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Archiv: Gemeinde Wehingen

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Herzlich willkommen in Wehingen
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Gemeinderatssitzung Protokoll vom 15.04.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

Mit Blick auf die aktuelle Corona-Krise bat der Vorsitzende die Ratsmitglieder und die anwesenden Zuhörer einleitend um Verständnis für die Durchführung der Gemeinderatssitzung. Aufgrund von dringenden, anstehenden Beschlüssen des Gemeinderats, die in einem vorgeschalteten, kontaktlosen, elektronischen Verfahren leider nicht mit der notwendigen Einstimmigkeit des Gemeinderats gefasst werden konnten, war die Notwendigkeit für die Durchführung einer öffentlichen Sitzung entstanden.

Bürgermeister Reichegger erläutert weiter, dass Gemeinderatssitzungen nicht unter das Versammlungsverbot des § 3 Abs. 3 der Corona-Verordnung fallen, und daher auch nicht grundsätzlich verboten sind. Er führte weiter aus, dass für die Sitzung hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, und während der Sitzung sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, gewahrt werden.

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden weiter, dass trotz der aktuellen Schließung des Rathauses sämtliche Gemeindebediensteten der Verwaltung, des Bauhofes oder der Schule wohlauf sind. Aufgrund der aktuellen Schließung der Schulen und Kindergärten sind jedoch einzelne Bedienstete zur Betreuung Ihrer eigenen Kinder freigestellt, bzw. können lediglich einen Bruchteil Ihres normalen Beschäftigungsumfangs abdecken.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Gemeindehaushalt sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar, da hierzu bisher noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Eine Fertigstellung aller begonnenen / aktuell laufenden Projekte, ist jedoch durch den vorhandenen Rücklagenbestand der Gemeinde finanziell abgesichert.

Abschließend verlieh Bürgermeister Reichegger seiner Hoffnung Ausdruck, dass alle Firmen und Geschäfte die aktuelle Krise gut überstehen, und die Wirtschaft möglichst bald wieder anläuft und in Schwung kommt.

 

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Wohnbaugebiet “Stockäcker“

Bereits in den beiden vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderats vom 15.04.2019, sowie vom 20.05.2019 wurden die zur Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes “Stockäcker“ vorgetragenen Anregungen abgewogen und die Änderungen, die sich aus dem Abwägungsergebnis ergeben haben, in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Aufgrund des notwendigen Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Zusammenhang mit bestehenden Umweltauflagen und Ausgleichsmaßnahmen, waren noch intensive Abstimmungen erforderlich, die jedoch mittlerweile erfolgreich abgeschlossen wurden.

Der vorgelegte Bebauungsplan “Stockäcker“ der im Planungsgebiet die Erschließung von insgesamt 78 Wohnbauplätzen mit einer Größe zwischen 490 m² und 1126 m² vorsieht, wurde von Herr Hermle vom gleichnamigen Planungsbüro nochmals kurz vorgestellt. In der anschließenden Abstimmung beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan “Stockäcker“ einstimmig als Satzung.

Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist von der beauftragten Firma Stingel bereits in der Kalenderwoche 17 vorgesehen.

Parallel wurde von der Gemeinde die Vermessung und Vermarkung der einzelnen Bauplatzflächen ausgeschrieben.

 

Vergabe der Ingenieurleistungen für die weitere Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“

Der Vorsitzende führte aus, dass die für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes “Am Landenbach“ eingeholten Honorarangebote der beiden angefragten Ingenieurbüros, von Herrn Verbandsbaumeister Hauser im Vorfeld überprüft und miteinander verglichen wurden.

Auch bei Berücksichtigung eventueller Kosten für die Tragwerksplanung eines Brückenbauwerks über die Bära, bleibt das Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim, welches für eine Bachquerung weiterhin einen Hamco-Durchlass oder eine ähnliche Ausführung favorisiert, günstigster Bieter.

