Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 15.04.2024

Nach der Begrüßung aller Anwesenden gab Bürgermeister Reichegger einleitend bekannt, dass die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zur diesjährigen Gemeinderatswahl am 28. März abgelaufen ist. Er zeigte sich erfreut darüber, dass erneut von 3 Parteien/Wählervereinigungen Wahlvorschlagslisten mit insgesamt 19 Bewerberinnen und Bewerbern eingegangen sind und durch den Gemeindewahlausschuss zur Wahl zugelassen wurden, sodass für die Wählerinnen und Wähler unter den Kandidaten/-innen wiederum eine echte Auswahlmöglichkeit besteht. Verbunden mit seinem Dank für die von allen Beteiligten gezeigte Initiative merkte er abschließend an, dass man positiv ins Wahljahr 2024 schauen könne.

Fragestunde für die Einwohner
Auf Anfrage aus der Mitte der anwesenden Zuhörer führte der Vorsitzende aus:

  • Der in einem schlechten Zustand befindliche Fußweg von der Mörikestraße in die Hebelstraße wird durch den Bauhof überprüft und ausgebessert.
  • Die aufgrund von Personalmangel lediglich eingeschränkten Öffnungszeiten des Wertstoffhofes des Landkreises Tuttlingen im Ortsteil Harras wurden von der Verwaltung bereits in der Vergangenheit moniert.
  • Aufgrund von erneut aufgetretenen, unregelmäßigen Wochenöffnungszeiten, die im Vorfeld nicht mit der Gemeinde kommuniziert wurden, erfolgt ein nochmaliger Hinweis bzw. eine Nachfrage beim Landratsamt Tuttlingen.
  • Auch mit Blick auf die geringe Anzahl an vorliegenden Anfragen wurde eine anteilige Bezuschussung von privaten PV-Balkonkraftwerken durch die Gemeinde bisher nicht weiter thematisiert.

Sanierungsgebiet Ortsmitte II
Umbau des Geschäfts- und Rathausgebäudes
Einbau einer neuen Heizungsanlage

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Bürgermeister Reichegger Herrn Architekten Rolf Messmer begrüßen. Der Vorsitzende verwies einleitend auf bereits frühere Vorberatungen des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem Einbau einer einen Heizung im Rathausgebäude, letztmals am 14.10.2023.

Von der Kreissparkasse Tuttlingen, als weiterer Gebäudeteileigentümer des Geschäfts- und Rathausgebäudes Gosheimer Straße 14, wird zeitnah ebenfalls eine umfassende Renovierung ihrer Geschäftsräume geplant. In diesem Zusammenhang soll auch die bisherige Gasheizung durch eine Luftwärmepumpe ergänzt, bzw. komplett gegen eine umweltfreundlichere Erdwärmepumpe ausgetauscht werden.

Daher hat auch die Gemeindeverwaltung den ursprünglich für das Rathaus angedachten Einbau einer Pelletheizung nochmals kritisch überprüft.

Da möglichst eine einheitliche Lösung für das Gesamtgebäude angestrebt wird, wurden nochmals mit allen drei Teileigentümer weitere Gespräche geführt.

Von Herrn Architekt Messmer wurden die Vor- und Nachteile zur Debatte gestellten Heizungsvarianten Erdwärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe und Pelletheizung für das Gesamtgebäude eingehend gegenübergestellt und erläutert.

Die Erdwärmepumpe ist mit 118.048 € Gesamtinvestitionskosten die teuerste Alternative. Allerdings erreicht diese auch die Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anlage könnte im Gebäude untergebracht / installiert werden.

Demgegenüber erreicht die mit Gesamtkosten von 69.020 € deutlich kostengünstigere Luftwärmepumpe mit Gas-Hybrid-Heizung lediglich den Effizienzhausstand EG 55, was bei den jährlichen Heizkosten aktuell einen Mehraufwand in Höhe von ca. 1.000 € bedeutet. Bei dieser Variante würde die bisherige Gasheizung als Spitzenlastkessel parallel weiterbetrieben werden.

