Aktuell / Sitzungsberichte: Gemeinde Egesheim

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Aktuell / Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 27.02.2023

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden. Bürgermeister Reichegger brachte die Solidarität der Gemeinde mit den Opfern und Trauernden der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien zum Ausdruck. Auch einige Familien aus Wehingen und der Region hätten Verwandte, die von der Katastrophe stark betroffen sind. Nach nunmehr mehr als 50.000 Todesopfern ist dieses Erdbebenereignis eine der schlimmsten Naturkatastrophen der letzten hundert Jahre. 

TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner
Aus der Bevölkerung wird gefragt, ob die Sitzungen des Gemeinderats bis zur Fertigstellung des neuen Sitzungssaals im Rathaus nicht wieder in den Schulungsraum der Rettungswache verlegt werden könnten. In der Schlossberghalle sei es für die Zuhörer trotz Mikrofonanlage oft schwer, der Sitzung zu folgen. Der Raum in der Rettungswache wäre kleiner und auch im Winter leichter zu beheizen.

Bürgermeister Reichegger antwortete, dass man dies in Erwägung ziehen könne. Gerade im Winter und den derzeit in großer Zahl grassierenden Erkältungen und sonstigen Infekten, sei etwas mehr Abstand aber nicht unbedingt ein Nachteil. Man werde dies prüfen und schauen, was möglich bzw. sinnvoll ist. Aus dem Gemeinderat wird zu bedenken gegeben, dass der Raum in der Rettungswache aber nicht barrierefrei sei.


TOP 2 Freiwillige Feuerwehr Wehingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger den Feuerwehrkommandanten, Herrn Martin Sayer.


TOP 2.1 Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
- Beschlussfassung zur Vergabe von Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) sowie von Los 2 (Beladung) der erfolgten Ausschreibung

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass zwischenzeitlich die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines MLF durchgeführt wurde. Diese hatte der Gemeinderat im vergangenen Juni beschlossen. Hierzu wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro gerechnet. Gleichzeitig wurden Fördermittel in Höhe von 68.000 Euro beantragt.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von insgesamt 15 Firmen heruntergeladen, tatsächlich wurde jedoch nur ein Angebot für Los 1 und zwei Angebote für das Los 2 abgegeben. Nach Prüfung der Angebote wurde von der die Ausschreibung durchführenden Agentur vorgeschlagen, den Auftrag für das Los 1 an die Firma Magirus GmbH, Ulm, mit einem Bruttopreis in Höhe von 303.450,- Euro zu vergeben. Zusätzlich wurde auch noch die Option „Durchsagelautsprecher mit Mikrophon inkl. elektrischem Sondersignal“ zum Bruttopreis in Höhe von 2.499,- Euro als notwendig und sinnvoll angesehen. Somit beläuft sich der zur Vergabe vorgeschlagene Bruttogesamtpreis für Los 1 auf 305.949,- Euro.
Für das Los 2 wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Denzel Fireequipment GmbH & Co. KG, Burgrieden, zu vergeben, welche das wirtschaftlichste und zugleich preisgünstigste Angebot abgegeben hat. Der Bruttopreis liegt bei 62.478,57 Euro.

Die Gesamtsumme für die Lose 1 und 2 liegt somit bei 368.427,57 Euro brutto.

Bereits in der Sitzung vom 23.01.2023 hatte der Gemeinderat die Anschaffung von Holmatro-Rettungsgeräten zu einem Bruttopreis in Höhe von 24.753,43 Euro beschlossen.
Somit betragen die Gesamtbeschaffungskosten für das MLF samt Ausstattung insgesamt 393.181,- Euro brutto.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass die Vorbereitung der Ausschreibung und die damit verbundene Beauftragung der Agentur Kahle, welche die Ausschreibung durchgeführt hat, einige Zeit gedauert habe. Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung sei sehr komplex, dies könne die Gemeindeverwaltung nicht in Eigenregie durchführen. Daher erfolge die Vergabe erst jetzt, obwohl die Durchführung bereits im vergangenen Juli beschlossen worden war.
Gleichzeitig bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für die im Zusammenhang mit der Ausschreibung geleistete Arbeit.

Im Anschluss stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Vergabe der Aufträge gemäß den Vergabevorschlägen.


