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Aktuell / Sitzungsberichte: Gemeinde Wehingen

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Herzlich willkommen in Wehingen
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Aktuell / Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 17.05.2021

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates wird berichtet:

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen, hat der Gemeinderat auch bei seiner 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wehingen am vergangenen Montag wieder digital, in Form einer Videokonferenz getagt.
Die Ratssitzung wurde wieder zeitgleich in Bild und Ton in die Schlossberghalle übertragen. Dort hatten interessierte Zuhörer die Möglichkeit, im verkleinerten Personenkreis und unter Wahrung der notwendigen Abstands- und Sicherheitsvorschriften, den Sitzungsverlauf live mit zu verfolgen.

Konzessionsvergabe Gas in der Gemeinde Wehingen

Der Vorsitzende führte einleitend erläuternd aus, dass der bisherige, zwischen der Gemeinde Wehingen und der EnRW bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet von Wehingen gehören (Gaskonzessionsvertrag) am 31.12.2022 ausläuft. 
Das Vertragsende wurde im Bundesanzeiger vom 11.11.2020 bekannt gemacht, und gleichzeitig Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Vertrages interessiert sind, zur Abgabe von Interessensbekundungen aufgefordert.
Nachdem die ursprüngliche Bewerbung eines weiteren Interessenten wieder zurückgezogen wurde, liegt nach Ablauf der 3-Monatsfrist mittlerweile nur noch die Interessensbekundung des bisherigen Lieferanten, der ENRW Rottweil, für einen Konzessionsvertrag mit der Gemeinde vor. 

Gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde Konzessionsverträge nur abschließen, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet wird und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind. 
Hierüber soll im Gemeinderat vor Beschlussfassung die Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen vorgelegt werden.
Daher wurde die Fachanwaltskanzlei Gersemann aus Freiburg von der Gemeinde beauftragt, den vorgelegten Gaskonzessionsvertragsentwurf gutachtlich zu überprüfen.

Hierbei wurde als Untersuchungsergebnis festgestellt, dass der von der EnRW vorgelegte Konzessionsvertrag kommunalfreundlich ist und branchenüblichen Verträgen entspricht, und somit auch den gesetzlichen Anforderungen des § 107 GemO genügt.
Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, nach beanstandungsfreier Prüfung des vorgelegten Vertragsentwurfs durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Tuttlingen, den vorgelegten Gaskonzessionsvertrag mit der Energieversorgung Rottweil GmbH & Co.KG (ENRW) abzuschließen.

Vergabe der ausgeschriebenen EDV-Ausstattung Schlossbergschule

Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat, dass der bisher bestehende Mietvertrag für insgesamt 33 noch aus dem Jahr 2014 stammende Schüler-PCs der Schlossbergschule zum 31.08.2021 ausläuft.

Für die notwendige Geräteneubeschaffung wurde daher in Abstimmung mit der Schulleitung sowie mit den zuständigen Fachlehrern die Anzahl, die bestehenden technischen Anforderungen, sowie sonstige gewünschte Ausstattungsmerkmale festgelegt, und für die Lieferung und Installation der neuen Geräte bei mehreren Fachfirmen Angebote eingeholt.
Insgesamt sind 30 mobil einsetzbare Notebooks mit 2 zugehörigen Notebookwägen, 14 stationäre Desktop-PCs mit den zugehörigen Bildschirmen, sowie 3 ergänzende Großbildschirme für das Lehrerzimmer zur Anschaffung vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss die Lieferung und Installation der zum Kauf durch die Gemeinde vorgesehenen Geräte zu einem Gesamtpreis in Höhe von 29.373,96 € an die Firma Georg Köbele GmbH & Co. KG, aus Rottweil-Neufra zu vergeben.


Private Bauanfragen

Zu dem nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauantrag, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

Bauantrag auf Erstellung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5350, Kapellenweg. Zu den beantragen Befreiungen von der laut dem Bebauungsplan “Furthweg-Engendorn“ vorgeschriebenen Dachform und der Dachneigung, erteilte der Gemeinderat ebenfalls sein Einvernehmen.

Von den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Anträgen auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nahm der Gemeinderat Kenntnis:

Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flurstück 
Nr. 5479, Keltenweg. Da das geplante Bauvorhaben in allen Teilen den Vorgaben des Bebauungsplanes “Am breiten Graben“ entspricht, ist hierbei ein Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich.

