Archiv: Gemeinde Wehingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wehingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen

Hauptbereich

Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 16.12.2023

TOP 1:    Anschaffung eines Kleintransporters der Marke “John Deere“, Typ “Gator XUV 865 M“ für den Fuhrpark des Bauhofs

Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der im April 2014 für den gemeindlichen Bauhof angeschaffte Kleintransporter (“Piaggio Porter“) in die Jahre gekommen ist und aufgrund von zunehmenden Verschleißerscheinungen und einer erhöhten Reparaturanfälligkeit gegen ein anderes Fahrzeug ausgetauscht werden muss.
Daher hat der Gemeinderat bereits im Dezember 2022 die Anschaffung eines geeigneten Ersatzfahrzeugs beschlossen und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt. Da in dem maßgeblichen Förderprogramm für solche Nutzfahrzeuge im Jahr 2023 kein erneuter Förderaufruf erfolgt ist, konnte die im Rahmen der aktuellen Energiewende zunächst angedachte Anschaffung eines wiederaufladbaren, aber damit auch erheblich kostenintensiveren Batterieelektrofahrzeugs, für den Bauhof nicht realisiert werden.

Als Ersatz-Wunschfahrzeug wurde durch den Bauhof Wehingen daher nun die Neubeschaffung des mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten Transport- / Nutzfahrzeugs “Gator XUV 865 M“ der Marke “John Deere“ favorisiert. Dieses Fahrzeug verfügt serienmäßig über eine Fahrerkabine, sowie eine hydraulisch anhebbare Ladepritsche und soll ergänzend mit einer Bordwanderhöhung, einer Ladepritschenverlängerung und einer Rundumleuchte ausgestattet werden.
Ein entsprechendes Musterfahrzeug dieses Modells stand für den Gemeinderat vor der Schlossberghalle zur Besichtigung bereit.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die Anschaffung eines gebrauchten Vorführwagens des Nutz- und Transportfahrzeugs “Gator XUV 865 M“ der Marke “John Deere“ bei der Firma Knoblauch Landtechnik GmbH in Immendingen zu einem Gesamt-Angebotspreis in Höhe von 44.785,- € brutto.

TOP 2:     Fragestunde für die Einwohner

Da aus der Mitte der anwesenden Zuhörer keine Anfragen gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.

TOP 3:    Grundstücksangelegenheiten

3.1:    Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke Flst. Nr. 2797/1, und Flst. Nr. 2797 ( Deilinger Straße 11), sowie von Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Flst. Nr. 2804/3, Flst. 2800 und Flst. Nr. 2804 an einen Bauträger

Der Bürgermeister informierte die Anwesenden, dass von einem Investor im Bereich des jetzigen gemeindeeigenen Gebäudes Deilinger Straße 11 geplant wird, ein Mehrfamilienhaus mit 6 Mietwohneinheiten und jeweils 6 im Gebäude ebenerdig untergebrachten Garagen und Fahrradabstellplätzen zu erstellen. Hierzu müssten von ihm die gemeindeeigenen Grundstücke Flst. Nr. 2797/1 (Deilinger Straße 11) mit 196 qm, Flst. Nr. 2797 mit 176 qm, sowie weitere, noch zu vermessende Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Flst. Nr. 2804/3 ( ca. 31 qm), Flst. Nr. 2800 ( ca. 16 qm) und Flst. Nr. 2804 ( ca. 3 qm), insgesamt somit eine Grundstücksgesamtfläche mit einer Größe von ca. 422 qm, erworben werden.
Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass der für eine Neubebauung notwendige Abbruch des bisherigen Bestandsgebäudes Deilinger Straße 11 durch die Gemeinde Wehingen durchgeführt werden müsste, wobei die hierbei anfallenden Abbruchkosten im Rahmen des Sanierungsgebietes “Ortsmitte II“ förderfähig wären.

