Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 23.10.2023

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 19:15 Uhr und begrüßte die anwesenden Zuhörer.


TOP 1 Frageviertelstunde für die Einwohner

Aus der Einwohnerschaft wurde eine Beschwerde über die Situation im Harrasweg vorgebracht. Durch in den Verkehrsraum ragende Hecken sowie durch Tannennadeln und Äste, die auf die Straße gefallen seien, sei ca. ein Drittel der Fahrbahnfläche nicht benutzbar. Bürgermeister Reichegger teilte hierauf mit, dass dies der Gemeinde bereits bekannt sei und man hier bereits mit den betroffenen Eigentümern in Kontakt getreten sei. Man sei um eine Lösung bemüht.


TOP 2 Bebauungsplan „3. Änderung am Landenbach“
Satzungsbeschluss

Herr Bürgermeister Reichegger begrüßte hierzu Herrn Verbandsbaumeister Hauser. Dieser erläutert die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, also aller im Verfahren zu beteiligenden Fachämter, welche zum überwiegenden Teil beim Landratsamt Tuttlingen angesiedelt sind. Private Belange seien im Verfahren nicht vorgebracht worden.

Die Stabsstelle Recht bemängelte einen Formfehler – bei der öffentlichen Bekanntmachung im Internet fehlte der Hinweis, dass Stellungnahmen bzw. Einwände auch elektronisch übermittelt werden können. Die öffentliche Auslage werde entsprechend wiederholt, um auch der Form zu genügen.

Die untere Naturschutzbehörde verlange noch, den Erhalt der Ufervegetation an der Bära als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Von den übrigen Fachämtern seien lediglich Hinweise vorgebracht worden, die bei der Aufstellung entsprechende Berücksichtigung finden werden.

Auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums teilt Herr Hauser mit, dass laut vorgelegtem Schallgutachten die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Tagzeitraum keine Probleme zu erwarten seien. Für den nächtlichen Betrieb werde es entsprechende Einschränkungen geben.

Der Gemeinderat beschloss im Anschluss die Aufstellung des Bebauungsplans „3. Änderung Am Landenbach“ als Satzung. Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Hauser.


TOP 3 5. Änderung des Bebauungsplans "Harras-Wochenendhausgebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Offenlage


Bürgermeister Reichegger begrüßte hierzu ebenfalls Herrn Verbandsbauamtsleiter Richard Hauser zu diesem Tagesordnungspunkt. 

Herr Hauser erläuterte kurz die verschiedenen Möglichkeiten. Man könne den Plan einerseits unangetastet lassen. Alternativ können moderate Änderungen an den planungsrechtlichen Vorgaben vorgenommen werden. In der dritten Variante könne die Wochenendhausnutzung planungsrechtlich komplett aufgegeben und das Plangebiet in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Verwaltung spricht sich für die Variante mit moderaten Änderungen aus.

Hierbei würde die Grundflächen- sowie die Geschossflächenzahl von 0,1 auf 0,2 angehoben werden. Somit könnte mehr Fläche auf den vorhandenen Grundstücken bebaut werden, was eine bessere Nutzung der Grundstücke ermögliche.
Die vorhandene Beschränkung der Traufhöhe würde aufgehoben, die Gebäudehöhe generell auf maximal 8,5 m festgesetzt. Die Dachform, bisher Satteldach, wäre künftig frei wählbar; die Dachneigung würde bis 38° zugelassen. Firstrichtung und die bestehende Regelung zu Garagen (eine Doppelgarage je Grundstück unter Anrechnung auf die überbaubare Grundstücksfläche) würden aufgehoben. Als Einfriedungen wären Hecken und Zäune bis zu einer Höhe von max. 1,50 m zugelassen. Freistehende Mauern wären nicht zulässig.
Bisher wird die bei der ersten Aufstellung des Bebauungsplans gültige Baunutzungsverordnung von 1977 zugrunde gelegt. Im Rahmen der Änderung würde die aktuelle Version der Baunutzungsverordnung zugrunde gelegt, wodurch sich die planungsrechtlich zugrunde gelegt wird. Die bestehenden Baugrenzen sollen nicht verändert werden. Diese wurden im Plan lediglich ergänzt, wo bisher noch keine vorgesehen waren.

