Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Wege
Sie wollen eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? In nachweislich begründeten Fällen können Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen und Wege erteilt werden.
Voraussetzungen
Es muss ein nachweislich begründeter Ausnamefall vorliegen.
Ablauf
Nachdem Sie den formlosen Antrag gestellt haben wird dieser bearbeitet. Dies dauert in der Regel ca. 2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Der Antrag hierfür kann formlos gestellt werden.
Darin bitte Angaben über:
den Grund
den Zeitraum
das Kfz-Kennzeichen
machen.
Gebühren
10,20 Euro bis 767,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand
Zuständigkeit
Der Landkreis Tuttlingen ist für gesperrte Straßen und Wege im Landkreis Tuttlingen, außer Große Kreisstadt Tuttlingen, Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und Gemeindestraßen der Stadt Trossingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg zuständig.