Antrag auf Neubau einer Garage auf dem Flurstück Nr. 5371, Uchtenweg.
Da das geplante Bauvorhaben in allen Teilen den Vorgaben des Bebauungsplanes “Furthweg-Engendorn“ entspricht, ist auch hier ein Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich.

Antrag auf Bau eines Carports auf dem Flurstück Nr. 357/1, Finkenweg.
Da das geplante Bauvorhaben in allen Teilen den Vorgaben des Bebauungsplanes “Hofen-West“ entspricht, entfällt hierbei ebenfalls das Einvernehmen der Gemeinde.


Grundstücksangelegenheiten 
Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet “Stockäcker“

Bürgermeister Reichegger führte aus, dass sich insgesamt 7 Interessenten für den Erwerb eines privaten Wohnbauplatzes im Nutzungsbereich I des Baugebietes “Stockäcker“ beworben haben. Für 2 Wohnbauplätze lag eine Mehrfachbewerbung vor.

Nach eingehender Aussprache und Beratung stimmte der Gemeinderat der Vergabe von insgesamt 5 weiteren Bauplätzen zu. Die zwei Baugrundstücke, für die eine Doppelbewerbung vorlag, wurden durch den Gemeinderat jeweils dem Bewerber zugesprochen, der nach den für das Baugebiet vom Gemeinderat beschlossenen Bewertungsrichtlinien die höhere Punktezahl erreicht hat.
Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung von weiteren Verhandlungen, sowie mit dem Abschluss der Kaufverträge zu den festgelegten Vertragskonditionen.

Antrag auf Erwerb des Grundstück Flurstück Nr. 5402/1, Bertholdstraße

Vom Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. 5402/1 / Bertholdstraße wurde ein Erwerb für die direkt an dessen Wohngrundstück angrenzende, gemeindeeigene Grundstücksfläche Flurstück Nr. 5402/1 mit einer Größe von 56 m² gestellt.
Der Gemeinderat beschloss die vorgenannte Gemeindefläche zu einem Preis in Höhe von 25,00 € je qm zum Verkauf anzubieten.

Breitbandausbau in der Gemeinde Wehingen
Mitverlegung von Leerrohren zur Glasfaseranbindung in der Lembergstraße

Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass durch die Netze BW auf der vollen Länge der Lembergstraße die Verlegung eines 20 kV Strom- Erdkabels geplant ist.
Im Zuge der hierbei notwendigen Tiefbauarbeiten wurde der Gemeinde kurzfristig angeboten, ergänzend auch gleich die Leerrohre für die spätere Glasfaserversorgung in der Lembergstraße mit zu verlegen. Der hierfür notwendige Zusatzaufwand und die im Ausbaubereich zu verlegenden Leerrohre, wurden durch die Netze-BW auf Grundlage / Basis der von der SBK Ingenieurgesellschaft mbH erstellten Glasfaser-Strukturplanung für den Gesamtort Wehingen ermittelt. 
Die für die Verlege- und Installationsarbeiten anfallenden Zusatzkosten würden sich auf 
ca. 41.000,00 € belaufen.

Zur Abklärung von noch offenen Fragen über die Höhe und Angemessenheit der vorgenannten Kosten, wurde die Beschlussfassung über eine Mitverlegung von Leerrohren nochmals vertagt.

Zuschussantrag des TV Wehingen e.V.

Um zu verhindern, dass es aufgrund von fehlenden Sportangeboten für die aktiven Jugendlichen während der Corona-Pandemie zu einer vermehrten Kündigung von Vereinsmitgliedschaften kommt, wurden durch den TV Wehingen vorübergehend alle Sonderbeiträge im Jugendbereich ausgesetzt.
Zum Ausgleich der hierdurch im Finanzhaushalt des TV Wehingen entstandenen Lücke, wurde vom Verein bei der Gemeinde für alle 4 Abteilungen ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt.

Im Rahmen der weiteren Aussprache wurde durch die Mitglieder des Gremiums die engagierte und wichtige Jugendarbeit in den Wehinger Vereinen anerkennend bestätigt.
Aus Gleichbehandlungsgründen sollten jedoch im Falle einer Zusatzförderung alle Vereine mit eigener Jugendarbeit berücksichtigt werden.
Vor einer abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat wurde daher die Verwaltung damit beauftragt, das Thema Corona-Jugendförderung nochmals gesammelt aufzubereiten, und die Vereine hierbei auch nochmals gezielt auf bestehende Förderprogramme hinzuweisen.