Die zukünftig vorgesehene Gebäudeplanung wurde den Anwesenden durch Herrn Architekten Rolf Meßmer ausführlich vorgestellt und erläutert. Die beiden auf die Garagen aufgesetzten Stockwerke verfügen im Bereich des Flachdachs über eine Luftwärmepumpe sowie eine PV-Anlage zur künftigen Beheizung des Gebäudes.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das geplante Vorhaben zur Schaffung von innerörtlichem Wohnraum mehrheitlich begrüßt. Die Bauarbeiten müssen jedoch mit den zukünftigen Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet Ortsmitte, sowie mit der Breitbanderschließung zeitlich abgestimmt und koordiniert werden.
Nach eingehender Aussprache und Beratung beschloß der Gemeinderat das Gebäude Deilinger Straße 11 im Rahmen des Sanierungsgebietes Ortsmitte II abzubrechen. Mit der Ausschreibung der Abbrucharbeiten soll hierbei das Verbandsbauamt des GVV Heuberg beauftragt werden.
Der Gemeinderat beschloß weiter einen Verkauf der vorgenannten Grundstücke und Grundstücksteilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 422 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 95,- € /m² und beauftragte und ermächtigte den Bürgermeister mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte.

3.2:    Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ Bauabschnitt 1 C
Schaffung von öffentlichen Parkplätzen im Bereich Gosheimer Straße 32 und Abschluß einer Nutzungsvereinbarung

Bürgermeister Reichegger wies einleitend daraufhin, daß das Gebäude Gosheimer Straße 32 von der Gemeinde ursprünglich für eine eventuelle Verwendung im Rahmen des Sanierungsgebiets “Ortsmitte II“ erworben worden war. Bei den weiteren Überprüfungen hat sich jedoch ergeben, dass die zunächst angedachte Nutzung der Fläche als zukünftige Bushaltestelle nicht möglich ist. 
Im Rahmen der weiteren Planung des zukünftigen Kreisverkehrs im bisherigen Kreuzungsbereich Gosheimer Straße / Wörthstraße, bestand ein Platzproblem im Gehweg- / Seitenbereich des Kreisverkehrs, da hier zu wenig Fläche zur Verfügung stand. Im Zuge des Umbaus / der Neuerstellung des angrenzenden Parkplatzbereichs beim EDEKA-Markt konnte dieses auf dem Verhandlungsweg jedoch dadurch behoben werden, dass der benachbarte Parkplatz um insgesamt weitere 2,70 Meter vom Kreuzungsbereich weggerückt wurde. Aufgrund der durch die Umplanung erfolgten Verkleinerung des EDEKA-Parkplatzes konnten hierbei insgesamt 5 Marktparkplätze weniger als ursprünglich geplant, gebaut werden. Als Ausgleich für das Entgegenkommen bei der vorgenommenen Parkplatzumplanung hatte die Gemeinde Wehingen das Zugeständnis gemacht, dem Investor die verloren gegangenen 5 Parkplätze an anderer Stelle wieder zur Verfügung zu stellen. Durch den vom Gemeinderat beschlossenen Abbruch des Gebäudes Gosheimer Straße 32 wird eine hierzu geeignete Baufläche geschaffen. Nach der vorliegenden Planung können auf der entstehenden Freifläche insgesamt 11 weitere Parkplatzflächen mit direkter Angliederung an den vorhandenen Parkplatz des EDEKA-Marktes erstellt werden. Ergänzend ist neben den neuen Parkplatzflächen eine barrierefreie Fußweganbindung von der Gosheimer Straße zum Neukauf-Parkplatz, sowie in der weiteren Verlängerung ins Baugebiet Viehlehen, vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme wird dabei mit Baukosten in Höhe von 134.000 € gerechnet.
Als Ausgleich für die verloren gegangene Fläche sollen dabei 5 der insgesamt 11 neuen Parkplätze dem Investor zur Nutzung übertragen werden, die weiteren 6 Plätze bleiben öffentliche Parkplatzflächen der Gemeinde.
Im Rahmen der Aussprache wurde aus der Mitte des Ratsgremiums betont, dass eine geregelte Parkplatzsituation für die weitere Entwicklung der Gemeinde elementar ist. Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat die vorgestellte Errichtung von insgesamt 11 neuen Parkplätzen sowie von einem Fußweg durch die Gemeinde Wehingen auf dem Grundstück Gosheimer Straße 32.
Über eine noch abzuschließende Nutzungsvereinbarung soll auch zukünftig weiterhin eine Nutzung des EDEKA-Parkplatzes als öffentlich nutzbare Parkplatzfläche sichergestellt werden.

