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Gemeinde Wehingen

Gemeinderatssitzung vom 16.09.2019

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet

- Nachträgliche Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderates Frank Klaiber
Da Herr Gemeinderat Frank Klaiber in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2019 nicht anwesend war, wurde von ihm nachträglich die Verpflichtungsformel als Gemeinderat abgelegt.
Die Verpflichtung wurde von Herrn Bürgermeister Reichegger, der sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Gremium freut, per Handschlag bekräftigt.
Im Anschluss erfolgte die Eintragung von Herrn Gemeinderat Klaiber in das Goldene Buch der Gemeinde.

- Bebauungsplan Bauser-Linse-Areal
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde Wehingen als Ausgleich für die mit der Bebauung des Plangebiets verbundenen Eingriffe, verschiedene Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen, wie die Anbringung von Ersatzquartieren und Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, durchführen muss.
Dabei muss die Installation der bereits angebrachten Nisthilfen und Nester bis spätestens zum Frühjahr 2020 nochmals geringfügig nachgebessert werden.
Die aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Land Baden-Württemberg fixiert, dessen Unterzeichnung vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen wurde.

Nach erfolgter erneuter Offenlage des Bebauungsplans “Bauser-Linse-Areal“, wurde der endgültige Bebauungsplanentwurf, sowie die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung / erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Gemeinden, Firmen und Fachbehörden nochmals dargelegt und erläutert. In der nachfolgenden regen Aussprache und Diskussion wurden die vorliegenden Stellungnahmen, sowie die vorgeschlagenen Beschlussvorschläge vom Gemeinderat untereinander und gegeneinander abgewogen.
Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan “Bauser-Linse-Areal“ und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen.

- Vergabe der Bauleistung “Planung und Errichtung eines passiven FTTB- und Backbone-Breitbandnetzes auf der Gemarkung Wehingen
Aufgrund des insbesondere im gewerblichen Bereich nach wie vor bestehenden Bedarfs für ein leistungsfähiges, örtliches Glasfaser-Breitbandnetz, hat der hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 20.05.2019 beschlossen, ein Ausschreibungsverfahrenfür die Verlegung einer innerörtlichen Glasfaserverkabelung, in einem ersten Teilbauabschnitt durchzuführen.
Aus Effizienzgründen, und um später aufwendige Doppelaufgrabungen zu vermeiden, wurde hierbei vorgesehen, entlang der aus Gosheim kommenden Backbone-Haupttrasse der Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT) zum Hauptverteiler der Gemeinde Wehingen, sowie im Bereich der Weiterführung der Haupttrasse in Richtung der Gemeinde Deilingen, zusätzlich für das Gewerbegebiet “Flache Äcker-Ochsenäcker“, die Schlossbergschule Wehingen, sowie für weitere private und gewerblich genutzte Grundstücke / Gebäude, eine Versorgung mit Glasfaser-Hausanschlüssen (FTTB) anzubieten.

In der jetzt durchgeführten öffentlichen Ausschreibung, hat die Netze BW aus Tuttlingen mit einem Nettoangebotspreis von insgesamt 1.105 600,- €, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Hiervon beträgt der auf die Gemeinde Wehingen entfallende Kostenanteil 758.200,-€ netto. Für die Parallelverlegung der Backbone-Leitung sind von der BIT 347.400,- € netto zu tragen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Netze BW zum vorgenannten Angebotspreis mit Planung und Errichtung eines passiven FTTB- und Backbone-Breitbandnetzes auf der Gemarkung Wehingen zu beauftragen.
Der Ausbau dieses 1. Bauabschnitts erfolgt hierbei in Form einer Generalunternehmerschaft.

- Grundstücksangelegenheiten
- Der Gemeinderat beschloss das Wohn-Bauplatzgrundstück Flst. Nr. 5444 im Baugebiet “Sägewasen III“ in Wehingen-Harras, mit einer Größe von 645 qm, zum Verkaufspreis von 44.505,- € an eine junge Familie zu veräußern.
- Im Gewerbegebiet “Flache Äcker-Ochsenäcker“ werden die beiden gewerblichen Grundstücke Flst. Nr. 3052/4 und 3052/5 für ein am Erwerb interessiertes, regionales Busunternehmen, befristet reserviert.
- Für den Verkauf des Wohngrundstücks Flst. Nr. 334/4 im Bereich der Unteren Vorstadtstraße, wird durch die Gemeinde Wehingen kein Vorkaufsrecht ausgeübt.

- Private Bauanfragen
Zu den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauanträgen, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Neubau einer Lebensmittelverkaufsstätte und 8 Wohnungen sowie Aufstellen einer Einkaufswagenüberdachung im Parkplatzbereich auf dem Flst. Nr. 6/1 in der Reichenbacher Straße.
- Aus- und Umbau der Erdgeschosswohnung des Gebäudes Flst. Nr. 4159/12 in der Sommerrainstraße.
- Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5442 im Baugebiet Sägewasen / Wehingen-Harras.
- Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flst. Nr. 5217/16 im Baugebiet Sägewasen / Wehingen-Harras.
- Erstellung einer Dachgaube und die Aufstockung der Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5344 in der Lembergstraße.

