Online-Beantragung Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 23.02.2025
icon.crdate09.01.2025
Bundestagswahl Quelle: Bundestag.de
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Alle in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wehingen eingetragenen Wahlberechtigten, können bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025 – 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Wehingen einen Wahlschein beantragen.
Neben der vorgenannten persönlichen oder schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Wehingen, können diese von allen Wahlberechtigten bis Donnerstag, den 20.02.2025 um 12.00 Uhr
ergänzend auch unter dem nachstehenden Internet-Link direkt online beantragt werden:
Beim Aufruf des obigen Links gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten der Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Hinweise:
Wir weisen alle Briefwähler darauf hin, dass die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da der Gemeinde vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis hierfür.
Bitte stellen Sie Ihren Online-Wahlscheinantrag dennoch ausreichend früh vor dem Wahltag, damit eine Postzustellung des Wahlscheins bzw. der beantragten Briefwahlunterlagen in jedem Fall noch rechtzeitig vor dem 23.02.2025 (Wahltag) an Sie erfolgen kann.