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Rathaus aktuell: Gemeinde Wehingen

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Herzlich willkommen in Wehingen
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Rathaus aktuell

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 10.10.2022

Gemeindewald Wehingen

-     Verabschiedung von Herrn Revierförster Andreas Mauch und Vorstellung der neuen Revierleiterin Sabrina Neitzel

Nach 24-jähriger Tätigkeit als Revierförster des Gemeindewaldes Wehingen ist Herr Andreas Mauch zum 30.09.2022 in den wohlverdienten Ruhestand eingetreten und wurde daher im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung von Herrn Bürgermeister Reichegger und dem Gemeinderat verabschiedet. 
Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Mauch für die allzeit gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und betonte dabei seine Zuverlässigkeit sowie den stets hohen persönlichen Einsatz, mit dem er die vielfältigen und umfangreichen Arbeiten im Gemeindewald Wehingen erledigt hat.
Verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft überreichte der Bürgermeister Herrn Mauch ein Abschiedspräsent.

Die Nachfolge von Herrn Mauch wurde zum 01. Oktober 2022 von Frau Sabrina Neitzel aus Mühlheim a. d. Donau als neue Revierförsterin in den Gemeinden Wehingen, Deilingen und Königsheim angetreten.
Nach dem Abschluss ihres Studiums in Freiburg ist Frau Neitzel bereits seit 2019 in bei der Forstverwaltung des Landratsamtes Tuttlingen tätig, wo sie auch bereits verschiedene Einsatzstellen als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung sowie als Büroleiterin im Innendienst durchlaufen hat.
Bürgermeister Reichegger begrüßte Frau Neitzel als neue als Revierförsterin im Gemeindewald Wehingen und wünschte ihr auf ihrem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.

-    Betriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2023 im Kommunalwald Wehingen

In seinem Bericht über das aktuelle Forstwirtschaftsjahr 2022 wurde von Herr Oberforstrat Sprich ausgeführt, dass sich der Wald nach einem sehr trockenen Sommer 2020 wieder etwas erholt hat.
Nach wie vor wirken sich jedoch der Ukraine-Krieg, die aktuelle Energiekrise, die Unsicherheit im Bausektor, sowie der überregional nach wie vor bestehende hohe Anfall von Käferholz auf das Marktgeschehen aus.

Der ursprünglich für das Jahr 2022 geplante Einschlag in Höhe von insgesamt 5.600 Fm Holz wird bis zum Jahresende de facto nicht erreicht. 
Ergänzend zu der bereits eingeschlagenen Holzmenge von 2.234 Fm ist jedoch bis zum Jahresende 2022 noch ein weiterer Einschlag von 1.200 Fm geplant.
Erfreulich ist, dass im Gemeindewald Wehingen bisher fast kein Käfer- oder Sturmholz angefallen ist ( nur 5 % Holz aus zufälliger Nutzung ). 

Nach sehr guten Holzpreisen im 1. und 2. Quartal 2022, sind diese seit dem 3. Quartal 2022 permanent gefallen. Auch mit Blick auf den eingetretenen Nachfragerückgang und einem verstärkten Angebot von Käferholz am Markt, wurde daher ein reduzierter Holzeinschlag vorgeschlagen.

Trotz eines verminderten Hiebsatzes rechnet man im laufenden Forstwirtschaftsjahr 2022 mit einem finanziell besseren Gesamtergebnis als ursprünglich geplant.
Aufgrund der gestiegenen Preise in den ersten beiden Quartalen wird zum Jahresende mit einem Gesamtüberschuss in Höhe von ca. 100.00 € gerechnet.

Im Anschluss wurden dem Gemeinderat die Bewirtschaftungs-, Natural-, und Hiebspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2023 vorgestellt und erläutert.

Der Nutzungsplan 2023 sieht einen Holzeinschlag in Höhe von insgesamt 4.790 Fm vor und liegt damit ziemlich genau bei dem in der Forsteinrichtung geplanten jährliche Regelhiebsatz in Höhe von 4.700 Festmeter.

Dieser ist an den Hiebsorten “Litzelhalb“, “Stebbach“, “Hainbuchhalde“, “Schneckengärtle“ und “Kesselhalde“ vorgesehen. Zur Bestandspflege sollen 6300 Tannen, 200 Fichten und 650 Douglasien gepflanzt werden. Zur Verbesserung und Erhaltung der Erschließungssituation sind zudem die Instandhaltung von 5,0 km Fahrwegen und 0,5 km Maschinenwege geplant. 
Im Finanzplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 stehen den veranschlagten Einnahmen in Höhe von 336.000 €, Gesamtausgaben in Höhe von 311.400 € gegenüber, sodass auch im kommenden Jahr mit einem Überschuss/Gewinn in Höhe von 24.600 € gerechnet wird.
Der vorgestellte Bewirtschaftungs-, Natural- und Hiebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurden vom Gemeinderat wie vorgestellt beschlossen.

