Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 17.03.2025
Frageviertelstunde für die Einwohner
Da nach der Begrüßung aller Anwesenden durch Herrn Bürgermeister Reichegger keinerlei Anfragen aus der Mitte der Zuhörer gestellt wurden, konnte der Vorsitzende nahtlos zum Tagesordnungspunkt 2 überleiten.
Jugendreferat Heuberg
Tätigkeitsbericht der offenen Jugendarbeit im Jahr 2024
In seiner 4. Sitzung im Jahr 2025 informierte sich der Gemeinderat Wehingen über die offene Jugendarbeit des Jugendreferats Heuberg, die seit dem Jahr 2017 durch das Erzbischöfliche Kinderheim “Haus Nazareth“ in Sigmaringen, mit einem aktuellen Gesamtstellenumfang in Höhe von lediglich 100% durchgeführt wird.
Nach Ausscheiden der zusätzlichen 50%-Kraft Jamina Jauch im Oktober 2024 ist das “Haus Nazareth“ weiterhin auf der Suche nach einer zusätzlichen weiblichen Betreuungskraft für das Jugendreferat Heuberg.
In seinem Jahresbericht 2024 skizzierte Herr Roth dabei zunächst nochmals die Grundstruktur und den Aufbau des bereits im Jahr 1859 ursprünglich als Waisenhaus gegründeten Erzbischöflichen Kinderheims Haus Nazareth mit Stammsitz in Sigmaringen.
Das mittlerweile sehr breit gestreute Aufgabengebiet wird mittlerweile durch ca. 600 Mitarbeitende vollzogen, die ihre Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit an insgesamt 40 kommunalen Standorten realisieren.
Daran anschließend wurden die Angebote im abgelaufenen Jahr 2024 in den einzelnen Trägergemeinden dargelegt und erläutert.
Aktuell gibt es neben einem personalgeleiteten Jugendraum 1 in Wehingen seit geraumer Zeit auch wieder selbstverwaltete Jugendräume in den Gemeinden Deilingen, Gosheim und Bubsheim für Jugendliche über 18 Jahren.
Daneben bestehen Angebote für Grundschulgruppen in Gosheim und Bubsheim, Teenie-Treffs für Jugendliche ab 11 Jahren in den Gemeinden Deilingen und Bubsheim.
Neben der Beteiligung und Integration junger Menschen in gesellschaftliche Prozesse, sowie der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und sozialer Kompetenz, verfolgt die offene Jugendarbeit als zentrale Ziele u.a. eine präventive Unterstützung für Familien, sowie die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
Parallel zu dem laufenden Betrieb des sehr gut besuchten Jugendraumes 1 im Haller-Areal, wurden im Rahmen der Ferienprogramme während der Oster- und Sommerferien 2024 wieder zahlreiche sonstige Aktionen durchgeführt.
Mit einem Osterbrunch, einem Spielenachmittag und einem Graffiti-Workshop über Ostern 2024, sowie einer City-Rallye in Stuttgart, einem Lazertag, einer gemeinsamen Wanderung, einem Grill- und Filmabend, sowie weiteren Kreativangeboten in den Sommerferien, konnte für die Jugendlichen wieder ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm angeboten werden.
Um den interkulturellen Austausch weiter auszubauen, erfolgt im Jahr 2025 innerhalb der landkreisweiten Aktion “Europe on Top“ die Planung eines neuen, internationalen Projekts. Daneben sind sowohl innerhalb des Jugendraums weitere Aktionen ( bsp.weise Gaming-Turniere ) vorgesehen, als auch neue Outdoor-Aktivitäten ( Sport, Graffiti, Geo-Cashing) geplant.
In einem Ausblick in die nähere Zukunft sind für das Jahr 2025 zahlreiche Weiterentwicklungen unter den Themenschwerpunkten “Ausbau von Selbstverwaltungsprojekten“, “Stärkung der digitalen Jugendarbeit“, “Weiterentwicklung internationaler Jugendbegegnungen“, sowie eine “Optimierung der Kooperation mit Schulen und Institutionen“ geplant.
Somit stehen in der offenen Jugendarbeit auch im Jahr 2025 innovative Ansätze und neue Kooperationen im Fokus.
