Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 14.12.2024
icon.crdate19.12.2024
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
Frageviertelstunde für die Einwohner
Da nach der Begrüßung aller Anwesenden durch Herrn Bürgermeister Reichegger keinerlei Anfragen aus der Mitte der Zuhörer gestellt wurden, konnte der Vorsitzende nahtlos zum Tagesordnungspunkt 2 überleiten.
Vorberatung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ergänzend Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter begrüßen, der anhand einer Präsentation, gemeinsam mit Bürgermeister Reichegger, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr 2025 anschaulich erläuterte.
Der Vorsitzende hob einleitend positiv hervor, dass im laufenden Haushaltsjahr 2024 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2,8 Mio. € veranschlagt wurden. Aufgrund von erzielten Mehreinnahmen im laufenden Jahr, sowie aufgrund von erfolgten Nachzahlungen aus früheren Jahren wird jedoch aktuell im laufenden Jahr mit Gewerbesteuergesamteinnahmen in Höhe von 4,3 Mio. € gerechnet.
Herr Sauter wies in seinen Ausführungen daraufhin, dass die bestehende gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt, da die aktuellen Zukunftsprognosen eher düster und auch bereits am Arbeitsmarkt zu spüren sind. Dabei wirkt sich das schwache Wirtschaftswachstum auch direkt auf die Steuerschätzung des kommenden Haushaltsjahres aus.
Aus seiner Sicht bleibt daher abzuwarten, welche Maßnahmen und Konsequenzen die neue Bundesregierung aus den Ergebnissen der Steuerschätzung und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation ergreift.
Der Haushaltsplan 2025 schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von - 925.700 €ab. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen und die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten in Höhe - 1.185.400 €können nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden. Es stehen jedoch ausreichend Rücklagenmittel aus Vorjahren zur Verfügung. Im Jahr 2026 ist noch einmal ein negatives ordentliches Ergebnis zu erwarten. Ab dem Jahr 2027 kann der Haushalt wieder ausgeglichen werden.
Die Gemeinde ist nach wie vor stark auf eine positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie des Einkommenssteueranteils angewiesen.
Bei den laufenden Ausgaben besteht nur wenig Einsparpotenzial, da diese zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bzw. zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind.
Im Finanzhaushalt ist mit rd. 11,4 Mio. € ein enormes Investitionsvolumen und ein daraus resultierender Finanzmittelbedarf für Investitionen mit 8.450.000 €geplant.
Zur Finanzierung der Investitionen ist im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme mit 4,0 Mio. € und im Jahr 2026 in Höhe von weiteren 4,1 Mio. € vorgesehen. Voraussichtlich können im Jahr 2028 davon wieder 0,3 Mio. € getilgt werden.
Zum Ende des Planjahres 2025 wird mit einem Zahlungsmittelbestand von voraussichtlich noch 1.631.800 € gerechnet.
Allerdings ist die zukünftige Umsetzung der geplanten Investitionen von verschiedenen Faktoren abhängig, sodass sich einzelne Maßnahmen eventuell auch noch zeitlich nach hinten verschieben können.
Im Haushaltsplanentwurf wurde bei der Gewerbesteuer aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation lediglich ein vorsichtiger Einnahmeansatz in Höhe von 3,0 Mio. € vorgesehen. Beim Einkommensteueranteil wird mit einer Erhöhung
gegenüber dem Vorjahr mit 101.600 € auf 2.538.300 € gerechnet.
Mit Blick auf die zum 01.09.2025 erfolgende Übernahme des Kindergartenpersonals im Kindergarten St. Ulrich musste der veranschlagte Gesamtpersonalaufwand auf 1.900.700 € angehoben werden.
Wegen der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen 2023 steigt im kommenden Haushaltsjahr 2025 die FAG-Umlage auf einen Betrag in Höhe von 1.553.500 €. Aufgrund der geplanten Erhöhung des Umlagehebesatzes erhöht sich im kommenden Haushaltsjahr zudem die bisherige Kreisumlage um einen Betrag in Höhe von 139.300 €.
Die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Grundsteuerhebesätze wurden aufkommensneutral festgesetzt.
Gegenüber dem Jahr 2024 unverändert bleiben die für einen zweijährigen Zeitraum beschlossenen Wasser- und Abwassergebühren.
Verbandskämmerer Sauter machte deutlich, dass die Gemeinde Wehingen zur Finanzierung der geplanten Ausgaben weiterhin auf die Hilfe des Landes angewiesen ist.
Nur bei Bewilligung der Zuweisungen des Landes sowie einer wieder positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die notwendigen Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde wie geplant bewältigt werden.
