Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
Frageviertelstunde für die Einwohner
Nach der Begrüßung aller Anwesenden informierte Herr Bürgermeister Reichegger einleitend, dass der Gemeinderat vor Beginn der öffentlichen Sitzung, auf Einladung der Wehinger Firma Hermle Labortechnik GmbH, bereits an einer Betriebsführung mit überaus interessanten Erläuterungen durch die Geschäftsführerin Frau Weiwei Flaig, sowie durch den Produktionsleiter, Herrn Rafael Casajus, teilgenommen hat.
Die Firma Hermle Labortechnik, die im Jahr 2026 ihr 70-jähriges Firmenjubiläum begeht, ist seit dem Jahr 2023 ein Tochterunternehmen der weltweit tätigen Firma Mettler-Toledo Management Holding und steht für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Laborgeräten und Laborzubehör, sowie insbesondere für den Bau von Laborzentrifugen für Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren. Laut Aussage der Geschäftsführerin Frau Flaig, ist beim Verkauf ihrer Zentrifugen das Produktionsmerkmal “Made in Germany“ ein nach wie vor weltweit anerkanntes Qualitätssiegel.
Nach Beendigung des Rundgangs bedankte sich Bürgermeister Reichegger im Namen des gesamten Gemeinderats für die gewährten beeindruckenden Einblicke in einen erfolgreichen Betrieb, verbunden mit den besten Wünschen und weiterhin viel Erfolg für die Zukunft.
Zur Erinnerung an die Betriebsbesichtigung überreicht der Vorsitzende noch das Wehinger Wappen als kleines Gastgeschenk.
Jahresabschluss 2024
Beratung und Beschlussfassung
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 wurde den Anwesenden durch Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter anhand einer Präsentation anschaulich dargestellt und erläutert.
Obwohl sich Deutschland seit 2024 in einer Rezession befindet, konnte für das Haushaltsjahr 2024 noch ein sehr guter Abschluss erzielt werden. Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Gesamtergebnis in Höhe von rund 202.000 Euro und damit 587.000 € über dem ursprünglichen Anschlag ab.
Auch auf der Ertragsseite ergab sich im Rechnungsjahr 2024 insgesamt ein positives Bild. Dabei führten insbesondere die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
(+ 1.719.101 €) und der Zinserträge (+ 53.008 €) zu der starken Ergebnisverbesserung und dem guten ordentlichen Ergebnis mit einem Gesamtplus in Höhe von 1.621.000 €.
Korrespondierend zu höheren Gewerbesteuereinnahmen waren auf der Ausgabenseite Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (+ 174.285 €) zu verzeichnen.
Zudem fielen auf der Ausgabenseite, insbesondere aufgrund gestiegener Energiepreise, Mehrkosten bei den Bewirtschaftungsaufwendungen (+ 141.933 €), sowie in Folge der erfolgten Tarifabschlüsse Mehraufwendungen für Personal (+ 39.018 €) an.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 3.470.769 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.258.067 €, was nochmals eine sehr hohe Investitionsquote darstellt. Somit ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen in Höhe von 1.787.298 €.
Insgesamt ergab sich ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 938.170 €, sowie eine Zunahme des Zahlungsmittelbestands zum 31.12.2024 auf einen Betrag in Höhe von 1.700.520 €.
Zum 31.12.2024 war die Gemeinde Wehingen schuldenfrei. Zudem lag eine Beteiligung der Gemeinde Wehingen in einem Deka-Fonds in Höhe von mit 3.578.864 € vor. Verbandskämmerer Armin Sauter stellte ergänzend fest, dass im Haushaltsjahr 2024 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, sowie dem Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteil, über 58% der Erträge darstellen. Auf der Ausgabeseite bilden die Kreisumlage, die FAG-Umlage, sowie die Gewerbesteuerumlage eine Ausgabeposition mit einem Gesamtanteil von über 30 %.
Die Bilanzsumme der Jahresrechnung 2024 beträgt rund 67 Mio. Euro.
In einem Ausblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung führte Verbandskämmerer Sauter abschließend aus, dass in der Mai-Steuerschätzung 2026 das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts auf 0,5 % nach unten korrigiert werden musste.
Da bei den Gemeinden die Einnahmeseite der aktuellen Ausgabenentwicklung nicht mehr hinterherkommt, wird die finanzielle Stabilisierung der Kommunen eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre darstellen.
Danach beschloss der Gemeinderat den vorgelegten Jahresabschluss 2024 einstimmig.