TOP 4:    Vorberatung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024

Im Rahmen der Vorberatung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 ging Bürgermeister Reichegger vorab auf einige Kernpunkte ein. Aufgrund von massiven Baupreissteigerungen haben sich beim Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ die Gesamtinvestitionskosten von ursprünglich veranschlagten 7 – 8 Mio. Euro auf aktuell geschätzte 12 – 13 Mio. Euro gesteigert. Der Vorsitzende verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass die Tiefbaukosten bis zur nächsten Ausschreibung wieder etwas zurückgehen, damit hier eine Kosteneinsparung erzielt werden kann.

Wie sich erst wieder bei zwei kurz zuvor aufgetretenen Wasserleitungsschäden gezeigt hat, muss der geplante Neubau des zusätzlichen Wasserhochbehälters Fronhofen mit Hochdruck weiterverfolgt werden, um bei der Wasserversorgung zeitnah eine alternative Notversorgung bereitstellen zu können.

Im Bereich der Breitbandversorgung ist durch die Gemeinde in den Jahren 2024 und 2025 die Erschließung der Gewerbegebiete “Am Landenbach“, sowie “Hofen“ und “Hofen West“ mit Glasfaserleitungen vorgesehen. Zusätzlich werden von der Gemeinde Wehingen aktuell Gespräche mit der Deutschen Glasfaser GmbH bzw. mit der NetCom BW wegen eines zukünftigen eigenwirtschaftlichen Komplettausbaus des örtlichen Glasfasernetzes durch eines dieser Unternehmen geführt. Erschließungsvoraussetzung ist jedoch das Erreichen einer Mindestanschlussquote im Gesamtort. Eine weitere Vorstellung und Beratung dieses Themenbereichs ist im kommenden Januar vorgesehen.
Im Kindergartenbereich plant die katholische Kirchengemeinde, im Pfarrer-Hornung-Heim wieder zeitnah eine Außengruppe in Betrieb zu nehmen. Nach erfolgter Erstellung und Inbetriebnahme der Kindergartencontainer in der Groz-Beckert-Straße soll diese Gruppe dorthin verlagert werden.

In seiner daran anschließenden Erläuterung des Entwurfs des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr 2024 ging Herr Verbandskämmerer Sauter zunächst auf die aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ein. Im Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen Rückgang des realen Bruttoinlandsproduktes von -0,4 %. Aufgrund der hohen Inflation und der im Verhältnis zu den Steuereinnahmen überproportional steigenden Ausgaben der Gemeinden, verschlechtert sich die kommunale Finanzlage erheblich.

Der Hauhaltsplan 2024 schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von - 384.500 € ab. Er ist damit nicht ausgeglichen und die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten in Höhe - 1.199.300 € können nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden. Es stehen jedoch ausreichend Rücklagenmittel aus Vorjahren zur Verfügung. 

Ab dem Jahr 2025 kann der Haushalt wieder ausgeglichen werden. Die Gemeinde ist stark auf eine positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowie des Einkommenssteueranteils angewiesen. Bei den laufenden Ausgaben ist nur wenig Einsparpotenzial, da die Ausgaben zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bzw. zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind.

Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf für Investitionen von 4.800.200 €. Darin enthalten ist die Tilgung der restlichen Kredite der Gemeinde in Höhe von 13.000 € sodass die Gemeinde zum 31.12.2024 komplett schuldenfrei ist. Die laufenden Auszahlungen übersteigen die laufenden Einzahlungen. Es stehen aber ausreichend liquide Mittel zur Verfügung.

Der Zahlungsmittelbestand (incl. Fondsanteile) beträgt zum Ende des Planjahres voraussichtlich noch ca. 2.404.000 € incl. des Deka-Fondvermögen mit 2 Millionen €. Im Jahr 2025 ist eine Kreditaufnahme mit 4,4 Millionen € und im Jahr 2026 mit 300.000 € eingeplant. Voraussichtlich können im Jahr 2027 davon wieder 1 Million € getilgt werden.

Eine aktuelle Hochrechnung des Rechnungsergebnisses für das laufende Hauhaltsjahr 2023 ergibt eine prognostizierte Rekordeinnahme bei der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. Euro.
Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren durch Überschüsse im Verwaltungshaushalt bzw. im Ergebnishaushalt einen Investitionsspielraum geschaffen. 

