Allgemeinverfügung zur Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald
An die Bürgerschaft der Gemeinde Wehingen
in den kommenden Tagen werden wieder Temperaturen von über 30°C erwartet. Durch diese hohen Temperaturen und vor allem durch die Wetterlage der vergangenen Wochen mit fehlenden Niederschlägen ist der Wald stark ausgetrocknet. In der Folge ist die Waldbrandgefahr sehr hoch und die prognostizierten kurzen Niederschläge reichen nicht aus um die Waldbrandgefahr perspektivisch substanziell zu senken.
Als Konsequenz haben einige Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen die Grill- und Feuerstellen im Wald auf Ihren Gemarkungen bereits gesperrt. Seitens des Forstamtes werden wir heute eine Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Wald im Landkreis Tuttlingen veröffentlichen, die ab morgen in Kraft tritt. Diese wird vorerst bis zum 31. August gelten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Miller
Kreisforstamt
Stellv. Amtsleiter
Landratsamt Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Akute Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen: Feuer- und Grillstellen im Wald ab 30. Juli gesperrt
Zum Schutz der Natur und zur Vermeidung von gefährlichen Waldbränden trifft das Kreisforstamt Tuttlingen notwendige Sicherheitsvorkehrungen: Aufgrund des anhaltend heißen Wetters und der bereits stark ausgetrockneten Böden wird das Feuermachen nun auch auf allen offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes sowie im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand ab sofort untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen und tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Die Anordnung ist zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.
Anhaltende Hitze und Trockenheit verschärfen die Lage: In den kommenden Tagen werden in der Region wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Die anhaltend hohen Temperaturen und die fehlenden Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass der Wald stark ausgetrocknet ist. Die Waldbrandgefahr ist infolgedessen sehr hoch. Auch die für die nächsten Tage prognostizierten kurzen Regenschauer werden nicht ausreichen, um die Gefahrenlage substanziell zu entschärfen.
Daher wird der Fokus auf Prävention gelegt. Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald und sind durchaus vermeidbar. Mit dem richtigen Verhalten lassen sich solche Szenarien jedoch verhindern.
Über die Sperrung der offiziellen Feuerstellen hinaus bittet das Kreisforstamt die Bevölkerung daher dringend um die Einhaltung folgender Sicherheits- und Verhaltensregeln:
- Keine Grillgeräte und offenes Feuer: Auch mitgebrachte Grillgeräte sowie jegliche Form offenen Feuers (z. B. Fackeln) sind im Wald und innerhalb von 100 Metern zum Waldrand verboten.
- Rauchverbot beachten: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
- Nur auf ausgewiesenen Parkflächen parken: Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras oder Laub entzünden.
- Müll wieder mitnehmen: Glasflaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und Brände verursachen. Glasflaschen und Scherben müssen daher wieder mitgenommen werden.
- Keine Wald- oder Gartenabfälle verbrennen: Das Verbrennen von Reisig und Ästen ist derzeit ebenfalls untersagt.
- Brände sofort melden: Im Brandfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.
Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Freundliche Grüße
Nadja Seibert
Leitung Büro Landrat
Presse- und Medienstelle / Geschäftsstelle Kreistag
Landratsamt Tuttlingen


