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Dienstleistungen

Amt für Familie, Kinder und Jugend - Widerspruch elektronisch einlegen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid, den Sie vom Amt für Familie, Kinder und Jugend erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,

  • eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder

  • ein elektronischer Aufenthaltstitel

notwendig.

Ablauf

Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (beispielsweise Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Ausgangsbescheides eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Optional können Sie einen digital erstellten Widerspruch im Lauf des Onlineantrages hochladen. Das gilt auch für einen Widerspruch, den Sie auf Papier verfasst haben. Diesen Widerspruch müssen Sie im Vorfeld allerdings gescannt oder abfotografiert haben. Alternativ können Sie auch eine Begründung in das Textfeld einfügen.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • § 83

  • § 84

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

  • § 36a Absatz 2a Nr. 1 Buchstabe a und c

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)

  • § 9a Absatz 5

Rechtsbehelf

Keine

Sonstiges

Keine

Freigabevermerk

24.06.2025

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