Im Zuge der Änderung sollte auch der Name des Gebiets geändert werden, da es sich dann nicht mehr um ein reines Wochenendhausgebiet handle. Hierfür wird der Name „Harras – Am Schlossberg“ vorgeschlagen.

Aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, den Namen des Bebauungsplans auf „Schlosshalde“ zu ändern. So werde das Gewann in älteren Plänen bezeichnet. Der Name „Schlossberg“ sei in Wehingen schon häufig in Gebrauch.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Grundflächenzahl solle bei 0,1 bleiben (also 10 % der Grundstücksfläche dürften maximal bebaut werden), eine Grundflächenzahl von 0,2 könne als definierte Ausnahme in den Bebauungsplan aufgenommen werden. 
Dies sei laut Herrn Hauser aber schwierig, da die Formulierung hier zu unbestimmt sei. Man müsse bei Ausnahmen konkret benennen, unter welchen Voraussetzungen dies zugelassen werden könne.

Es kommt die Frage auf, ob Einfriedungen mittels Hecken die Sicht auf den ohnehin schmalen Straßen nicht zusätzlich einengen würden. Laut Herrn Hauser könnten hier Mindestabstände zu Straßen vorgegeben werden.

Aus dem Gemeinderat wird zusätzlich vorgeschlagen, die Mindestzahl an Stellplätzen je Wohneinheit von üblicherweise einem Stellplatz auf zwei zu erhöhen. So solle verhindert werden, dass die ohnehin schmalen Straßen zugeparkt werden

Herr Hauser sagt auf entsprechende Anfrage zu, er werde prüfen, ob für die maximal überbaubare Grundstücksfläche eine absolute Obergrenze festgelegt werden kann. Da die Grundstücke im Gebiet recht groß seien, wäre bei einer Grundflächenzahl von 0,2 sonst theoretisch Gebäude möglich, die nicht in das städtebauliche Gesamtbild passen.
Auf weitere Anfrage teilt Herr Hauser mit, dass ein Ausschluss der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern bisher nicht vorgesehen sei. Aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, maximal zwei Wohneinheiten (z. B. Wohnhaus mit Einliegerwohnung) je Gebäude zuzulassen.

Anschließend entscheidet sich der Gemeinderat bei einer Abstimmung zum neuen Namen für „Schlosshalde“.

Bei der anschließenden Beschlussfassung stimmt der Gemeinderat dem Planentwurf mit den moderaten Änderungen zu. Ebenfalls beschließt der Gemeinderat die Umbenennung des Plangebiets von „Harras-Wochenendhausgebiet“ zu
„Schlosshalde“. Ebenso wird beschlossen, die Entwürfe des Bebauungsplans „Schlosshalde“ öffentlich auszulegen.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich im Anschluss bei Herrn Hauser.


TOP 4 Erweiterung Erddeponie Schnekenhalde

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Karl Hermle vom Planungsbüro Hermle. Bürgermeister Reichegger äußert seinen Unmut über die zahlreichen bürokratischen Hürden im Zuge der Erweiterung der Deponie. Herr Hermle zeigt den chronologischen Ablauf der Ereignisse anhand einer Präsentation.

Die erste Kontaktaufnahme erfolgte im Oktober 2018. Nachdem einer neuen Deponie von vornherein eine Absage erteilt wurde, wurde seitens der Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der vorhandenen Deponie vorgeschlagen. Hierbei sei von Anfang an klar gewesen, dass diese sich im Wald befinde.

