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Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Protokoll vom 08.06.2020

  • Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2019

Für die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik der Gemeinde Wehingen im Jahr 2019, konnte Bürgermeister Reichegger Herrn Polizeihauptkommissar Dreher vom Polizeiposten Wehingen begrüßen.

Insgesamt fanden in der Gemeinde Wehingen im vorangegangenen Jahr 385 Polizeieinsätze statt, von denen 84 auf bekannt gewordene Verkehrsunfälle entfielen.

Gegenüber den Vorjahren ist in der Gemeinde Wehingen im Jahr 2019 eine deutliche Verringerung auf insgesamt noch 59 Straftaten zu verzeichnen. Als ebenso erfreulich bezeichnete Herr Dreher die erhöhte Aufklärungsquote bei Straftaten, die mit 70 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von lediglich 60% liegt.

Mit der bei der Polizei verwendeten Häufigkeitszahl wird die Kriminalitätsbelastung bzw. die auf 100.000 Einwohner hochgerechnete Anzahl an Straftaten angezeigt.

Diese, in der Gemeinde Wehingen gegenüber den Vorjahren rückläufige Häufigkeitszahl, liegt mit 1603 im Jahr 2019 deutlich unter den Vergleichszahlen des Landkreises Tuttlingen (3708) sowie des Landes Baden-Württemberg (5000).

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie entfällt derzeit ein hoher Anteil des aktuellen Personaleinsatzes auf Überwachungs- und Beratungstätigkeiten.

Insgesamt sind hierbei jedoch relativ wenige Beanstandungen zu verzeichnen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium führte Herr Dreher ergänzend aus, dass die vorrangig von Polizeibeamten im Streifendienst eingesetzten Body-Cams zwar zur besseren Beweisbarkeit von Vorgängen beitragen, jedoch nicht von vorneherein eine abschreckende Wirkung auf die Täter ausüben.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei Herrn Dreher für die umfassenden Ausführungen, verbunden mit der Hoffnung, dass der Polizeiposten in Wehingen auch in Zukunft weiterhin seine wichtige Funktion in der Raumschaft Heuberg wahrnehmen kann.

  • Baugebiet “Stockäcker“

Da sich der Bürgermeister bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hat, wurde die Sitzungsleitung durch Herrn Bürgermeister-Stellvertreter Stefan Blaschi übernommen.

a) Bildung einer Abrechnungseinheit im Baugebiet “Stockäcker“
Um im künftigen Wohnbaugebiet “Stockäcker“ die Ermittlung eines separaten Erschließungsbeitragssatzes für jede Straße zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat für die Veranlagung bzw. die Ablösung von Erschließungsbeiträgen, die Bildung einer Abrechnungseinheit. In dieser werden sämtliche Erschließungsanlagen der beiden Straßen “Am Stockäcker“ und “Goethestraße“ zusammengefasst.

b) Festlegung des Bauplatzpreises im Baugebiet “Stockäcker“
Insgesamt umfasst das Baugebiet “Stockäcker“ 78 Bauplätze mit einer Gesamtfläche von 46.387 m². Die durchschnittliche Bauplatzgröße beträgt 595 m².

Hiervon entfallen insgesamt 64 Baugrundstücke auf den Nutzungsbereich I, in dem eine spätere Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen ist.

In einem weiteren Grundstücksstreifen (Nutzungsbereich II) sind hinter dem vorgesehenen Erdschutzwall entlang der Landesstraße L 435 in Richtung Deilingen, weitere 14 Bauplatzflächen für eine spätere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern / Schaffung von Eigentumswohnungen, eingeplant.

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die neuen Bauplatzflächen voll erschlossen zu verkaufen.

Auf Grundlage der durch den Gemeindeverwaltungsverband Heuberg erstellten Baupreiskalkulation, und unter Berücksichtigung eines Infrastrukturausgleichsbetrages für bereits bestehende und mitbenutzte Infrastrukturanlagen in der Gemeinde Wehingen, legte der Gemeinderat für Bauplatzflächen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern im Nutzungsbereich I einen Bauplatz- / Verkaufspreis in Höhe von 105,- €/m² fest. Für die insgesamt 14 zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehenen Baugrundstücke im Nutzungsbereich 2 wurde aufgrund des erhöhten Nutzungsfaktors auch ein etwas höherer Verkaufspreis in Höhe von 115,- €/m² beschlossen.

