Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 18.01.2023
Zu Beginn der 1. öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Wehingen im Jahr 2023 begrüßte Bürgermeister Reichegger zunächst alle Anwesenden, verbunden mit den besten Wünschen für ein gutes und gesundes neues Jahr 2023.
Er führte weiter aus, dass das neue Jahr mit Blick auf den bereits seit 333 Tagen andauernden Angriffskrieg in der Ukraine, die aktuelle Flüchtlingsproblematik, sowie auf die derzeitige Zinspolitik, die hohe Inflation und die Energiekrise mit vielen Fragezeichen begann und daher für die Kommune weiterhin sehr herausfordernd und spannend bleibt.
Haushaltsplan 2023
- Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für 2024 - 2026
Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs und des Investitionsprogramms bis zum Jahr 2026 vom Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 10.12.2022 ausführlich vorberaten und gebilligt wurden. Diese Beratungsergebnisse waren die Basis für den in der Sitzung vorgestellten Haushaltsplan 2023 und die Finanzplanung bis zum Jahr 2026.
Die der Vorberatung zugrunde gelegten Haushaltsunterlagen mussten bei einzelnen Positionen nachträglich noch geändert und angepasst werden.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen wurden den Ratsmitgliedern durch Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter nochmals eingehend dargelegt und erläutert. Durch die nachträglichen Veränderungen konnte gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um 91.900 € erzielt werden
Der Haushaltsplan 2023 schließt im Ergebnishaushalt bei ordentlichen Erträgen in Höhe von 10.327.300 € und bei ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 10.871.000 € mit einem ordentlichen negativen Ergebnis von – 543.700 € ab und ist damit nicht ausgeglichen.
Das negative Ergebnis kann aber durch die Verrechnung mit Ergebnisrücklagen aus Vorjahren, mit positiven Ergebnisse in Folgejahren bzw. mit dem Basiskapital ausgeglichen werden.
Während für das Jahr 2024 nochmals ein negatives ordentliches Ergebnis zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2025 wieder positive Ergebnisse erzielt, sodass der Ergebnishaushalt dann wieder ausgeglichen werden kann.
Im Finanzhaushalt ergibt sich bei veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.668.800 € und einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.154.000 €, ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 514.800 €.
Im investiven Bereich sind Investitionen mit 10.734.000 € und Einzahlungen mit 7.585.000 € vorgesehen. Daraus errechnet sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.149.000 €.
Zum Ende des Planjahres 2023 wird mit einem verbleibenden Zahlungsmittelbestand in Höhe von 2.902.800 € gerechnet.
Für die Tilgung von Darlehen sind im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 8.000 € veranschlagt. Zum Ende des Planjahres beträgt die Verschuldung der Gemeinde dann noch 13.200 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde festgesetzt auf 1.200.000 €.
Die Hebesätze bleiben unverändert und liegen bei der Grundsteuer A bei 340 v.H., bei der Grundsteuer B bei 300 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 340 v.H.
Zum Schluss seiner Ausführungen wies Herr Verbandskämmerer Sauter daraufhin, dass die weitere Entwicklung der Gemeinde Wehingen sehr stark von der zukünftigen Entwicklung der Gewerbesteuer, die mit einem Anteil von 29,05 % die größte Einnahmeposition bei den ordentlichen Erträgen darstellt, abhängt
Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2026 einstimmig.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und dem ganzen Team der Finanzverwaltung für die geleisteten Vorarbeiten und die gute Zusammenarbeit während des ganzen Jahres.
Antrag der Firma TENSO GmbH & Co.KG auf Erstellung von 6
E-Mobilitätsladeplätzen auf dem gemeindeeigenen Parkplatz auf dem Grundstück Flst. Nr. 148
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über eine vorliegende Planung der im Jahr 2022 neu gegründeten Firma TENSO GmbH & Co. KG aus Gosheim zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur und für den weiteren Ausbau der E-Mobilität.
Hierzu beabsichtigt die Firma TENSO auf den befestigten gemeindeeigenen Parkplätzen auf dem Flurstück Nr. 148 in der Wörthstraße ( im Bereich zwischen Rathausgebäude und Schlossbergschule) insgesamt 3 Schnelladesäulen mit einer Ladeleistung von jeweils 75 kW bis 300 kW sowie mit jeweils zwei Ladepunkten für E-Autos zu erstellen.