TOP 2.2 Umrüstung des Betriebsfunknetzes von analoger zu digitaler Technik
Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen

Im Rahmen der abschnittsweisen Umrüstung der Feuerwehrstützpunkte im Landkreis Tuttlingen auf Digitalfunk muss nun auch der Stützpunkt Gosheim, zu welchem die freiwillige Feuerwehr Wehingen zählt, umgerüstet werden. Betroffen hiervon sind die vier Feuerwehrfahrzeuge sowie die Einsatzzentrale. Auch hier hätten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gute Vorarbeit geleistet. In Frage kommen Geräte der Hersteller „Motorola“ und „Sepura“.

Im Haushaltsplan wurden hierfür 55.000 Euro veranschlagt; des Weiteren eine Zuweisung des Landes mit 3.600 Euro beantragt worden.

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das günstigste Angebot von der Firma KTF SELECTRIC GmbH aus Ehningen mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe von 51.707,18 Euro abgegeben wurde.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat teilte Herr Sayer mit, dass die Reihenfolge der Umrüstung vom Landkreis vorgegeben sei. Eine landkreisweite gemeinsame Bestellung sei nicht erfolgt, da dies jede Gemeinde für sich beschließen müsse.

Im Anschluss stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme für die Beschaffung der Digitalfunkgeräte und Umrüstung des Betriebsfunks der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen gemäß dem Vergabevorschlag.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Kommandant Sayer für die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.


TOP 3 Umbau Geschäfts- und Rathausgebäude
Einbau einer Photovoltaikanlage

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Architekt Rolf Messmer, der die Sanierung des Geschäfts- und Rathausgebäudes plant.

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass im Rahmen der aktuellen Sanierungsarbeiten am Geschäfts- und Rathausgebäude Gosheimer Straße 14 der mögliche Einbau einer PV-Anlage durch Herrn Architekten Messmer nochmals näher untersucht worden sei. Aufgrund des für die sonstigen Sanierungsarbeiten am Rathausgebäude ohnehin zu stellenden Außengerüstes würden dabei im Falle der zeitgleichen Montage einer PV-Anlage im Dachbereich zusätzliche Synergieeffekte erzielt werden.

Her Messmer erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Es gebe zwei Varianten.

Bei Variante 1 würde nur das Rathaus (ohne Kreissparkasse und Arztpraxis) eine PV-Anlage errichten. Diese hätte eine Leistung von 10,56 kWp. Die Anschaffungskosten lägen bei ca. 20.000 Euro. Hinzu kämen jährliche Wartungskosten von ca. 380 Euro sowie Versicherungskosten in Höhe von 280 Euro jährlich.
Der Eigenverbrauch würde hierbei etwa 66 % betragen, so dass ca. 2.300 Euro an Energiekosten jährlich eingespart werden könnten. Der übrige erzeugte Strom werde ins Netz eingespeist. Hierdurch könne eine Vergütung von ca. 264 Euro pro Jahr erzielt werden. Durch die Anlage könne eine CO2-Einsparung von 134,7 Tonnen in einem Zeitraum von 20 Jahren eingespart werden. Die Amortisationsdauer liege bei 10,39 Jahren.

Bei Variante 2 würde die PV-Anlage gemeinsam mit den anderen Gebäudeeigentümern errichtet. Diese Anlage hätte eine Leistung von 18,15 kWp. Hierbei würde der erzeugte Strom nach dem sog. Mieterstrommodell abgerechnet. Hierbei dürfe der erzeugte Strom nicht zum eingesparten Preis an die Mieter weitergegeben werden, sondern nur zu 90 % des Grundversorgertarifs. Außerdem müssten zusätzliche Verbrauchszähler eingeplant werden.
Die Anschaffungskosten für diese Anlage würden ca. 28.000 Euro betragen. Die jährlichen Wartungskosten lägen bei 595 Euro, die jährlichen Kosten für die Versicherung bei 300 Euro.
Der Eigenverbrauch würde bei dieser Variante 64,5 % betragen, so dass hier ca. 3.700 Euro Energiekosten jährlich eingespart werden könnten. Durch die Einspeisung des übrigen Stroms könnte eine Vergütung in Höhe von ca. 477 Euro jährlich erreicht werden. Die erzielbare CO2-Einsparung liegt bei 233,5 Tonnen in 20 Jahren. Die Amortisationsdauer liege hier bei 11,8 Jahren.

Speichertechnologie sowie Elektroladestationen seien in beiden Varianten jederzeit nachrüstbar.