Neben den vorgenannten Verkaufspreisen fallen für die zur Wasserversorgung, sowie für die zur Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung zu erstellenden Hausanschlüsse, zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 5.927,91 € je Baugrundstück an.

Der Vorsitzende wies ergänzend daraufhin, dass mit den beschlossenen, moderaten Bauplatzpreisen, Bauwilligen die Chance auf den Bau eines Eigenheims eingeräumt wird.

c) Richtlinien für die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet “Stockäcker“
Der Vorsitzende erläuterte den Anwesenden die weitere Vorgehensweise bei der Bauplatzvergabe im Baugebiet “Stockäcker“. In einem ersten Schritt ist dabei vorgesehen, den Eigentümern von früheren Wiesenflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans “Stockäcker“ entsprechende Bauplatzgrundstücke zuzuteilen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf die betroffenen Eigentümer zuzugehen.

Die 14 direkt entlang der L 435 gelegenen Bauplatzflächen im Nutzungsbereich II bleiben für den Mietwohnungsbau bzw. für Bauträger zur Erstellung von Eigentumswohnungen, vorbehalten.

Für die ca. 50 verbleibenden Bauplätze ist geplant, diese über das Onlineportal “baupilot“, über das sich Erwerbsinteressenten an einem Bewerbungsverfahren nach dem Ulmer Vergabemodell beteiligen können, auszuschreiben / zum Kauf anzubieten.

Hierfür müssen durch den Gemeinderat in einem Fragenkatalog zunächst die später anzuwendenden Vergabekriterien wie beispielsweise, Wohnsitz, Arbeitsplatz, Familienstand, Pflege- und Behinderungsgrade, bereits vorhandenes Immobilien- oder Bauplatzeigentum, Eintragung in einer Warteliste oder Tätigkeit der Bauplatzbewerber in einem Ehrenamt, festgelegt, sowie anschließend über ein festzulegendes Punktesystem bewertet werden.

Nach Ablauf einer noch festzulegenden Bewerbungsfrist, soll danach beginnend mit denjenigen Bewerbern, die die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, und danach absteigend fortgesetzt, eine Auswahl/Vergabe der zur Verfügung stehenden Bauplatzflächen, erfolgen.

Damit die beschlossenen Vergaberichtlinien später auch rechtssicher angewendet werden können, ist vor deren Freigabe eine nochmalige Überprüfung durch einen Fachanwalt vorgesehen.

Um nur ernstgemeinte Bewerbungen zu erhalten, bzw. eine Mehrfachbewerbung von Bauplatzinteressenten in mehreren Gemeinden zu verhindern, beschloss der Gemeinderat die Erhebung eines Bewerbungsentgelts in Höhe von 500,- €, das von den Bewerbern innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist, und im Zuteilungsfall auf den Bauplatzpreis angerechnet wird.

Nach Vorstellung und Diskussion eines von der Verwaltung erstellten Entwurfsvorschlages für einen künftigen Fragenkatalog, wurde die abschließende Beschlussfassung hierzu auf eine kommende Gemeinderatssitzung vertagt.

  • Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Bürgermeister Reichegger führte aus, dass die bisherige Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wehingen aus dem Jahr 1987 mittlerweile in die Jahre gekommen, und daher nicht mehr in allen Punkten vollständig und aktuell ist.

Insbesondere durch die zwischenzeitlich erfolgte Einführung eines Ratsinformationssystems, und der damit verbundenen Einberufung des Gemeinderats und der Breitstellung von Beratungsunterlagen auf elektronischem Weg, muss die bisherige Geschäftsordnung in einigen Punkten aktualisiert werden.

Ein im Gremium gestellter Vertagungsantrag wegen nicht rechtzeitig zugegangener Beratungsunterlagen, wurde durch den Gemeinderat abgelehnt.