Der Gemeinderat beschloss daher die zusätzliche Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“ über die Wengenstraße mit einem Brückenbauwerk über die Bära.

Mit der Erschließungsplanung wurde das Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim zu einem Gesamtpreis in Höhe von 118.512,53 € beauftragt.

Einem aus der Mitte des Gremiums vorgetragenen Vorschlag auf eine zeitliche Zurückstellung der Planungsarbeiten aufgrund der aktuellen Corona-Krise, wurde mit Blick auf die beim Bürgermeisteramt Wehingen bereits seit längerer Zeit vorliegende Interessentenliste für Bauplatzflächen im Gewerbegebiet “Am Landenbach“, nicht gefolgt.

 

Erweiterung / Vergabe von Gewerken für die Erweiterung des Kindergartens St. Ulrich

Bürgermeister Reichegger informierte einleitend, dass für die geplante Erweiterungs- / Neubaumaßnahme am Kindergarten St. Ulrich vom Architekturbüro Munz aus Wurmlingen in einem ersten Ausschreibungspaket die 7 Gewerke “Gerüstarbeiten“, “Rohbauarbeiten“, “Erdarbeiten“, “Estricharbeiten“, “Zimmer- und Holzbauarbeiten“, “Fenster- und Sonnenschutzarbeiten“, sowie “Dachdeckungsarbeiten“, öffentlich ausgeschrieben wurden. Erfreulich hierbei ist laut dem Vorsitzenden die Tatsache, dass zu sämtlichen ausgeschriebenen Gewerken, entsprechende Angebote eingereicht wurden.

Da im Verlauf der weiteren Planung noch Änderungen und Ergänzungen im Grundriss des Kindergartenanbaus durchgeführt wurden, und zudem statische und gebäudetechnische Belange, sowie ergangene Brandschutzauflagen in die Planung eingearbeitet wurden, musste die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2019, entsprechend fortgeschrieben / aktualisiert werden.

Die für das erste Ausschreibungspaket eingegangenen Angebote liegen mit einem Gesamtvergabevolumen in Höhe von 939.940,74 € insgesamt 30.585,30 € über der erstellten Kostenberechnung. Diese Mehrkosten in Höhe von ca. 3,36 % der ursprünglich veranschlagten Gesamtvergabesumme, sind laut Herrn Architekten Munz der starken Baukonjunktur geschuldet. Einem aus der Mitte des Gremiums gemachten Vorschlag, die jetzige Ausschreibung aufzuheben und zu wiederholen, mit dem Ziel, bei einer erneuten Ausschreibung günstigere Ergebnisse zu erhalten, konnte schon aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, da die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, nicht vorliegen.

Der Gemeinderat beschloss eine Vergabe der ausgeschriebenen Gewerke an die nachgenannten, jeweils günstigsten Bieter :

  • Gerüstarbeiten an die Firma S. Wolf aus Donaueschingen
    zum Angebotspreis in Höhe von                                                        24.875,45 €
     
  • Rohbauarbeiten an die Firma Feger Bau aus Fridingen
    zum Angebotspreis in Höhe von                                                      210.063,29 €
     
  • Erdarbeiten an die Firma Schuhmacher, Tiefbau aus
    Spaichingen zum Angebotspreis in Höhe von                                    126.379,90 €
     
  • Estricharbeiten an die Firma Modem Estrichbau aus Merzig
    zum Angebotspreis in Höhe von                                                        27.933,86 €
     
  • Zimmer- und Holzarbeiten an die Firma Zimmerei Reger
    aus Wehingen zum Angebotspreis in Höhe von                                  333.873,68 €
     
  • Fenster- und Sonnenschutzarbeiten an die Firma Etter
    aus Rosenfeld zum Angebotspreis in Höhe von                                  143.962,63 €
     
  • Dachdeckungsarbeiten an die Firma Rückert aus Gosheim
    zum Angebotspreis in Höhe von                                                         72.851,93 €
 

