Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:
Friedhof Wehingen
- Erstellung / Anschaffung einer weiteren Urnensäule mit insgesamt 14 Urnenkammern
Da auf dem Friedhof Wehingen aktuell lediglich noch 12 freie Urnenkammern zur Verfügung stehen, die Nachfrage nach Urnengräbern aber weiterhin sehr hoch ist, wurde von der Gemeindeverwaltung die Beschaffung und Erstellung eines weiteren Urnensäulen-Ensembles mit insgesamt 14 Urnenkammern auf dem Friedhof Wehingen, neben den zuletzt erstellten Urnensäulen unterhalb der Kreuzigungsgruppe, vorgeschlagen.
Damit hierbei ein einheitliches Gesamterscheinungsbild mit den auf dem Friedhof bereits vorhandenen Urnenwänden erreicht wird, wurde wiederum ein Angebot der Firma Kronimus aus Iffezheim, von der auch bereits die bisherigen Urnensäulen bezogen wurden, zu einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 21.249,83 € eingeholt. Parallel wurde bei der Firma Gut Hoch- und Tiefbau GmbH ein Angebot für die Erstellung von zwei Fundamenten für die Errichtung von weiteren Urnenwänden und die Erweiterung des bestehenden Zugangsweges mit dem bereits bisher verwendeten Pflasterbelag angefordert. Dieses belief sich auf einen Gesamtpreis in Höhe von 14.885,12 €.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Firma Kronimus und die Firma Gut Hoch- und Tiefbau GmbH zu den vorgenannten Preisen mit der Lieferung von weiteren Urnensäulen bzw. mit der Erweiterung des Fußweges und der Erstellung von zwei Betonfundamenten zu beauftragen.
Schlossberghalle Wehingen
- Vergleichsangebot für bestehende Mängel im Bereich Werksteinboden
Bürgermeister Reichegger führte einleitend aus, dass der Themenbereich des mangelhaften Werksteinbodens in der Schlossberghalle Wehingen die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat bereits seit längerer Zeit beschäftigt und bereits Gegenstand wiederholter Beratungen im Ratsgremium war.
Im Anschluss daran erläuterte er den Anwesenden in einem Kurzüberblick nochmals die bisherige Vorgeschichte. Nachdem im Bereich des Festhallenbodens bereits kurz nach Fertigstellung der Schlossberghalle Wehingen im Frühjahr eine Vielzahl von Mängeln auftraten und die daraufhin mit den beteiligten Planern und Firmen geführten Gespräche zu keiner einvernehmlichen Lösung geführt hatten, wurde durch die Gemeinde schließlich anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen.
Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch die Gemeinde Wehingen ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Rottweil beantragt und hierbei auch ein Gutachten für die bestehenden Schäden durch den beauftragten Sachverständigen Prof. Rainer Maul erstellt, in dem neben flächigen und punktuellen Verschmutzungen, auch zahlreiche Risse sowie großflächige Hohllagen im Bodenbelag festgestellt wurden. Die Gesamtsumme der zur Mängelbeseitigung voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten wurde hierbei durch den Sachverständigen auf ca. 100.000,00 € netto, also 119.000,00 € brutto veranschlagt.
Nach Auffassung der Gemeinde beruhen die festgestellten Mängel sowohl auf Ausführungsfehlern des beauftragten Fachbetriebs, als auch auf Planungs- und Überwachungsfehlern des beklagten Planungsbüros.
Obwohl die Gemeinde Wehingen den zunächst beauftragten Rechtsbeistand stets auf ein weiteres Vorantreiben des Streitverfahrens gedrängt hat, war der weitere Verfahrensgang eher schleppend. Deshalb hat sich der Gemeinderat im Juni 2025 zu einem Wechsel zu einer anderen Kanzlei entschlossen durch die in obiger Sache am 16.10.2025 Klage beim Landgericht Rottweil eingereicht wurde.
Vom Gericht wurde am 25.02.2026 mit allen beteiligten Parteien zunächst eine gemeinsame Güteverhandlung durchgeführt, in deren Verlauf die bestehende Sach- und Rechtslage nochmals ausführlich erörtert wurde.
Hierbei wurde festgestellt, dass aus Sicht des Gerichts bei den festgestellten Rissen und Verschmutzungen die angestrebte Haftung der Beklagten mit erheblichen prozessualen Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere die Zurechnung einzelner Mängel sowie Fragen der Mitverantwortung wären in einem Hauptverfahren streitig und mit einem weiteren Sachverständigenaufwand verbunden.
Im Zusammenhang mit dem nur schleppenden Verfahrensfortgang zu Beginn des Streitverfahrens wurden hinsichtlich der Hohllagen sowie der Oberflächenproblematik seitens des Gerichts zudem erhebliche verjährungsrechtliche Einwendungen gemacht, die in einem streitigen Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit greifen könnten. Im Rahmen der Güteverhandlung wurde im Zusammenhang mit den drohenden Verjährungen aber auch offengelegt, dass durch den zunächst beauftragten Rechtsbeistand einzelne Verfahrensunterlagen bzw. frühere Nachbesserungs- und Vergleichsangebote der Gegenpartei von diesem überhaupt nicht an die Gemeinde Wehingen weitergeleitet wurden.
