Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 20.11.2023

Gemeindewald Wehingen

-    Betriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2024 im Kommunalwald Wehingen

In seinem Bericht über das aktuelle Forstwirtschaftsjahr 2023 führte Herr Oberforstrat Sprich zunächst aus, dass es im Jahr 2023 trotz des sehr warmen Wetters im Sommer und Herbst, während des Jahres ausreichend hohe Niederschläge gegeben hat. Aufgrund von drei Gewitterstürmen im Landkreis Tuttlingen im Zeitraum von Juni – August 2023 sind auch in Wehingen über 500 Fm Sturmholz angefallen, wodurch wiederum die Ausbreitung des Borkenkäfers und damit ein vermehrter Anfall von Schädlingsholz, begünstigt wurde. Nach einem guten Start in die erste Jahreshälfte sind die Holzpreise aufgrund aktueller Krisen, Zinssteigerungen sowie vermehrtem Schadholzanfall im Sommer unter Druck geraten. Daher liegt der bisherige Holz-Jahresgesamteinschlag bisher mit 3372 Fm lediglich bei ca. 70% des Jahressolls in Höhe von 4790 Fm, wobei jedoch fortlaufend noch weiter Holz eingeschlagen wird.
Bis zum Jahresende wird im laufenden Haushaltsjahr mit einem finanziellen Gesamtüberschuss aus dem Kommunalwald in Höhe von ca. 45.000 € gerechnet.

Im Anschluss wurden dem Gemeinderat die Bewirtschaftungs-, Natural-, und Hiebspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2024 vorgestellt und erläutert.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sieht der Nutzungsplan einen gegenüber dem Regelhiebsatz auf insgesamt 5600 Fm erhöhten Holzeinschlag vor.
Dieser ist schwerpunktmäßig an den Hiebsorten “Linsentäle“, “Kreuzlewald“, “Kohl“ und “Zimmerwald“ geplant, wobei der größte Teil des Holzes von Waldarbeitern eingeschlagen wird. Zur Bestandspflege sollen auf einer Fläche von 2,1 ha insgesamt 7150 neue Bäume, davon u. a. 5000 Tannen, 650 Douglasien, jeweils 300 Kirschbäume und Stieleichen, sowie 150 Lärchen, gepflanzt werden. 
Zur Verbesserung und Erhaltung der Erschließungssituation sind zudem die Instandhaltung von 5,0 km Fahrwegen und 0,5 km Maschinenwege geplant.
Im Finanzplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 stehen den veranschlagten Einnahmen in Höhe von 454.500 €, Gesamtausgaben in Höhe von 416.500 € gegenüber, sodass auch im kommenden Jahr mit einem Überschuss/Gewinn in Höhe von 38.000 € gerechnet wird.

Abschließend ergänzte die bereits seit dem 01. Oktober 2022 bei der Gemeinde Wehingen tätige Revierförsterin Sabrina Neitzel die Ausführungen von Herrn Sprich mit einem kurzen Situationsbericht. Der neue, seit dem 01.03.2023 bei der Gemeinde Wehingen tätige Forstwirt hat sich gut eingearbeitet. Aktuell erfolgen Wegebauarbeiten im Bereich Stebbach. Nach erfolgter Holzabfuhr sollen im kommenden Frühjahr noch weitere Waldwege gerichtet werden.
Witterungsbedingt konnte im Jahr 2023 das zum Verkauf stehende Brennholz leider erst relativ spät verteilt werden – hier wird im kommenden Jahr versucht, eine frühere Bereitstellung/Meldung zu erreichen. Die aktuelle Verbißsituation durch Wild soll im kommenden Frühjahr turnusmäßig durch ein forstliches Gutachten überprüft werden.

Der Bewirtschaftungs-, Natural- und Hiebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wurde vom Gemeinderat, wie vorgestellt, einstimmig beschlossen.