Herr Messmer spricht sich für Variante 1 aus. Die Abrechnung sei hier erheblich einfacher, für Variante 2 seien wie erwähnt zusätzliche Zähler sowie ein externer Dienstleister für die Abrechnung über das Mieterstrommodell nötig. Des Weiteren könne man zu einem späteren Zeitpunkt die Anlage erweitern und auf Variante 2 umstellen. 

Bürgermeister Reichegger ergänzt, dass Variante 2 auch zu erhöhtem Aufwand für die Finanzverwaltung führen würde.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat teilt Bürgermeister Reichegger mit, dass bisher noch keine Gespräche mit den Miteigentümern des Gebäudes geführt worden seien. Man wollte zunächst die Berechnungen von Herrn Messmer abwarten. Bisher habe auch jeder Eigentümer seinen Energiebedarf, auch Gas, selbst gedeckt und bezahlt. Es sei daher sinnvoll, dies auch weiterhin so zu betreiben.
Außerdem wolle man zügig zu einem Beschluss kommen, um die Anlage errichten zu können, wenn das Rathaus wegen der Sanierungsarbeiten ohnehin eingerüstet sei.

Herr Messmer teilte auf Anfrage mit, dass die Anlage jederzeit erweiterbar wäre. Variante 1 sieht eine Anlage nur auf der westlichen Gebäudehälfte vor. Er würde in jedem Fall gleich Leerrohre für die östliche Gebäudehälfte vorsehen.

Auf weitere Anfrage teilte Herr Messmer mit, dass es sich bei den „Mietern“ um die anderen Gebäudeeigentümer handelt. Diese seien keine tatsächlichen Mieter; wenn die im Gemeinschaftseigentum stehende Dachfläche genutzt werden soll, werde dies über eine Miete (geringe Eurobeträge) abgebildet. Beim Mieterstrommodell handelt es sich um ein reines Abrechnungsmodell der Netze BW, über welches intern Strom verkauft werden kann.

Bürgermeister Reichegger teilte auf Anfrage mit, dass die anderen Eigentümer ebenfalls eine PV-Anlage errichten könnten. Diese müssten ihrerseits dann eine Miete an die Eigentümergemeinschaft entrichten. Nach dem Beschluss des Gemeinderats werde man auf die anderen Eigentümer zugehen.

Im Anschluss stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Rathausgebäude nach der Variante 1.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich im Anschluss bei Herrn Architekt Messmer.


TOP 4 Neubau eines neuen Hochbehälters im Gewann Fronhofen
Wertausgleich für die Waldumwandlung zwischen der Gemeinde und der Forstverwaltung Baden-Württemberg

Die Gemeinde Wehingen möchte für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung einen neuen Hochbehälter im Gewann „Fronhofen“ errichten. Die entsprechenden Beschlüsse wurden bereits gefasst, die erforderlichen Genehmigungen beantragt.

Für die Errichtung benötigt die Gemeinde einige Waldgrundstücke, die sich derzeit noch im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befinden. Hierfür wurde ein Grundstückstausch mit der Forstverwaltung vereinbart. Die Forstverwaltung möchte hierdurch eine bessere Arrondierung ihrer Waldgrundstücke erreichen.

Für die betroffenen Waldflächen wurden jeweils Wertgutachten eingeholt. Hieraus ergab sich, dass die Forstverwaltung zusätzlich zum Flächentausch noch einen Differenzbetrag in Höhe von 18.345 Euro an die Gemeinde zu entrichten habe.

Das Kreisforstamt Tuttlingen hat jedoch den Arrondierungseffekt, den die Forstverwaltung Baden-Württemberg erziele, deutlich stärker beziffert, so dass diese einen Betrag in Höhe von 31.772 Euro entrichten sollte.

Die Forstverwaltung Baden-Württemberg teile jedoch nicht die Ansicht des Kreisforstamtes und lehnt die höhere Bezifferung und damit die höhere Ausgleichszahlung ab. Auch in weiteren Gesprächen habe leider keine Einigung mit der Forstverwaltung Baden-Württemberg erzielt werden können.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat zum zeitlichen Ablauf teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass nach dem Beschluss des Gemeinderats der Tausch mit der Forstverwaltung Baden-Württemberg eingegangen werde. Hierfür müssten jedoch noch Katastervermessungen sowie aufwändige Grenzfeststellungen durchgeführt werden. Die Forstverwaltung Baden-Württemberg rechne daher mit einer Bearbeitungsdauer von neun bis zehn Monaten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Flächentausch mit der Forstverwaltung Baden-Württemberg und dem bei der Wertermittlung ermittelten Differenzbetrag in Höhe von 18.345 Euro zuzustimmen.