Da die Luft-Wasser-Wärmepumpe im hinteren Hofbereich (im Tiefenhof der Kreissparkasse untergebracht würde, müsste mit zusätzlichen Lärmemissionen beim Aufenthalt an der Bära gerechnet werden.

Bei der Installation einer ebenfalls sehr energieeffizienten Pelletheizung (Gesamtkosten 110.432 €), müsste im hinteren Parkplatzbereich ein Pellet-Erdtank verbaut werden.

Alle 3 zur Debatte gestellten Heizungsvarianten werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) mit einem Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten gefördert.

Nach eingehender Diskussion und mit Blick auf die gute Energiebilanz, sowie nur relativ geringen Mehrkosten gegenüber der Pelletheizung und mit dem Ziel auf eine möglichst einheitliche Heizungsregelung für das Gesamtgebäude, stimmte der Gemeinderat dem von der Kreissparkasse Tuttlingen gemachten Vorschlag auf Anschaffung einer Erdwärmepumpe zu. Bei einer Kooperation aller weiteren Gebäudeteileigentümer ergeben sich hierbei für die Gemeinde Wehingen anteilige Investitionskosten in Höhe von 55.529,78 €.

Ausbau der Reichenbacher Straße ab Ausbauende Sanierungsgebiet Ortsmitte II Bauabschnitt 1 b mit Anschluss an das Gewerbegebiet "Am Landenbach" durch Anlegung eines Kreisverkehrs
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ingenieur Mergenthaler vom Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim, der die Entwurfsplanung für den weiteren Ausbau der Reichenbacher Straße, den im Einmündungsbereich der Steinstraße in die Landesstraße 433 vorgesehenen Bau eines Kreisverkehrs, sowie die Anlegung einer zusätzlichen Linksabbiegespur für die Erschließung von gewerblichen Bauplatzflächen im Baugebiet “Am Landenbach“, eingehend erläuterte.

Beim weiteren Ausbau der Reichenbacher Straße ortsauswärts sollen die Fahrbahn dabei auf die empfohlene Regelbreite von 6,50 m reduziert, und im Gegenzug die schmalen Gehwege auf ca. 1,50 m verbreitert werden.

Für den Kreisverkehrsplatz wird dabei einschließlich anteiliger Kosten für Wasser- versorgung, Entwässerung und Baunebenkosten mit Gesamtausgaben in Höhe von 1.030.000 € gerechnet. Die anteiligen Ausbaukosten der Gemeinde für den Ausbau bzw. die Sanierung der Reichenbacher Straße betragen ohne Linksabbiegespur 292.000 €.

Von den Grundstückseigentümern der Grundstücke 01 und 02 im Gewerbegebiet “Am Landenbach“ wird eine zusätzliche Anbindung von der L433 gewünscht.

Mit dieser könnte auch die Erschließung des in diesem Bereich bereits bestehenden Busstandortes für den öffentlichen Personennahverkehr langfristig gesichert werden.

Da ein solcher Anschlusspunkt jedoch bisher außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) liegt, werden an diesen von den zuständigen Fachbehörden beim RP Freiburg und beim Landratsamt Tuttlingen höhere Anforderungen gestellt, bzw. aus rechtlichen Gründen zwingend die Anlegung einer Linksabbiegespur gefordert.

Mit Blick auf die weiteren Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet “Am Landenbach“, sowie auf eine erhoffte Reduzierung der späteren Fahrzeuggeschwindigkeiten, soll bei der Straßenverkehrsbehörde eine denkbare Verlegung der Ortsgrenze in Richtung Reichenbach nochmals beantragt werden. Falls die positiv beschieden werden sollte, könnte auf die Anlegung einer separaten Linksabbiegespur voraussichtlich verzichtet werden.

Im Rahmen der weiteren Aussprache sprachen sich auch mehrere Ratsmitglieder dafür aus, zunächst diese Lösung weiter zu verfolgen.