Anschließend wurde die neu gefasste Geschäftsordnung gemäß dem vorgestellten Entwurfsvorschlag beschlossen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2020 in Kraft.

  • Schuppengebiet Harras

Um die Verpachtung der Bauplatzflächen zur Erstellung von landwirtschaftlichen Geräteschuppen im geplanten Schuppengebiet Harras unmittelbar nach dem bevorstehenden Satzungsbeschluss des Bebauungsplans “Schuppengebiet Harras“ vornehmen zu können, wurde von der Verwaltung bereits im Vorfeld die Festlegung der je Schuppenplatz zu erhebenden Nutzungsentschädigung zur Diskussion gestellt.

Da das künftige Schuppengebiet bereits über einen Zufahrtsweg verfügt, entstehen für die weitere Gebietsanbindung lediglich noch geringfügige Erschließungskosten.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die Schuppenplätze für einen Zeitraum von 25 Jahren zu verpachten. Das Nutzungsentgelt je Schuppenplatz wurde dabei auf 50,- € Jahr, somit auf 1.250,- € für die Gesamtlaufzeit des Pachtvertrages, festgesetzt.

  • Rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innenquartier im Bereich der Hinteren Straße

Aufgrund von vorliegenden Hinweisen aus der Bevölkerung wurde durch das Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg die baurechtliche Zulässigkeit eines auf dem Grundstück Flst. Nr. 66/1 im Quartierbereich der Hinteren Straße begonnenen Bauvorhabens überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass es sich hierbei um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, das baurechtlich nicht zu beanstanden ist.

Eine vorliegende Überbauung des Gemeindegrundstücks Flst. Nr. 20/2 auf einer Fläche von 16 m² wurde bereits im Jahr 2002 durch Bezahlung einer Nutzungsentschädigung, abgegolten

Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde bei einer benachbarten Grundstücksfläche eine ohne gemeindliche Genehmigung vorgenommene Überbauung des gemeindeeigenen Ortsweges Flst. Nr. 20/2 festgestellt. In der anschließenden Aussprache wurde die weitere Verhaltens- und Vorgehensweise bei solchen Fällen im Gremium kontrovers diskutiert.

Aufgrund von vorhandenen Altfällen ist eine komplette Aufarbeitung aller vorliegenden Fälle nicht mehr durchführbar. Zudem wurde aus der Mitte des Gremiums von der Ergreifung restriktiver Sanktionen abgeraten, um den Innenbereich für Anwohner weiterhin attraktiv und belebt zu halten.

Aufgrund von bestehenden Zwischenliegergrundstücken, die für die Zufahrt zu Ihren Gartenflächen auf den Ortsweg der Gemeinde angewiesen sind, ist auch ein denkbarer Verkauf der gesamten Ortswegflächen an die angrenzenden Anlieger nicht möglich, bzw. würde nur unter Einräumung entsprechender Überfahrtsrechte Sinn machen.

Nach eingehender Aussprache soll seitens der Verwaltung eine nochmalige Überprüfung der Gesamtsituation, sowie eine nochmalige Ansprache und Beratung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

  • Private Bauanfragen

Zu dem nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauantrag, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
*Errichtung eines Garten- / Gerätehauses aus Holz auf dem Grundstück Flurstück Nr. 436, Richard-Wagner-Straße

  • Mobilfunkausbau in Wehingen

Über eine von der Gemeinde Wehingen erfolgte Bewerbung am Wettbewerb der Deutschen Telekom “Wir jagen Funklöcher“, sollte durch die Aufstellung eines zusätzlichen Mobilfunkmasts, der Mobilfunkempfang im Ortsteil Harras verbessert werden.

Mittlerweile wurde von der Telekom mitgeteilt, dass im Rahmen des geplanten Regelausbaus in der zweiten Jahreshälfte 2021 bereits die Aufstellung eines weiteren Mobilfunkmasts im Bereich “Am Steigle / Schützenhaus“ geplant ist.

Über diesen weiteren Mast erhofft man sich ebenfalls eine zusätzliche Verbesserung des Mobilfunkempfangs im Ortsteil Harras.

