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Gemeinde Wehingen

Gemeinderatssitzung Protokoll vom 07.03.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet:

In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Wehingen, verschafften sich die Ratsmitglieder durch eine Ortsbegehung zunächst einen persönlichen Eindruck über verschiedene, anstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen, bevor im Anschluss daran, die nachfolgenden weiteren Entscheidungen getroffen wurden:

 

Auskolkungen am Bach entlang der L 433 zwischen Gosheim und Wehingen

Entlang des Baches zwischen Gosheim und Wehingen ist der Abstand des Bachbetts zur Fahrbahn der Landesstraße L 433 aufgrund von vorliegenden Auskolkungen, stellenweise auf weniger als drei Meter abgesunken.

Neben einem erhöhten Risiko für Verkehrsteilnehmer bei einem Abkommen von der Fahrbahn, besteht bei einer weiteren Auskolkung die zusätzliche Gefahr einer Fahrbahnbeschädigung. Aufgrund der von Straßenmeisterei und dem Wasserwirtschaftsamt erhobenen Forderung auf Beseitigung der Gefahrenstelle am Bach, wurden von der Gemeinde verschiedene Sanierungsangebote angefordert.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Martin Maier, Wehingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 690,20 € mit den notwendigen Freischneidearbeiten, sowie die Firma Moser, Hoch- und Tiefbau, Obernheim mit einer Angebotssumme in Höhe von 6.664,00 €, mit den weiteren Sanierungsarbeiten entlang des Baches.

 

Schlossbergschule Wehingen

a. Aufstellung einer Doppelgarage im Pausenhof zur Schaffung von zusätzlichen Lagermöglichkeiten

Zur Lagerung von Geräten und Material für die Mittags- und Ganztagsbetreuung an der Schlossbergschule, sowie als Abstellplatz für Geräte und Fahrzeuge des Hausmeisters, werden im Bereich des Pausenhofes der Schlossbergschule weitere Lagemöglichkeiten benötigt.

Mit der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Aufstellung einer Doppelgarage im seitlichen Grünanlagenbereich der Gymnastikhalle, erklärte sich der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden, sodass von der Verwaltung entsprechende Angebote eingeholt werden können.

b. Sanierung der Toiletten, Umkleidekabinen und Duschräume

Aufgrund von aktuell anstehenden Sanierungsarbeiten im Sanitärbereich der Turn- und Gymnastikhalle der Schlossbergschule, verschaffte sich das Gremium einen Überblick über die Gesamtsituation der in Ihrem Erscheinungsbild in die Jahre gekommenen Toiletten, sowie Umkleide- und Duschräume.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Kostenschätzung bzw. Angebote zur Durchführung entsprechender Sanierungsarbeiten im Bodenbereich der Nebenräume, einzuholen.

 

Teilweise Umnutzung / Aufwertung des Street-Hockey-Platzes

Der Vorsitzende verwies einleitend auf einen bei der Verwaltung vorliegenden Antrag von Wehinger Jugendlichen, auf Anlegung eines Bike- und Inline-Parks. Nachdem eine Umsetzung dieser Maßnahme im Außenbereich rechtlich schwierig ist, wurde von Bürgermeister Reichegger alternativ die Einrichtung einer entsprechenden Rundstrecke, auf der verschiedene Rampen und Hindernisse sowohl für Fahrräder, als auch für Inline-Skater aufgestellt werden sollen, im Bereich der Grünfläche neben dem Street-Hockey-Platz, vorgeschlagen.

Damit für die zukünftig vorgesehenen Geräte auch ausreichend Fläche zur Verfügung steht, würde hierbei auch eine teilweise Umnutzung des Street-Hockey-Platzes, erforderlich werden.

Nach kurzer Aussprache wurde die Verwaltung beauftragt, in Rücksprache / Abstimmung mit Herrn Jugendreferenten Roth, zunächst nochmals die genauen Gestaltungs- und Ausstattungswünsche der Wehinger Jugendlichen abzufragen. Im Anschluss daran soll beim Planungsbüro Arbol aus Rottweil, ein entsprechender Planungsvorschlag eingeholt werden.

 

Verunreinigung der Lembergstraße durch Ausschwemmungen im Randbereich des Zugangsweges zum Bürgle

Laut vorliegender Anliegerhinweise kommt es im Einmündungsbereich des asphaltierten Weges zum Bürgle in die Lembergstraße, bei Starkregen immer wieder zur Ausschwemmung von Sand und Steinmaterial aus dem Seitenbereich.

Da es sich bei dem betroffenen Weg jedoch nicht um den Hauptzugangsweg zum Bürgle handelt, und die auftretenden Ausschwemmungen in die Lembergstraße lediglich geringfügig sind, wurde vom Gremium aktuell kein Bedarf für eine bauliche Umgestaltung gesehen. Zur Verminderung der von Zeit zu Zeit auftretenden Ausschwemmungen, soll die quer zum Zufahrtsweg verlaufende Wasserablaufrinne durch die Bauhofmitarbeiter in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.

 

Fällen eines Baumes im Randbereich des Bahnhofplatzes

Aufgrund von bestehenden Sichtbehinderungen wurde aus der Mitte der Bevölkerung die Fällung eines Baumes im Seitenbereich des Bahnhofplatzes, beantragt. Bei der Vor-Ort-Besichtigung wurde seitens des Gremiums aktuell jedoch keine zwingende Notwendigkeit zur Entfernung des Baumes erkannt.

