Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 27.03.2023
Umbau und Sanierung des Geschäfts- und Rathausgebäudes
- Vergabe von weiteren Arbeiten innerhalb des 2. Bauabschnitts
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Gerhard Reichegger Herrn Architekten Rolf Messmer, der mit der Planung und Bauleitung der Sanierungsarbeiten am Geschäfts- und Rathausgebäude Gosheimer Straße 14 beauftragt ist, begrüßen.
Nach Abschluss der in einem 1. Bauabschnitt bereits durchgeführten Bauarbeiten (Einbau eines Aufzugs, sowie dem Anbau eines neuen Außentreppenhauses) und der in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2022 beschlossenen Vergabe weiterer ausgeschriebener Arbeiten zum Ausbau des Dachgeschosses sowie dem Umbau der Verwaltungsräume im 1. Obergeschoss, stand im Rahmen des weiteren Baufortschritts nun die Vergabe von weiteren Arbeiten an.
Die durchzuführenden Umbauarbeiten wurden durch das Planungsbüro messmerarchitektur ausgeschrieben; am 10.03.2023 fand im Rathaus Wehingen die Angebotseröffnung / Submission der nachstehenden, insgesamt 7 Einzelgewerke statt. Die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote durch das Planungsbüro messmerarchitektur ergab das nachstehende Ergebnis:
1. Günstigster Bieter für das Gewerk Erdbau- und Rohbauarbeiten ist die Firma Gut Hoch- und Tiefbau aus 78564 Wehingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 40.076,34 € brutto.
2. Günstigster Bieter für das Gewerk Außenputz- und Gerüstarbeiten ist die Firma Efinger aus 78554 Aldingen mit einem Gesamt-Angebotspreis in Höhe von 202.655,01 € brutto. Von der vorgenannten Gesamtvergabesumme entfällt auf die Gemeinde Wehingen ein Kostenanteil in Höhe von 128.280,62 €.
3. Günstigster Bieter für das Gewerk Fliesenarbeiten ist die Firma Thorsten Grimme aus 78564 Wehingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 52.514,09 € brutto.
4. Günstigster Bieter für das Gewerk Tischlerarbeiten ist die Firma Schwochow aus 72510 Stetten am kalten Markt mit einem Angebotspreis in Höhe von
28.857,98 € brutto.
5. Obwohl für das Gewerk Verglasungsarbeiten / Trennwände insgesamt 8 Fachfirmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert wurden, wurde hier lediglich ein Angebot eingereicht. Einziger und somit gleichzeitig günstigster Bieter für das Gewerk Verglasungsarbeiten / Trennwände ist die Firma Moser aus 78585 Bubsheim mit einem Angebotspreis in Höhe von 156.354,10 € brutto.
6. Günstigster Bieter für das Gewerk Malerarbeiten ist die Firma Malerwerkstätten Geiser GmbH & Co. KG aus 72472 Winterlingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 29.734,39 € brutto.
7. Günstigster Bieter für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten ist die Firma Frommer Parkett- und Fußbodentechnik aus 78661 Dietingen-Irslingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 61.713,71 € brutto.
Alle vorgenannten Firmen wurden vom Planungsbüro für die vorgesehenen Aufgaben/Aufträge als ausreichend und leistungsfähig eingeschätzt.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten an die vorgenannten, jeweils günstigsten Bieter.
Breitbanderschließung in der Gemeinde Wehingen
- Aufhebung der Ausschreibung zur Errichtung eines NGA-Netzes durch die Gemeinde Wehingen - Bau, Planungsleistungen, Hausanschlussmanagement
Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass für die in einem 2. Bauabschnitt vorgesehene Breitbanderschließung in den beiden Gewerbegebieten “Am Landenbach“ und “Hofen“ die Bau- und Planungsleistungen, sowie das Hausanschlussmanagement zur Errichtung eines Glasfasernetzes durch die Gemeinde Wehingen öffentlich ausgeschrieben wurden.