Für die Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“ beschloss der Gemeinderat den Bau eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Steinstraße / L 433 nach der vorgelegten Planung.

Weiter beschloss der Gemeinderat die Sanierung der Reichenbacher Straße vom Ausbauende des Bauabschnitts 1 B im Sanierungsgebiet Ortsmitte II bis zum Kreisverkehr.

Die zur weiteren Erschließung des Gewerbegebiets “Am Landenbach“ vorgesehene Linksabbiegespur soll aktuell nicht gebaut werden. Die Verwaltung wurde ergänzend beauftragt, wegen einer Verlegung der OD-Grenze in östlicher Richtung, weitere Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden zu führen.

Erwerb von Gebäuden
- Reichenbacher Straße 1
- Untere Straße 3
- Mittlere Straße 9

Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass der Gemeinde Wehingen von verschiedenen Gebäudeeigentümern einen Erwerb ihres Gebäudes angeboten haben, für die durch das Verbandsbauamt des GVV Heuberg entsprechende Wertgutachten erstellt wurden. Alle angebotenen Gebäude liegen im Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“.

Im Falle einer späteren, dem Sanierungszweck entsprechenden Nutzung der Gebäude wäre deren Erwerb über das Sanierungsprogramm förderfähig.

Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister mit dem Kauf des Gebäudes Untere Straße 3 zu dem vom Eigentümer geforderten Verkaufspreis.

Da es für das Wohngebäude aber noch weitere Kaufinteressenten gibt, kann ein Erwerb jedoch nicht garantiert werden.

Weiter ermächtigte der Gemeinderat den Vorsitzenden, mit den Eigentümern des Gebäudes Mittlere Straße 9 in weitere Verhandlungen zu treten.

Sanierungsgebiet Ortsmitte II
Abbruch der gemeindeeigenen Gebäude Gosheimer Straße 13 und 15

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass die Abbrucharbeiten für die beiden Gebäude Gosheimer Straße 13 und 15 vom Verbandsbauamt des GVV Heuberg ausgeschrieben wurden.

Von den insgesamt 6 angeschriebenen Firmen wurde von 5 ein fristgerechtes Angebot abgegeben.

Ohne weitere Aussprache wurden die Abbrucharbeiten zu einem Angebotspreis in Höhe von 77.435,68 € an den günstigsten Bieter, die Firma Moser Hoch- und Tiefbau, Obernheim vergeben.

Die anfallenden Abbruchkosten sind aufgrund der Lage der Gebäude im Sanierungsgebiet Ortsmitte II Bauabschnitt 1 A zu 100 % förderfähig.

Anlegung eines Parkplatzes in der Deilinger Straße
Abschluss eines Ingenieurvertrages

Der Vorsitzende verwies auf die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024. In dieser hat der Gemeinderat beschlossen, entlang der Deilinger Straße einen Parkplatz entsprechend dem Vorschlag von Breinlinger Ingenieure Tiefbau GmbH, Tuttlingen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 164.000 € anzulegen.

In Folge davon beschloss der Gemeinderat für die weiteren Planungs- Ausschreibungs- und Überwachungsarbeiten mit dem Planungsbüro Breinlinger Ingenieure Tiefbau GmbH, Tuttlingen, einen entsprechenden Ingenieurvertrag nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzuschließen.

Private Bauvorhaben
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

- Anbau an bestehendes Haus und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Flst. Nrn. 2811/1, 2811, 2812, 2812/1, Deilinger Straße.

