Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
Frageviertelstunde für die Einwohner
Nach der Begrüßung aller Anwesenden informierte Herr Bürgermeister Reichegger einleitend, dass der Gemeinderat vor Beginn der öffentlichen Sitzung, auf Einladung der Wehinger Firma Denkinger Möbelteile GmbH & Co. KG, bereits an einer Betriebsführung mit überaus interessanten Erläuterungen der beiden Betriebsinhaber, Hans Ulrich und Renate Rentschler, teilgenommen hat.
In der anschließenden Frageviertelstunde wurde aus der Mitte der anwesenden Zuhörer zunächst das Engagement der zahlreichen Mitwirkenden bei der Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag beim Ehrenmal bei der katholischen Kirche gelobt und gewürdigt. Ergänzend wurden die Mitglieder des Gemeinderates dazu eingeladen, zukünftig in noch höherer Anzahl an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen.
Kommunale Wärmeplanung
- Beschlussfassung zur weiteren Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ergänzend Herrn Kommunalberater Stefan Einsiedler von der Netze BW begrüßen, der anhand einer anschaulichen Präsentation zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der weiteren Schritte in der kommunalen Wärmeplanung erläuterte.
Mit Infrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ( KlimaG BW ) am 05.08.2025 wurden alle Kommunen als planungsverantwortliche Stellen zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Da Wärme mehr als 50% des gesamten deutschen Energieverbrauchs ausmacht, ist die Wärmewende der elementare Hebel für die beschlossene Energiewende.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der das Wärmesystem individuell und ganzheitlich auf der Gesamtkommune betrachtet. Ein kommunaler Wärmeplan definiert dabei, wie Gebäude innerhalb einer Kommune künftig mit Wärme versorgt werden sollen.
Hierbei sind die Öffentlichkeit und die weiteren relevanten Akteursgruppen entsprechend zu beteiligen.
In Gemeinden, in denen zum 01. Januar 2024 bis zu 100.000 Einwohner gemeldet waren, sind Wärmepläne spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen.
Vor der Vergabe/Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung ist im Vorfeld eine Ausschreibung mit einem entsprechenden Leistungsverzeichnis erforderlich. Ob die notwendige Ausschreibung öffentlich oder lediglich beschränkt erfolgt, liegt im Ermessen bzw. in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Kommune.
Auch die Netze BW bietet Gemeinden als Technologiekonzern und kommunaler Energiepartner, eine maßgeschneiderte und technologieoffene Wärmeplanung mit Fokus auf die kommunalen und individuellen Bedarfe und Bedürfnisse an. Diese erstreckt sich von der Bestandserhebung über die Potentialanalyse bis zum Aufbau eines Zielbilds 2040, sowie der Ausarbeitung einer Maßnahmenstrategie zur Erreichung dieses Zielbilds.
Nach eingehender Aussprache innerhalb des Ratsgremiums beschloss der Gemeinderat für die Gemeinde Wehingen einstimmig die weitere Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes.
Bürgermeister Reichegger wurde durch den Gemeinderat ergänzend damit beauftragt, bezüglich der weiteren Erstellung eines Wärmeplans weitere Gespräche zu führen und im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zwei Angebote für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in der Gemeinde Wehingen anzufordern.
Freiwillige Feuerwehr Wehingen
- Bestätigung der Wahl der beiden stellvertretenden Kommandanten durch den Gemeinderat
Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am Samstag, den 15. November 2025 wurde Herr Bernd Hafen, der zur Wiederwahl stand, für einen Zeitraum von 5 Jahren erneut als 1. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt.
Ergänzend wurde in geheimer Wahl auch Herr Michael Grimm, ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren, als 2. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurden die vorgenannten Wahlen durch den Gemeinderat einstimmig formell bestätigt.
Landtagswahl Baden-Württemberg am 08.03.2026
- Festlegung und Bekanntgabe des Wahlbezirks, des Wahllokals, der Besetzung der Wahlvorstände sowie der Einteilung am Wahltag
Der Vorsitzende gab die von ihm getroffenen Festsetzungen zur Bildung der Wahlbezirke, und zur Besetzung der Wahlvorstände für die am 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl bekannt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen bei vorangegangenen Wahlen wird auch für die Landtagswahl 2026 erneut lediglich ein einheitlicher Urnenwahlbezirk für den Gesamtort Wehingen mit dem Wahllokal im Saal der Schlossberghalle Wehingen in der Wörthstraße gebildet.
Für die Gemeinde Wehingen wurde ergänzend wiederum die Einsetzung eines Briefwahlvorstandes angeordnet.
Die Auszählung / Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch den Briefwahlvorstand im Foyer- / Barbereich der Schlossberghalle Wehingen.
Um eventuelle krankheitsbedingte Ausfälle einzelner Mitglieder der Wahlvorstände kompensieren zu können, wurden die einzelnen Zählgruppen zum Teil bewusst etwas größer eingeteilt.
Bei Ausfall / Verhinderung mehrerer Mitglieder der Wahlvorstände können im Bedarfsfall durch den Bürgermeister kurzfristig noch weitere Mitglieder der Wahlvorstände berufen werden.
Einvernehmen zu privaten Bauvorhaben
Zu dem nachstehenden, privaten Bauantrag erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Errichtung einer Garage sowie einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 191/2, Gosheimer Straße.
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
- Ernennung von Frau Sarah Schulz zur Standesbeamtin der Gemeinde Wehingen
Um im Verhinderungsfall auf ausreichend viele Standesbeamte / Stellvertreter zurückgreifen zu können, wurde die Gemeindebedienstete Frau Sarah Schulz mit Wirkung zum 01.11.2025 zusätzlich als weitere Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Wehingen berufen.
Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums teilte der Vorsitzende mit:
- Zur Verbesserung der Gesamtsituation bei dem lediglich lose befestigten Weg im Garten- / Außenbereich des Kindergartens St. Ulrich, wird die Verwaltung nochmals Kontakt mit dem beauftragten Architekturbüro Munz aus Wurmlingen aufnehmen.
- Aufgrund der starken Zunahme der teilweise auch im Gehwegbereich geparkten Fahrzeuge im Bereich der Deilinger Straße, soll die vor der Baumaßnahme vorhandene Parkverbotsbeschilderung, wieder zeitnah hergestellt werden.
- Die Gemeinde Wehingen erhält für die Installation von Sirenenanlagen im Nachgang eine Förderung aus freigewordenen Rückflussmitteln des Landes.
- Wegen einer bereits längerfristigen Absperrung des Gehweg- und Seitenbereichs im Bereich der Hinteren Straße, wird die Laufzeit der hierfür erteilten verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die Verwaltung überprüft.
- Im aktuellen Bauabschnitt 1 A und 1A+ des Sanierungsgebiets Ortsmitte II soll über die Winterzeit die Verkehrsführung im Bereich der Gosheimer Straße und Reichenbacher Straße weitestgehend wie bisher beibehalten werden.
Ergänzend wird von der Verwaltung derzeit die Möglichkeit einer vorübergehenden, zusätzlichen provisorischen Öffnung der Deilinger Straße über den Winter geprüft.
- Wegen der nach wie vor offenen Schuld- / Haftungsfrage im Zusammenhang mit den an den Pflanztrögen im Sanierungsgebiet Ortsmitte II aufgetretenen Mängeln geht die Verwaltung nochmals auf das Planungsbüro Hermle aus Gosheim zu.