In der anschließenden Aussprache wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, die Jugendraumangebote durch zusätzliche Bekanntmachungen / Bewerbung noch weiteren Jugendlichen bekannt zu machen.
Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger bei Herrn Jugendreferenten Gunther Roth für die ausführliche Berichterstattung sowie für das Angebot dieses sozialen Dienstes im Bereich Heuberg.
Schullastenausgleich der Stadt Tuttlingen
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden einleitend über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen über die Umlage von Kosten der am Immanuel-Kant-Gymnasium und am Otto-Hahn-Gymnasium durch die Stadt Tuttlingen durchgeführten Generalsanierungen. Ausgehend von ungedeckten Gesamtinvestitionskosten an den beiden Schulen in Höhe von ca. 68,5 Mio. Euro ergäbe sich nach dem bisherigen Berechnungsmodell zunächst ein auf die auswärtigen Schülerinnen und Schüler bzw. ein auf die betroffenen Schülerwohngemeinden umzulegender Kostenanteil in Höhe von 24,4 Mio. €.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Wehingen gemeinsam mit weiteren betroffenen Umlandgemeinden mit der Stadt Tuttlingen weiter über die Umlageschuld verhandelt.
Dabei hat die Stadt Tuttlingen während der sogenannten Freiwilligkeitsphase in der umstrittenen Schulbaufinanzierungsfrage nunmehr allen betroffenen Umlandgemeinden, deren Schüler die generalsanierten Schulen besuchen das Angebot gemacht, auf den umzulegenden Betrag jeweils einen Abschlag von 25% zu gewähren.
Voraussetzung für den Erhalt dieses Abschlagsbetrages ist jedoch, dass die Gemeinde Wehingen bis zum 31. März 2025 einer von der Stadt Tuttlingen erarbeiteten, öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums sowie an den Kosten der Sanierung und des Neubaus des Otto-Hahn-Gymnasiums in Tuttlingen zustimmt und diese Vereinbarung als unterzeichnetes Angebot vorlegt.
Wenn bis zum vorgenannten Stichtag nicht sämtliche betroffenen Schülerwohngemeinden die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnen sollten, ist die bisherige Freiwilligkeitsphase gescheitert und das weitere Verfahren geht über in die sogenannte Zwischenphase.
In dieser wird die Stadtverwaltung Tuttlingen ggb.falls die Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beantragen.
Aus aktueller Sicht ist bereits absehbar, dass nicht alle betroffenen Gemeinden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnen werden.
Sofern im weiteren Verfahren keine Einigung erzielt werden sollte, droht für alle Beteiligten an der jeweiligen Schule am Ende die Verpflichtung zur Eingehung eines Schulverbands nach § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Schulgesetzes für das Land Baden-Württemberg. Hierbei handelt es sich um einen Zweckverband als Pflichtverband. Klagen dagegen erscheinen nicht aussichtsreich.
Aktuell verfolgen einzelne Umlandgemeinden weiterhin das Ziel, mit Kommunalverfassungsbeschwerden gegen das Land Baden-Württemberg beim
Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg das Ziel zu erreichen, dass das Land Baden-Württemberg den Umlandgemeinden – aber auch der Stadt Tuttlingen im Rahmen des landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips nach Art. 71 Abs. 3 der Landesverfassung die für viele betroffene Gemeinden erdrückende Haushaltsbelastung aus der Umlage der Stadt Tuttlingen ausgleicht.
Aus Verfahrensgründen ist hierbei jedoch erst im Jahr 2028 mit einer Entscheidung zu rechnen.
Bürgermeister Reichegger führte weiter aus, dass aus der Gemeinde Wehingen im maßgeblichen Zeitraum von Schuljahr 2016/2017 bis zum Schuljahr 2020/2021 insgesamt lediglich 4 Schüler die beiden Gymnasien besucht haben.
Die Gemeinde Wehingen müsste sich daher an den Gesamtkosten für den Umbau bzw. Neubau der beiden Gymnasien der Stadt Tuttlingen mit einem Betrag von 27.140,00 € beteiligen. Falls die Gemeinde mit der Stadt Tuttlingen die öffentlich-rechtliche Verein- barung abschließt und damit das Angebot des 25%-igen Abschlags in Anspruch nimmt, würde sich der Gesamtumlagebetrag von ursprünglich 27.140,00 € um 6.785,00 € auf einen Betrag in Höhe von 20.355,00 € reduzieren.
Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Tuttlingen über die Beteiligung an den Kosten der Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums sowie an den Kosten der Sanierung und des Neubaus des Otto-Hahn-Gymnasiums in Tuttlingen einstimmig zu.
Der Gemeinderat beschloss weiter, keine Klage beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
Kindergarten St. Ulrich
Gestaltung der Freianlagen / Vergabe
Der Vorsitzende führte einleitend erläuternd aus, dass im Zuge der durchgeführten Erweiterung im Außenbereichs des Kindergartens St. Ulrich weitergehende Arbeiten, welche für die Betreuung der Kinder erforderlich sind, notwendig werden. Für diese zusätzlichen Arbeiten (Einzäunung des Kleinkindbereichs, Schaffung eines Stellplatzes für die Müllgefäße, Anbringung eines Fallschutzes für den Spielbereich, Erhöhung des Stabgitterzauns um 60 cm im Spielbereich), sowie entsprechende Nacharbeiten (Verfugung der Findlingsmauer, Robinienhölzer nacharbeiten, Ertüchtigung wassergebundene Wege) wurde daher auf Anraten von Herrn Architekten Munz ein Anschlussangebot bei der Firma Schöppler GmbH aus Meßkirch, die auch bereits die bisherigen Arbeiten im Außenbereich ausgeführt hat, eingeholt.
Dieses beläuft sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 34.341,62 € brutto und ist nach Auffassung des beauftragten Architekten preislich auch angemessen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Firma Schöppler aus Meßkirch mit den Arbeiten für die Freianlagen am Kindergarten St. Ulrich gemäß vorstehendem Angebot zu beauftragen.
Die nachträglich notwendige Verfugung der Findlingsmauer soll dabei im Rahmen der Gewährleistung aus dem Erstauftrag kostenlos erfolgen.
Kindergarten Christkönig
Einbau einer Akustikdecke im Foyerbereich und im rechten Gruppenraum
Aufgrund der schlechten Raumakustik klagen die Erzieherinnen im Kindergarten Christkönig zunehmend über den zu hohen Lärmpegel an ihrem Arbeitsplatz. Aus Arbeitsschutzgründen möchte daher die katholische Kirchengemeinde den im Rahmen des geplanten Kindergartenanbaus ohnehin vorgesehenen Einbau einer Akustikdecke im Foyerbereich zeitlich vorziehen und möglichst bereits während der Sommerferien 2025 durchführen lassen. Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass auf eine vom Planungsbüro Weber durchgeführte beschränkte Ausschreibung insgesamt lediglich 2 Angebote eingegangen sind. Dabei wurde das günstigste Angebot von der Firma Holzbau Weiss aus Gosheim mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 30.068,11 € brutto abgegeben.
Der Angebotspreis ist damit nahezu preisgleich mit dem Rechnungsergebnis beim Einbau einer identischen Akustikdecke im Pfarrer-Hornung-Heim im Jahr 2024.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Firma Holzbau Weiss in Gosheim zu einem Gesamtpreis in Höhe von 30.068,11 € mit dem Einbau einer Akustikdecke im Foyerbereich des Kindergartens Christkönig zu beauftragen.
Im Nachgang der Ausschreibung wurde durch das Kindergartenteam Christkönig ergänzend darum gebeten, im Rahmen der geplanten Baumaßnahme auch den rechten Gruppenraum mit einer schalldämmenden Akustikdecke zu versehen.
Der Erteilung dieses Anschlussauftrags stimmte der Gemeinderat ebenfalls unter der Auflage zu, dass von der Firma Holzbau Weiss noch ein entsprechender Kostenvoranschlag vorgelegt wird.
Die Kosten für den Einbau der beiden Akustikdecken werden auf den bestehenden Gesamtkostenrahmen der Kindergartenerweiterung in Höhe von 1,50 Mio. Euro angerechnet.
Der Einbau der beiden Decken ist in den Sommerferien 2025 vorgesehen.