-    Festlegung des Brennholzpreises für das Jahr 2024

In seinem Bericht wurde von Herrn Oberforstrat Sprich auch die aktuelle Lage auf dem Brennholzmarkt erläutert. Für Kleinabnehmer betragen die Brennholzpreise für Buche/Hartlaubbrennholz aktuell 90 €/Fm, für gutes Nadelholz 65,- €/Fm und für Nadelholz mit schlechterer Qualität 55,- €/Fm. Da bisher noch kein Nachfragerückgang feststellbar war, wurde durch das Kreisforstamt vorgeschlagen, im kommenden Jahr die Brennholzpreise unverändert auf dem diesjährigen Niveau zu belassen. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die empfohlene Beibehaltung der bisherigen Brennholz-Verkaufspreise für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2024.
Um an der beim Endkunden realisierten Wertschöpfung für ofenfertiges Brennholz angemessen beteiligt zu werden, wurde der Bürgermeister beim Verkauf von größeren Mengen Brennholz an gewerbliche Abnehmer ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kreisforstamt jeweils den aktuellen Holzpreis (derzeit 110,00 €/Fm zuzüglich 7 % Mwst.) festzusetzen.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei der Forstverwaltung für die anschauliche Aufarbeitung und Präsentation der Zahlen, für die stets pünktliche Vorbereitung und Vorlage der Forstwirtschaftspläne und Abrechnungen, 
sowie für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit während des gesamten Jahres.

Freiwillige Feuerwehr Wehingen

-    Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Der Vorsitzende wies einleitend daraufhin, dass in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Gemeinde Wehingen der Auslagenersatz und die Verdienstausfallentschädigung bei Einsätzen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, sowie die zusätzlichen Entschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Wehingen geregelt sind. 
Die derzeit gültigen pauschalen Entschädigungssätze für Einsätze der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sowie die zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger wurden letztmalig vor nahezu 6 Jahren mit Wirkung zum 01.01.2018 angepasst und liegen aktuell, ungeachtet der in diesem Zeitraum erfolgten Lohnsteigerungen sowie einem spürbaren Anstieg der Inflation, unverändert bei 12,00 €/Std.
Bürgermeister Reichegger führte aus, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil bereits ein erhöhter Entschädigungssatz in Höhe von 15 €/Einsatzstunde entrichtet wird und auch in der Nachbargemeinde Gosheim bereits mit Wirkung zum 01.10.2023 die Stunden-Entschädigungssätze für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr oder der DRK-Bereitschaft auf die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns x Faktor 1,25 ( derzeit 15,00 €/Std. ) erhöht wurde. Daneben wurden in der Nachbargemeinde auch die jährlichen Aufwandsentschädigungen für den Kommandanten, den stellvertretenden Kommandanten und für den Jugendfeuerwehrwart erhöht, weshalb nun seitens der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen ebenfalls eine entsprechende Anhebung / Anpassung der aktuellen Entschädigungssätze beantragt wurde.
Der Vorsitzende betonte, dass die schlagkräftigen und motivierten Truppen der Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wehingen und der DRK Bereitschaft Wehingen mit ihrem physisch und psychisch zum Teil sehr fordernden Dienst, auch nachts und an den Wochenenden hervorragende ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft leisten. Er sprach sich daher sowohl bei Feuerwehreinsätzen, bei der Durchführung der Brandsicherheitswache, bei sonstigen innerbetriebliche Arbeitseinsätzen, sowie auch bei zusätzlich angeforderten Einsätzen der DRK-Bereitschaft für die Festsetzung eines erhöhten einheitlichen Entschädigungssatzes in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohns x dem Faktor 1,25 in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung aus.
Ergänzend wurde von ihm auch eine Erhöhung der in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung enthaltenen zusätzlichen Entschädigungszahlungen für den Feuerwehrkommandanten sowie dessen beiden Stellvertretern und für den Jugendfeuerwehrleiter um den Faktor 1,25 vorgeschlagen.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die vorgeschlagenen Änderungen der Feuerwehr-Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2024.

