Aus der Sitzung des Gemeinderats Wehingen vom 27.07.2026 wird berichtet:
TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner
Auf Anfrage aus der Einwohnerschaft teilt Bürgermeister Reichegger mit, dass die Erschließung des Gebiets „Hinter den Häusern“ durch einen Erschließungsträger geplant sei. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation werde die Erschließung jedoch zunächst aufgeschoben und soll zu einem späteren Zeitpunkt bei besserer Haushaltslage weiter vorangetrieben werden.
TOP 2 Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Reichegger Frau Annika Gätschmann vom Planungsbüro Hermle, Gosheim.
Frau Gätschmann erläuterte anhand einer kurzen Präsentation den weiteren geplanten Verfahrensgang. Zur Sicherstellung der Erweiterbarkeit eines bereits vorhandenen Gewerbebetriebs soll der Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“ geändert werden. Nun soll die frühzeitige Beteiligung beschlossen werden, so dass im Anschluss die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (der Fachbehörden) gestarten werden kann. Hierfür sind laut Baugesetzbuch mindestens 30 Tage anzusetzen. Durch die anstehende Urlaubszeit sei außerdem mit Verlängerungen durch die Fachbehörden zu rechnen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Beschluss der Entwurfsoffenlage sollen dann im September vom Gemeinderat beschlossen werden, so dass nach Durchführung der Entwurfsoffenlage der Satzungsbeschluss im November oder Dezember erfolgen werden kann.
Geplant ist ein Gewerbegbiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer zulässigen Wandhöhe von max. 15 m. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt innerhalb des Plangebiets sowie durch den Erwerb von Ökopunkten durch den planenden Gewerbebetrieb.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat mit 13 Stimmen bei einer Enthaltung, dem vorliegenden Vorentwurfsunterlagen zuzustimmen. Außerdem wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten sowie beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Frau Gätschmann.
TOP 3 Grundstücksangelegenheiten
TOP 3.1 Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken im Gewann „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium über landwirtschaftliche Grundstücke in den Gewannen „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“, die der Gemeinde zum Erwerb angeboten wurden.
Da es sich bei allen Flächen um bereits kartierte Biotope (FFH-Mähwiesen) handelt und die Grundstücke somit nicht als potentielle Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Betracht kommen, sprach sich der Gemeinderat gegen einen Erwerb aus.
Der Gemeinderat beschloss mit 11 Stimmen bei drei Enthaltungen, die angebotenen Grundstücke nicht zu erwerben.
TOP 3.2 Veräußerung des Bauplatzes Flst. Nr. 5449, Am Sägewasen
Bürgermeister Reichegger teilt dem Gemeinderat mit, dass eine junge Familie den Bauplatz Flst. Nr. 5449 im Baugebiet Am Sägewasen erwerben möchte. Der Preis liege bei 69,00 €/qm.
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bauplatz an die junge Familie zu veräußern.
TOP 4 Einvernehmen zu privaten Bauvorhaben
Ausbau eines Dachbodens zu Wohnraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 2852, Flachenweg
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium über eine Bauvoranfrage zum Ausbau eines Dachbodens zu Wohnraum im Flachenweg. Nach kurzer Aussprache über die benötigten Stellplätze (sind in den Plänen in ausreichender Zahl dargestellt) beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Bauvoranfrage zuzustimmen und sein Einvernehmen zu erteilen.
TOP 5 Friedhofskonzeption
Überdeckung einer Grabstätte mit einer geschlossenen Steinplatte
Bürgermeister Reichegger teilt dem Gremium mit, dass von einem Hinterbliebenen der Antrag an die Gemeindeverwaltung gestellt, eine bestehende Grabstätte (Doppelgrab) mit einer Steinplatte vollständig abdecken zu dürfen.
In der Grabstätte gab es eine Erdbestattung im Jahr 2001, eine Urnenbeisetzung im Jahr 2021 und eine weitere Urnenbeisetzung im Jahr 2025. Von den Hinterbliebenen wohne niemand in Wehingen.
Die Friedhofssatzung gibt vor, dass Gräber für Sargbestattungen bis zu zwei Dritteln der Grabfläche mit wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden dürfen.