Vielmehr sahen es die Ratsmitglieder zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend an, zur Verbesserung des Lichtausfalls der benachbarten Straßenlampe, lediglich einige Äste des Baumes zu entfernen, sowie die Straßenlampe wieder zu begradigen.

 

Setzungen im Seitenbereich der Silcherstraße

Der Gemeinderat machte sich vor Ort ein Bild über verstärkt auftretende Setzungen im Seiten- / Randbereich der Silcherstraße, durch die auch der angrenzende Gehwegbereich immer stärker in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Verwaltung wurde mit der Prüfung möglicher Abhilfemaßnahmen beauftragt.

 

Einführung von Tempo-30-Zonen in Wehingen

Aufgrund von mehreren, bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen Anträgen auf Einrichtung von Tempo-30-Zonen aus der Mitte der Wehinger Bevölkerung, wurde das Fachbüro Modus Consult in Ulm bereits im Jahr 2019 mit der Erstellung einer Gesamtkonzeption für die Einführung von Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Wehingen, beauftragt. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde bereits im Herbst 2019 die Möglichkeit einer flächenhaften Schaffung von insgesamt 5 über den gesamten Hauptort verteilten Tempo-30-Zonen vorgestellt, die wahlweise insgesamt, bzw. alternativ auch abschnittsweise, umgesetzt werden könnten.

 

Um auch zukünftig weiterhin ein leistungsfähiges, innerörtliches Vorfahrtsstraßennetz zu erhalten, wurden hierbei sowohl die innerörtlichen Landes- und Kreisstraßen (Gosheimer-, Reichenbacher-, Deilinger-, Steinstraße), die Albstraße sowie das Gewerbegebiet Flache Äcker/Ochsenäcker ) von der geplanten Tempo-30-Regelung ausgenommen.

Im Falle einer Einführung von den Tempo-30-Zonen müssten aufgrund der veränderten Vorfahrtsregelung an zahlreichen Kreuzungen und Einmündungen bisher vorhandene Verkehrsschilder entfernt, bzw. gegen neue Beschilderungen ausgetauscht werden, sowie ergänzend entsprechende Straßenmarkierungen vorgenommen werden. Bei einer Umsetzung der Maßnahme im Gesamtort ist hierfür mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 40.000 € zu rechnen.

Neben einer Änderung der Beschilderung und Markierung wäre an mehreren Stellen zusätzlich weitere bauliche Umgestaltungen des Straßen- bzw. Verkehrsraumes erforderlich.

In der anschließenden, regen Diskussion wurde aus der Mitte des Gremiums wiederholt die Auffassung vertreten, dass in einem Teil der zur Umgestaltung vorgeschlagenen Tempo-30-Zonen keine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich ist, da aufgrund der bereits jetzt vorliegenden Park- und Verkehrssituation, gar kein schnelles Fahren möglich ist.

Für weitere Straßen wurde ergänzend festgestellt, dass eine bloße Beschilderung einer Tempo-30-Zone, ohne zusätzliche bauliche Begleitmaßnahmen, nicht zielführend ist.

Der Gemeinderat beschloss daher im Ortsbereich Wehingen keine flächenhafte Einführung von Tempo-30-Zonen vorzunehmen.

Alternativ soll an gefährlichen Stellen durch Einzelmaßnahmen und durch gezielte bauliche Umgestaltungsmaßnahmen punktuell versucht werden, den Verkehrsfluss zu bremsen.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes “Schuppengebiet Harras“

Bereits im Jahr 2018 wurde durch den Gemeinderat Wehingen der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Schuppengebiet Harras“ gefasst, und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen, wurden den Anwesenden von Herrn Verbandsbaumeister Hauser nochmals anschaulich geschildert und dargelegt.

Für das geplante Baugebiet müssen im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zwei externe Ausgleichsmaßnahmen, umgesetzt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Planentwurf mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften einstimmig zu.

 

Bauvoranfrage auf Erstellung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 3723/4 in der Obernheimer Straße

Aufgrund einer vorliegenden Bauvoranfrage für die Erstellung Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 3723/4 in der Obernheimer Straße wurde festgestellt, dass der für diesen Bereich vorliegende Bebauungsplan in einigen Punkten fehlerhaft ist.

Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium daher zunächst den bisher fehlerhaften Bebauungsplan durch das Verbandsbauamt des GVV Heuberg nochmals überarbeiten zu lassen.

Nach Fertigstellung dieser Vorarbeiten muss bei der späteren Prüfung von Bauanfragen / Bauanträge im Gremium ergänzend über eine Sanierung bzw. einen eventuellen Ausbau des bestehenden Zufahrtsweges aus Richtung Obernheimer Straße, beraten werden.

 

Freischaltung weiterer persönlicher Daten der Ratsmitglieder auf der Homepage der Gemeinde Wehingen

Als zusätzliche Kontaktmöglichkeit für die Bürger wurde aus der Mitte des Gremiums beantragt, auf der Homepage Wehingen ergänzend zu den bisher veröffentlichten, persönlichen Daten, zusätzlich auch noch eine E-Mail-Adressen der einzelnen Ratsmitglieder zu veröffentlichen.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat, die vorgenannten, zusätzlichen Kontaktdaten einheitlich für das Gesamtgremium zu veröffentlichen.

Vor einer Umsetzung wird durch die Verwaltung jedoch noch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit überprüft.

http://www.wehingen.de//rathaus-service/archiv