TOP 5 Kindergartenangelegenheiten
Weiterer Raumbedarf

Von der Katholischen Kirchengemeinde, welche Träger der beiden Wehinger Kindergärten ist, wurden die voraussichtlichen Belegungszahlen bis August 2026 für die Kindergärten Christkönig und St. Ulrich (Stand: 09.02.2023) vorgelegt.

Hieraus ist ersichtlich, dass für Kinder unter drei Jahren sowohl im Kindergarten St. Ulrich wie auch im Kindergarten Christkönig bis zu zwölf Plätze fehlen. Verschärft hat sich diese Situation durch den vorgezogenen Einschulungsstichtag von September auf Juni. Die angespannte Situation resultiert auch aus der Tatsache, dass für Kinder unter drei Jahren zwei Plätze angerechnet werden. Außerdem dürfen in der Gruppe 1 im Kindergarten St. Ulrich und der Gruppe 3 im Kindergarten Christkönig nicht mehr als die Hälfte der Kinder unter zwei Jahren sein.

Bürgermeister Reichegger teilt mit, dass die Kirchengemeinde bzw. die KVJS in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat im Januar 2023 mitgeteilt habe, dass die Außengruppe im Pfarrer-Hornung-Gemeindehaus nur wieder in Betrieb genommen werde könne, wenn von der Gemeinde ein Konzept vorgelegt wird aus dem hervorgeht, wie die weitere Planung bezüglich der fehlenden Gruppenräume aussieht. Eine Absichtserklärung sollte diesbezüglich formuliert werden. 

Um die Situation langfristig zu lösen, sollte eine weitere Krippengruppe und eine Regelgruppe neu geschaffen werden.

Der Kindergarten Christkönig verfügt derzeit über keinen separaten Raum für den Mittagstisch der Kinder. Bisher erhalten die Kinder ihr Mittagessen im Eingangsbereich, was natürlich zu Störungen der Mittagspause führt, wenn während die einen Kinder zu Mittag essen, andere von ihren Eltern abgeholt werden.

Mit den Architekten Munz, Wurmlingen und Weber, Gosheim wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich Gespräche geführt mit der Bitte, Vorschläge für Erweiterungsmöglichkeiten vorzulegen.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass man im Beschlussvorschlag noch keine konkreten Zahlen nennen könne. Erst am Nachmittag des 27.02.2023 habe man das letzte Gespräch zu diesem Thema mit dem Landratsamt geführt. Wenn man alle Zahlen vorliegen habe, werden diese vorgelegt.

Auf weitere Nachfrage teilt Bürgermeister Reichegger mit, dass noch nichts über den weiteren Zeitrahmen gesagt werden könne. Es sei nicht bekannt, ob der Kirchengemeinderat bereits mit der Diözese gesprochen habe. Man hoffe, dass man die Außengruppe für das kommende Kindergartenjahr in Betrieb nehmen könne.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindergärten zu prüfen. Die Erweiterung bzw. der Ausbau werden vorbehaltlich der Finanzierbarkeit ins Auge gefasst, wofür die Trägerschaft zum Teil auf die Gemeinde übertragen werden soll.


TOP 6 Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss die Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet Sägewasen (TOP 6.1), die Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet Stockäcker (TOP 6.4) sowie den Verkauf eines Grundstücks und einer Teilfläche eines Grundstücks in der Deilinger Straße (TOP 6.2).