Freiwillige Feuerwehr
Beschluss einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wehingen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS )
Bürgermeister Reichegger führte einleitend erläuternd aus, dass die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ( FwKS ) der Gemeinde Wehingen die Kostenersatzpflicht Dritter für Einsätze bzw. für erbrachte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen regelt. Feuerwehreinsätze in der Gemeinde bei Schadenfeuern / Bränden und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen sind jedoch grundsätzlich kostenfrei.
Gemäß § 34 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg ist der Kostenersatz für den Einsatz der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte zu berechnen.
Nach einer von Verbandskämmerer Armin Sauter / GVV Heuberg durchgeführten Neuberechnung ergibt sich dabei je Feuerwehrmann rechnerisch ein neuer, pro Stunde in Rechnung zu stellender Personalaufwand in Höhe von 28,48 € pro Stunde.
Die starke Steigerung gegenüber dem bisherigen Stundensatz in Höhe 18,71 € ist dabei insbesondere auch auf die notwendige Ersatzbeschaffung der Dienst- und Schutzkleidung im Jahr 2024 zurückzuführen.
Der Vorsitzende führte weiter aus, dass durch die Gemeindeverwaltung bei Feuerwehreinsätzen außerhalb der Gemeinde jeweils eine Überlandhilfe vom zuständigen Träger der Feuerwehr erhoben wird.
Um die Kostenbelastung für diese bei gegenseitigen Hilfseinsätzen von benachbarten Feuerwehren anfallende Überlandhilfe möglichst gerecht zu gestalten, haben sich die Bürgermeister der Verbandsgemeinden des GVV Heuberg darauf geeinigt, zukünftig einen einheitlichen Entschädigungssatz in Höhe von 18,00 € / Stunde anzusetzen. Daher muss der bisherige Stundensatz von 15,- € entsprechend angehoben werden.
Die Kostenersätze für normierte und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen richten sich nach den pauschalen Stundensätzen der “Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr“, die von Zeit zu Zeit neu ermittelt und festgesetzt werden.
Zur Klarstellung / Transparenz werden die aktuellen Pauschalsätze jedoch jeweils auch zusätzlich / ergänzend im Kostenersatzverzeichnis der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung aufgeführt. Dieses muss daher auf die nachstehenden, für die Freiwillige Feuerwehr Wehingen relevanten Pauschalsätze angepasst werden:
MTW: 34,- €
LF 8 ( vergleichbar mit einem MLF): 128,- €
MLF: 128,- €
HLF 20/16 ( vergleichbar mit einem HLF 20 ): 236,- €
GW-L2: 172,- €
Aus den vorstehenden Gründen beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wehingen mit Wirkung zum 01.04.2025 entsprechend der vorgelegten Änderungssatzung anzupassen.
Grundstücksangelegenheiten
Erwerb von Waldgrundstücken und einem Wiesengrundstück
Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeinde von einer Erbengemeinschaft die Waldgrundstücke Flst. Nr. 4647, 4649/2, 4651/2, 4653/1 und Flst. Nr. 4653/2 mit einer Gesamtgröße von insgesamt 5.000 qm sowie das Wiesengrundstück Flst. Nr. 694/1 im Gewann Linsenberg mit einer Größe von 633 qm zum Erwerb angeboten wurden. Da der Kauf dieser Waldgrundstücke laut Einschätzung des Kreisforstamtes eine sinnvolle Arrondierung für den Gemeindewald darstellt, beschloss der Gemeinderat die Waldgrundstücke zu dem im Wertgutachten des Kreisforstamtes ermittelten Gesamtwert in Höhe von 7.745,00 € zu erwerben.
Der Gemeinderat beschloss weiter, das direkt an der Straße gelegene Wiesen- / Schattengrundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 443,10 € zu kaufen.
Erwerb der Wald- und Wiesengrundstücke Flst. Nr. 526, Flst. Nr. 3315 und Flst. Nr. 3316
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über ein weiteres Kaufangebot einer Erbengemeinschaft für ein Wiesengrundstück ( Flst. Nr. 526 im Gewann “Öschle“), sowie für zwei Waldgrundstücke (Flst. Nr. 3315 und Flst. Nr. 3316) im Gewann “Delkhofer Säge“.
Für die 3 Flächen mit einer Gesamtfläche von 2.227 m² wurde jeweils ein Quadratmeterpreis in Höhe von 1,- €/m² ermittelt.