-    Feuerwehrbedarfsplan 2023

Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, Ieistungsfähige Gemeindefeuerwehr gefordert wird.
Der hierfür zu erstellende Feuerwehrbedarfsplan ist für die Beantragung von Zuschussmitteln für Feuerwehrfahrzeuge zwingend vorgeschrieben. Er enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen, leistungsfähigen Feuerwehr.
Die vorgeschlagene Fortschreibung des bisherigen, aus dem Jahr 2018 stammenden Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Wehingen mit Angaben zur Gemeindestruktur, Feuerwehrstruktur, der Bewertung der Leistungsfähigkeit und der individuellen Bewertung des örtlichen Risikos, wurde von Feuerwehrkommandant Martin Sayer eingehend vorgestellt und erläutert.

Insgesamt ist die Feuerwehr Wehingen mit insgesamt 80 Angehörigen, wovon 34 Personen auf die aktive Abteilung, 38 Personen auf die Jugendfeuerwehr, sowie 8 Personen auf die Altersabteilung entfallen, hinsichtlich Organisation und der Ausbildungs- und Übungsdienste gut aufgestellt gut organisiert.

Kommandant Sayer führte aus, dass in den Ietzten Jahren vermehrt das Problem aufgekommen ist, die erfreulich hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen in der Jugendfeuerwehr, altersgerecht, und vor allem sicher, zu transportieren. Den aktuell 14 sowie ab 2025 maximal 16 zur Verfügung stehenden Sitzplätzen für Kinder stehen aktuell 18 Kinder, die regelmäßig die Dienste besuchen gegenüber.
Um sowohl bei Feuerwehreinsätzen, als auch bei außerhalb des Ortsgebiets stattfindenden Veranstaltungen jederzeit über ausreichend viele im Feuerwehrhaus verbleibende Einsatzfahrzeuge zu verfügen, sowie zur Verbesserung der Situation in dem zur Nachwuchsgewinnung so wichtigen Jugendbereich, ist die Anschaffung eines zusätzlichen Mannschaftstransportwagens ( MTW ) erforderlich. Dieser könnte in den Räumlichkeiten des benachbarten ehemaligen Lagergebäudes Wiesenstraße 6 untergebracht werden.

Bei dem in den 1960er Jahren gebauten und Anfang der 2000er mit einem kleinen Anbau erweiterten Feuerwehrhaus in der Wiesenstraße 8 bestehen mittlerweile verschiedene Defizite und Mängel, die im Rahmen einer am 04. Oktober durch die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) durchgeführten Begehung, ebenfalls festgestellt und dokumentiert wurden.
Unter anderem wurden dabei nicht ausreichende Stellflächen für die Einsatzfahrzeuge, das Fehlen geeigneter Duschmöglichkeiten sowie eines Aufenthalts- bzw. Bereitschaftsraumes, sowie die aufgrund der Platzverhältnisse nicht mögliche schwarz/weiß-Trennung von kontaminierter Einsatzkleidung oder die Geschlechtertrennung im schlecht belüfteten Umkleidebereich bemängelt. Daneben befindet sich das Gebäudes auch in einem schlechten baulichen Allgemeinzustand 
( Risse in Wand und Boden, Absenkung des Anbaus, kein Notstromaggregat im Gebäude).

Nach Auffassung der Unfallkasse erfüllt das jetzige Feuerwehrgebäude nicht mehr die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein funktionierendes und sicheres Feuerwehrgerätehaus. Es ist nach Auffassung der UKBW für eine Feuerwehr in der Größenordnung von Wehingen zu klein. Um den Anforderungen einer funktionierenden und technisch sowie baulich gut ausgestatteten Feuerwehr gerecht zu werden, müsse deshalb mittelfristig ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ins Auge gefasst werden. Hierfür wird seitens der Feuerwehr ein Neubau am bisherigen, zentral gelegenen Standort, vorgeschlagen.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Angehörigen der Feuerwehr und der DRK-Bereitschaft für die hervorragende Arbeit während des gesamten Jahres. Der Gemeinderat nahm vom Begehungsprotokoll der UKBW von der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes zunächst Kenntnis.
Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2024.

