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Gemeinde Wehingen

öffentliche Bekannmachungen

"Hengstler-Areal"

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet „Hengstler-Areal“ der Gemeinde Wehingen

Aufgrund von § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Januar 2018 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hengstler-Areal“ beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis 05. Februar 2018 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

"Bebauungsplan Stockäcker"

Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockäcker“/Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 22. Januar 2018 in öffentlicher Sitzung nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen für den Bereich „Stockäcker“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan soll dem zunehmenden Bedarf an Wohnbauflächen Rechnung getragen werden und das Gebiet einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung als „Allgemeines Wohngebiet“ zugeführt werden.

Der Planbereich ist dem beiliegenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Im Wesentlichen wird der Planbereich in etwa abgegrenzt:

  • Im Westen durch die L 435 in Richtung Deilingen
  • Im Süden durch die bestehende Bebauung im Bereich der Gewannbezeichnung „Mühläcker“

Das Plangebiet berührt voraussichtlich folgende Flurstücke: 4377, 4378, 4379, 4380, 4381, 4382, 4383, 4384, 4385, 4386f, 4387, 4388, 4389, 4390, 4391, 4392, 4393, 4394, 4395, 4396, 4397/1, 4397/2, 4397/3, 4398/1, 4399/2, 4400, 4401, 4402, 4403/1, 4403/2, 4404, 4405, 4406, 4407, 4408, 4409/1, 4409/2, 4410, 4411, 4412, 4413, 4414, 4415, 4416, 4417/1, 4417/2, 4418, 4419, 4420, 4421, 4422, 4423, 4424, 4425, 4426, 4427, teilweise 4428.

Zur frühzeittigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert eingeladen.

Wehingen, den 23. Januar 2018
gez. Reichegger
Bürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis 05. Februar 2018 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

http://www.wehingen.de//rathaus-service/rathaus-service/satzungen