Der Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung sei im April 2019 gefasst worden. Im April 2020 habe man den Rücklauf des Landratsamts erhalten und die geforderten Gutachten in Auftrag gegeben. In den folgenden zwei Jahren wurden insbesondere die natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geplant und durchgeführt – hierzu musste eine vollständige Vegetationsperiode abgewartet bzw. beobachtet werden. Da von dem Vorhaben streng geschützte Arten (Fledermäuse, Haselmaus) betroffen sind, mussten die Ausgleichsmaßnahmen vor dem Eingriff umgesetzt werden. Im Juni 2023 hat sich die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg dann aus forstrechtlichen Gründen stark gegen die Erweiterung der Deponie ausgesprochen (obwohl seit 2018 schon klar war, dass die Erweiterung den Wald betreffen würde).

Die vorhandene Deponie ist seit dem Oktober 2023 geschlossen, da das vorläufige Verfüllende erreicht ist. Zurzeit ist somit keine Ablagerung möglich – die Entsorgung von Erdaushub müsste aktuell über Steinbrüche erfolgen.

Dies sei auch Ziel einer neuen Vorgabe vom Land Baden-Württemberg. Ab dem 01.01.2024 sollen keine neuen Deponien mehr genehmigt werden. Es gebe landesweit viele Steinbrüche, die Probleme hätten, das für die Verfüllung der Steinbrüche nötige Material zu bekommen. Hier soll nun künftig anfallender Erdaushub verwendet werden. Das Problem dieser grundsätzlich sinnvollen Lösung sei aber, dass die Deponierung des Erdaushubs in Steinbrüchen im Vergleich zu einer gemeindeeigenen Deponie erhebliche Mehrkosten für die Anliefernden verursache.

Den im Genehmigungsverfahren beteiligten Ämtern sei nochmal der Verlauf geschildert worden. Der Fall liege nun zur Klärung beim Umweltministerium; dort müsse nun entschieden werden, ob eine Ausnahmeregelung zur geplanten künftigen Vorgehensweise möglich sei. Die beteiligten Fachbehörden hätten die Anfrage der Gemeinde Wehingen aufgrund der Historie wohlwollend begleitet.

Man habe zwischenzeitlich auch bei der Nachbargemeinde Reichenbach am Heuberg angefragt. Im Zuge des Baus der neuen Umgehungsstraße habe dort großer Bedarf an Erdaushub bestanden, welcher auch zum Teil durch Erdaushub aus Wehingen gedeckt werden konnte. Zwischenzeitlich habe der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach am Heuberg entschieden, dass ab 2024 jährlich 1.000 m³ aus Wehingen auf der Deponie der Gemeinde Reichenbach abgelagert werden können.

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat teilten Bürgermeister Reichegger und Herr Hermle mit, dass in Nachbargemeinden zwar mehrere Gemeinschaftsprojekte zur Schaffung von Deponieraum geplant seien, dort aber wegen der entsprechenden Bautätigkeiten in den Nachbargemeinden wenig Potential für eine Beteiligung der Gemeinde Wehingen vorhanden sei. Der Unterschied in den Verfahren liege auch darin, dass bei Deponien in Nachbargemeinden kein Wald betroffen sei.

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis; Bürgermeister Reichegger bedankt sich bei Herrn Hermle für die Ausführungen sowie die Bemühungen in diesem nicht einfachen Verfahren.


TOP 5 Ausbau von Straßen
-    Sanierung des Fußweges zwischen Rubäcker- und Hangstraße
-    Teilsanierung der „Gartenstraße“
-    Asphaltsanierung „Albstraße“

Bürgermeister Reichegger begrüßte auch zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hermle vom gleichnamigen Planungsbüro.
Dieser erläutert die einzelnen Maßnahmen. Diese sollten ursprünglich gemeinsam im Zeitraum Ende 2023 bis Frühjahr 2024 ausgeführt werden. 

Aufgrund der Dringlichkeit und Verkehrssicherheit musste die Teilsanierung der Gartenstraße kurzfristig durch eine beschränkte Ausschreibung vorgezogen werden, sodass eine Umsetzung eventuell noch in diesem Jahr erfolgen kann. Hier hätte man auch über eine vollständige Sanierung der Gartenstraße nachdenken können. Dies hätte allerdings erhöhten Planungsaufwand und ein vielfaches der Kosten zur Folge.