Bürgermeisterwahl Wehingen 2024
- Terminfestlegung und sonstige Beschlussfassungen

Da die 8-jährige Amtszeit von Herrn Bürgermeister Gerhard Reichegger mit Ablauf des 30.09.2024 endet, ist die Stelle ab dem 01.10.2024 neu zu besetzen.
Bürgermeister Reichegger, der sich bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hat, gab den Anwesenden vorab bekannt, dass er sich im kommenden Jahr erneut zur Wahl stellen werde.

Für die Bürgermeisterwahl waren entsprechende Beschlussfassungen des Gemeinderats erforderlich.

Als Termin für die Bürgermeisterwahl 2024 wurde Sonntag, der 07. Juli 2024 festgelegt, im Falle einer notwendigen Stichwahl findet diese am Sonntag, den 28.07.2023 statt.

Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wurde durch den Gemeinderat festgelegt. Dieser trifft sich am Montag, den 10. Juni 2024 um 19.00 Uhr zur Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung, deren Inhalt vom Gremium beschlossen wurde erfolgt am Freitag, den 19.04.2024 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
Somit können Bewerbungen frühestens am darauffolgenden Tag, also am Samstag, den 20.04.2023 erfolgen. Zusätzlich wird die Stellenausschreibung im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Wehingen veröffentlicht.
Das Ende der Bewerbungsfrist wurde auf Montag, den 10.06.2024 um 18.00 Uhr festgelegt.

Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind Gelegenheit geben, sich den Wehinger Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Die Bewerbervorstellung soll am Donnerstag, den 20.06.2024 um 19.00 Uhr in der Schlossberghalle Wehingen erfolgen.

Aufgrund der bei den letzten Wahlen zu beobachtenden, gleichbleibend hohen Anzahl an Briefwählern, der geringeren Anzahl benötigter Wahlhelfer während des Tages, sowie mit Blick auf die bei der Landtags- und Bundestagswahl positiven Erfahrungen mit nur einem Urnenwahllokal in der zentral gelegenen und auch für Rollstuhlfahrer geeigneten Schlossberghalle Wehingen, wird sowohl an der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024, als auch bei der Bürgermeisterwahl 2024 für die Gesamtgemeinde Wehingen lediglich ein einheitlicher Urnenwahlbezirk mit Wahllokal in der Schlossberghalle Wehingen gebildet.

Erweiterung des Friedhofes
-    Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Erweiterung des Friedhofes durch das beauftragte Planungsbüro Schuler und Winz aus Balingen, wurde von insgesamt vier Fachfirmen ein Angebot abgegeben. Die Angebotseröffnung fand am 07.11.2023 statt.
Dabei hat die Firma Werner GmbH aus Haigerloch mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 174.443,64 € incl. Mehrwertsteuer das günstigste Angebot abgegeben. Nach Auskunft des beauftragten Landschaftsplanungsbüros bietet die Firma Werner GmbH die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Vergabe der ausgeschriebenen landschaftsgärtnerischen Arbeiten zum vorgenannten Angebotspreis in Höhe von 174.443,64 € brutto an die Firma Werner GmbH als den annehmbarsten Bieter.

Bereitschaft der Gemeinde Wehingen zur Zusammenarbeit mit der Stadt Tuttlingen bezüglich finanzieller Beteiligung an der Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasium und Otto-Hahn-Gymnasium

Der Vorsitzende führte einleitend erläuternd aus, dass durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zum “Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden Umlandgemeinden über die Generalsanierung einer Realschule“ (Geislingen an der Steige) vom 06.12.2022, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses bei Schulbaumaßnahmen neu festgelegt wurden.
Der VGH stellt in seinem Urteil fest, dass die für Umlandkommunen bestehende gesetzliche Pflicht der Schulträgerschaft bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses in der Form fortbesteht, sich (zumindest) an den sächlichen Kosten der genutzten weiterführenden Schule zu beteiligen.