Der Vorsitzende wies ergänzend daraufhin, dass von der Verwaltung als Ersatz für ausgeschiedene Waldarbeiter eine Stellenausschreibung für eine/einen neue/neuen Forstwirt*in erfolgt.

-    Festlegung des Brennholzpreises für das Jahr 2023

In seinem Bericht wurde von Herr Oberforstrat Sprich auch die aktuelle Lage auf dem Brennholzmarkt erläutert. Die Energiefrage führte im Laufe des Jahres auch bei der energetischen Verwertung von Holz zu einem gewaltigen Nachfrage- und Preisschub. Trotz weiterhin steigender Preise wird dennoch eine gewisse Sicherheit und Basis für den örtlichen Brennholzmarkt und die örtliche Brennholzbereitstellung als erforderlich angesehen.
Durch das Kreisforstamt wird für Buche/Hartlaubbrennholz lang ein marktkonformer Preis in Höhe von 90 €/Fm empfohlen. Damit ist der Wärmepreis bei Brennholz in Höhe von ca. 6 Cent/kWh im Vergleich zu Gas und Öl in Höhe von ca. 18 Cent/kWh immer noch deutlich kostengünstiger.
In zwei Nachbarkreisen liegen die Empfehlungen bereits bei 91,- bzw. 100,- €/Fm.

Nach eingehender Aussprache beschloss der Gemeinderat die für das Forstwirtschaftsjahr 2023 vorgeschlagene Erhöhung des Brennholz-Verkaufspreises je Fm Laubholz auf 90,- €.
Für gutes Nadelholz wurde der Brennholzpreis auf 65,- €/Fm und für Nadelholz mit schlechterer Qualität auf 55,- €/Fm festgelegt.
Um an der beim Endkunden realisierten Wertschöpfung für ofenfertiges Brennholz angemessen beteiligt zu werden, wurde der Bürgermeister beim Verkauf von größeren Mengen Brennholz an gewerbliche Abnehmer ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kreisforstamt jeweils einen aktuellen Holzpreis festzusetzen.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei der Forstverwaltung für die anschauliche Aufarbeitung und Präsentation der Zahlen, für die stets pünktliche Vorbereitung und Vorlage der Forstwirtschaftspläne und Abrechnungen, 
sowie für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit während des gesamten Jahres.

Private Bauanfragen

Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-    Für die Errichtung eines geplanten Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken Flst. Nr. 5540 und 5541, Am Stockäcker wurde bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12.09.2021 das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. 
Im Nachgang wurde von der Baurechtsbehörde festgestellt, dass aufgrund der vorliegenden Überschreitung der laut Bebauungsplan zulässigen Traufhöhe, zusätzlich eine Befreiung notwendig ist. Dieser Befreiung wurde nun ebenfalls zugestimmt.

-    Für den vorstehenden Bauantrag auf Errichtung eines geplanten Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken Flst. Nr. 5540 und 5541, Am Stockäcker wurde im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt, dass es aufgrund der bestehenden Topografie (Hanglage) äußerst schwierig ist, die benötigten Feuerwehraufstellflächen auf den Baugrundstücken auszuweisen.
Der Gemeinderat beschloss daher die Einrichtung eines Haltverbots für Feuerwehraufstellflächen im Straßenbereich vor dem geplanten Mehrfamilienhaus zwischen den Grundstücken Flst. Nr. 5540, 5541 und 5580, Am Stockäcker, auf einer Länge von jeweils elf Metern.

-    Versetzen eines bestehenden Lagers auf dem Grundstück Flst. Nr. 2856/2, Bürglestraße. Der erforderlichen Befreiung zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wurde ebenfalls zugestimmt.

-    Temporäre Anlage eines Parkplatzes mit anschließendem Rückbau nach Ende der Nutzungsdauer auf dem Grundstück Flst. Nr. 3512/1, Wengenstraße.

-    Nutzungsänderung auf Einbau eines Nichtraucherraums und den Verkauf Snacks auf dem Grundstücks Flst. Nr. 3388/2, Bahnhofstraße.

-    Carport-Anbau an bestehende Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 4197/1, Gartenstraße.

