Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 22.01.2024

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die Anwesenden. Bürgermeister Reichegger bat die Anwesenden um einen Moment der Stille und des Gedenkens an die am 05.01.2024 verstorbene Gemeinderätin Frau Sabine Reger, deren Platz mit einem Trauerflor gestaltet war, sowie den am 12.01.2024 verstorbenen ehemaligen Bauhofleitern, Herrn Emil Linse.

Frageviertelstunde für die Einwohner
Da aus der Bevölkerung keine Fragen gestellt wurden, konnte gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.

Haushaltsplan 2024
Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für 2025 - 2027

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplanentwurf 2024 und das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2027 bereits in der letzten Sitzung des Vorjahres beraten und gebilligt.

Der Haushaltsplan 2024 weist ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von - 384.500 € aus und ist damit nicht ausgeglichen. Das negative Ergebnis resultiert vor allem aus hohen Umlagen aufgrund der sehr guten Gewerbesteuereinnahmen 2022 (rd. 3,9 Mio. €) sowie den zu erwirtschaftenden Abschreibungen (rd. 1,2 Mio. €).

Gleichzeitig wurden die Gewerbesteuereinnahmen wegen der aktuellen wirtschaftlichen Situation von 3,0 Mio. € auf 2,8 Mio. € angepasst.

Der Ausgleich des negativen Ergebnisses kann durch Verrechnung mit Ergebnisrücklagen aus Vorjahren (2019 bis 2023) ausgeglichen werden. Für das Jahr 2025 ist nochmals ein negatives ordentliches Ergebnis zu erwarten, das ebenfalls aus Ergebnisrücklagen ausgeglichen werden kann.

Ab dem Jahr 2026 kann der Ergebnishaushalt wieder ausgeglichen werden und es werden wieder positive Ergebnisse erzielt.

Für das aktuelle Haushaltsjahr werden Kredittilgungen nur noch in Höhe von 13.000 € veranschlagt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Zum 31.12.2024 ist die Gemeinde Wehingen somit komplett schuldenfrei.

Es sind Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 3,2 Mio. € vorgesehen. Auszahlungen sind in Höhe von rund 8,9 Mio. € geplant. Daraus errechnet sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von rund 5,7 Mio. €.

Zu den größten Investitionen im kommenden Haushaltsjahr die bereits laufenden Projekte der Ortskernsanierung und die Fertigstellung des Rathausumbaus. Ferner sind auch der Neubau des zusätzlichen Wasserhochbehälters „Fronhofen“, die Errichtung eines Container-Kindergartens in der Groz-Beckert-Straße inkl. Umbau des Kindergartens „Christkönig“, die Sanierung des Unterbaus am Bolzplatz in der Groz-Beckert-Straße sowie die Anlegung zusätzlicher Parkplätze im Bereich des noch abzubrechenden Gebäudes Gosheimer Straße 32 zu nennen.

Der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum 01.01.2024 beträgt voraussichtlich rund 7,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Finanzierungsmittelbedarfs von rund 4,9 Mio. € verbleibt zum 31.12.2024 ein Bestand an liquiden Eigenmitteln von rund 2,3 Mio. €.

Somit werde auch die Mindestliquidität im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum eingehalten.

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache einstimmig die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2025 – 2027.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Gemeinderäten für den nunmehr achten Haushalt seiner aktuellen Amtszeit. In den vergangenen sieben Jahren habe die Gemeinde Wehingen viel erreicht – Es wurden Straßen und Plätze saniert (Garten von Saint-Berthevin, Skaterplatz, Fitnessmeile), das Neubaugebiet Stockäcker erschlossen, Gewerbegebiete erweitert, der Aldi-Markt und das Schlossberghotel angesiedelt, die Schlossberghalle errichtet, die Rathaussanierung sowie die Digitalisierung der Verwaltung und Schulen angegangen, der Kulturverein gegründet sowie auch der CO2-Abdruck der Gemeinde durch Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED verkleinert. Gleichzeitig konnte der Schuldenstand von 2,3 Mio. € abgebaut und Rücklagen erwirtschaftet werden. Bürgermeister Reichegger verband dies mit dem Wunsch, auch in Zukunft das Wohl der Gemeinde weitergestalten zu können.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau des Breitband-/Glasfasernetzes in Wehingen durch die NetCom BW GmbH
Vorstellung und Beschlussfassung Kooperation

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Manuel Sanwald, Teamleiter Infrastruktur-Management bei der NetCom BW. Herr Sanwald stellte das Unternehmen NetCom, eine hundertprozentige Tochter der EnBW, anhand einer Präsentation vor und erläutert das Konzept der NetCom BW für den eigenwirtschaftlichen weiteren Breitbandausbau im Gemeindegebiet.