Die hierzu notwendige Dringlichkeit sieht der VGH Baden-Württemberg dabei in all jenen Fällen gegeben, bei denen die gesetzliche Zweckbestimmung des § 31 Schulgesetz, also die Einrichtung und Fortführung leistungsfähiger Schulen, verfolgt wird. Um dabei für Umlandkommunen, die Schülerinnen und Schüler zu einem anderen Schulträger entsenden, die Pflicht einer anteiligen Mitfinanzierung von Schulbaumaßnahmen entstehen zu lassen, ist nun bereits ein Anteil von lediglich über 30 % an auswärtigen Schülern während der letzten 5 Jahre ausreichend.
Da der Anteil an auswärtigen Schülerinnen und Schüler an den Tuttlinger Gymnasien in den letzten fünf Jahren seit Maßnahmenbeginn über 30% liegt ( IKG : 42,51 % und OHG : 49,83 %), steht nun auch der Stadt Tuttlingen dieses Kostenbeteiligungsverfahren für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen offen.

Im Rahmen der ersten von insgesamt vier vom Verwaltungsgericht Stuttgart definierten Verfahrensstufen ( “Freiwilligkeitsphase“ ) wird dabei von der Stadt Tuttlingen angestrebt, mit den 30 betroffenen Umlandgemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, in der sich diese im Gegenzug zur Übernahme der Schulträgerpflichten durch die Stadt Tuttlingen, an den anfallenden Sanierungskosten der Gymnasien beteiligen.
Nach der vorliegenden Berechnung der Stadt Tuttlingen verbleiben von den Gesamtinvestitionskosten an den beiden Gymnasien in Höhe von 74.585.114 € nach Abzug der gewährten Zuschüsse und eines Eigentumsvorteils von 5% der Investitionskosten, sowie unter Berücksichtigung der Schülerzahlen ein insgesamt auf die Umlandgemeinden umzulegender Kostenanteil in Höhe von 23.055.527 €.
Hiervon wäre von der Gemeinde Wehingen für insgesamt 4 Schüler am IKG ein Kostenanteil in Höhe von 27.950,11 € zu tragen.

Der Vorsitzende wies daraufhin, dass die vorbeschriebene Entwicklung, für betroffene Gemeinden teilweise gravierende finanzielle Zusatzbelastungen zur Folge haben kann. Falls es mit den Umlandgemeinden zu keiner Einigung kommen sollte, weil eine der Gemeinden den von der Stadt Tuttlingen geforderten Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ablehnt, geht das Verfahren von der Freiwilligkeitsphase in den nächsten Verfahrensschritt (“Zwischenphase“) über. In diesem könnten die Umlandgemeinden unter Umständen durch das Kultusministerium zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Tuttlingen verpflichtet werden.

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Wehingen nicht zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur angemessenen Verteilung der Lasten der Schulträgerschaft der Stadt Tuttlingen für das OHG und IKG für die aus Wehingen stammenden Schülerinnen und Schüler bereit ist.

Grundstücksangelegenheiten
-    Erwerb von Waldgrundstücken

Bürgermeister Reichegger führte aus, daß der Gemeinde insgesamt 7 verschiedene Waldgrundstücke zum Kauf angeboten wurden, für die beim Kreisforstamt eine Wertschätzung eingeholt wurde. Dabei wurde für alle Waldflächen mit einer Gesamtfläche von 14.649 m² ein Gesamtwert in Höhe von 22.522 € ermittelt.
Da drei der Waldgrundstücke direkt an kommunale Waldflächen angrenzen und ein Erwerb den Gemeindewald sehr vorteilhaft arrondiert, wurde ein Erwerb dieser Grundstücke vom Kreisforstamt dringend empfohlen. Da die Eigentümer die Grundstücke als Gesamtpaket veräußern möchten beschloss der Gemeinderat den Erwerb der 7 angebotenen Grundstücke zum ermittelten Wert in Höhe von 22.522 €.