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei Herrn Sauter und allen weiteren Mitarbeitern der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit und die gute Kooperation während des ganzen Jahres.
Kindergartenabrechnung 2025
Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf die dem Gemeinderat vorliegenden Beratungsunterlagen und merkte ergänzend an, dass die vom katholischen Verwaltungszentrum Tuttlingen vorgelegte Kindergartenabrechnung 2025 am 23.06.2026 geprüft wurde. Zum 01.01.2025 wurde der unter kommunaler Trägerschaft stehende Kindergarten “Sonnenschein“ mit einer Gruppe in Betrieb genommen. Zusätzlich hat die Gemeinde Wehingen zum 01.09.2025 auch die Trägerschaft des Kindergartens “St. Ulrich“ übernommen.
Herr Verbandskämmerer Armin Sauter erläuterte den Anwesenden die vorgelegte Abrechnung. Die von der Gemeinde Wehingen zu tragenden Gesamtaufwendungen im Kindergartenbereich lagen im Jahr 2025 bei insgesamt 842.873,98 €
Im Jahr 2025 besuchten durchschnittlich insgesamt 122 Kinder die drei Kindergärten St. Ulrich (56 Kinder), Christkönig (57 Kinder), sowie Sonnenschein (9 Kinder).
Daraus ergibt sich ein von der Gemeinde Wehingen je Kind zu tragender Zuschussbedarf in Höhe von 6.908,80 € je Kind.
Bei der Inbetriebnahme des Kindergartens St. Ulrich hat sich die katholische Kirchengemeinde mit einem Betrag in Höhe von 50.000 € an den Investitionskosten beteiligt. Dieser geleistete Baukostenzuschuss wurde mit jährlich 4 % abgeschrieben. Im Rahmen der Übernahme des Kindergarten St. Ulrich durch die bürgerliche Gemeinde zum 01.09.2025 ist ein noch nicht abgeschriebener Baukostenzuschuss in Höhe von 26.000 € von der bürgerlichen Gemeinde an die katholische Kirchengemeinde zurückzuzahlen.
Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Kindergartenabrechnung 2025 für die Kindergärten St. Ulrich und Christkönig, sowie der Rückzahlung des noch offenen Baukostenzuschusses in Höhe von 26.000 € zu.
Festlegung der Höhe der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027
Der Vorsitzende führte einleitend erläuternd aus, dass die kommunalen Spitzenverbände ihre Empfehlung für die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028 vorgelegt haben.
Hiernach wird eine Erhöhung der aktuellen Beiträge um 4,5 % (2026/2027) bzw. 4 % (2027/2028) empfohlen, mit dem Ziel, zukünftig einen 20%-igen Kostendeckungsgrad durch die Elternbeteiligung zu erreichen.
Aktuell liegt der Anteil der vereinnahmten Elternbeiträge in der Gemeinde Wehingen bei 12,83 % der anfallenden Gesamtkosten.
Mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Gemeinde, sowie auf die Tatsache, dass der Empfehlungsvorschlag für die Beitragserhöhung für das Kindergartenjahr 2026/2027 deutlich niedriger als in den vergangenen Jahren ist, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, der ausgesprochenen Empfehlung zu folgen. Anschließend beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung der Elternbeiträge für alle Wehinger Kindergärten für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,50 % gegenüber den Elternbeiträgen des Vorjahres.
Verbesserung der Verkehrssituation in der Bertholdstraße und im Kreuzungsbereich
- Vorstellung einer Machbarkeitsstudie
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Reichegger ergänzend Herrn Mergenthaler vom Planungsbüro Hermle aus Gosheim begrüßen, der den Anwesenden in einer umfangreichen Präsentation die Ergebnisse von durchgeführten Vor-Ort-Beobachtungen und -Untersuchungen im Straßenbereich der Bertholdstraße, sowie im Kreuzungsbereich Wörthstraße/Schulstraße/Bertholdstraße vorstellte.
Hierbei wurde festgestellt, dass der in der Bertholdstraße in Fahrtrichtung Gosheim bestehende Radfahrstreifen zu schmal ist und beim getrennten Rad- und Gehweg in Richtung Wehingen zum Teil problematische Übergänge im Bereich der Bordsteine bestehen. Aus diesen Gründen und aufgrund des relativ geringen Kfz-Verkehrs werden bestehenden Radverkehrsanlagen durch die Radfahrer bisher nur bedingt angenommen und genutzt werden. Positiv anzumerken ist, dass in den Jahren 2022 – 2025 im gesamten Bereich kein Unfall mit Personenschaden oder unter Beteiligung des Radverkehrs zu verzeichnen war.