Bauvoranfrage auf Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 5269, Bogenstraße
Das angefragte Bauvorhaben im Bebauungsplan “Hebsack“ liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Somit wäre gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung nötig Sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch der Baurechtsbehörde ist ein Garagengebäude im geplanten Umfang in einem reinen Wohngebiet bezüglich der Grundzüge der Planung kritisch zu sehen.
Nach eingehender Aussprache und Diskussion beschloss der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen und der notwendigen Befreiung zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zuzustimmen.

Von den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Baugesuchen im Wohnbaugebiet “Stockäcker“ nahm der Gemeinderat Kenntnis:
-    Neubau eines 3-Familien-Wohnhauses mit Garage, Carport und 3 Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 5537, Am Stockäcker

-    Aufstockung Werkzeuglager auf dem Grundstück Flst. Nr. 2666, Bürglestraße.

-    Nutzungsänderung - Einbau Lehrwerkstatt in bestehende Lagerhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 2722/78, Bürglestraße.

Abschluss eines Gaslieferungsvertrages 
Bürgermeister Reichegger führte einleitend erläuternd aus, dass der bisher bestehende Liefervertrag zwischen der Gemeinde Wehingen und der Energieversorgung Rottweil (ENRW) durch den Energieversorger zum 31.12.2022 fristgerecht gekündigt wurde. Dabei wurde durch die EnRW betont, dass die erfolgte Kündigung aufgrund der im Jahr 2022 erfolgten erheblichen Energiepreissteigerungen, unumgänglich war.
Zwischenzeitlich wurden der Gemeinde Wehingen durch die Energieversorgung Rottweil mehrere neue, marktkonforme Vertragsangebote für die weitere Belieferung mit Gas im Jahr 2023 unterbreitet. Bei diesen erhöht sich der von der Gemeinde Wehingen zu tragende Gaspreis um den Faktor 3,4 bis 3,8.
Ausgehend von den vorgenannten Preisen und einem angenommenen Gesamtjahresgasverbrauch der Gemeinde Wehingen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. kWh würden sich im Jahr 2023 in diesem Bereich somit jährliche Mehrkosten der Gemeinde Wehingen in Höhe von 200.000,- € und mehr ergeben.
Da Vertragsangebote für die zukünftige Gasbelieferung der Gemeinde Wehingen jeweils innerhalb von 24 Stunden zugesagt werden müssen, ist es erforderlich, dass die Verwaltung kurzfristig reagieren kann.
Der Gemeinderat beauftragte daher die Verwaltung mit der Einholung weiterer Angebote und ermächtigte den Bürgermeister, nach entsprechender Überprüfung der Angebote, zum 1. Januar 2023 mit einem Gaslieferanten einen neuen Liefervertrag für die Gemeinde Wehingen abzuschließen.

Wohnbaugebiet “Stockäcker“

Veräußerung von einem weiteren Bauplatzgrundstück

Der Vorsitzende führte aus, dass bei der Gemeindeverwaltung wiederum zwei Erwerbsanfragen für einen privaten Wohnbauplatz ( Bauplatz Nr. 27 ) im Nutzungsbereich I des Wohnbaugebietes “Stockäcker“ vorliegt. 

Nach kurzer Aussprache und Beratung stimmte der Gemeinderat der Vergabe der vorgenannten Bauplatzfläche zu und ermächtigte und beauftragte den Vorsitzenden mit der Durchführung von weiteren Verhandlungen, sowie mit dem Abschluss eines Kaufvertrages zu den festgelegten Vertragskonditionen.

Informationsfahrt des Gemeinderates vom 28.04.2023 - 01. Mai 2023
Für den im Jahr 2023 vorgesehenen Ausflug des Gemeinderats ist eine Informationsfahrt nach Berlin geplant. Dort würde die CDU-Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises Frau Maria-Lena Weiß für eine Führung im Bundestag zur Verfügung stehen.
Im Zuge der weiteren Planung wird von der Verwaltung ergänzend geprüft, ob die geplante Informationsfahrt zumindest anteilig aus Geldmitteln des Bundespresseamtes ( Bildungsreise ) mitfinanziert werden kann.
Sollte dies nicht möglich sein, werden die anfallenden Reisekosten ( Fahrt / Flug sowie Hotelkosten) von der Gemeinde Wehingen übernommen.
Der Gemeinderat beschloss, dass zu der Informationsfahrt neben den aktiven Gemeinderäten, auch deren Ehepartner, sowie die ausgeschiedenen Gemeinderäte der letzten Legislaturperiode mit ihren Ehepartnern eingeladen werden sollen.
Hierfür ist von diesen eine Selbstbeteiligung zu erbringen.