- Errichtung von zwei neuen Schleppdachgaupen; Neubau einer Doppelgarage & Abbruch der alten Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 367/1, Finkenweg

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Wehingen an den Sanierungskosten der Gymnasien Tuttlingen
Unterzeichnung einer Absichtserklärung durch die betroffenen Umlandgemeinden

Der Vorsitzende verwies bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Beratungen in der öffentlichen Sitzung vom 20.22.2023 und führte erläuternd aus, dass die für Umlandkommunen bestehende gesetzliche Pflicht zur Kostenbeteiligung an den genutzten weiterführenden Schulen, durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), neu festgelegt wurde. Konkret hat dies dazu geführt, dass die Stadt Tuttlingen die bei den durchgeführten Generalsanierungen des Immanuel-Kant-Gymnasiums (IKG) und des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG) entstandenen Gesamtinvestitionskosten anteilig auf diejenigen Umlandgemeinden, aus denen Schüler die beiden Gymnasien besucht haben, umgelegt hat.

Hiernach wäre von der Gemeinde Wehingen ein im Vergleich zu weiteren betroffenen Gemeinden noch recht moderater Kostenanteil in Höhe von 27.950,11 € zu tragen.

Aufgrund der noch nicht abschließend diskutierte Höhe des anzusetzenden Eigentumsvorteils der Stadt Tuttlingen, sowie aus Solidarität zu weiteren betroffenen Kommunen, für die eine Umlegung der anteiligen Sanierungskosten teilweise gravierende finanzielle Zusatzbelastungen zur Folge hätte, hat der Gemeinderat Wehingen am 20.11.2023, analog zu anderen betroffenen Gemeinden, ihre Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Lastenverteilung der Stadt Tuttlingen zunächst abgelehnt.

Im Rahmen einer weiteren rechtlichen Überprüfung des Sachverhalts durch den Verwaltungs- / Verfassungsrechtlers Professor Dr. Zuck wurde von diesem festgestellt, dass für Schulträger, die keine eigene Schule haben, aber Schülerinnen und Schüler auf entsprechende Schulen entsenden, zwar eine grundsätzliche Pflicht zur Kostenbeteiligung besteht. Nach Auffassung von Professor Zuck trifft diese Kostentragungspflicht aber in gleichem Maße auch auf das Land Baden-Württemberg zu. Aus diesem Grund sieht Herr Prof. Zuck in einem möglichen Klageverfahren gegen das Land auch gute Erfolgsaussichten, eine finanziell ausgewogenere Schulbauförderung zu erstreiten und damit die bisherige finanzielle Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten, auf einen deutlich niedrigeren Betrag abzusenken.

Auch im Falle einer erfolgreichen Klage werden jedoch nach wie vor anteilige Kosten auf die betroffenen Umlandgemeinden zukommen. Mit Blick auf die zu erwartende zeitliche Länge eines Klageverfahrens gegen das Land waren sich daher sowohl die Bürgermeister der betroffenen Umlandgemeinden, als auch der Stadt Tuttlingen in einem Vorgespräch darüber einig, dass beim vorbeschriebene Kostenverteilungsverfahren zunächst die sogenannte “Freiwilligkeitsphase“ als erste Verfahrensstufe, weiter fortgesetzt werden sollte.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat daher, seinen in der Sitzung vom 20.11.2023 gefassten Beschluss zur Mitwirkung der Gemeinde Wehingen an der Lastenverteilung der Stadt Tuttlingen für das OHG und IKG wieder aufzuheben.

Ergänzend wurde der Bürgermeister beauftragt und ermächtigt, eine den Ratsmitgliedern vorgelegte Absichtserklärung / einen “Letter of Intent“, zu unterzeichnen, in dem die unterzeichnenden Kommunen ihr Interesse an der Entwicklung einer einvernehmlichen und wirtschaftlich tragfähigen Vereinbarung bekunden.

Installation einer Kindergarten-Containeranlage in der Groz-Beckert-Straße
Vergabe der Zaunanlage für den geplanten Außenbereich

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden darüber, dass die Erd- und Fundamentarbeiten für den auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück Nr. 4261, Groz-Beckert-Straße 8 vorgesehenen Container-Kindergarten mittlerweile begonnen wurden. Im Bereich der späteren Außenanlage ist ein Umgrenzungszaun (Metall-Doppelstabmattenzaun mit 120 cm Höhe) vorgesehen, der von dem beauftragten Planungsbüro “Weber Planungsgesellschaft mbH“ aus Gosheim ausgeschrieben wurde. Von den insgesamt 3 eingegangenen Angeboten ist dabei die Firma Primtal Zaunbau aus Spaichingen mit einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 8.734,60 € brutto günstigster Bieter.