Innerhalb der vorgegeben Teilnahmefrist bis zum 08.09.2022 wurden von insgesamt 3 Interessenten entsprechende Teilnahmeanträge eingereicht, die im Anschluss daran zu einer konkreten Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Bis zur Angebotsöffnung wurde lediglich ein verbindliches Angebot eingereicht. Die durchgeführte wirtschaftliche Prüfung hat dabei jedoch ergeben, dass das Angebot erheblich über der ursprünglichen, durch ein Fachbüro bestätigten Auftragswertschätzung in Höhe von 1,50 Millionen Euro liegt.
Letztlich muss das Angebot infolge der erheblichen Überschreitung der Auftragswertschätzung als unangemessen hoch bewertet werden.
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vergaberichtlinien darf kein Zuschlag auf ein unangemessen hohes Angebot erteilt werden. Vielmehr muss eine Ausschreibung, bei der kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht aufgehoben werden. Der Gemeinderat Wehingen beschloss daher eine Aufhebung der Ausschreibung nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A.
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden weiter, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit besteht, das begonnene Verfahren im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fortzusetzen. Dabei sollen mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ohne dass wesentliche Änderungen der Gesamtausschreibung erfolgen sollen, will die Gemeinde hierbei eine Optimierung von einzelnen Preispositionen überprüfen, um so ein möglichst deutlich wirtschaftlicheres Ergebnis zu erhalten.
Nach eingehender Beratung beauftragte und ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, das Vorhaben im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erneut auszuschreiben und hierbei in Absprache mit den beteiligten Fachbüros die Optimierung einzelner Preispositionen im Leistungsverzeichnis vorzunehmen
Private Bauvorhaben
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Nutzungsänderung - Einbau der Wohnung Nr. 5 im OG auf dem Grundstück Flst. Nr. 3388/2, Bahnhofstraße.
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5617, Am Stockäcker. Der beantragten geringfügigen Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
- Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Flst. Nr. 4218/7, Sommerrainstraße.
Bei dem ebenfalls eingereichten Bauantrag auf Errichtung PV-Anlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5268, Bogenstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen zur erforderlichen Ausnahme zur Errichtung einer Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht erteilt.
Von den nachstehenden Bauvorhaben nahm der Gemeinderat Kenntnis:
- Abbruch von bestehendem Wohnhaus und Garagen auf den Grundstücken Flst. Nr. 293, 294 und 301, Vorstadtstraße.
- Anbau an die bestehende Holzüberdachung auf dem Grundstück Flst. Nr. 386/4, Hofenstraße.
Schlossberghalle Wehingen
1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
Im laufenden Hallenbetrieb der Schlossberghalle Wehingen wurde festgestellt, dass die reine Anmietung des Foyerbereichs der Halle ( ohne gleichzeitige Nutzung des Nebenraumes und der Bar) für die Durchführung von privaten Veranstaltungen zunimmt, woraus sich für die Gemeinde Wehingen als Vermieter verstärkte Folgeprobleme ergeben.
Neben den bisher bestehenden, relativ geringen Mieteinnahmen ergibt sich bei dieser Nutzungsvariante aufgrund der vor Veranstaltungsbeginn jeweils zu schließenden und nach Veranstaltungsende erneut zu öffnenden mobilen Trennwände zum Bereich Merzweckraum / Bar für die Gemeinde ein erhöhter Aufwand für die Gemeinde gegenüber der alternativen Vermietung des vergrößerten Mehrzweckraum-/Barbereichs.
Zudem wurden von den Mietern in der Vergangenheit auch bei dieser Nutzungsvariante teilweise weitere Halleneinrichtungen ( Spülküche / Küche etc. ) ohne zusätzlichen Kostenersatz mitgenutzt.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat daher, eine alleinige Vermietung des reinen Foyerbereichs zukünftig nicht mehr vorzunehmen und beauftragte die Verwaltung, die Benutzungs- und Gebührenordnung entsprechend zu ändern.
Bürgermeister Reichegger führte ergänzend aus, dass in den vergangenen 2 Jahren der Bar- und Foyerbereich verstärkt für Besprechungen und Fortbildungsveranstaltungen durch Firmen angemietet wurde.
In diesem Zusammenhang wurde bei der Gemeinde auch bereits eine mögliche Rabattierung bei mehrfacher Nutzung dieses Bereich angefragt.