Im Anschluss wurde die Planung durch die beiden Antragsteller, die Herren Peter und Daniel Tillinger anschaulich vorgestellt und erläutert.
Bei der Maßnahme ist vorgesehen, 4 der insgesamt 6 geplanten öffentlichen E-Ladestationen ergänzend als Carport mit Beleuchtung und WLAN auszubauen, sowie auf dem Carport-Dach zusätzlich eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Dabei würden die bei der Erstellung anfallenden Kosten für die benötigte Infrastruktur ( Stromzuleitung, Anschluss an die Umspannstation etc.) und den Bau der Anlage komplett durch den Antragsteller getragen.
Für die Umsetzung der auf die Zukunft ausgerichteten Investitionsmaßnahme, durch die der Öffentlichkeit weitere leistungsstarke Schnellladestationen im Ortszentrum bereitgestellt werden könnten, beantragt die Firma TENSO jedoch eine Verpachtung / Überlassung der zur Umsetzung benötigten Parkplatzflächen mit einer Gesamtbreite von 17,40 Metern zu einem symbolischen jährlichen Pachtpreis in Höhe von 5,- €.
In der anschließenden Aussprache wurde die Anlegung der geplanten Schnelladesäulen aus der Mitte des Ratsgremiums wiederholt begrüßt, da es hierfür einen steigenden Bedarf gebe und die Umsetzung des Projektes als Standortvorteil für die Gemeinde Wehingen gewertet werden könne.
Denkbare Probleme wegen einer Blockierung der Ladesäulen durch Langzeitparker sollen durch die Erhebung einer zusätzlichen Standgebühr verhindert werden.
Im Falle eines zukünftig entstehenden Bedarfs an normalen Parkplätzen bestehen entsprechende Ausbau- / Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich des benachbarten Schotterplatzes.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat den Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Wehingen und der Firma TENSO GmbH & Co. KG für insgesamt 6 befestigte Parkplätze zur Errichtung von insgesamt 6 E-Schnelladestationen auf dem Grundstück Flst. Nr. 148.
Der zunächst auf 8 Jahre befristete Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er von keiner der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Wehingen
- Beschlussfassung zur Vergabe der Rettungsgeräte für das neue MLF
Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.06.2022 die europaweite Ausschreibung zur Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Wehingen zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 350.000 € beschlossen hat.
Diese wurde zwischenzeitlich auch auf den Weg gebracht.
Auf Wunsch und in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen wurden dabei die für das MLF zu beschaffenden Rettungsgeräte aus der Fahrzeugausschreibung herausgelöst, da sich die Feuerwehr im Vorfeld ganz bewusst erneut für die Beschaffung von Geräten der Firma “Holmatro“ ausgesprochen hat.
Diese Geräte werden bereits bisher zur vollsten Zufriedenheit der Feuerwehr auf dem vorhandenen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) eingesetzt und wären somit mit den zur Anschaffung vorgesehenen Geräten zukünftig kompatibel verwendbar.
Für die neu zu beschaffenden Rettungsgeräte wurden daher bei drei Fachanbietern entsprechende Vergleichsangebote eingeholt.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Lieferung von Rettungsgeräten für das neue MLF zu einem Angebotspreis in Höhe von 24.753,43 € brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Brandschutz- und Rettungstechnik Mödl GmbH aus Mindelstetten zu vergeben. Die Bestellung der Rettungsgeräte erfolgt erst nach Abschluss der Fahrzeugausschreibung sowie dem Vorliegen konkreter Fahrzeug-Angebote für das MLF.
Grundstücksangelegenheiten
Erwerb des Gebäudes Deilinger Straße 10
Bereits im Rahmen der letzten Ortsbesichtigungen hat Herr Bürgermeister Reichegger den Gemeinderat darüber informiert, dass für die Gemeinde Wehingen eventuell die Möglichkeit zum Erwerb des Gebäudes Deilinger Straße 10 (Flst. Nr. 68 und das dazugehörende Grundstück Flst. Nr. 66/1) besteht.