Der Gemeinderat beschloss daher, die Lieferung und Montage des ausgeschriebenen Umgrenzungszauns zum vorgenannten Angebotspreis an die Firma Primtal Zaunbau zu vergeben.

Energieversorgung auf dem Heuberg - Gründung der Heuberg Energie GmbH
- Beteiligung der Gemeinde Wehingen als Gesellschafter in der “Heuberg Energie GmbH“

Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf die am Montag, den 11.03.2024 in Irndorf für alle Gemeinderäte und Bürgermeister der 13 Mitgliedsgemeinden des Wirtschaftsverbandes Heuberg ( WVH ) durchgeführte Informationsveranstaltung zum Thema “Gründung Heuberg Energie GmbH“ bzw. zur Beteiligung der Mitgliedsgemeinden an der Heuberg Energie GmbH.

Zur Bündelung der Kräfte sowie zur zukünftigen Sicherstellung der Stromversorgung zu akzeptablen Preisen schlägt der WVH in seinem Gebiet, welches die Gemeinden Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Irndorf, Königsheim, Kolbingen, Mahlstetten, Renquishausen, Reichenbach und Wehingen umfasst, die Gründung einer “Heuberg Energie GmbH“ vor.

Vorrangiges Ziel dieses neu zu gründenden Unternehmens soll dabei die Realisierung von Projekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sein. Hierdurch wird ein enormer Mehrwert für die Raumschaft erwartet.

Hinsichtlich einer stabilen Strombeschaffung könnte ein wichtiger Schritt getan und zu einem späteren Zeitpunkt soll, nach Realisierung einiger Projekte, auch eine Verbesserung in Bezug auf die Strompreise angestrebt werden.

Neben den Vorteilen für die Bürgerschaft, die Unternehmen und die Gemeinden auf dem Heuberg in puncto Wirtschaftlichkeit, bietet eine “Heuberg Energie“ auch ein Potential hinsichtlich der Nachhaltigkeit und der Reduktion von CO2.

Grüner Strom aus erneuerbaren Energiequellen ermöglicht Unternehmen, ihre CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung zu reduzieren. Dadurch werden die Kosten für CO2-Kompensationen minimiert, da weniger Emissionen ausgeglichen werden müssen, wenn mehr grüner Strom genutzt wird.

Für die zu gründende “Heuberg Energie GmbH“ wurde ein Stammkapital in Höhe von 150.000 € festgesetzt. Dabei ist vorgesehen, die Gesellschaftsanteile in Höhe von insgesamt 51% unter den teilnehmenden Mitgliedsgemeinden und die verbleibenden 49% unter den beteiligten Mitgliedsbetrieben des Wirtschaftsverbandes Heuberg aufzuteilen. Im Falle eines Beitritts aller 13 Gemeinden würde auf jede Gemeinde ein Anteil von 5.885 EUR entfallen.

Neben einer Beteiligung an den Unternehmensgewinnen profitieren die an Projekten teilnehmenden Gemeinden auch von Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen sowie möglichen Abgaben bei der Stromerzeugung.

Ergänzend ist zukünftig eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft an den Projekten der “Heuberg Energie GmbH“ ein absolut zentrales Element.

Die notwendigen Investitionen sollen unter anderem über Anleihen finanziert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern der 13 Heuberggemeinden gezeichnet werden können. Dabei wird eine garantierte feste Verzinsung bei einer festen Laufzeit angestrebt.

In Vorgesprächen mit der Netze BW, als örtlichem Stromnetzbetreiber, wurde vereinbart, Hand in Hand mit dem Netzausbau Heuberg tätig zu sein, wobei die Netze BW als netztechnischer Projektpartner fungieren kann.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Gründung der Heuberg Energie GmbH Sicht des Wirtschaftsverbandes Heuberg alternativlos.