Im vorliegenden Haushaltsplan und im Finanzplan wurden die dringenden Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde veranschlagt.
Der Ausgabenschwerpunkt liegt dabei bei der Ortskernsanierung sowie der Erschließung von Gewerbeflächen. Weiterhin ist der Bau eines neuen Wasserhochbehälters, eines Kindergartens, Straßensanierungen sowie der innerörtliche Ausbau eines Glasfasernetzes geplant.
Die Umsetzung der geplanten Gesamtinvestitionen ist jedoch ohne Kreditaufnahme nicht möglich. Für die weitere Finanzplanung der Gemeinde ist es daher nach Auffassung des Kämmerers wichtig, “Auf Sicht“ zu fahren.
Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 Kenntnis. Die abschließende Beschlussfassung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung ist in der Januarsitzung des kommenden Jahres vorgesehen.
Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und bei dem ganzen Team der Finanzverwaltung für die frühzeitige Aufarbeitung und Auflieferung der Haushaltsplanunterlagen sowie die stets gute und qualifizierte Arbeit während des ganzen Jahres und überreichte abschließend ein kleines Präsent.
Freiwillige Feuerwehr
- Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
- Vergabe
Der Bürgermeister informierte die Anwesenden, dass für die Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) im Haushaltsplan 2024 100.000 € veranschlagt wurden. Für die geplante Fahrzeuganschaffung wurde zudem ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000,00 € bewilligt.
Nach einer im Vorfeld durchgeführten Marktanalyse hat sich die Freiwillige Feuerwehr dabei für ein Fahrzeug mit einem maximalen Gesamtgewicht in Höhe von 3,2 t ausgesprochen ( dies entspricht beispielsweise einem Mercedes Benz Vito oder einem klassischen VW Bus), da sie mit dieser bereits bisher verwendeten Feuerzeugklasse sehr zufrieden sind.
In der erfolgten Ausschreibung wurden bei insgesamt drei geeigneten Fachfirmen entsprechende Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache die Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH in Wolfach als günstigsten Bieter zu einem Angebotspreis in Höhe von 97.983,41 € mit der Lieferung des Mannschaftstransportwagens incl. Fahrgestell, Ausbau und Beladung auf Basis eines Mercedes Benz Vito zu beauftragen. Der Gemeinderat vergab die Beklebung des Mannschaftstransportwagens mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 € an die Firma Combega aus Gosheim und beschloss ergänzend die Beschaffung der Funktechnik für das Fahrzeug mit Kosten in Höhe von ca. 4.000 €.
- Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen
(Feuerwehrentschädigungssatzung FwES)
Bürgermeister Reichegger führte einleitend aus, dass der Gemeinderat Wehingen letztmals in seiner Sitzung am 20. November 2023 die Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert hat.
Um zukünftig zu vermeiden, dass die in der Feuerwehrentschädigungssatzung festgelegten Entschädigungssätze durch die Gemeinde nicht laufend fortgeschrieben bzw. neu angepasst werden müssen, wurde dabei kein fixer Stundenbetrag, sondern vielmehr ein gleitender Entschädigungssatz in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns multipliziert mit dem Faktor 1,25 festgelegt.
Wie sich jedoch im Nachgang herausgestellt hat, ist die beschlossene dynamisierte Koppelung der Feuerwehrentschädigungssätze an den gesetzlichen Mindestlohn aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung in § 16 des Feuerwehrgesetzes nicht zulässig.
Daher musste die Feuerwehrentschädigungssatzung nun erneut geändert werden.
Der Gemeinderat beschloss, die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen - Feuerwehrentschädigungsatzung (FwES) - mit Wirkung zum 01.01.2025 zu erlassen.
Für Einsätze der Feuerwehr und der DRK-Bereitschaft sowie für die Durchführung der Brandsicherheitswache und sonstige innerbetriebliche Arbeitseinsätze der Feuerwehr zu leistenden Entschädigungszahlungen wird ab dem 01.01.2025 ein fixer Stunden-Entschädigungssatz in Höhe jeweils 16,00 € je angefangene Stunde bezahlt.
Gemeinsamer Gutachterausschuss
- Bestellung eines Vertreters der Gemeinde Wehingen
Da für eine ordnungsgemäße Auswertung der Kaufpreissammlung die geforderte
Mindestanzahl von 1.000 Kaufvorgängen pro Jahr in Wehingen bei weitem nicht erreicht wird, wurde von der Gemeinde Wehingen bereits im Jahr 2018 und gemeinsam mit weiteren Gemeinden im nördlichen Landkreis Tuttlingen, eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Trossingen über die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle in Trossingen abgeschlossen.