Das günstigste Angebot im Rahmen der beschränkten Ausschreibung habe die Firma Walter Straßenbau KG aus Trossingen im einer Vergabesumme in Höhe von 85.168,18 Euro vorgelegt.

Die übrigen beiden Maßnahmen sollen wie geplant öffentlich ausgeschrieben werden.

Auf Anfrage teilte Herr Hermle mit, dass der Fahrbahnbelag erfahrungsgemäß fünf bis acht Jahre halte. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Situation von Kanalisation oder Wasserleitung ein früheres Eingreifen erforderlich mache.

Auf Anfrage teilt Herr Hermle mit, dass die Versenkungen dadurch entstehen, dass bei der vorliegenden Hanglage keine vollständig gezielte Entwässerung möglich sei, was einseitige Belastungen zur Folge habe. Des Weiteren sei der Untergrund in der Gegend ursächlich, da hier leider kein stabiler Fels zugrunde liege.

Der Gemeinderat beschloss anschließend die Vergabe der Arbeiten in der Gartenstraße an die Firma Walter sowie die Ausschreibung der anderen beiden Maßnahmen. Diese sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Hermle.


TOP 6 Auslichtung des Baumbestandes auf einem Teil des gemeindeeigenen Grundstücks an der Straße Am Steigle

Bürgermeister Reichegger erläuterte ergänzend anhand eines Plans den Sachverhalt. Hier sei aus der Anwohnerschaft der Antrag gestellt worden, den Baumbestand zurückzuschneiden bzw. auszulichten.

Ein fachkundiger Mitarbeiter des Bauhofs sowie die Revierförsterin Frau Neitzel hätten sich die Situation vor Ort angeschaut und einige Bäume herausgesucht, die entfernt werden können. Laut Frau Neitzel sei ein bloßer Rückschnitt der Bäume nicht zu empfehlen, da diese schnell nachwachsen würden und wieder entsprechende Arbeiten nötig machen würden.

Nach kurzer Diskussion über das Für und Wider beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die entsprechenden Bäume gemäß dem vorgelegten Vorschlag zu fällen.


TOP 7 Einvernehmen zu privaten Bauvorhaben
Neubau eines Wohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 5443, Am Sägewasen

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache die Erteilung des Einvernehmens zu einem privaten Bauvorhaben in der Straße Am Sägewasen im Ortsteil Harras.

TOP 8 Grundstücksangelegenheiten

Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache den Erwerb des Gebäudes Steinstraße 28 sowie eines privaten Waldgrundstücks. Beide Grundstücke waren der Gemeinde unabhängig voneinander zum Kauf angeboten worden.

Der Tagesordnungspunkt 8.3 wurde laut Bürgermeister Reichegger gestrichen, da die Interessenten zwischenzeitlich ihr Kaufinteresse zurückgezogen hätten.
Bürgermeister Reichegger teilte dem Gremium mit, dass es aktuell sieben Bauplätze mit Bauzwang gebe, auf denen die entsprechenden Baumaßnahmen noch nicht begonnen worden seien. Zwei weitere ehemalige Käufer möchten ihre Bauplätze zurückgeben, hier laufe die entsprechende Rückabwicklung. Somit seien insgesamt noch sechs Bauplätze frei.

Im Zuge dessen wurde aus dem Gemeinderat der Antrag gestellt, dass die freien Bauplätze nicht mehr an externe, sondern nur an Wehinger Bürger verkauft werden sollen. Es sei abzusehen, dass der Bedarf von jungen Familien in den nächsten Jahren wieder steigen werde.