Das Gremium ist sich einig, dass zunächst keine Änderung der Friedhofssatzung in der Hinsicht erfolgen soll. In begründeten Einzelfällen könnte einem solchen Antrag jedoch zugestimmt werden. Es wird geäußert, dass sich die Lebenssituation vieler Familien dahingehend geändert habe, dass viele Familienangehörige nicht mehr in der Umgebung wohnen, was die Grabpflege erschwere. Die Beauftragung entsprechender Gärtnereibetriebe sei zwar möglich, aber recht kostspielig und daher für viele Hinterbliebene unerschwinglich. Gerade bei ungepflegten Gräbern könnte es sogar vorteilhaft sein, diese vollständig abdecken zu können.
Die Frage nach gesonderten Gebühren hierfür verneinte Bürgermeister Reichegger zunächst, da es hierfür (noch) keinen Tatbestand in der Gebührensatzung gebe und diese erst angepasst werden müsste.
Der Gemeinderat beschloss sodann mit sieben Stimmen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen, dem Antrag der Hinterbliebenen auf Überdeckung des Grabes mit einer geschlossenen Steinplatte stattzugeben.
Nach der Beschlussfassung teilte Bürgermeister Reichegger dem Gemeinderat mit, dass es noch eine Anfrage aus der Bevölkerung gegeben habe, die schlecht lesbare Schrift bei den Pfarrgräbern zu erneuern.
Des Weiteren wurde das Gremium darüber informiet, dass im Jahr 2014 der Gemeinderat beschlossen habe, nach dem Ableben von Pfarrer Friedel eine Stele mit den Namen und Lebensdaten der Wehinger Pfarrer am Ort der Pfarrgräber aufzustellen. Da es vor dem Hintergrund des bestehenden Beschlusses aus dem Jahr 2014 wenig sinnvoll erscheine, noch in die vorhandenen Grabsteine zu investieren, werde man den 2014er Beschluss nunmehr umsetzen und Angebote bei Steinmetzen für die Gestaltung einer solchen Stele einzuholen.
TOP 6 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.07.2026
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2026 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
TOP 7 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
TOP 7.1 Bekanntgaben
Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung geben bekannt:
- Die Gemeinde Wehingen wird von der Stadt Tuttlingen nicht mehr für den Schullastenausgleich herangezogen, da in den der Berechnung zugrundeliegenden Jahren weniger als fünf Schüler aus Wehingen die entsprechenden Schulen in Tuttlingen besucht hätten. Somit müsse die Gemeinde Wehingen erfreulicherweise keine Zahlungen an die Stadt Tuttlingen leisten.
- Die Einschränkungen in der Bewässerung zur Einsparung von Trinkwasser bleiben zunächst bestehen. Am Folgetag finde hierzu eine weitere Besprechung mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Hohenberggruppe, statt. Je nach Sachlage werde man wieder berichten.
- Die Präsentation des Landratsamtes zur Organisation des ÖPNV ab dem Jahr 2029 kann nun eingesehen werden.
TOP 7.2 Wünsche und Anfragen
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilte Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung folgendes mit:
- Die Beleuchtung und Absturzsicherung am neuen Fußweg unterhalb des Edekaparkplatzes sei in Arbeit, aber noch nicht fertiggestellt.
- Eine Markierung der Stufen vor dem Kaufhaus Merkt zur Vemeidung von Stürzen ist vorgesehen. Ein entsprechendes Angebot der Markierungsfirma sei bereits angefragt, liege zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht vor. Ein Provisorium war durch den Bauhof angedacht, sei aber vom Planungsbüro abgelehnt worden. Man werde dies nach Vorliegen des Angebots zügig umsetzen.
- Man werde sich bei Netcom erkundigen, wann der fehlende Feinbelag bei den Baustellen der Glasfaserverlegung aufgebracht werde.
- Im Bereich der Einmündung Allmandstraße/Ringstraße sei ein Schachtdeckel vor kurzem kurzzeitig offen gewesen, da der Gussring gebrochen sei. Dies sei mittlerweile behoben.
- Aktuell könne man noch nichts Neues zu den hydraulischen Berechnungen für das Brückenbauwerk/Wasserdurchführung im Gewerbegebiet „Am Landenbach“ mitteilen. Sobald die Berechnungen des Ingenieurbüros vorliegen, werde man das Gremium informieren.