Dabei wurde die Gemeinde Wehingen zunächst durch den früheren Verbandsbaumeister Richard Hauser im gemeinsamen Gutachterausschuss vertreten. Nach dem Ausscheiden von Herrn Hauser war diese Stelle nun erneut zu besetzen. Auf Vorschlag der Verwaltung bestellte der Gemeinderat Herrn Verbandsbaumeister Martin Schlecht als neuen Vertreter der Gemeinde Wehingen im gemeinsamen Gutachterausschuss. Als Verhinderungsstellvertreter von Herrn Schlecht wurde der neue Baukontrolleur beim GVV Heuberg, Herr Jürgen Joos, bestellt.
Standort für Glas- und Altkleidercontainer in der Groz-Beckert-Straße
Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf das bestehende Dauerärgernis von illegalen Müllablagerungen im Standortbereich der Altkleider- und Glassammelcontainer. Insbesondere am bisherigen gemeinsamen Sammelplatz in der Groz-Beckert-Straße waren dabei in letzter Zeit vermehrt starke Verschmutzungen durch wild abgelagerten Haus- und Sperrmüll zu beklagen.
Trotz wiederholter Hinweise an das Landratsamt Tuttlingen, als zuständige Stelle für den Betrieb und die Säuberung der Sammelplätze der Altglascontainer, als auch mehrerer Gespräche mit der für die Altkleidersammlung beauftragten Fachfirma TEXAID, konnte bisher keine befriedigende Lösung erzielt werden.
Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese illegalen Müllbeseitigungen durch die Gemeinde ausnahmslos angezeigt werden.
Auch mit Blick auf die räumliche Nähe des bisherigen Sammelplatzes in der Groz-Beckert-Straße zum neuen Kindergarten “Sonnenschein“, der im Januar 2025 seinen Betrieb aufnimmt, wurden im Gremium weitere Schutzmaßnahmen, bzw. alternativ eine komplette Verlagerung des Sammelplatzes an einen anderen Ort, rege diskutiert. Auf Hinweise aus der Mitte des Gemeinderates werden dabei von der Verwaltung neben der Installation einer Videoüberwachungsanlage auch die eventuelle Verlegung des Sammelplatzes in die Nähe des Bauhofgeländes nochmals näher überprüft.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Schlossberghalle
- Rechtsstreit über die Mängelbeseitigung zwischen dem Planungsbüro Muffler und der Gemeinde Wehingen
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand im Streitfall wegen verschiedener festgestellter Mängel im Bodenbereich im Eingang, Treppenhaus und Flur der Schlossberghalle.
Trotz eines inzwischen bestandskräftig gewordenen Gutachtens aus dem Beweisverfahren am Landgericht Rottweil konnte wegen der Begleichung der eingeforderten Gesamtschadenssumme in Höhe von ca. 80.000 € bisher nach wie vor keine außergerichtliche Einigung mit dem beauftragten Planungsbüro oder der ausführenden Fachfirma erzielt werden.
Es ist daher zu befürchten, dass die Begleichung des Schadens durch die Gemeinde Wehingen eingeklagt werden muss.
- Mangel im Bereich der Lüftungsanlage der Schlossberghalle Wehingen
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass im Rahmen einer TÜV-Überprüfung festgestellt wurde, dass ein verschalter Lüftungskanal im Bereich der Schlossberghalle, beim Bau der Halle nicht ordnungsgemäß an der Außenwand befestigt wurde. Da sich der festgestellte Baumangel unmittelbar auf die Gebäudesicherheit auswirkt, besteht Gefahr im Verzug.
Daher werden die Kosten der zwingend notwendigen Reparaturarbeiten zunächst durch die Gemeinde Wehingen vorgestreckt / übernommen.
Aktuelle Auftragsquote beim eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau
in der Gemeinde Wehingen durch die NetCom BW
Beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in der Gemeinde Wehingen durch die NetCom BW ist die geforderte Mindestauftragsquote in Höhe von 40% in greifbare Nähe gerückt ( aktuell liegt diese bereits bei über 39% ).
Bürgermeister Reichegger geht daher davon aus, dass die vorgenannte notwendige Anzahl an Anschlussaufträgen in den nächsten Tagen erreicht wird.
Die Bewerbung und Buchung von Glasfaseranschlussaufträgen wird durch die beiden Vertriebsmitarbeiter der NetCom BW, die Eheleute Alexej und Helena Schnabel in der Gemeinde Wehingen auch noch im Januar 2025 über den Jahreswechsel 2024/2025 hinaus, weiter fortgeführt.