Mittlerweile wurde der Gemeinde ein konkretes Verkaufsangebot unterbreitet.
Für das denkmalgeschützte Gebäude mit insgesamt 4 Wohneinheiten wurde von Herrn Verbandsbaumeister Hauser ein Wertgutachten erstellt, das dem Gemeinderat als nichtöffentliche Beratungsunterlage vorlag.
Zudem wurde das Gebäude von Herrn Verbandsbaumeister Hauser und Herrn Bauhofleiter Dallmann besichtigt. Derzeit ist eine der Wohnungen vermietet, die restlichen 3 Wohnungen könnten nach der Durchführung von Schönheitsreparaturen sofort belegt werden. Die im Gebäude vorhandenen technischen Einrichtungen wurden fachmännisch installiert.
Bürgermeister Reichegger führte erläuternd aus, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ liegt und von der Gemeinde entweder zur Vermietung bzw. alternativ zur Einweisung/Unterbringung von obdachlosen Personen genutzt werden könnte. Zudem könnte sich die Gemeinde durch einen Erwerb einen zukünftigen Gestaltungsspielraum für den Ortskernbereich sichern.
Allerdings steht das Gebäude aktuell auch noch unter Denkmalschutz, über dessen mögliche Aufhebung zunächst noch weitere Erkundigungen eingeholt werden sollen.
Ergänzend soll auch die rechtliche Situation eines von Dritten auf dem Grundstück errichteten Carports im Detail geklärt werden.
Als Zwischenfazit beschloss der Gemeinderat, dass ein Erwerb des Gebäudes Deilinger Straße 10 zum angebotenen Kaufpreis in Erwägung gezogen wird, sofern der für das Gebäude eingetragene Denkmalschutz für die spätere Verwendung des Gebäudes keine Rolle spielt oder gelöscht werden kann.
Zu gegebener Zeit erfolgt eine erneute Vorlage und Beratung im Gemeinderat.
Private Bauvorhaben
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Errichten eines Werbepylons auf dem Grundstück Flst. Nr. 5253/12, Reichenbacher Straße
Von den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Baugesuchen im Wohnbaugebiet “Stockäcker“ nahm der Gemeinderat Kenntnis:
- Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 5217/19, Schlossbergweg.
- Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5598, Goethestraße.
Verschiedenes
Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat über die vorliegenden Einladungen der Narrenzunft Wehingen zur Bürgermeisterabsetzung am Schmotzigen Donnerstag sowie zum Zunftabend der Narrenzunft in der Schlossberghalle am Fasnetssamstag.
Für interessierte Ratsmitglieder erfolgt durch die Gemeindeverwaltung eine zentrale Platzreservierung in der Halle.
Heizkostenabrechnung der örtlichen Vereine im Haller-Areal, Wörthstraße 31 im Jahr 2022
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die als öffentliche Beratungsvorlage vorgelegte Heizkostenabrechnung für die durch das Jugendreferat Heuberg und durch die Wehinger Vereine im Haller-Areal benutzten Räumlichkeiten.
Im Jahr 2022 sind für die Vereins- und Jugendräume insgesamt Heizkosten in Höhe von 10.126,09 € angefallen.
Die gegenüber dem Verbrauchsjahr 2021 eingetretene Kostensteigerung dürfte zum einen durch die gestiegenen Energiepreise, sowie zum anderen durch die Tatsache begründet sein, dass die Räumlichkeiten im vergangenen Jahr wieder verstärkt genutzt werden konnten.
Der Gemeinderat beschloss diese Verbrauchskosten im Rahmen der Vereins- und Jugendförderung zu tragen.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
- Für einen im Seitenbereich der Gosheimer Straße aufgestellten Verkaufsautomat wurde von der Gemeinde keine Erlaubnis erteilt. Sofern sich bei der aktuellen Überprüfung bestätigen sollte, dass sich dieser auf öffentlichem Grund befindet, muss der Automat umgestellt werden.
- Ein von der Gemeinde Wehingen gestellter Zuschussantrag zur Installation einer Sirenenanlage wurde leider nicht bewilligt. Daher wurden die bisher veranschlagten Zuschussmittel aus dem Haushaltsplan gestrichen.