Die Gemeinde Wehingen behält sich in dieser Angelegenheit daher eine weitere rechtliche Überprüfung, bzw. das Ergreifen rechtlicher Schritte gegen den früheren Rechtsbeistand vor.
Aufgrund der vorgenannten gerichtlichen Einschätzung wurden im Rahmen der weiteren Verhandlung zwischen den Verhandlungsbeteiligten ein Vergleich geschlossen, der den Anwesenden erläuternd dargelegt wurde.
In diesem verpflichten sich die Beklagten dazu, sämtliche in den Betonwerkstein-Bodenplatten von Herrn Professor Maul festgestellten Risse 0,4 mm Stärke zu bis spätestens 31.03.2027 zu beseitigen.
Weiterhin sind sämtliche Fliesen, die sich aufgrund der festgestellten Hohllagen bis zum 31.12.2029 lösen, auf Kosten der Beklagten durch diese zu ersetzen.
Zudem verpflichten sich die Beklagten in dem Vergleich rechtsverbindlich, einen Betrag von 5.000,00 € an die Gemeinde Wehingen als Klägerin zu bezahlen
Der geschlossene Vergleich enthält die weitere Regelung, dass die einzelnen Parteien die außergerichtlichen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, die vorgerichtliche Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sowie die Kosten der Einigung jeweils selbst tragen. Im Übrigen tragen die Gemeinde Wehingen als Klägerin 60 %, sowie die beiden Beklagte jeweils 40% der Kosten des Rechtsstreits.
Dabei werden die der Gemeinde Wehingen anfallenden Verfahrenskosten zur weiteren Prüfung an die bestehende Rechtsschutzversicherung der Gemeinde weitergeleitet.
Nach Einschätzung / Gesamtabwägung des von der Gemeinde Wehingen beauftragten Rechtsanwalts stellt der vorstehende Vergleichsvorschlag unter Berücksichtigung aller Fakten eine wirtschaftlich vernünftige und rechtlich tragfähige Lösung dar, weshalb dieser empfahl, den Vergleich anzunehmen.
Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmte der Gemeinderat dem vor dem Landgericht Rottweil abgeschlossenen Vergleich zu ebenfalls zu.
Die künftige Vorgehens- und Verfahrensweise im Bereich des Festhallenbodens soll in einem Vor-Ort-Besichtigungstermin festgelegt werden.
Private Bauanfragen
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Umbau Kiosk zur Gaststätte mit WC-Anlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 52, Reichenbacher Straße
Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
- Gutachterausschuss der Stadt Trossingen
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass durch einen längerfristigen, krankheitsbedingten Ausfall des Leiters der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Tuttlingen, mittelfristig keine größeren Gutachten mehr erstellt werden können.
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
- Die in verschiedenen Ortsstraßen der Gemeinde Wehingen bestehenden Störungen im Bereich der Straßenbeleuchtung wurden durch die Gemeindeverwaltung bereits zur weiteren technischen Überprüfung / Reparatur beauftragt.
- Nachdem der Gemeinde Wehingen bereits ein Zuwendungsbescheid für die Installation von insgesamt 3 Sirenenanlagen vorliegt, wird derzeit noch auf die Mitteilung eines konkreten Installationstermins durch die beauftragte Fachfirma gewartet.
- Die vorhandenen Durchlässe und Rohre im offenen Abwassergraben im Bereich der Bürglestraße werden zeitnah nochmals überprüft / erneut freigemacht.
- Vorhandene Platzverunreinigungen im Bereich des Kleinspielfeldes in der Groz-Beckert-Straße werden durch den Bauhof gesäubert / entfernt.
- Eine vorhandene hangseitige Vertiefung / Bodenrutschung entlang des Radweges in Richtung Wehingen-Harras wird überprüft und wieder aufgefüllt.
- Die anstehenden Bauarbeiten im direkten Kreuzungsbereich Deilinger Straße / Gosheimer Straße / Reichenbacher Straße werden voraussichtlich noch bis Ende Mai / Anfang Juni 2026 dauern. Nach Abschluss dieses Teilabschnitts kann der Verkehr im Bereich Deilinger Straße / Reichenbacher Straße in beiden Fahrtrichtungen wieder freigegeben werden.
Die Gosheimer Straße bleibt für den Fahrzeugverkehr jedoch weiterhin gesperrt.
Die Gemeinde Wehingen weist die beauftragten Baufirmen nochmals daraufhin, dass die einzelnen Bauarbeiten vor Ort jeweils direkt mit den betroffenen Anliegern abgestimmt werden.
- Seit der Einführung der “Region der Lebensretter“ - App im Landkreis Tuttlingen zum 01.12.2025 werden mit dieser App Ersthelfer in der Nähe eines Notfalls alarmiert und können damit Leben retten. In diesem Zusammenhang wird durch die Gemeindeverwaltung darauf hingewirkt, dass bereits vorhandene automatisierte externe Defibrillatoren ( AEDs ) so im Außenbereich angebracht / installiert werden, dass diese jederzeit ( 24/7 ) rund um die Uhr zugänglich / erreichbar sind.
- Aufgrund von in der Vergangenheit bereits wiederholt erfolgten Aufgrabungen durch Vodafone im Gehwegbereich der Deilinger Straße, wird einem erneuten Aufgrabungsantrag / Antrag auf Erteilung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis in diesem Bereich durch die Gemeinde Wehingen nun nicht mehr zugestimmt.