Verbandskämmerer Sauter führte aus, dass die Gemeinde Wehingen zur Finanzierung der geplanten Ausgaben weiterhin auf die Hilfe des Landes angewiesen ist. Nur bei Bewilligung der Zuweisungen des Landes sowie einer hoffentlich positiven wirtschaftlichen Entwicklung können die notwendigen Investitionen zur Zukunftssicherung der Gemeinde wie geplant bewältigt werden.
Gegenüber dem Vorjahr wird im Haushaltsjahr 2024 bei der Gewerbesteuer mit einem Rückgang von - 200.000 € gerechnet. Dagegen wird Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer in Höhe von 40.000 €, beim Einkommenssteueranteil in Höhe von 77.500 € und bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 430.300 € gerechnet.

Bei den Aufwendungen werden sich die Personalaufwendungen um 125.100 € und die Kreisumlage um voraussichtlich 15.200 € gegenüber dem Jahr 2023 erhöhen. Daneben wird bei der FAG-Umlage eine Reduzierung von 26.600 € und bei der Gewerbesteuerumlage um 20.600 € erwartet.

Abschließend führte Verbandskämmerer Sauter aus, dass aufgrund der globalen Rahmenbedingungen und den vorliegenden Restunsicherheiten bei vielen Planansätzen “auf Sicht gefahren“ werden müsse. Ein so großes Investitionsvolumen sei jedoch ohne zukünftige Kreditaufnahmen nicht möglich.
Erforderlichenfalls müssten die vorgesehenen Investitionen an die jeweilige Situation angepasst werden.

Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans Kenntnis. 
Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2024 ist in der Januarsitzung des kommenden Jahres vorgesehen.

Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger bei Herrn Verbandskämmerer Sauter und seinem ganzen Team der Finanzverwaltung für die stets gute Arbeit während des ganzen Jahres und überreichte abschließend ein kleines Präsent.

TOP 5:    Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr
Gebührenkalkulation für die Kalenderjahre 2024/2025

Verbandskämmerer Armin Sauter führte einleitend aus, dass die Kostendeckungsberechnung der Gebührenhaushalte für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für die beiden Kalenderjahre 2024 und 2025 durchgeführt wurde. Um die Gebühren nicht in jedem Jahr anpassen zu müssen, soll dieser neue 2-Jahres-Rhythmus auch zukünftig beibehalten werden.
Anschließend wurden die Ergebnisse der Neuberechnung durch Herrn Verbandskämmerer Sauter erläutert.

-    Wasserversorgung:
Seit dem 01.01.2023 erhebt die Gemeinde Wehingen einen Wasserzins von 2,43 €/m³. Eine Kostendeckung wird jedoch erst bei einem Verkaufspreis in Höhe von 2,98 €/m³ verkauften Wassers erreicht. 
Da aus Vorjahren keine Überschüsse zur Verrechnung zur Verfügung stehen, wurde bei der Wasserversorgung eine Gebührenanpassung auf 2,98 €/m³ vorgeschlagen. 

-    Abwasserbeseitigung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt in Wehingen seit dem Jahr 2023 2,00 € je m³.
Im Abwasserbereich sind steigende Betriebskosten in der Kläranlage und gestiegene Abschreibungen aufgrund der Investitionen in der Kläranlage zu verzeichnen.
Hier ergab die Neuberechnung unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse eine Kostendeckung erst bei einer Abwassergebühr in Höhe von 2,20 €/m³. 
Daher wurde auch hier wird eine Gebührenanpassung/ -erhöhung auf 2,20 €/m³ Abwasser vorgeschlagen. 

-    Niederschlagswassergebühr:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2023 0,35 €/m² versiegelter Fläche. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse wird eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr jedoch erst bei einem auf 0,39 €/m² versiegelter Fläche erhöhten Gebürensatz erreicht. 
Auch hier wurde eine Gebührenerhöhung auf 0,39 €/m² versiegelter Fläche vorgeschlagen.

Abschließend informierte Verbandskämerer Armin Sauter die Anwesenden, dass sich durch die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt (Verbrauch 120 m³, versiegelte Fläche 150 m²), Mehrausgaben in Höhe von 101 €/Jahr ergeben. 
Im direkten Vergleich der Wasser- und Abwassergebühren mit anderen Gemeinden im Verbandsgebiet des GVV Heuberg liegt die Gemeinde Wehingen jedoch auch nach den vorgeschlagenen Erhöhungen noch im mittleren Kostenbereich.

