Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner
Da keine Fragen aus der Zuhörerschaft gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.
TOP 2 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wehingen
Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium darüber, dass die Hauptsatzung der Gemeinde, welche die innere Organisation der Gemeinde regelt, den Bürgermeister dazu ermächtigt, personalrechtliche Entscheidungen wie z. B. die Einstellung von Bediensteten bis zur Vergütungsgruppe EG 6 eigenständig vorzunehmen.
Durch die Einrichtung des Kindergartens Sonnenschein sowie Übernahme der Trägerschaft des Kindergartens St. Ulrich soll diese Regelung nun noch um die entsprechenden Einstellungen im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) ergänzt werden.
Aus dem Gremium wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Regelung für das Kindergartenpersonal entsprechend zu ergänzen, die bisherige „Grenze“ von EG 6 bei Einstellungen für Verwaltung und Bauhof jedoch unverändert beizubehalten.
Dieser Vorschlag wurde sodann bei zwei Enthaltungen mit 13 Stimmen beschlossen.
TOP 3 Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinde Wehingen
* Erneute Anmietung eines Teilbereichs der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises im Gebäude Carl-Benz-Straße 8 in Wehingen
Die Gemeinde Wehingen ist im Rahmen der dreistufigen Organisation der Unterbringung von Geflüchteten als letzte Stufe dafür zuständig, die Anschlussunterbringung von Geflüchteten sicherzustellen, nachdem diese die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen. Innerhalb des Landkreises Tuttlingen verteilt das Landratsamt die Personen auf kreisangehörigen Gemeinden im Verhältnis zur Gemeindegröße.
Nach der aktuellen Zuweisungsliste müssen in der Gemeinde Wehingen gemäß dem Einwohneranteil insgesamt 75 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht werden.
Da Wehingen eine der Gemeinden mit einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises darstellt, werden deren Bewohner auf das Gesamtsoll angerechnet. Somit muss die Gemeinde die Anschlussunterbringung von 37 Geflüchteten sicherstellen.
Um die benötigte Kapazität hierfür sicherzustellen, können entweder gemeindeeigene Gebäude genutzt werden oder Räumlichkeiten der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises anzumieten. Dies würde zu monatlichen Kosten von rund 2.600 Euro (inkl. Pauschale für Hausmeisterdienste in Höhe von 500,- Euro) führen. Je nach Auslastung der Räumlichkeiten könnte ein Teil der Kosten durch entsprechende Mieteinahmen der Gemeinde getragen werden.
Der Gemeinderat erläuterte die einzelnen Möglichkeiten. Gegen die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten spreche die hierfür zum Teil noch erforderlichen baulichen Investitionen. Des Weiteren wird vorgebracht, dass die Gemeinde ja auch Räumlichkeiten für unvorhergesene Fälle wie beispielsweise durch Wohnungsbrand vorübergehend obdachlosgewordene Menschen vorhalten müsse. Zusätzlich wolle man im „Löwen“ eher wieder eine Gastronomie ansiedeln.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat schließlich mit zehn Stimmen bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen, die entsprechenden Räumlichkeiten des Landkreises in der Carl-Benz-Straße 8 anzumieten (eine Stimme entfällt wegen Befangenheit).
TOP 4 Neuabschluss des Stromliefervertrages für kommunale Einrichtungen
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium darüber, dass der aktuelle Stromvertrag der Gemeinde bei der EnBW ODR zum 31.12.2026 endet. Aufgrund des aktuell günstigen Strompreisniveaus hat die Verwaltung beim bisherigen Anbieter und zwei weiteren Lieferanten die Stromlieferung ab 2027 ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Es wurden nur Angebote mit Ökostrom abgegeben.
Um möglichst wirtschaftliche Angebote zu erhalten, wurde eine sehr kurze Bindungsfrist vereinbart.
Zu den Energiepreisen kommen noch die Netznutzungsentgelte sowie die staatlichen Abgaben und Umlagen hinzu. Damit ergibt sich ein Durchschnittspreis von insgesamt 29,59 ct/kWh.
Das günstigste Angebot kommt von der Firma Naturenergie Hochrhein AG in Höhe von 36.417,24 Euro bei 48 Monaten Laufzeit. Dies würde zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 16.592,71 Euro führen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung, die Stromlieferung für die Anlagen der Gemeinde Wehingen ab dem 01.01.2027 mit einer Laufzeit von 48 Monaten an die Firma Naturenergie Hochrhein AG zu vergeben.
TOP 5 Grundstücksangelegenheiten
* Angebot an die Gemeinde auf Erwerb der Grundstücke Flst. 4225/1 und 4225/2, Hinter den Häusern
Der Gemeinde Wehingen wurden die beiden Grundstücke Flst. Nrn. 4225/1 und 4225/2, beide im Gewann Hinter den Häusern, zum Kauf an. Da die Gemeinde an einer Erschließung des Gebiets interessiert ist, hat die Gemeinde grundsätzliches Interesse am Erwerb der Flächen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat mit elf Stimmen bei vier Gegenstimmen, die beiden Grundstücke zum vereinbarten Kaufpreis zu erwerben.
TOP 6 Einvernehmen zu privaten Baugesuchen
Ohne jegliche Aussprache erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Goethestraße sowie zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Gosheimer Straße.
TOP 7 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18.05.2026
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 nach der Unterzeichnung durch die beurkundenden Gemeinderäte durch Auflegung während der Sitzung bekannt gegeben wird.
TOP 8 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung geben bekannt:
- Die katholische Kirchengemeinde lädt Bürgermeister und Gemeinderat zum Bürglefest am 21.06.2026 ein.
- Die Firma DHL bzw. die Post teilen mit, dass durch bauliche Maßnahmen im Postzentrum in der Bahnhofstraße in den kommenden Wochen zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen kann.
Auf entsprechende Anfragen aus dem Gremium teilte Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung folgendes mit:
- Die hydraulischen Berechnungen für das Brückenbauwerk im Gewebegebiet „Am Landenbach“ seien beauftragt, Ergebnisse liegen noch nicht vor.
- Die Bauarbeiten in der Ortsmitte laufen in dem Bereich, der für das Straßenfest benötigt wird, sehr gut. Aktuell sei man im Zeitplan eine Woche voraus. Theoretisch könnten vor dem Straßenfest noch Randsteine gesetzt werden; damit werde man aber bis nach dem Straßenfest warten, um keine zusätzlichen Stolperfallen zu schaffen.
- Die neuen Pflasterflächen seien „straßenfesttauglich“. Dennoch haben Zelt- und Standbetreiber die Auflage erhalten, die Böden der Küchenbereiche entsprechend abzudecken.
- Die im Wald beim Skilift illegal abgelegten Altkleidersäcke seien bereits durch den Bauhof eingesammelt worden.