Laut der aktuell herrschenden Meinung erhöht sich der Bedarf an Bandbreite jährlich um ca. 50 %. Die Entwicklung werde nach aktuellem Stand so weitergehen – die entsprechenden Bandbreiten könnten dabei nur durch das Glasfasernetz zuverlässig sichergestellt werden. Ein Ausbau durch die Gemeinde selbst bzw. alleine dürfte in den kommenden Jahren nicht zu realisieren sein. Eine sinnvolle Alternative wäre hier der weitere eigenwirtschaftliche und für die Gemeinde Wehingen kostenneutrale Breitbandausbau durch die NetCom BW.

Dies hätte gegenüber einem eigenwirtschaftlichen Netzausbau durch andere Anbieter mehrere Vorteile:

•   Nur ein Netzbetreiber im Gemeindegebiet

•   Bereits vorhandene kommunale Glasfaserinfrastruktur wird nicht erneut überbaut, daher keine Entwertung der vorhandenen kommunalen Infrastruktur. Bereits verlegte Leerrohre und Vorstreckungen zu einzelnen Grundstücken können weiterverwendet werden.

•   Entlang der Ausbautrassen zusätzlich notwendige Stromleitungen können durch die Netze BW gleich mit verlegt werden.

Bei der NetCom BW GmbH wird eine Mindestanschlussquote von 40 % der später möglichen Glasfaserhausanschlüsse vorausgesetzt, bevor es zu einer tatsächlichen Umsetzung des Glasfaserausbaus kommt. Diese Quote sei in anderen Gemeinden bisher immer problemlos erreicht worden. Andere Anbieter fordern zwar nur eine Mindestanschlussquote von 33 %, dafür würden hier die oben genannten Synergieeffekte wegfallen.

Die NetCom BW stellt den Glasfaserhausanschlusses bis 15 m Länge (Vorbereitung Straße bis Anschlussstelle Gebäude) kostenlos her, wenn ein „Glasfaser.home-Tarif“ (Datenübertragungsrate von min. 300 Mbit/s bei 24 Monaten Laufzeit) gebucht wird. Aktuell beträgt die Monatsgebühr für diesen Tarif in den ersten 24 Monaten 39,90 €.

Herr Sanwald betonte, dass bei einem Glasfaseranschluss die gebuchten Bandbreiten auch in der Praxis vorlägen. Bei einem Highspeed-Internetanschluss über das Kabelnetz („Koax-Netz“) seien zwar auch Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit/s möglich, jedoch nur in der Theorie, da sich hier mehrere Anschlüsse die Datenpakete teilen, was bei hoher Auslastung die Bandbreite entsprechend verlangsame.

Die NetCom plane den Ausbau auch im Ortsteil Harras – lediglich die Steighöfe könnten zunächst noch nicht angeschlossen werden.

Nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung im Februar/März 2024, dem Vermarktungszeitraum sowie der Planungs- und Abstimmungsphase könne der Ausbau im zweiten Quartal 2025 beginnen.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat teilte Herr Sanwald mit, dass das Glasfasernetz sehr viel weniger anfällig für Störungen sei als das koaxiale Netz (Kabelnetz). Hauptgrund für Ausfälle seien sog. Baggerbisse, wenn Leitungen z. B. bei Tiefbaumaßnahmen beschädigt würden. Herr Sanwald bestätigte außerdem auf Anfrage, dass Hauseigentümern Kosten entstehen können, wenn die Netze BW im Zuge des Ausbaus Dachständerstromanschlüsse in Erdkabelanschlüsse umwandelt.