Nack kurzer Aussprache befürwortete der Gemeinderat die geplante Gründung einer “Heuberg Energie GmbH“ ausdrücklich. Er beschloss weiter, dass die Gemeinde zu den ausgeführten Konditionen Gesellschaftsanteile erwerben bzw. Gesellschafterin in der Heuberg Energie GmbH werden soll.

Sofern sich nicht alle 13 Mitgliedsgemeinden an der Heuberg Energie GmbH beteiligen sollten, soll der auf die teilnehmenden Kommunen entfallende Mitfinanzierungsanteil entsprechend angepasst / erhöht werden.

Sanierung der Bürgle-Kapelle durch die katholische Kirchengemeinde Wehingen
Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde Wehingen

Der Vorsitzende führte aus, dass von der katholischen Kirchengemeinde Wehingen für die auf dem Bürgle gelegene, im Jahr 1887 eingeweihte und denkmalgeschützte Kapelle zu den 14 Nothelfern ( Bürgle-Kapelle ), im Rahmen der notwendigen Glockensanierung ein weiterer Sanierungsbedarf festgestellt wurde.

Die insgesamt durchzuführenden Sanierungsarbeiten, sowie die hierfür anfallenden Kosten wurden durch die Weber-Planungsgesellschaft mbH aus Gosheim zusammengestellt und erfasst. Laut vorliegender Kostenschätzung betragen dabei die Gesamtkosten für die vorgesehenen Maurer-, Flaschner- und Steinmetzarbeiten inclusive der notwendigen Gerüstarbeiten und Baunebenkosten 54.800,- € brutto.

Bürgermeister Reichegger machte deutlich, dass die Bürgle-Kapelle heute zum festen Bestandteil der kirchlichen Gebäude in Wehingen gehört und sowohl die Kapelle, als auch die Lourdes-Grotte neben gern besuchten Orten der Stille und der Besinnung auch ortsbildprägende Ausflugs- und Wanderziele von überörtlicher Bedeutung und Anziehungskraft sind, deren weiterer Erhalt auch durch die bürgerliche Gemeinde finanziell unterstützt werden sollte.

Nach kurzer Aussprache und Diskussion beschloss der Gemeinderat eine anteilige Kostenübernahme in Höhe von 50% der für die Sanierungsmaßnahme anfallenden Gesamtkosten, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 25.000,- €

Modernisierung des Schießstandes für Luftdruckwaffen im Schützenhaus Wehingen
Antrag des Schützenvereins Wehingen auf Gewährung eines Investitionszuschusses

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über ein Bauvorhaben des Schützenvereins Wehingen, der beabsichtigt, die bisher im Luftdruckwaffenbereich bestehenden Schießstände im Schützenhaus Wehingen zu modernisieren.

Dabei ist vorgesehen, die mittlerweile veralteten Zuganlagen mit Papierscheiben gegen zeitgemäße elektronische Anlagen auszutauschen.

Bei diesen neuen Messanlagen erfolgt die Treffererfassung elektronisch mit einem entsprechenden Messrahmen. Zudem könnten durch die Umrüstung bei den stattfindenden Rundenwettkämpfen die gleichen Bedingungen wie bei den meisten anderen Vereinen geschaffen werden.

Da die geplante Modernisierungsmaßnahme die Schießstände für Luftdruckwaffen (Luftgewehre, Luftpistolen) betrifft, ist selbst im Falle einer eventuellen verstärkten Auslastung der neuen Anlagen mit keinen zusätzlichen störenden Geräuschemissionen zu rechnen.

Der Schützenverein Wehingen rechnet für die geplante Umrüstung von insgesamt 6 Schießständen auf elektronische Anlagen mit anfallenden Gesamtkosten in Höhe von 18.000 € - 20.000,- €. Für den geplanten Umbau der Schießsportanlage wird durch den Schützenverein ein Zuschussantrag beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) gestellt.