Der Gemeinderat nahm von der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Kalenderjahr 2024/2025 der Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr zustimmend Kenntnis.
Die neuen Gebührensätze werden im Anschluss im Rahmen von Satzungsänderungen der Wasserversorgungssatzung sowie der Abwassersatzung beschlossen.

TOP 6:     Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 12.11.2007

Auf Grundlage der Erläuterungen von Herrn Verbandskämmerer Sauter zu der neuen Gebührenkalkulation im vorangegangenen Tagesordnungspunkt, beschloss der Gemeinderat die Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Der Gemeinderat beschloß, die Gebühren für Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2024 auf 2,98 Euro/m³ zu erhöhen; dies gilt auch für Bauwasser. 
Beim Einsatz von Münzwasserzählern wurden die Gebühren auf 3,68 Euro/m³ festgesetzt.

TOP 7:     Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12.11.2007

Ebenso wurde auf Grundlage der neuen Gebührenkalkulation auch die Abwassersatzung mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert.
Der Gemeinderat beschloss, die Schmutzwassergebühr auf 2,20 Euro/m³ zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr wurde auf 0,39 Euro/m³ versiegelter Fläche erhöht. Die Gebühr für sonstige Einleitungen (gem. § 8 Abs. 3 der Abwassersatzung) wurde auf 2,20 Euro/m³ festgesetzt.

TOP 8     Freiwillige Feuerwehr
    Beschlussfassung zum Feuerwehrbedarfsplan

Bei diesem Tagesordnungspunkt verwies der Vorsitzende auf die umfangreichen Beratungsunterlagen, sowie die bereits erfolgten Erläuterungen und Vorberatungen zum Feuerwehrbedarfsplan in der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2023. Ein durch den Gemeinderat beschlossener Feuerwehrbedarfsplan ist für die Beantragung von Zuschussmitteln für die Freiwillige Feuerwehr zwingend erforderlich.
Nachdem nun im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 entsprechende Haushaltsmittel für anfallende Planungskosten für eine Machbarkeitsstudie zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, sowie für die Neubeschaffung eines weitgeren Mannschaftstransportwagens eingestellt wurden, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.

TOP 9:    Umbau des Geschäfts- und Rathausgebäudes
    Bodenbelag im noch nicht ausgebauten Teil des Dachgeschosses

Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates im Rahmen der Ortsbesichtigung am 14. Oktober 2023 wurden vom Architekturbüro Messmer für den noch nicht ausgebauten Teil im Dachgeschoss des Geschäfts- und Rathausgebäudes die jeweiligen Kosten für einen eventuellen sofortigen Einbau von insgesamt 3 unterschiedlichen Bodenbelagsarten ( Fliesen, Holzparkett oder PU-Beschichtung ) ermittelt. Günstigste Ausführungsvariante wäre demnach eine PU-Beschichtung des Bodens mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 17.201,15 € brutto.
Mit Blick auf die Tatsache, dass die zukünftige Nutzungsart der weiteren Räumlichkeiten im Dachgeschoss bisher noch gar nicht genau feststeht, beschloss der Gemeinderat nach kurzer Aussprache, in diesem Bereich aktuell noch keinen neuen Bodenbelag zu verlegen.
Bis zum späteren Endausbau könnte der vorhandene Estrichbelag übergangsweise mit einer Bodenfarbe gestrichen / versiegelt werden.

TOP 10:    Verpachtung von Teilflächen des Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 an einen privaten Investor zur Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage

Der Vorsitzende berichtete von einer vorliegenden Anfrage der beiden privaten Investoren Jörg und Linda Klaiber aus Wehingen. Diese beantragen die Anpachtung einer Teilfläche des südlich von der Vorstadtstraße gelegenen gemeindeeigenen Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 im Gewann “Lerd“ mit einer Größe von ca. 10.000 m² auf eine Zeitdauer von bis zu 31 Jahren, für die Errichtung und wirtschaftliche Nutzung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der vorliegende Antrag, die zugrundeliegende Geschäftsidee zur Produktion und Netzeinspeisung von grünem Solarstrom, der dann über das allgemeine Stromnetz zu vergünstigten Preisen beispielsweise an örtliche oder regionale Industrie- und Gewerbebetriebe verkauft werden soll, sowie die geplante Ausgestaltung und der künftige Betrieb der Anlage, wurden in der Sitzung durch den Investor erläutert.
Die private Initiative zur Produktion von regenerativer Energie wurde im Gemeinderat mehrheitlich begrüßt und für gut befunden.