Auf weitere Anfrage teilte Herr Sanwald mit, dass ein Hausanschluss eine Internet-Flatrate sowie eine Telefon-Flatrate mit zwei Rufnummern beinhalte. Das Hinzubuchen von weiteren Paketen sei ebenfalls möglich.

Im Anschluss stimmt der Gemeinderat einstimmig dem vorgeschlagenen eigenwirtschaftlichen Ausbau die NetCom BW zu. Ein entsprechender Kooperationsvertrag soll ausgearbeitet werden.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich im Anschluss bei Herrn Sanwald.

Abbruch des gemeindeeigenen Gebäudes Deilinger Straße 11
Auftragsvergabe

Bürgermeister Reichegger informiert das Gremium, dass die Arbeiten für den bereits beschlossenen Abbruch des Gebäudes Deilinger Straße 11 beschränkt ausgeschrieben worden seien. Das günstigste Angebot habe hierbei die Firma Jürgen Forster aus Renquishausen mit einer Angebotssumme in Höhe von 54.647,18 € abgegeben.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Abbrucharbeiten an die Firma Jürgen Forster.

Beschlussfassungen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeister Reichegger teilt dem Gemeinderat mit, dass für die anstehenden Wahlen nur ein Wahlbezirk gebildet werden soll. Dies sei bei den Wahlen während der Coronapandemie eingeführt worden. Da sich der Ablauf als praktikabel erwiesen habe und die Gemeindegröße dies auch rechtlich zulasse, soll dies auch für die Zukunft beibehalten werden.

Der Gemeindewahlausschuss prüft unter anderem die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.

Dabei können Wahlvorschläge nur während der amtlichen Einreichungsfrist wirksam eingereicht bzw. zurückgenommen werden.

Der Gemeinderat beschloss mit neun Stimmen bei vier Enthaltungen folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses (Die Bewerber haben sich im Vorfeld zur Übernahme des Amtes bereiterklärt):

Vorsitzender:                                                      Herr Stefan Blaschi

Stellvertretender Vorsitzender:                        Herr Dr. Jens Merl

Beisitzerin/Schriftführerin:                                 Frau Isolde Reger

Stellvertretender Beisitzer/Schriftführer:         Herr Josef Mayer

Beisitzer:                                                              Herr Thorsten Grimme

Stellvertretender Beisitzer:                                Herr Manfred Steiner

-Neufestsetzung des Erfrischungs-/Zehrgeldes für Wahlhelfer
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium über die Wichtigkeit ehrenamtlicher Wahlhelfer und den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen hohen zeitlichen und persönlichen Einsatz.

Für den Arbeitseinsatz der ehrenamtlichen Wahlhelfer und Hilfskräfte wurde bisher ein Erfrischungs- bzw. Zehrgeld in Form eines pauschalen Erstattungsbetrages in Höhe von pauschal 35,- € für die Vorsitzenden der Wahlausschüsse bzw. pauschal 25,00 € für die übrigen Mitglieder ausgezahlt.

Das Erfrischungs-/Zehrgeld wurde letztmals im Jahr 2019 angepasst. In der Vergangenheit wurden die Wahlhelfer durch die Gemeinde nach den Wahlen ergänzend zu einem gemeinsamen Umtrunk/Vesper eingeladen.

Wegen der langen Dauer der Auszählung und zunehmender Terminierungs-/Abstimmungsprobleme sei dies jedoch kaum noch umsetzbar.

Auch wenn es sich bei der Tätigkeit als Wahlhelfer um ein Ehrenamt handelt, wird Erhöhung der bisherigen Aufwandsentschädigungssätze auf pauschal 60,00 € (Vorsitzende) bzw. 50,00 € (übrige Mitglieder) vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache die Erhöhung.

Private Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses im Schlossbergweg; ebenfalls versagte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Erstellung einer Anböschung mit L-Steinen im Neubaugebiet Stockäcker, da die geplante L-Steinwand mit einer höhen ca. 3,6 m städtebaulich unpassend sei und den Grundzügen der Planung entgegenstehe.

Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. Dezember 2023
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das Protokoll aus der letzten Sitzung des Gemeinderats nun öffentlich ausliege.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium über einen Besuch des Geschäftsführers der AOK. Dieser habe im Zuge dessen mitgeteilt, dass die Geschäftsstelle der AOK in Wehingen zum Ende des Monats geschlossen werde. Es sollen jedoch regelmäßig Beratungstage durchgeführt werden, voraussichtlich im Rathaus.