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung hat der Schützenverein Wehingen ergänzend eine finanzielle Förderung der geplanten Modernisierungsmaßnahme durch die Gemeinde Wehingen.

Nach Aussprache und Diskussion im Gremium, beschloss der Gemeinderat im Rahmen der allgemeinen Vereinsförderung eine anteilige Kostenbeteiligung der Gemeinde Wehingen in Höhe von 50% der vorgenannten, für die geplante Umbau- / Investitionsmaßnahme veranschlagten Gesamtkosten.

Fachexkursion des Gemeinderates zu den Illwerken Montafon
Bürgermeister Reichegger informierte die Ratsmitglieder über eine von der EnBW Baden-Württemberg angebotene Fachexkursion des Gemeinderats zu den Illwerken im Montafon im September 2024.

Diese Fachexkursion könnte mit einer Klausursitzung für den neu gewählten Gemeinderat verbunden werden, in der die laufenden und anstehenden Projekte der Gemeinde dem neuen Gremium vom Vorsitzenden vorgestellt und erläutert werden.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat den vorgenannten Besuch der Illwerke im Montafon in der Zeit vom 27. – 29. September 2024.

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:

  • Auf die im Bereich der Wörthstraße Wehingen vorhandenen Parkplatzflächen für die Schlossbergschule, den Kindergarten St. Ulrich, sowie für das Rathausgebäude soll durch die Anbringung eines Parkplatzschildes ergänzend hingewiesen werden.
  • Für die zukünftige Verwendung von deutlich genaueren Ultraschall-Wasserzählern, mit deren Hilfe Wasserverluste minimiert werden können und die zudem automatisch ablesbar sind, wurde von der Verwaltung bereits ein entsprechendes Angebot angefordert.
    Eine weitere Beratung erfolgt im Gremium, sobald ein konkretes Angebot vorliegt.
  • In einer der kommenden Sitzungen wird der Vorsitzende bzw. Frau Revierförsterin Neitzel über den aktuellen Sachstand beim Holzeinschlag in der Gemeinde Wehingen informieren.
  • Aufgrund der im Bereich der Bedarfszufahrt von der Hermann-Hesse-Straße zum neuen Wohnbaugebiet “Stockäcker“ bereits seit längerem bestehenden Probleme durch verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge, wurde in diesem Bereich bereits vor geraumer Zeit ein Parkverbot ausgeschildert. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden zudem an die Polizei gemeldet bzw. durch die Gemeinde Wehingen angezeigt.
  • Die Sanierungsarbeiten am Hartplatz beim Sportheim Wehingen werden zeitnah weitergeführt. Im Anschluss an das Setzen der Randsteine sowie dem Neueinbau der oberen Makadam-Tragschicht ist die Einbringung der abschließenden Deckschicht vorgesehen, sobald die Witterung etwas beständiger ist.
  • Ein sich neu bildender Treffpunkt für Jugendliche im Bereich des Feuerwehrgerätehauses in der Wiesenstraße wird in nächster Zeit verstärkt beobachtet. Erforderlichenfalls wird zukünftig eine ergänzende Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst in Erwägung gezogen.
  • Nach Erkundigungen der Verwaltung besteht seitens eines privaten Investors nach wie vor ein konkretes Interesse an der Errichtung einer Schnelladestation für Elektrofahrzeuge im Parkplatzbereich der Wörthstraße.
  • Die Notwendigkeit der Anbringung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich der Hofenstraße in die Reichenbacher Straße soll evtl. am Tag der Städtebauförderung nochmals vor Ort überprüft/besichtigt werden.
  • Bei der Absichtserklärung zur finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten der Tuttlinger Gymnasien ist die Gemeinde Gosheim deswegen nicht beteiligt, weil die beiden Schulen im fraglichen Umlegungszeitraum durch keine Gosheimer Schülern besucht wurden.

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