Verschiedenes
-    In Abstimmung mit dem Ratsgremium wird Herr Bürgermeister Reichegger mit weiteren Mietinteressenten für die Räumlichkeiten im ehemaligen Gasthaus Löwen / Deilinger Straße, Kontakt aufnehmen.

-    Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Bevölkerungszahl der Gemeinde Wehingen am 30.06.202 einen Stand von 3.700 Einwohnern erreicht hat.

-    Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass im Zusammenhang mit dem aktuellen Umlegungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Am Landenbach“ noch ein Straßenname festgelegt werden musste.
Aufgrund einer bereits bestehender Straßenbezeichnungen mit dem Gewannnamen “Breite“ wurde in Anlehnung an den Namen des benachbarten Gebiets für die zukünftige Erschließungsstraße der Name “Heuwiesenstraße“ festgelegt.

-    Der Vorsitzend gab bekannt, dass der noch fehlende Feinbelag im Fahrbahnbereich der Reichenbacher Straße bis Donnerstag, den 13.10.2022 eingebaut / fertiggestellt wird.
Danach kann die Straße wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Aufgrund von zusätzlich notwendigen Planungs- und Abstimmungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Starkregenrisikomanagement, verzögert sich die Ausschreibung der Bauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Ortskernsanierung voraussichtlich noch bis zum Frühjahr 2023.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass der bestehende Stromlieferungsvertrag der Gemeinde Wehingen mit den Elektrizitätswerken Mittelbaden AG & Co. KG noch bis zum 31.12.2023 weiterläuft.
Aufgrund der deutlichen Preissteigerungen beim benötigten Betriebsstrom muß im Haushaltsjahr 2023 jedoch mit einer deutlichen Anhebung des Wasserpreises durch die Gemeinde Wehingen gerechnet werden.

Auf Hinweis aus der Bürgerschaft sicherte der Vorsitzende zu, dass ein bestehender Unkraut-Wildwuchs im Kreuzungsbereich Am Steigle/Bergstraße/Gartenstraße, sowie am Sportheim Wehingen entfernt wird.

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:
-    Im Bereich des Fuß- / Gehweges in der Reichenbacher Straße zum Friedhof wird von der Verwaltung die Aufstellung einer zusätzlichen Hundetoilette überprüft.

-    Im Zusammenhang mit der zukünftigen Anlegung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich der Steinstraße in die Landesstraße L 433 beim Friedhof Wehingen, soll auch die zukünftige Fußwegführung von der Reichenbacher Straße in die Steinstraße mitberücksichtigt werden.

-    Um der bestehenden Unsitte des widerrechtlichen Befahrens von abgesperrten Baustellenbereichen zu begegnen, sollten Kraftfahrer, von denen bestehende Abschrankungen und Baustellenabsperrungen ignoriert oder sogar entfernt werden, umgehend zur Anzeige gebracht werden.

-    Der im 1. Bauabschnitt des Sanierungsgebiets Ortsmitte II im Seitenbereich verlegte Pflasterbelag muss von der ausführenden Firma an verschiedenen Stellen noch nachgebessert werden.

-    Aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch das neue Treppenhaus, bzw. einer bisher im Boden noch nicht verbauten neuen Baumaufnahme, wird in diesem Jahr vor dem Rathaus kein Weihnachtsbaum aufgestellt.


Die LED-Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenbeleuchtungsmasten im Ortskern wird jedoch wieder installiert. 
Ergänzend ist im Jahr 2022 im Innenhof des Haller-Areals auch wieder die Durchführung Weihnachtsmarktes geplant.

-    Bei der Anschlussunterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine konnte bisher das von der Gemeinde Wehingen geforderte Unterbringungskontingent erfüllt werden. Es muss jedoch zukünftig mit der Zuweisung von weiteren Personen in die Gemeinde Wehingen gerechnet werden.
Um auch weitere Zuweisungen von Personen bewältigen zu können, werden von der Verwaltung derzeit weitere Objekte geprüft. 
Wegen einer im Bedarfsfall denkbaren Unterbringung von Flüchtlingen im Pfarrer Hornung Heim steht die Gemeinde zudem auch in Kontakt mit der katholischen Kirchengemeinde Wehingen.

Abschließend wurden aus der Mitte des Ratsgremiums die im Böschungsbereich des Wohnbaugebiets “Stockäcker“ durchgeführten Mäharbeiten lobend erwähnt.

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