Der Gemeinderat sieht dies kritisch, da die Geschäftsstelle nicht nur Wehingen, sondern den gesamten Heuberg abdecke. Gerade bei Familien mit Pflegefällen sei es eine enorme Hilfe, wenn man die Geschäftsstelle im Ort habe. Müsse man dafür nach Spaichingen oder Tuttlingen, stelle das eine weitere Belastung dar.

Ferner teilte Bürgermeister Reichegger dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde wie angekündigt im Frühjahr den Vertrag mit der Kirchengemeinde über den Betrieb der Kindergärten kündigen werde. Die Kündigungsfrist betrage hierbei ein Jahr. Angedacht ist, dass die katholische Kirchengemeinde Träger des Kindergartens Christkönig bleibe, während die Gemeinde die Trägerschaft des Kindergartens St. Ulrich übernehme.

Die geplante Containerlösung beim Kindergarten Christkönig soll dieses Jahr den Betrieb aufnehmen.

Des Weiteren informierte Bürgermeister Reichegger den Gemeinderat darüber, dass gemäß dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahl aus dem Jahr 2019 Herr Albert Rees Nachrücker für die verstorbene Gemeinderätin Frau Sabine Reger sei. Nach erfolgter Prüfung stehe nun auch fest, dass keine Ablehnungs- oder Hinderungsgründe vorliegen. Herr Rees soll möglichst in der nächsten Sitzung als Nachfolger eingeführt werden.

Auf entsprechende Anfrage teilte Bürgermeister Reichegger folgendes mit:

  • Die Hinweise über das Anleinen von Hunden im Außenbereich seien von der Bevölkerung positiv aufgenommen worden. Gemäß dem Wunsch des Gemeinderats werde man einen vergleichbaren Hinweis über das Thema „Beseitigung von Hundekot“ veröffentlichen.
  • Der neue geschotterte Parkplatz in der Wörthstraße bei der Schlossbergschule sei angelegt worden, um die Park- bzw. Abholsituation zu verbessern. Da zum Zeitpunkt der Anlage die Firma Walter in Wehingen tätig war, habe dies sehr kostengünstig durchgeführt werden können. Gleichzeitig wurde ein örtliches Kfz-Unternehmen angewiesen, die bisher auf der großen Schotterfläche gegenüber der AOK abgestellten Fahrzeuge auf die neue Fläche zu versetzen, so dass die größere Fläche als Elternparkplatz genutzt werden könne. Der Vertrag mit dem Unternehmen sei zwar bereits gekündigt, die neuen Gewerbeflächen des Unternehmens könne dieses jedoch aus verschiedenen Gründen, welche das Unternehmen zum Teil selbst nicht zu vertreten hat, noch nicht als Abstellfläche nutzen.
  • Die Beutelspender an den Hundetoiletten werden vom Bauhof regelmäßig aufgefüllt. Die Mehrzahl der Hundebesitzer nutze diese auch bestimmungsgemäß. Aus dem Gemeinderat wird Bedauern geäußert, dass wegen einigen wenigen unbelehrbaren die oft ortsfremd seien und die man über die ortsüblichen Wege nicht erreiche, alle Hundebesitzer über einen Kamm geschert würden.
  • Aufgrund der Beratung des Themas in der letzten Sitzung des katholischen Kirchengemeinderats kam die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der Kapelle „Zu den vierzehn Nothelfern“ auf dem Bürgle auf. Die Kapelle, welche durch die Kirche gebaut und auch betreut wird, steht auf gemeindeeigenem Grund. Bei Sanierungs- bzw. Renovierungstätigkeiten sei die Gemeinde selbstverständlich bereit, sich gegebenenfalls an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
  • Die Vorabstimmung des nächsten Bauabschnitts der Ortskernsanierung mit dem Landratsamt sei soweit fertig, derzeit stehe noch die Antwort des Regierungspräsidiums zu einigen Detailfragen aus. Wenn diese vorliege, werde die Ausführungsplanung in Angriff genommen, auf welche dann die Ausschreibungen etc. erfolgen.

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