Aufstellung des Bebauungsplanes "Schuppengebiet Harras" - Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schuppengebiet Harras“
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 20.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schuppengebiet Harras“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz (BauGB) aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen Bauflächen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Schuppen von Nebenerwerbslandwirten, nicht privilegierten Landwirten und Waldbewirtschaftern zur Unterbringung von Geräten, Maschinen und Erzeugnissen zu schaffen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Offenlage der Planunterlagen auf dem Rathaus in Wehingen vom
12.11.2018 bis 14.12.2018
während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Wehingen, den 22. Oktober 2018
Reichegger
Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 26. Oktober 2018 bis 05. November 2018 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.
Bekanntmachungsnachweis:
ausgehängt am:
abgenommen am:
unter Hinweis im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wehingen vom Nr.
Zur Beurkundung:
Wehingen, den
Reichegger
Bürgermeister