Des Weiteren wurde unter TOP 6.3 über den Erwerb des Gebäudes Deilinger Straße 10 beraten. Bürgermeister Reichegger teilt mit, dass hierzu bereits im Vorjahr Interesse bestanden habe, die Preisvorstellungen des Eigentümers aber noch zu hoch gewesen seien. Das Gebäude sei durch die Verwaltung besichtigt worden. Der Zustand sei insgesamt gut, lediglich der Brenner der Heizung müsse in nächster Zeit erneuert werden. Die Gemeinde könne das Gebäude dann z. B. für die Unterbringung unfreiwillig Obdachloser nutzen.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat nach den Carports hinter dem Gebäude teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass diese von Nachbarn unter Zustimmung des Eigentümers errichtet worden seien. Man habe vereinbart, dass diese vor dem Verkauf noch zurückgebaut werden müssen.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat über nötige Sanierungsmaßnahmen teilte Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung mit, dass die Heizung in den nächsten drei bis fünf Jahren auszutauschen sei. Dies könne aber erst nach dem Erwerb genauer beziffert werden. Der Kaufpreis sei jedoch bereits um einen entsprechend geschätzten Betrag reduziert worden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Gebäude Deilinger Straße 10 zu erwerben.


TOP 7 Private Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zur Sanierung und zum Ausbau eines Garagendachs zu Wohnzwecken in der Reichenbacher Straße (TOP 7.2) und nahm von einem weiteren Bauvorhaben in der Bürglestraße Kenntnis (TOP 7.3).

Für einen geplanten Anbau an ein bestehendes Gebäude in der Straße „Am Sägewasen“ erteilte der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen nicht, da das Vorhaben die maximal überbaubare Grundstücksfläche um etwa 26 % überschreiten würde, was nicht mit den Grundzügen der Planung des betroffenen Bebauungsplangebiets vereinbar sei.


TOP 8 Annahme von Spenden
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass im vergangenen Jahr ein Großteil der Gemeinderäte wieder seine Sitzungsgelder an örtliche Vereine bzw. soziale Einrichtungen gespendet hätten (insgesamt 5.600 Euro). 

Zusätzlich ist eine Spende eines Industriebetriebs an die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 1.000 Euro eingegangen. Der betroffene Betrieb möchte sich für den Einsatz der Feuerwehr bei einem Brandfall im vergangenen Jahr erkenntlich zeigen.

Des Weiteren ist eine Spende der Hildegard-und-Katharina-Hermle-Stiftung in Höhe von 100.000 Euro für den Notarztstandort eingegangen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die eingegangenen Spenden anzunehmen.


TOP 9 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.01.2023
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das Protokoll aus der letzten Sitzung des Gemeinderats nunmehr öffentlich ausliege.


TOP 10 Verschiedenes
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das Gasthaus Löwen zwischenzeitlich an einem italienischen Gastronomen verpachtet worden sei. Hierbei handle es sich nicht um den gleichen Pächter wie ehemals in der Reichenbacher Straße. Der Pachtvertrag sei zunächst nur für ein halbes Jahr geschlossen worden, um bei Bedarf kurzfristig reagieren zu können. Man hoffe natürlich, dass dies nicht erforderlich sein wird und die Gastronomie gut angenommen werde.


TOP 11 Bekanntgaben, Wünsche und Anfrage
Bürgermeister Reichegger teilte auf entsprechende Anfragen folgendes mi:

-    die Anzahl der sich an der Berlinfahrt teilnehmenden ehemaligen Gemeinderäte werde mitgeteilt.
-    Die Werbung, die während der Fastnachtsveranstaltungen in der Schlossberghalle angebracht gewesen sei, sei mit der Narrenzunft Wehingen abgesprochen gewesen. Es habe sich hierbei um Sponsoren der Narrenzunft gehandelt.
-    Das Pflaster unter den neuen Bänken in der Reichenbacher Straße sei tatsächlich verfärbt; dies liege vermutlich an falscher Lagerung der Holzelemente. Man habe dies bereits bei der Abnahme bemängelt, der Mangel soll zeitnah beseitigt werden.
-    Die Poller vor der Apotheke in der Deilinger Straße würden immer wieder von nächtlichen „Nach-Hause-Gehern“ mutwillig beschädigt. Man habe dies bereits bei der Polizei angezeigt, aber noch keinen Verursacher ermitteln können.
-    Die weitere Planung für die Ortskernsanierung stehe aktuell noch nicht fest. Man hat erst im Februar vor dem Rathaus nochmals aufgraben müssen, um die genauen Höhe des vorhandenen Entlastungskanals zu ermitteln. Am 06.03.2023 finde das hoffentlich abschließende Gespräch zum Hochwasser-Starkregen-Risikomanagement statt. Danach liegen hoffentlich alle nötigen Zahlen und Angaben vor, um die Planungen weiter vorantreiben zu können.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Gemeinderäten und schloss die öffentliche Sitzung um 20:45 Uhr.
 

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