Auf Anfrage aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende ergänzend aus, dass vom Wirtschaftsverband Heuberg bzw. bzw. einem zukünftigen Tochterverband “Heuberg Energie“ aktuell ebenfalls überprüft wird, zukünftig auf vorhandenen Freiflächen gemeindeübergreifend ebenfalls entsprechende großflächige Photovoltaikanlagen / Solarparks als Beteiligungsmodelle zu erstellen.
Der Gemeinderat war jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass in diesem Sektor zukünftig durchaus mehrere Investoren parallel tätig werden können und beschloß die grundsätzliche Verpachtung einer ca. 10.000 m² großen Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 an die vorgenannten Investoren.

Da es sich bei dem geplanten Solarpark um kein privilegiertes Projekt im Sinne des Baugesetzbuches handelt, und dieser auch im Außenbereich liegt, muss vor der weiteren Umsetzung der Maßnahme zunächst ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Absprache mit den Investoren einen im Gemeinderat noch zu beschließenden Entwurf für einen Pachtvertrag zu erstellen, sowie die weiteren Verfahrensschritte für die Erstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

TOP 11:    Neufestsetzung Verteilerschlüssel Jugendförderung Vereine

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass die Gemeinde Wehingen Vereine mit eigener Jugendarbeit/Jugendabteilung bereits seit dem Jahr 2003 mit einem zusätzlichen jährlichen Förderbetrag unterstützt.
Zur Überprüfung und Aktualisierung der noch aus dem Jahr 2017 stammenden Zahlen, wurde die Anzahl der aktuell in den Vereinen betreuten Jugendlichen unter 18 Jahren im Jahr 2023 erneut abgefragt und anhand des ermittelten Umfrageergebnisses ein aktualisierter Verteilerschlüssel für einen zusätzlichen Gesamtförderbetrag in Höhe von insgesamt 5.900 € erstellt.
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die sofotige Anwendung des neuen Aufteilungsschlüssels, bei dessen Berechnung Kooperationskinder aus Nachbarvereinen ebenfalls mitberücksichtigt wurden.

TOP: 12:    Private Bauvorhaben

Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

12.1.    Errichtung einer Kindertagesstätte in Containerbauweise auf dem Grundstück Flst. Nr. 4261, Groz-Beckert-Straße.

12.2:    Wohnhausneubau mit Garagen auf den Grundstücken Flst. Nr. 300 – 303, Vorstadtstraße.

12.3:    Anbau an die bestehende Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 330/1, Untere Vorstadtstraße.

12.4:    Ausbau Dachgeschoss, Neubau Gaube, Neubau von Balkonen auf dem Grundstück Flst. Nr. 5253/4, Reichenbacher Straße.

12.5:    Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in der Deilinger Straße.

Von dem nachstehenden Bauvorhaben nahm der Gemeinderat Kenntnis:

12.6:    Errichtung von Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 169/1, Gosheimer Straße.

TOP 13:    Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

-    Neubesetzung Schulleiterstelle Gymnasium Gosheim-Wehingen:

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass mittlerweile für die zukünftige Neubesetzung der Schulleiterstelle am Gymnasium Gosheim-Wehingen zumindest eine Bewerbung vorliege und das Besetzungsverfahren im Frühjahr 2024 weiter vorangetrieben werde.

-    Komplettierung Heuberg-Film:

Der Vorsitzende führte aus, dass der bei der Werbeagentur KMS GmbH & Co. KG KMS erstellte Imagefilm "Der Heuberg - höchst l(i)ebenswert" mittlerweile um die für die Gemeinde Wehingen zusätzlich beauftragte Filmseequenz ergänzt wurde.
Der komptettierte Film soll zeitnah auf der Homepage der Gemeinde Wehingen zur Ansicht eingestellt werden.

-    Auf Hinweis aus der Mitte des Ratsgremiums wird ein ausgeschriebener Verkauf von zwei Wohngebäuden im Bereich der Hinteren / Mittleren Straße von der Verwaltung nochmals überprüft.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei allen Gemeinderäten für die im Jahr 2023 geleistete Ratsarbeit und überreichte allen Anwesenden Ratsmitgliedern ein Präsent.
 

Infobereiche