Aufgrund der zum Teil kürzeren Nutzungsdauer sowie einem in der Regel geringeren Aufwand bei Firmenveranstaltungen gegenüber sonstigen privaten Feiern, wurde seitens der Verwaltung die Einräumung eines Starknutzerrabatts für den Bar- und Foyerbereich befürwortet.
Der Gemeinderat beschloss daher, einheimischen Firmen bei einer 5-maligen kostenpflichtigen Anmietung des Bar- und Foyerbereichs innerhalb eines Kalenderjahres, die jeweils 5. Nutzung nach dem Motto “nutze 5 – zahle 4“ kostenlos einzuräumen.
2. Bauliche Veränderungen im Innen- und Außenbereich'
2.1 Abbau der elektronischen Händetrockner im öffentlichen Toilettenbereich
Aufgrund der drohenden Gesundheitsgefahr Viren wurden die in den Damen- und Herren-WCs im UG der Halle vorhandenen elektronischen Händetrockner im Rahmen der Corona-Pandemie stillgelegt und zunächst durch Papierhandtücher ersetzt. Da es an den Wänden und im Innenbereich der Trockner jedoch auch immer zu Verschmutzungen gekommen ist, wurden nun ersatzweise entsprechende Handtuchrollenspender angemietet.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, die aktuell nicht mehr in Gebrauch befindlichen und aktuell zugeklebten Handföns abzubauen.
2.2 Anbringung eines Wandschutzes im Theken- /Barbereich
Durch den Aufbau von zusätzlichen Ausgabe- und Verkaufstischen bei Veranstaltungen rechts neben dem Theken-/Barbereich, sowie durch das Verschieben / regelmäßige Bewegen der mobilen Kühlschränke im Innenbereich der Bar, haben die bisher weiß gestrichenen Wandflächen in diesen Bereichen gelitten und weisen entsprechende Kratzspuren auf.
Um zukünftige weitere Beschädigungen und die damit verbundenen Ausbesserungs- und Malerarbeiten im Wandbereich zu vermeiden, wurde daher von der Verwaltung die Anbringung eines mattschwarzen Stoß- und Kratzschutzes im Wandbereich vorgeschlagen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat beschloss die Anbringung eines entsprechenden Wandschutzes im Barbereich zu veranschlagten Kosten in Höhe von 1665,88 €.
Oberhalb des Wandschutzes sollen die Wände ergänzend mit abwaschbarer Farbe gestrichen werden.
2.3 Setzen von Findlingen zum Schutz der Rasenflächen im Parkplatzbereich
Bei größeren Festen und Veranstaltungen in der Halle, aber auch bei Anlieferung der Getränke mit großen Lkws kommt es häufig vor, dass bei entsprechenden Wendemanövern auf dem Parkplatz direkt in den bestehenden Rasen eingefahren wird, wodurch dieser beschädigt / in Mitleidenschaft gezogen wird.
Um die Rasenfläche vor dem Eingang zukünftig besser zu schützen beschloss der Gemeinderat 3 – 4 große Findlinge als Zufahrtsschutz einzusetzen, deren genaue Lage/Positionierung mit Blick auf den Winterdienst im Parkplatzbereich noch mit dem Bauhof Wehingen abgestimmt werden soll.
2.4 Neupflanzung von Bäumen im Hallenbereich
Bürgermeister Reichegger führte bedauernd aus, dass sich die aktuelle Bepflanzung des Seitenbereichs der Halle mit Birken als nicht optimal erwiesen hat. Teilweise wurden bereits einzelne Bäume nachgepflanzt, zudem müssen im Seitenbereich der Halle weitere Bäume ausgetauscht werden.
Als pflegeleichte Alternative für die weiteren zu ersetzenden Birken vor der Halle wurde von der Verwaltung eine Neubepflanzung mit Kugelahorn vorgeschlagen, da hierbei die Stammhöhe dauerhaft bei 2 m bleibt und sich nur noch die Baumkrone weiterentwickelt und gepflegt werden muss.
Nach kurzer Aussprache und Diskussion beschloss der Gemeinderat die eingegangenen Birken im Außenbereich durch bis zu 6 Kugelahorn mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.680,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer zu ersetzen.