Bei Bedarf können die Kontaktdaten der beiden Außendienstmitarbeiter der NetCom BW beim Bürgermeisteramt Wehingen erfragt werden.
Stromunterverteiler für Veranstaltungen im Ortskern
Der Vorsitzenden informierte die Anwesenden, dass im Rahmen des Sanierungsgebiets Ortsmitte an insgesamt 5 Standorten / Plätzen im Ortskernbereich öffentliche Stromunterverteiler für künftige Veranstaltungen ( Märkte / Straßenfest, etc.) vorgesehen sind.
Absicherung des Schulweges zur Schlossbergschule
Bürgermeister Reichegger gab bekannt, dass für die mit Granitblöcken vorgenommene Absicherung des Schulweges im Parkplatzbereich Schulstraße / Auf der Breite, Gesamtkosten in Höhe von 3.341,40 € angefallen sind.
Kostenausgleich für durchgeführte Investitionen an den Tuttlinger Gymnasien und
an der Gemeinschaftsschule Aldingen
Der Vorsitzende wies die Gremiumsmitglieder einleitend daraufhin, dass im Zusammenhang mit durchgeführten Investitionen an den Tuttlinger Gymnasien bzw. an der Gemeinschaftsschule Aldingen, von der Stadt Tuttlingen und der Gemeinde Aldingen bereits in der Vergangenheit entsprechende Ausgleichszahlungen bei den betroffenen Umlandgemeinden mit Schülern in den jeweiligen Schulen, angefordert wurden.
Mittlerweile ist eine Neuaufteilung der jeweils umzulegenden Kostenanteile erfolgt, sodass die betroffenen Umlandgemeinden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 neue Kostenerstattungsbescheide erhalten.
Falls einzelne Kommunen die Bezahlung der künftigen Forderungen verweigern, bzw. gegen deren Erhebung klagen sollten, geht das Kostenausgleichsverfahren in die nächste Phase über.
Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der der Vorsitzende mit:
- Beim Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ liegt für die Durchführung des nächsten Sanierungsabschnitts 1 A und 1 A+ bisher noch kein Bauzeitenplan vor. Dieser soll aber noch durch die ausführende Baufirma noch zeitnah nachgeliefert werden.
- Die an der Bürgle-Kapelle geplanten Reparatur- und Sanierungsarbeiten erfolgen im Auftrag und unter der Leitung der katholischen Kirchengemeinde Wehingen. Für die vorgesehenen Arbeiten hat der Gemeinderat Wehingen mit Beschluss vom 15.04.2024 einen Zuschuss in Höhe von 50% der anfallenden Gesamtkosten, maximal jedoch einen Zuschusshöchstbetrag in Höhe von 25.000 € beschlossen.
- Die eventuelle Neuerstellung / Anlegung des Fußweges von der Deilinger Straße zur Schlossbergschule im Rahmen der Bauarbeiten im Sanierungsgebiet Ortsmitte, wird von der Verwaltung überprüft.
Zum Ende der Sitzung bedankte sich der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Jürgen Gätschmann sowohl bei Herrn Bürgermeister Reichegger, als auch bei der Verwaltung für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit, die von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung geprägt sei und überreichte dem Vorsitzenden ein Präsent und einen Blumengruß für seine Ehefrau.
Abschließend bedankte sich auch Bürgermeister Reichegger bei allen Gemeinderäten und Verwaltungsmitarbeitern/-innen für die umfangreiche, im Jahr 2024 geleistete Ratsarbeit und das vertrauensvolle Miteinander.
Er überreichte allen anwesenden Ratsmitgliedern ein Präsent verbunden mit dem Wunsch, dass auch in Zukunft weiterhin gemeinsam an einem Strang zum Wohle der Gemeinde Wehingen gezogen werde.
Nach Ende des offiziellen Teils der Sitzung konnten alle Anwesenden in der sehr anschaulichen, von Herrn Erich Mayer erstellten Präsentation “Wehingen verändert sich“ die in der Gemeinde Wehingen im Zeitraum 2018 – 2024 erfolgten Veränderungen und Neuerungen nochmals Revue passieren lassen.
Im Anschluss an die Sitzung statteten die Mitglieder des Gemeinderates, zusammen mit ihren Partnern, auch im Jahr 2024 den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altenzentrums St. Ulrich wieder einen Besuch ab, und sangen gemeinsam mit diesen Weihnachtslieder in stimmungsvoller Atmosphäre und mit musikalischer Unterstützung. Im Anschluss hieran erhielten alle Senioren ein kleines, vorweihnachtliches Geschenk.