Grundstücksangelegenheiten
-    Erwerb des Grundstücks Flst. Nr. 4199/1, Bergstraße
durch die Eigentümer des benachbarten Grundstücks
Flst. Nr. 5304, Bergstraße

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 5304, Bergstraße, planen, die vorhandene Garage in der südlichen Ecke des Grundstücks in Richtung Nordwesten zu erweitern. Hierfür müsste ein weiterer Teil des gemeindeeigenen Flurstücks Nr. 4199/1 mit einer Gesamtfläche von 100 m² überbaut werden.
Er führte weiter aus, dass das Flst. Nr. 4199/1 für die Gemeinde keinen weiteren Nutzen im Hinblick auf Projekte in der Zukunft hat und auch keine Wegflächen betroffen sind. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme könnte daher eine Arrondierung der Flurstücke vorgenommen und das Flst. Nr. 4199/1 an den Anlieger verkauft werden.
Nach kurzer Diskussion über die Höhe des für die Verkaufsfläche anzusetzenden Quadratmeterpreises beschloss der Gemeinderat, das Grundstück Flst. Nr. 4199/1 zu einem Verkaufspreis in Höhe von 25,00 €/m² an den Eigentümer des Anliegergrundstücks Flst. Nr. 5304 zu verkaufen.

Private Bauanfragen

Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-    Anbau und Teilung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 46/1, Reichenbacher Straße.
Um zukünftige Verkehrsbehinderungen durch zusätzliche, im Straßenbereich der Reichenbacher Straße / L 433 geparkte Autos zu vermeiden, wurde aus der Mitte des Gemeinderates ergänzend darauf hingewiesen, dass im Zuge der geplanten Erweiterungsmaßnahme ausreichend viele Parkplatzflächen geschaffen werden sollten.

Ordnungsgeld Gemeinderätin Sabine Reger 
- Bekanntgabe und Stellungnahme Ergebnis Gerichtsverfahren
- Beratung und Beschlussfassung zur Neuaufnahme des 
    Ordnungsgeldverfahrens 

Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf die umfangreichen Beratungsunterlagen und informierte in einer Kurzübersicht zunächst alle Anwesenden nochmals über den vorliegenden Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen Sitzung am 17.05.2021 beschloss der Gemeinderat Wehingen wegen unerlaubter und eigenmächtiger Vorgehensweise bzw. wegen wiederholt eigenmächtigem Handeln die Festsetzung eines Ordnungsgelds in Höhe von insgesamt 500,- € gegenüber Frau Gemeinderätin Sabine Reger.
Der von Frau Gemeinderätin Reger hiergegen eingelegte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Tuttlingen vom 21.10.2021 zunächst zurückgewiesen. Daraufhin hat Frau Gemeinderätin Reger am 22.11.2021 Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben.
In seiner Verhandlung am 09.10.2023 hat das Verwaltungsgericht Freiburg den vorgenannten Bescheid der Gemeinde Wehingen vom 17.06.2021 und den Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Tuttlingen vom 21.10.2021 aufgehoben.
Dabei war das Verwaltungsgericht Freiburg der Auffassung, daß die Auferlegung des Ordnungsgeldes formell rechtswidrig erfolgt sei, weil der Gemeinderat den Beschluss betreffend die Verhängung des Ordnungsgeldes entgegen § 35 Abs. 1 S. 1 GemO Baden-Württemberg in nichtöffentlicher Sitzung gefasst habe.
    Die wesentlichen Punkte des dem Urteil zugrunde gelegten Tatbestandes wurden durch den Vorsitzenden nochmals eingehend ausgeführt und erläutert.
    Das Verwaltungsgericht Freiburg führte in seinem Urteil ergänzend aus, dass nach Überzeugung des Gerichts die Voraussetzung für die Auferlegung eines Ordnungsgeldes vorliegen und Frau Gemeinderätin Reger die ihr nach § 17 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg übertragenen Geschäfte nicht uneigennützig und verantwortungsbewusst geführt habe.