Zur Beseitigung von Niederschlagswasser vom Dach und von den Außenanlagen eines Firmengeländes / Gewerbegrundstück im Baugebiet “Flache Äcker-Ochsenäcker“, wurde ein Wasserrechtsverfahrenbeantragt.
Hiergegen wurden seitens der Gemeinde Wehingen keinerlei Einwendungen erhoben.

- Hochwasserschutz im Baugebiet Flache Äcker-Ochsenäcker
Im Rahmen des Hochwasserschutzes muss im Gewerbegebiet “Flache Äcker-Ochsenäcker“ im Bereich der Firmen Josef Schnee GmbH, Johannes Steiner GmbH & Co KG, sowie Viktor Hegedüs GmbH ein Entwässerungsgraben angelegt werden.
Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme wird mit Kosten in Höhe von ca. 66.000.- € gerechnet.
Der Gemeinderat beschloss, die Ingenieurgesellschaft Breinlinger mit der Durchführung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 12.836,44 €, zu beauftragen.

- Ratsinformationssystem
Bereits in seiner Sitzung vom 22.07.2019 hat der Gemeinderat Wehingen die Anschaffung mobiler Tablet-Endgeräte für die Ratsmitglieder und die Verwaltung beschlossen.
Vor der bevorstehenden Ausgabe der Geräte wurden durch den Gemeinderat die künftigen Nutzungsregelungen für die zukünftige Benutzung des Ratsinformationssystems festgelegt, die anschließend von allen Beteiligten noch über eine zu unterzeichnende Nutzungsvereinbarung abgesichert wird.
Es wurde sowohl eine private Mitbenutzung der gemeindeeigenen Geräte, sowie ergänzend ein Einsatz privater Endgeräte für das Ratsinformationssystem beschlossen.

- Winterdienst – Erhöhung des Entschädigungssatzes für einen privaten Lohnunternehmer
Aus Kapazitätsgründen hat die Gemeinde Wehingen bereits seit vielen Jahren die Durchführung eines Teils der im Winter anfallenden Schneeräum- und Streuarbeiten an ein privates Lohnunternehmen vergeben.
Die Abrechnung der durchgeführten Arbeiten erfolgt hierbei auf Stundenbasis / Zeitnachweis.
Aufgrund von gestiegenen Personal- und Betriebskosten stimmte der Gemeinderat der beantragten Anhebung / Erhöhung des bisherigen Stunden-Vergütungssatzes um einen Betrag in Höhe von 4,- €/Stunde netto, einstimmig zu.

- Verschiedenes
Hinsichtlich eines erhobenen Einspruchs zum Verfahrensablauf beim Abschluss von Sanierungsvereinbarungen im Rahmen des Sanierungsgebietes Ortsmitte II aus der Mitte des Ratsgremiums, führte der Vorsitzende erläuternd aus, dass die Verwaltung im Falle einer bestehenden Übereinstimmung mit den festgelegten Förderbedingungen durch den Gemeinderat ermächtigt wurde, Sanierungsvereinbarungen selbstständig abzuschließen.

- Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Auf Hinweise aus der Mitte des Gremiums bzw. aus der Zuhörerschaft, werden von der Verwaltung die nachstehenden Punkte abgeklärt bzw. überprüft:
- Beim neu sanierten Fußweg Rubäckerstraße / Albstraße wird die Anbringung einer Abschlussbefestigung veranlasst.
- Ein freiliegendes Fernmeldekabel in der Nähe des “Bürgles“ wird von der Verwaltung an den zuständigen Betreiber gemeldet.
- Für die Sommerferien im Jahr 2020 wird eine zukünftige Beschäftigung von Ferienjobbern (Schüler oder Studenten) auf dem Bauhof überprüft.
- Im Garten von St. Berthevin wird ein Spielgerät auf seine funktionale Anbringung hin geprüft.
- Auf eine baldige Fertigstellung der Fußwegbeleuchtung im Bereich des LIDL- / ROSSMANN-Marktes, sowie der Wegebeleuchtung im Garten von St. Berthevin, wird nochmals hingewiesen.
- Der Rückschnitt des Bewuchses in Einmündungsbereich Kugelstraße / Gosheimer Straße, wird überprüft
- Aufgrund der insbesondere im Bereich der Siedlung nach wie vor bestehenden Behinderungen von Räum- und Streufahrzeugen während des Winterdienstes, aber auch von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen durch auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge, appelliert die Verwaltung an alle Kraftfahrer, Ihre Fahrzeuge nur so im Straßenbereich zu parken, dass die Straßen auch von größeren Fahrzeugen jederzeit ungehindert passiert werden können.
- Auf Anfrage aus der Mitte der Zuhörerschaft führte der Vorsitzende erläuternd aus, dass es bei der in der öffentlichen Sitzung vom 22.07.2019 erfolgten Auswahl und Bestellung von Tablets für das Ratsinformationssystem, keine festgelegten Gerätegrößen gegeben hat.

http://www.wehingen.de//rathaus-service/gemeinderat/aktuell-/-sitzungsberichte