Für die grundsätzliche Festlegung der zukünftigen Zielrichtung, bzw. zum Erhalt eines groben Meinungsbildes im Gemeinderat über die zukünftige Fußgänger- und Radwegführung, wurden den Ratsmitgliedern von Herrn Mergenthaler auf Grundlage der StVO und der sonstigen geltenden Richtlinien insgesamt 3 Planungs- / Lösungsalternativen in verschiedene Ausführungsvarianten vorgestellt und erläutert. Neben beidseitigen Gehwegen und dem Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße
(Variante 1) der Führung der Radfahrer auf einem beidseitigen Schutzstreifen und der Beibehaltung der Fußgängerführung auf der südlichen Straßenseite (Variante 2), wurde in Variante 3 auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Geh- und Radweges für Fußgänger und Radfahrer im Begegnungsverkehr untersucht.
Im Rahmen der weiteren Aussprache wurden aus der Mitte des Gemeinderats Akzeptanzprobleme für einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Variante 3) befürchtet, da bei dieser Lösung die Radfahrer in Fahrtrichtung Gosheim jeweils die Straßenseite wechseln müssten. Auch die in Variante 1 vorgeschlagene Anlegung eines durchgehenden, beidseitigen Gehweges in der Bertholdstraße wurde innerhalb des Ratsgremiums eher kritisch gesehen.
Aus Sicht des Gemeinderats sollte das vordringliche Augenmerk nicht auf den Radverkehr in der Bertholdstraße, sondern vielmehr auf eine verbesserte Fußgänger- und Radfahrerführung im Kreuzungsbereich Wörthstraße / Schulstraße / Bertholdstraße mit anschließender sicherer Überquerungsmöglichkeit der Bertholdstraße gelegt werden. Dies könnte beispielsweise durch eine Verlängerung / Verschiebung des im Einmündungsbereich der Bertholdstraße bestehenden Parkplatzfläche erfolgen.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei allen Beteiligten für die eingehende Diskussion mit den darin enthaltenen Anregungen, die als Grundlage für die weiteren Planungen der Gemeinde dienen können.
Rissesanierung in verschiedenen Ortsstraßen
Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass auf Grund der starken Inanspruchnahme von Straßen u.a. durch Räum- und Streufahrzeuge, sowie durch die vermehrte Inanspruchnahme von Nebenstraßen als Umleitungsstrecke, jedes Jahr umfangreiche Belagsarbeiten ausgeführt und Risse saniert werden müssen.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, jedes Jahr die Sanierung von schadhaften Stellen in den Gemeindestraßen durchzuführen.
Für die geplante Sanierung von Rissen im Straßenbereich auf einer Gesamtlänge von ca. 20 km hat die Firma BST aus Bad Schönborn ein Angebot in Höhe von 16.160,20 € abgegeben. Die Firma BST ist bei der Gemeinde Wehingen bereits seit 20 Jahren im Einsatz und als zuverlässig und schnell bekannt.
Zudem war die die Firma BST bei den in der Vergangenheit eingeholten Vergleichsangeboten jeweils mit Abstand günstigste Bieterin.
Nach kurzer Aussprache beschloss daher der Gemeinderat, die Firma BST zu der vorgenannten Angebotssumme erneut mit der Rissesanierung in den Gemeindestraßen von Wehingen zu beauftragen.
Grundstücksangelegenheiten
- Angebot auf Erwerb der Grundstücke Flst. Nr. 2828 und 2828/5
im Gewann “Breite“
Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der Gemeinde Wehingen von einer Eigentümer- / Erbengemeinschaft die beiden Grundstücke Flst. Nr. 2828 mit einer Größe von 2.312 m², sowie Flst. Nr. 2828/5 mit einer Größe von 787 m² im Gewann Breite, zum Kauf angeboten wurden. Die beiden Grundstücke sind nicht erschlossen, bieten aber aufgrund ihrer Nähe zur Schlossbergschule und zum Kindergarten “St. Ulrich“ grundsätzlich ein zukünftiges Entwicklungspotential.