Aufstellung einer E-Ladestation auf dem Grundstück Flst. Nr. 53, Mittlere Straße

Für eine abschließende Beurteilung des bereits in der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2021 vorbesprochenen Antrags auf Aufstellung einer E-Ladestation im Bereich der Mittleren Straße, wurden durch die Verwaltung beim Antragsteller ergänzende Informationen zur baulichen Ausgestaltung sowie zu den Platzverhältnissen und dem späteren Betrieb der Anlage eingeholt. Dieser ist an einer baldmöglichen Realisierung der geplanten Maßnahme interessiert.
Unter der Voraussetzung, dass die im Gremium festgelegten baulichen Umsetzungsbedingungen, unter Verbleib eines ausreichend breiten und gut begehbaren Gehwegbereichs, eingehalten werden, stimmte der Gemeinderat der Aufstellung einer E-Ladestation auf dem öffentlichen Grundstück Flurstück Nr. 53 zu.


Verschiedenes

Im Gremium kontrovers diskutiert wurde die bisher auf dem Friedhof mit schwarzem Band praktizierte Absperrung der Rasengrabfelder um bei Beerdigungen ein Überlaufen der Gräber durch Friedhofbesucher zu verhindern.
Während ein Teil des Gemeinderats hierin nur eine provisorische Lösung sah, und eine dauerhafte und optisch ansprechendere Abtrennung einforderten, wurde von anderen Gremiumsmitglieder kein Änderungsbedarf gesehen, da das Wesen eines Rasengrabes nach Ihrer Auffassung keine weitere Abschrankung oder Umpflanzung verlangt.
In der nächsten Sitzung des Bauausschusses wird die Frage gemeinsam mit dem Planungsbüro SIEGMUNDUNDWINZ LANDSCHAFTSARCHITEKTEN nochmals thematisiert.

Aufgrund zusätzlich benötigter Zeit für die Sichtung und Bewertung der für das Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ ausgeschriebenen Arbeiten, wurde der Termin für die bisher am 14. Juni 2021 geplante Vergabesitzung des Gemeinderats um eine Woche auf den auf 21. Juni 2021 nach hinten verschoben.


Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Tag der Städtebauförderung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die ursprünglich von der Gemeinde Wehingen geplante Beteiligung am Tag der Städtebauförderung am 08. in diesem Jahr erstmals nicht als Vor-Ort-Veranstaltung, sondern vielmehr in Form eines Videofilms gestaltet wurde. In diesem konnten sich alle interessierten Bürger in konzentrierter und unterhaltsam aufbereiteter Form sowohl über bereits abgeschlossene, als auch über zukünftig geplante öffentliche und private Sanierungsprojekte innerhalb des Sanierungsgebiets “Ortsmitte II“ informieren.
Über den Film, der seit dem 08. Mai auf der Homepage der Gemeinde Wehingen ( www.wehingen.de ) zur Ansicht bereitgestellt wird, hat es bereits sehr viel positive Resonanz aus der Bevölkerung gegeben.

Auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums bzw. der anwesenden Zuhörer führte der Vorsitzende aus:

Aufgrund einer beruflichen Veränderung beantragt Frau Gemeinderätin Claudia Kall nach insgesamt 8-jähriger Amtszeit zum Sommer 2021 Ihre Entlassung aus dem Gemeinderatsgremium. Die hierzu notwendige Beratung / Zustimmung des Gemeinderats ist in der Juli-Sitzung 2021 geplant.

Auf Anfrage von Frau Gemeinderätin Sabine Reger führte der Vorsitzende aus, dass die im Bereich der Fitnessmeile Gosheim-Wehingen geplanten Maßnahmen bereits im Mai 2021 grundsätzlich als zuschussfähig anerkannt wurden, und die Zusage erfolgt ist, dass sich ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko nicht förderschädlich auswirkt.
Der Vorsitzende wies ergänzend daraufhin, dass durch die frühzeitig erfolgte Ausschreibung der Maßnahme sehr günstige Ausschreibungsergebnisse erzielt werden konnten.
Aufgrund von noch durchzuführenden, naturschutzrechtlichen Überprüfungen, liegt der endgültige Zuwendungsbescheid bisher noch nicht vor.
Daher wurde der Baubeginn bzw. die Umsetzung der Maßnahme nochmals zurückgestellt.

Die aus der Mitte des Gremiums kritisierte ausschließliche Bebauung eines Wohnbaugrundstücks mit einer Garage ist baurechtlich nicht zu beanstanden.

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