432, Am Landenbach.

Von den nachstehenden Bauvorhaben nahm der Gemeinderat Kenntnis:
-    Neubau unterkellerter Carport mit PV-Dachdeckung auf dem Grundstück Flst. Nr. 4309, Hebelstraße.

-    Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5588, Goethestraße.

-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Untergeschoss auf dem Grundstück Flst. Nr. 5596, Am Stockäcker

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2023

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über einen in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2023 gefassten Sitzungsausschluss von Frau Gemeinderätin Sabine Reger.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die nachstehenden Punkte:

Die des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg für die Gemeinde Wehingen erstellte Kommunalstatistik 2023 wurde durch den Vorsitzenden auszugsweise vorgestellt und erläutert.
Die vorstehende Kommunalstatistik ist auch als öffentliche Beratungsunterlage der GR-Sitzung im Ratsinformationssystem der Gemeinde Wehingen eingestellt und dort für jedermann einsehbar.

Eine bei der Vorstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2021 in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Juli 2023 noch offene Rückfrage aus der Mitte des Gemeinderates zu der Position “Spielplatz beim Sportplatz“ mit Kosten in Höhe von 10.038,23 € wurde zwischenzeitlich mit der Finanzverwaltung abgeklärt.
Bei der angefragten Position handelte es sich um Planungskosten für den Streethockeyplatz. Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2022 umgesetzt.

Aufgrund eines Ende 2022 vom Verwaltungsgerichtshof gefällten Urteils zur Finanzierung von Schulsanierungen, wird derzeit unter anderem auch von der Stadt Tuttlingen eine Beteiligung von Umlandgemeinden, aus denen Schüler die Tuttlinger Schulen besuchen, an den dort angefallenen Schulsanierungskosten bei weiterführenden Schulen überprüft. Nach Abzug aller Förderungen ist hierbei geplant, Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 23 Millionen auf die Umlandgemeinden umzulegen.
Aufgrund der relativ geringen Schülerzahl aus Wehingen ist nach den aktuellen Vorgesprächen mit einer zukünftigen Umlageforderung an die Gemeinde Wehingen in Höhe von 27.000,- € zu rechnen.
Zu gegebener Zeit erfolgt eine nochmalige Behandlung und Aufarbeitung im Gemeinderat.

Eine in der Gemeinde Wehingen im Frühjahr/Sommer 2023 aufgetretene Diebstahlserie wurde, wie in einer früheren Ratssitzung vermutet, tatsächlich von einem früheren Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Tuttlingen in der Carl-Benz-Straße in Wehingen verübt.
Der überführte Täter ist mittlerweile in die Schweiz verzogen.

Aufgrund von erneuten Anliegerbeschwerden über Jugendliche, die sich unberechtigt im Schulhofbereich der Schlossbergschule Wehingen aufhalten und dort Lärmbelästigungen verursachen, wird von der Verwaltung eine erneute Bestreifung des Schulhofbereichs durch einen privaten Sicherheitsdienst überprüft.

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums und der anwesenden Zuhörer führte der Vorsitzende aus:
Im Zuge der bereits begonnenen Sanierungsarbeiten am Kleinspielfeld in der Groz-Beckert-Straße haben sich unerwartete Mehrkosten für eine notwendige Untergrundverbesserung ergeben. Die begonnenen Sanierungsarbeiten wurden daher von der Verwaltung bis zur Vorlage eines entsprechenden Kostenvoranschlages durch die beauftragte Baufirma gestoppt.

Die im Kreuzungsbereich Albstraße / Hangstraße aufgetretenen Straßenbelagsschäden im Bereich eines Straßenschachts wurden durch die jüngsten Starkniederschläge verursacht.

Die an der neuen Pumptrack-Strecke im Bereich des Freizeitgeländes “Sauerwasen“ aufgetretenen Belagsrisse wurden von der Verwaltung bereits dokumentiert und das beauftragte Planungsbüro zur weiteren Prüfung aufgefordert.

Aufgrund von vorliegenden Bürgerbeschwerden über in den Gehweg- oder Straßenbereich hineinragende Hecken und Pflanzen in verschiedenen Gemeindestraßen, werden von der Verwaltung mehrere Grundstückseigentümer, unter anderem auch in der Reichenbacher Straße, zur Vornahme eines entsprechenden Rückschnitts aufgefordert.

Nach Einholung entsprechender Kostenschätzungen ist eine Beratung und Beschlussfassung über eine Belagssanierung der Gartenstraße in der nächsten Sitzung des Gemeinderats vorgesehen.
 

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