Private Bauanfragen

a) Zu den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauanträgen, erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein Einvernehmen:

  • Abbruch einer bestehenden Garage und Neubau einer Stahlbetongarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 4338, Hermann-Hesse-Straße.
  • Errichtung einer Webeanlage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 451/1, Reichenbacher Straße.
  • Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5471, Ringstraße.

b) Beabsichtigter Neubau eines Bauleiterbüros und einer Fahrzeughalle auf den Grundstücken Flurstück Nr. 450 und 451/1, Reichenbacher Straße / Geplante Anbindung der Richard-Wagner-Straße an die Reichenbacher Straße.

Für eine bei der Gemeinde Wehingen vorliegende Anfrage auf Erstellung eines Bauleiterbüros und einer Fahrzeughalle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Hofen“ besteht nur dann Aussicht auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung, wenn zuvor für den bereits seit dem 10.07.1981 rechtskräftigen Bebauungsplan, auf den Bau von bisher geplanten, gebietsinternen Erschließungsstraßen, verzichtet wird.

Da die im Bebauungsplan ausgewiesenen Straßenflächen bereits in der Vergangenheit teilweise überbaut wurden, und sich zudem zum Teil noch in Privatbesitz befinden, kann der Ausbau der betroffenen Straßen in der ursprünglich geplanten Form, ohnehin nicht mehr möglich.

Der Gemeinderat beschloss daher, den Bebauungsplan “Hofen“ nach § 13 a des Baugesetzbuches dahingehend zu ändern, dass auf die ursprünglich vorgesehenen, gebietsinternen Erschließungsstraßen verzichtet wird.

Gegen die vorgestellte, zukünftig geplante Bebauung der Flurstücke Nr. 450 und 451/1 bestehen seitens des Gemeinderats keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Erwerb von Grundstücken

Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat dem Erwerb der der Gemeinde Wehingen von privater Seite zum Erwerb angebotenen landwirtschaftlichen Grundstücke Flurstück Nr. 804, 1136, 2017/1, 3899, 3900, 3960/2, und 404, mit einer Gesamtfläche von 10.423 m² zu einem Gesamtpreis in Höhe von 20.846,00 € zu.

Da sich die vorgenannten Flächen teilweise bereits in der Nähe von bereits ausgewiesenen Ausgleichsflächen der Gemeinde Wehingen liegen, können diese bei zukünftigen Bau- und Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde Wehingen, ebenfalls für entsprechende Umweltmaßnahmen eingesetzt/verwendet werden.

Bürgermeister Reichegger wurde vom Gemeinderat beauftragt, sich an der öffentlich bekannt gegebenen Zwangsversteigerung des Gebäudes Deilinger Straße 11, als Vertreter der Gemeinde Wehingen, ebenfalls zu beteiligen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das im Wohnbaugebiet “Sägewasen III“ in Wehingen-Harras gelegene Bauplatzgrundstück Flurstück Nr. 5450, zu einem Kaufpreis in Höhe von 53.406,00 € zu verkaufen.

 

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Abschließend wurde aus der Mitte des Gremiums festgestellt, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Stimmenmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, komplett identisch mit den dem Gemeinderat von der Gemeindeverwaltung zuvor im elektronischen Verfahren vorgelegten Beschlussfassungsvorschlägen sind.

(Anmerkung: Voraussetzung dafür, dass ein rechtskräftiger Gemeinderatsbeschluss im elektronischen Verfahren zustande kommt ist, daß dem vorgelegten Beschlussfassungsvorschlag von keinem Ratsmitglied widersprochen wird.)

Aus der Mitte des Gremiums wurde kritisch angemerkt, dass nur durch die im vorangegangenen elektronischen Verfahren erfolgte Gegenstimme eines einzelnen Ratsmitgliedes, die jetzt im Nachgang durchgeführte öffentliche Gemeinderatssitzung, mit den zusätzlich notwendigen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, notwendig geworden sei.

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