In der anschließenden Aussprache wurde ein eventueller Erwerb bzw. Teilerwerb von Flächen im Ratsgremium eingehend diskutiert. Auch mit Blick auf die Tatsache, dass die Grundstücksflächen durch die Gemeinde Wehingen aktuell nicht verwertbar sind, sowie aufgrund der Priorisierung anderer, vordringlicherer Gemeindeprojekte, wurde der angebotene Grunderwerb der Flächen durch den Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich abgelehnt.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger berichtete den Anwesenden über das Ergebnis einer über die Mittagszeit erfolgten Telefonkonferenz mit dem Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe. In dieser wurde die Gemeinde Wehingen darüber informiert, dass sich die Versorgungslage mit Trinkwasser in den vorangegangenen Tagen nochmals erheblich verschärft hat und der aktuelle Wasserverbrauch mittlerweile das tägliche Förderaufkommen der Gewinnungsanlagen übersteigt.
Da die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung oberste Priorität hat, wurde durch den Bürgermeister mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen ausgesprochen, soweit hierfür Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz verwendet wird.
Der Vorsitzende bat um Verständnis für diese Maßnahme, verbunden mit der Hoffnung, dass die vorgenannte Beschränkung wieder zeitnah aufgehoben werden kann.
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
- Das von der Verwaltung ausgesprochene Verbot zur Durchführung eines Wassertages im Kindergarten ist auf ein internes Kommunikationsproblem zurückzuführen.
- Nach Abschluss der aktuellen Tiefbau- / Kabelverlegungs- und Belagsarbeiten im Bereich des Wohnbaugebiets “Viehlehen“ werden die Straßeneinlaufschächte durch die beauftragte Baufirma geleert.
- Die dürr gewordene Buchsbaum-Bepflanzung im Bereich des Kreisverkehrs in der Deilinger Straße / L 435 wird zu gegebener Zeit gegen eine Alternativbepflanzung ausgetauscht.
- Vorliegende Anliegerbeschwerden über einen teilweise ausufernden Festbetrieb in einzelnen Zelten bereits während des Aufbaus des Wehinger Straßenfests am Donnerstagabend, sowie nach dem offiziellen Festende am Sonntagabend, werden in der Nachbesprechung der Teilnehmervereine nochmals thematisiert.
- Wegen einer schnelleren Inbetriebnahme der bereits im Ortsbereich Wehingen verlegten privaten Glasfaserhausanschlüsse nimmt die Verwaltung nochmals Kontakt mit der NetCom BW, bzw. mit der bauausführenden Netze BW auf.
- Durch eine Vertragsbeendigung der Netze BW mit dem bisher beauftragten Tiefbauunternehmen hat sich der Glasfaserausbau der NetCom BW im Ortsteil Harras merklich verzögert. Seitens der Gemeinde Wehingen wurde daher nochmals um eine baldige Fortsetzung der begonnenen Maßnahme, sowie ergänzend um eine zeitnahe Verfüllung der vorliegenden Schlaglöcher und eine Beseitigung des ausgeschwemmten Schotters, gebeten.
- Für die Unterbrechung der Sanierungsbaustelle im Wehinger Ortskern aufgrund des Wehinger Straßenfestes liegt aktuell noch keine genaue Auflistung der hierfür angefallenen Mehrkosten vor. Hauptkostenpunkt dürfte dabei die zusätzliche Bezahlung von einer Baukolonne mit einem Bagger für einen Arbeitstag sein.
- Im Zusammenhang mit der geplanten Bära-Überquerung vom Gewerbegebiet “Am Landenbach“ in die Wengenstraße, werden aktuell weitere Untersuchungen und Berechnungen durch das Planungsbüro Breinlinger Ingenieure durchgeführt. Nachdem der zunächst angedachte HAMCO-Durchlass mit im Bachbett eingelassenen Röhren aus hydraulischen Gründen nicht möglich ist, hofft die Gemeinde nun, dass die Bära-Überquerung mit einer kleineren Brücke erreicht werden kann.
- Nach Abschluss der Tiefbau- und Pflasterarbeiten in der Deilinger Straße wurde die Gemeinde Wehingen von Vodafone um die Erlaubniserteilung zur Vornahme neuer / zusätzlicher Leitungsverlegearbeiten in diesem Bereich ersucht.
Nachdem die Gemeindeverwaltung und die beteiligten Planungsbüros Vodafone im Vorfeld der jetzt abgeschlossenen Sanierungsarbeiten wegen einer eventuellen Mitverlegung von Leitungen oder Leerrohren in der Deilinger Straße mehrfach erfolglos informiert und kontaktiert haben, wurde der jetzige, im Nachgang gestellte erneute Aufgrabungsantrag im Seitenbereich abgelehnt.