Aus den vorgenannten Gründen ist durch die Telekom derzeit ein zusätzlicher Mobilfunkausbau im Ortsteil Harras nicht vorgesehen.

  • Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

* Bürgermeister Reichegger informierte über die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossene zinslose Stundung einer Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 5.822,00 € für eine Dauer von 3 Monaten.

* Aufgrund zahlreicher weiterer dringender Beratungspunkte wurde am Montag, den 29.06.2020 eine weitere Sitzung des Gemeinderats Wehingen in der Schlossberghalle Wehingen, anberaumt.

* Im Interesse eines flüssigen Sitzungsverlaufs wurde von mehreren Gemeinderäten an einzelne Gremiumsmitglieder appelliert, sich bei Ihren Ergänzungs- und Verständnisfragen zu einzelnen Beratungspunkten während der Sitzung auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.

Ergänzend erfolgte aus der Mitte des Gremiums an alle Ratsmitglieder die Bitte, im Gemeinderat mehrheitlich gefasste Beschlüsse zu akzeptieren und diese nicht im Nachgang der Sitzung zu hinterfragen, da hierdurch für die Verwaltung auch jeweils wieder ein erheblicher Zusatzaufwand entsteht.

Diesen Forderungen wurde aus dem Gremium heraus das gesetzlich festgelegte Fragerecht des Gemeinderats bei bestehenden Unklarheiten entgegengehalten.

Abschließend verwies der Vorsitzende auf das innerhalb des Ratsgremiums breit gestreute Fachwissen in unterschiedlichen Bereichen und bat in diesem Zusammenhang bei verschiedenen Tagesordnungspunkten generell um mehr Vertrauen zu den beteiligten Fachleuten, die über ein berufsspezifisches Expertenwissen verfügen.


Auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums, führte der Vorsitzenden die nachfolgenden Punkte erläuternd aus:

  • Bestehende Beschwerden über die im Straßenbelag der Deilinger Straße / L 435 vorliegende Fahrbahnunebenheiten werden mit der Bitte um nochmalige Überprüfung nochmals an die Straßenbauverwaltung des Landkreises Tuttlingen weitergegeben.
  • Der defekte Zaum im Gartenbereich des gemeindeeigenen Gebäudes Wörthstraße 10 wird durch den Bauhof überprüft / instandgesetzt.
  • Das Ärgernis von illegalen Dauerparkern im Gehwegbereich der Deilinger Straße wird mit der Bitte um eine verstärkte Kontrolle an den Polizeivollzugsdienst weitergegeben.
  • Im Bereich der Europabrücke vorhandene Reste von Kabelbindern, die vermutlich von früheren Plakatierungen herrühren, werden durch den Bauhof entfernt.
  • In letzter Zeit vermehrt auftretende illegale Müllablagerungen an der Grillstelle im Bereich Steighof wurden durch die Verwaltung bereits bei der Polizei angezeigt.
  • Aufgrund von bereits wiederholt aufgetretenen Leitungsschäden an einer Wasserhausanschlussleitung in der Albstraße, wird die betroffene Leitung beim jetzigen erneuten Schaden, komplett ausgetauscht.
  • Auf Anfrage hat das Verbandsbauamt des GVV Heuberg bestätigt, dass die Gemeinde Wehingen die Kosten für eine Behebung von vorliegenden Geländeabsenkungen /Setzungen im Gehwegbereich der Silcherstraße, komplett alleine tragen muss.
  • Der bestehende Wasserlauf / Graben entlang des sanierte Zugangs- / Fahrwegs zum Bürgle soll an einer Stelle noch verdolt und angefüllt werden.
  • Neben der regelmäßigen, jährlichen Vereinsförderung wurden von der Gemeinde Wehingen in der Vergangenheit keinerlei Sonderzahlungen an den Musikverein Wehingen geleistet.
  • Über beantragte Änderungen / Ergänzungen zum Gemeinderatsprotokoll vom 15.04.2020 soll in der kommenden Gemeinderatssitzung abschließend beraten werden.

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