Der Gemeinderat beschloss den Erwerb der vorgenannten Flächen zu einem Gesamtpreis von 2.227 €.
Einvernehmen zu privaten Bauvorhaben
Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von 1.008 kWp auf dem Grundstück Flst. Nr. 1901/1
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit 1.008 kWp auf dem Grundstück Flst. Nr. 1901/1.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung/Städtebaulicher Vertrag mit den Eigentümern des Gebäudes Deilinger Straße 29
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass mit dem Eigentümer des Gebäudes Deilinger Straße 29, Flst. Nr. 2812/1, Flst. Nr. 2812 und Flst. Nr. 2818/3 mit einer Größe von insgesamt 445 qm, eine Modernisierungsvereinbarung über eine umfassende energetische und barrierefreie Sanierung des Gebäudes abgeschlossen wurde.
Durch diese Modernisierungsvereinbarung wird ein Leerstand aktiviert und neue Wohneinheiten geschaffen.
Beschwerden über zu laute Fasnetwagen in Wohngebieten
Nach den Fasnet 2025 sind bei der Gemeindeverwaltung von mehreren Wehinger Bürgern / zum Teil Anwohnern von reinen Wohnstraßen Beschwerden wegen einer übermäßigen Lärmbelästigung durch eine teilweise bis in die Nachstunden andauernde Musikbeschallung durch Fasnetwagen eingegangen. Von der Verwaltung wird in dieser Angelegenheit zunächst das Gespräch mit den Beteiligten bzw. der Narrenzunft gesucht.
Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der der Vorsitzende mit:
- Die Spielgeräte am neuen Spielplatz im Bereich Sportheim / Sportplatz werden montiert, sobald es die Wetter- /Witterungsverhältnisse zulassen.
- Ein gelockerter Schachtdeckel im Bereich der Ringstraße wurde bereits provisorisch gerichtet und wird im Rahmen der diesjährigen Schachtsanierungen abschließend repariert.
- Aufgrund mehrfacher Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit einer übermäßigen Ausbringung von Gülle im Bereich “Fronhofen / Linsenberg“ wird von der Verwaltung nochmals Kontakt mit dem betroffenen Landwirt aufgenommen.
- Vor der weiteren inneren Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“ muss der naturschutzrechtliche Ausgleich noch abschließend geregelt und die baurechtliche Zulässigkeit hergestellt werden. Die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme ist im Sommer dieses Jahres geplant.
- Von der Verwaltung wird eine zusätzliche optische Aufwertung des Ortseingangsbereichs aus Fahrtrichtung Reichenbach mit Grünanlage, Fronhofer Kirche und Fronhofer Haus überprüft.
- Nachdem im Anschluss an den Umzug am Fasnetsmontag im Straßenbereich vor der Schlossberghalle eine Gefährdung von Kindern und Narren durch vorbeifahrende Kraftfahrzeuge angezeigt wurde, wird für die Fasnet 2026 am Montag eine eventuelle Vollsperrung der Wörthstraße im Hallenbereich überprüft.
- Für das Fackelfeuer 2026 wird von der Verwaltung eine zusätzliche Befestigung und Begradigung des verwendeten Schotterplatzes, ein eventuell vorgezogener, früherer zeitlicher Beginn, sowie eine zusätzliche Beleuchtung / Absicherung des Heimweges über die Kreisstraße K 5904 überprüft.
- Auf dem Radweg in Richtung Harras wird durch den Bauhof eine Geländeabrutschung entlang des Weges überprüft.
- Ein im Bereich der Europabrücke über die Deilinger Straße angezeigter zusätzlicher Betonschaden wird an das zuständige Landratsamt Tuttlingen bzw. an das Regierungspräsidium Freiburg weitergemeldet. Die zusätzliche Sanierung des Oberflächenbelags der Brücke soll im Zuge einer sonstigen Wegesanierungsmaßnahme der Gemeinde erfolgen.
- Im Zusammenhang mit den im Bereich der Pflanztröge in der Reichenbacher Straße festgestellten Schäden wurden zwischenzeitlich Materialproben zur weiteren Ursachenermittlung, bzw. zur Klärung der Schuldfrage entnommen.