Direkt
zum Inhalt springen,
To Contact,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

Hauptbereich

Grundbucheinsicht

Grundbucheinsichtstelle Wehingen

Bei der Gemeinde Wehingen kann Einsicht ins elektronische Grundbuch genommen werden.

Das staatliche Grundbuchamt beim Notariat Wehingen wurde im Zuge der Grundbuchreform zum 21. April 2016 aufgehoben und dem Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen, zugeordnet. Die Grundbücher der Gemarkungen Wehingen werden seither beim Amtsgericht Sigmaringen geführt.

Um den Bürgergerinnen und Bürgern die Anfahrt nach Sigmaringen möglichst zu ersparen, hat die Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle für das elektronische Grundbuch eingerichtet. Sie können bei der Gemeindeverwaltung

  • Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen
  • eine unbeglaubigte Abschrift erhalten, oder
  • eine beglaubigte Abschrift erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für Eintragungen, Löschungen und fachliche Beratungen ausschließlich das Amtsgericht Sigmaringen zuständig ist. Wenn Sie Einsicht in die schriftlichen Anlagen einer Grundbuchakte nehmen wollen, können Sie dies nur beim Amtsgericht Sigmaringen tun, da die Anlagen nicht digitalisiert sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Grundbucheinsichtsstelle Wehingen ist, dass Sie berechtigt sind in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Die uneingeschränkte Berechtigung haben grundsätzlich immer die Eigentümer eines Grundstücks und sie können jederzeit einer anderen Person eine entsprechende Vollmacht ausstellen für sie Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Die Berechtigung haben aber auch Personen die ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Einsicht glaubhaft darlegen können.

Hinweis: Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihren Personalausweis mit.

Die Grundbucheinsichtsstelle kann zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses aufgesucht werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Sprenger im Zimmer 1.02 (Telefonnummer: 07426 9470-13).

Infobereiche