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Rathaus aktuell

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Am Landenbach - 1. Erweiterung"

Erstelldatum10.08.2026

30.07.2026

Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“
Frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“ aufzustellen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 17.07.2026.

Die Gesamtgröße beträgt ca. 0,79 ha. Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Wehingen und befindet sich im Osten des Gemeindegebietes. Der Planbereich wird in etwa abgegrenzt:

  • Im Norden durch einen bestehenden Feldweg Richtung Reichenbach
  • Im Westen durch ein bestehendes Firmengebäude
  • Im Süden durch die Untere Bära

Ziele und Zwecke der Planung

Seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Landenbach“ haben sich die wechselseitigen Anforderungen von Gewerbe und Planausweisung deutlich weiterentwickelt. Zur langfristigen Sicherung eines Standorts sind die Regulierungen des Bebauungsplanes an die gewerblichen Anforderungsprofile anzupassen. Mit der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes soll diesen Entwicklungen Rechnung getragen und das Gebiet ergänzend geordnet sowie erweitert werden.

Zur Standortsicherung für das Unternehmen ist es daher evident und unabdingbar, die bisherige Ausweisung des Geltungsbereiches zu erweitern. Nur mit dieser Erweiterung können der Firmenstandort und damit die regionalen Arbeitsplätze langfristig gesichert werden.

Generelles Ziel ist, dass durch dieses Verfahren dem akuten Bedarf des heimischen Gewerbes Abhilfe geleistet und damit die Sicherung und Schaffung der hiesigen Arbeitsplätze aus planungsrechtlicher Sicht sichergestellt werden kann.

Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat hat dem Planvorentwurf in der Gemeinderatsitzung am 27.07.2026 zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden

  • Übersichtskarte und -Lageplan vom 17.07.2026
  • der Vorentwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans vom 17.07.2026
  • der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen inkl. örtlichen Bauvorschriften vom 17.07.2026
  • der Begründungsvorentwurf vom 17.07.2026
  • der Umweltbericht inkl. Bestands- und Maßnahmeplan vom 17.07.2026
  • die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 25.10.2024

im Zeitraum von

Donnerstag den 30.07.2026 bis Freitag den 04.09.2026
 

im Internet veröffentlicht unter:

https://www.wehingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem im Bürgermeisteramt Wehingen – Gosheimer Straße 14-18, 78564 Wehingen –  erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Wehingen – Gosheimer Straße 14-18, 78564 Wehingen bzw. unter annika.gaetschmann(@)pbhermle.de - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wehingen, den 28.07.2026

Reichegger, Bürgermeister

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Verkündigungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 30. Juli 2026 bis 10. August 2026 – je einschließlich -. Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

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