    In der anschließenden Aussprache und Diskussion wurde durch den Gemeinderat intensiv über den weiteren Fortgang bzw. eine eventuelle Beendigung des Verfahrens diskutiert.
    Nach erneuter Überprüfung und Bewertung des Sachverhalts beschloß der Gemeinderat aufgrund der unerlaubten und eigenmächtige Vorgehensweise von Frau Gemeinderätin Reger im Zusammenhang mit dem Befreiungsantrag zur Errichtung eines Gartengerätehauses sowie für Ihr wiederholt eigenmächtiges Handeln im Zusammenhang mit einem Zuschussantrag des TV Wehingen, dieser ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 500 Euro aufzuerlegen.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

-     Neuabschluss Gaslieferungsvertrag für das Jahr 2024:

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über den Neuabschluss eines Gaslieferungsvertrages der Gemeinde Wehingen mit der ENRW
für das Jahr 2024. Der ab 01.01.2024 gültige Brutto-Gesamtpreis ( incl. Umlage, Steuern, Ust.) beträgt 9,792 ct/kWh. Durch den Vertragsneuabschluss wird beim Gasverbrauch gegenüber dem Jahr 2023 mit einer jährlichen Kosteneinsparung in Höhe von ca. 50.000 € gerechnet.

-     Sitzungstermine des Gemeinderates 2024:

Der Vorsitzende gab den Anwesenden die im Jahr 2024 geplanten Sitzungstermine des Gemeinderats bekannt.

-    Neuabschluss Stromlieferungsvertrag mit der EnBW ODR AG für den Zeitraum 2024 - 2026

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über den mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgten Neuabschluss eines Stromliefervertrages für kommunale Einrichtungen mit der EnBW ODR AG. In dem auf 36 Monate befristeten Vertrag wurde ein Durchschnittspreis von insgesamt ca. 29 ct/kWh festgelegt.

-    Abbruch Gebäude Gosheimer Straße 32:

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über den aktuellen Sachstand beim gemeindeeigenen Gebäude Gosheimer Straße 32. Nach dem Auszug der früheren Mieter wurde die Firma Moser / Obernheim von der Gemeinde Wehingen mit Abbruch des Gebäudes beauftragt. 
Nach erfolgter Information der Anlieger wurde von diesen, auch mit Blick auf eine eventuelle zukünftige Nutzung des freiwerdenden Bauplatzgrundstücks als Parkplatzfläche, Widerspruch gegen den geplanten Abbruch eingelegt. 
Bürgermeister Reichegger führte hierzu erläuternd aus, dass im vorliegenden Fall zwei sachlich unterschiedliche Sachverhalte miteinander verquickt werden, da der baurechtlich verfahrensfreie Abbruch des Gebäudes in keinem direkten Zusammenhang mit der späteren Nutzung stehe.
Daher soll der vom Gemeinderat beschlossene Abbruch des Gebäudes auch zeitnah durchgeführt werden. Über die zukünftige Verwendung/Neubebauung der freiwerdenden Bauplatzfläche wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats Wehingen beraten.

-    Bürgermeister Reichegger lud alle Anwesenden ganz herzlich zum Jahreskonzert des Musikvereins Wehingen am 25.11.2023 in der Schlossberghalle Wehingen ein.

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:

-    Frühere Anträge der Vodafone GmbH auf Aufgrabung des Straßenbelages im Neubaugebiet Stockäcker zur Behebung vorliegender Leitungsprobleme konnten in der Vergangenheit auf Wunsch der Gemeinde anderweitig reguliert werden.
Derzeit liegen der Gemeinde Wehingen keine neuen Aufgrabungsanträge von Vodafone vor.

-    Aufgrund von wiederholt aufgetretenen Verunreinigungen im Bereich des Altglassammelcontainers des Landratsamtes Tuttlingen in der Schmelzestraße im Harras, werden von der Verwaltung nochmals mögliche Handlungsalternativen überprüft.

-    Weitere Informationen zum aktuellen Gerichtsverfahren wegen eines Sitzungsausschlusses von Frau Gemeinderätin Sabine Reger erfolgen erst nach Abschluss des Hauptverfahrens.
 

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