Hierzu herrschten innerhalb des Gremiums unterschiedliche Ansichten. So sei der Antrag nachvollziehbar, man solle aber nicht den Zuzug von externen Fachkräften von vornherein ausschließen. Bei der anschließenden Abstimmung stimmten bei fünf Enthaltungen je fünf Gemeinderäte für und gegen den Antrag, so dass der Antrag bei Stimmengleichstand abgelehnt wurde.

Bürgermeister Reichegger versicherte, dass der Gemeinderat bei künftigen Anfragen entsprechend informiert werde.


TOP 9 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18.09.2023 und vom 14.10.2023

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen nun zur Einsicht ausliegen.


TOP 10 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Bürgermeister Reichegger hatte zu Beginn der Sitzung eine weitere Sitzungsvorlage verteilt, da sehr kurzfristig eine Anfrage der Verbandskämmerei vorgelegt wurde. Ursprünglich war diese Thematik für die Gemeinderatssitzung im November vorgesehen.

Wegen der im Zuge des Ukrainekriegs gestiegenen Energiepreise waren die entsprechenden Verträge Gas im Jahr 2022 und für Strom jetzt zum Jahresende gekündigt worden. Die Gemeinde hat für Gas in der Folge einen einjährigen Vertag geschlossen,der nun wiederum ausläuft.
Aufgrund des Bedarfs der vorangegangenen Jahre wurden Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot für die Lieferung von Strom stamme von der EnBW. Bei 36 Monaten Laufzeit würden hier Stromkosten in Höhe von 47.133,23 Euro je Jahr entstehen. Das Angebot gelte bis 10 Uhr des Folgetags der Sitzung (24.10.2023).

Für die Lieferung von Erdgas liege das günstigste Angebot bei einer Laufzeit von zwei Jahren bei ca. 120.000 Euro je Jahr.

Der Gemeinderat beschloss, Herrn Bürgermeister Reichegger mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge zu beauftragen.


Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium, dass die ca. 20 Jahre alte Heizung des Bauhofs irreparabel defekt sei. Es seien Angebote für neue Heizungen eingeholt worden, das günstigste Angebot liege bei 8.950 Euro für einen neuen Gasbrennwertkessel.

Ebenfalls teilte Bürgermeister Reichegger dem Gremium mit, dass die Stadt Tuttlingen eine Kostenbeteiligung der Umlandgemeinden für die Erweiterung von Schulen plane. Zu diesem Thema habe es in jüngster Zeit ein entsprechendes Gerichtsurteil gegeben. Mit dem Widerstand der betroffenen Gemeinde sei zu rechnen.

Bürgermeister Reichegger bzw. die Verwaltung teilten auf Anfragen aus dem Gremium folgendes mit:

-    Man habe in Wehingen bisher keine Blühstreifen gepflanzt, sondern „Insektenwiesen“ im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme. Das Saatgut sowie der Zeitpunkt der Pflege sei hierbei strikt vorgegeben. Man werde sich nach Saatgut bzw. den Möglichkeiten der Anpflanzung erkundigen, um auch im Wehinger Gemeindegebiet entsprechende Blühstreifen zu schaffen.
-    Die Reparatur der defekten Straßenleuchte auf der Wendeplatte der Rubäckerstraße sei vorgesehen. Man warte, bis man einen entsprechenden Hubsteiger zur Verfügung habe.
-    Das „Neubauschild“ am Kindergarten St. Ulrich dürfe erst entfernt werden, wenn der letzte Zuschuss gezahlt sei.
-    Über die Kanalsanierung in der Reichenbacher Straße könne man keine Aussage treffen, da es sich nicht um einen Gemeindekanal, sondern um einen Verbandskanal handle.
-    Die Bäume in der Reichenbacher Straße würden angehoben, da diese zunächst zu tief eingegraben waren, was der nötigen Bewässerung zuwiderlaufe. Hier liege ein Mangel in der Ausführung vor, der durch die ausführende Firma bereinigt werde. Die Umrandungen der Bäume werden dabei hinsichtlich der Höhen vereinheitlicht.


Bürgermeister Reichegger schloss die Sitzung um 21:20 Uhr.
 

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