3. Ergänzende Anschaffungen
3.1 Anschaffung von weiteren Aschenbechern für den Außenbereich
Sowohl bei Veranstaltungen in der Halle, aber auch im Rahmen der sonstigen laufenden Nutzung und Belegung des Hallenparkplatzes durch Kraftfahrer unter der Woche, kommt es immer wieder zu einer erhöhten Verschmutzung durch Zigarettenkippen und Müll im Eingangs- und Parkplatzbereich.
Dies bedeutet regelmäßig einen erhöhten Reinigungs- und Entsorgungsaufwand für den Hallenhausmeister.
Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde seitens des Bauausschusses bereits eine zusätzliche Anbringung von weiteren Müllereimern und Aschenbechern im Außenbereich der Halle befürwortet. Allerdings muss hierbei bei der Montage darauf geachtet werden, dass das Gesamtbild der Halle nicht gestört wird.
Um den Aufwand für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Müll zukünftig besser einzudämmen bzw. zu verhindern, wurde durch den Gemeinderat die Anbringung von insgesamt 6 zusätzlichen Aschenbechern entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer beschlossen.
Verschiedenes
Aufgrund von notwendigen, weiteren dringenden Beschlüssen des Gemeinderats im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen für das Geschäfts- und Rathausgebäude (Vergabe Photovoltaikanlage, Zutrittskontrolle ) sowie im Zusammenhang mit der eventuellen zukünftigen Erschließung von weiteren Bauflächen im Anschluss an bestehende Wohnbebauungen, wurde durch den Vorsitzenden eine weitere Sitzung des Gemeinderats Wehingen auf
Montag, den 24.04.2023 um 19.15 Uhr in der Schlossberghalle Wehingen festgesetzt.
Bürgermeister Reichegger sprach allen Ratsmitgliedern eine Einladung zu der am Sonntag, den 23. April 2023 um 10.00 Uhr beim Mahnmal in der KZ-Gedenkstätte im Eckerwald in Schörzingen stattfindenden Gedenkfeier aus.
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Wehingen für das Jahr 2023 durch das Landratsamt Tuttlingen zwischenzeitlich überprüft und genehmigt wurde.
Mit Blick auf die verbesserte gesamtärztliche Versorgung im Verwaltungsraum Heuberg stellte Bürgermeister Reichegger erfreut fest, dass über die GoMedicus GmbH aus Reutlingen in der Gemeinde Gosheim ab dem 11.04.2023 ein zusätzlicher Allgemeinmediziner zur Verfügung steht der in Gosheim Sprechstunden anbietet.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
- Aufgrund von noch durchzuführenden Verkabelungsrestarbeiten im Bauabschnitt 1 B des Sanierungsgebiets Ortsmitte ist derzeit die Straßenbeleuchtung in einigen Teilbereichen im Ortskern außer Betrieb. Es wird mit Hochdruck an einer Behebung der momentanen Störung gearbeitet.
- Eine eventuelle Sanierung des Fußwegs von der Hangstraße in die Rubäckerstraße, sowie die eventuelle Anbringung eines Handlaufs am Fußweg von der Rubäckerstraße in die Albstraße, werden von der Verwaltung überprüft.
- In letzter Zeit wurden erneut verstärkte Müllablagerungen und Verschmutzungen im Schulhofbereichs in der Schlossbergschule Wehingen festgestellt.
Zudem wurden von Anliegern des Schulgeländes wiederholt Lärmbelästigungen durch Personen, die sich illegal im Schulhof aufhalten, beklagt.
Daher wird der Schulhofbereich abends und nachts erneut durch einen privaten Sicherheitsdienst überwacht / bestreift.
Ergänzend soll die durch einen Unfall beschädigte Schranke im Zufahrtsbereich zur Schule zeitnah ersetzt werden.
- Aufgrund von erneut vorgetragenen Beschwerden aus der Bevölkerung über eine Zunahme des Schießlärms vom Schützenhaus Wehingen, wird von der Verwaltung nochmals ein Gespräch mit dem Schützenverein geführt.