Gemeinderatssitzung vom 09.07.2018
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet
Aktueller Sachstand beim Bürgerbegehren “Kein Aldi im Ortskern“
Bürgermeister Reichegger erläuterte den Anwesenden, dass das eingereichte Bürgerbegehren mit der Forderung “Kein Aldi im Ortskern“ von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Kommunalamt des Landratsamtes Tuttlingen, sowie mit dem Gemeindetag in Stuttgart, nach wie vor geprüft werde.
Eine Beschlussfassung und Entscheidung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 vorgesehen.
Bebauungsplan Bauser-Linse-Areal
Zu diesem Themenblock konnte der Bürgermeister nochmals Herrn Ralf Haug vom Büro fsp.Stadtplanung aus Freiburg begrüßen, der gemeinsam mit dem Investor Helmut Teuber von der Firma “PMG Gesellschaft für Immobilien mbH“ aus Spaichingen, zunächst nochmals den Anlass, die Ziele, sowie das weitere Verfahren des jetzigen Bebauungsplanverfahrens dargestellt hat. Dabei wurde von ihm auf die Entwicklung des Vorhabens aus den Vorgaben der Regionalplanung, den Ergebnissen eines in Auftrag gegebenen Einzelhandelskonzepts, sowie einer vorbereitenden Markt- und Verträglichkeitsuntersuchung heraus, hingewiesen.
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen, wonach die Ansiedlung eines Magnetbetriebes oder Frequenzbringers im Ortszentrum ausdrücklich empfohlen wird, wurde in dem von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) erarbeiteten gesamtörtlichen Entwicklungskonzept, ebenfalls bestätigt.
Der vorgesehene Bebauungsplan, der neben der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes im Ortskern, zusätzlich die Schaffung von zentral gelegenem Wohnraum und Büroräumlichkeiten vorsieht, entspricht auch vollumfänglich den vorliegenden Sanierungsplanungen im neuen Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“.
Nach weiteren Erläuterungen des Fachplaners zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans “Bauser-Linse-Areal“ mit den hierzu gehörenden Planzeichnungen, den Planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie den Örtlichen Bauvorschriften, fasste der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan “Bauser-Linse-Areal“ nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Ebenso einstimmig wurde die Billigung des Bebauungsplanentwurfs, und die Öffentlichkeitsbeteiligung, die sowohl eine Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch der Wehinger Bevölkerung beinhaltet, vom Gremium einstimmig verabschiedet.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der begleitenden Voruntersuchungen und Gutachten, liegen in der Zeit vom 23.07. – 14.09.2018 auf dem Rathaus Wehingen für Jedermann zur Einsichtnahme aus.
Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“
Zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Vorsitzende aus, dass die ursprünglich vorgesehene Fläche für das Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“ im Rahmen des durchgeführten Tages der Städtebauförderung am 09.06.2018 vorgestellt, und diese Sanierungsgebietsfläche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.06.2018, nochmals um ein weiteres Grundstück ergänzt / erweitert wurde.
Aus diesem Grund wurde die räumliche Abgrenzung des Untersuchungsgebiets nochmals korrigiert / angepasst und der bereits vorliegende Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet, mit einem abgeänderten Abgrenzungsplan, nochmals neu gefasst.
Für die von der Gemeinde Wehingen im Rahmen des Sanierungsgebiets vorgesehene Sanierung / Modernisierung des Rathausgebäudes mit dem geplanten Einbau eines Aufzuges, sowie dem Ausbau des Dachgeschosses, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, bei den Architekturbüros Messmer / Wehingen, Eppler & Bühler / Meßstetten, sowie Lehr / Böttingen, entsprechende Planungsangebote, einzuholen.
Für die weitere Gestaltung der Ortsmitte werden beim Büro Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co KG / Stuttgart, sowie bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) Angebote für eine planerische Neugestaltung angefordert.
Vereinbarung über die Errichtung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses
Aufgrund der vom Land Baden-Württemberg erlassenen neuen Gutachterausschussverordnung, sind auch beim bisherigen, örtlichen Gutachterausschuss, Anpassungen erforderlich. Da hier die zukünftig für eine ordnungsgemäße Auswertung der Kaufpreissammlung geforderte Mindestanzahl von 1.000 Kaufvorgänge pro Jahr bei weitem nicht erreicht wird, beschloss der Gemeinderat einstimmig, gemeinsam mit 18 weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises Tuttlingen, eine Kooperation mit der Stadt Trossingen einzugehen, und mit dieser eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle, abzuschließen.
Die Gemeinde Wehingen wird im gemeinsamen Ausschuss durch Herrn Verbandsbaumeister Hauser, sowie als dessen Stellvertreter durch Herrn Wöhrstein vom GVV Heuberg, vertreten.
Die bisherigen ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses, werden als Beiräte, zur Vorbereitung der die Gemarkung Wehingen betreffenden Verhandlungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses, zur Seite gestellt.
Änderung der Polizeiverordnung
Zu diesem Beratungspunkt führte Bürgermeister Reichegger einführend aus, dass in letzter Zeit sowohl bei der Gemeindeverwaltung, als auch beim Polizeivollzugsdienst, vermehrt Beschwerden und Anzeigen aufgrund von Lärmbelästigungen und Müllablagerungen im Schulhofbereich der Schlossbergschule, eingegangen sind. Gemäß den bisherigen Festsetzungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Wehingen, war der Aufenthalt für unbefugte Personen im Schulbereich immer erst abends ab 20.00 Uhr untersagt.
Um zukünftig weitere Störungen der Anlieger zu unterbinden, und um bei Kontrollen des Polizeivollzugsdienstes und durch beauftragte Sicherheitsdienste auch bereits tagsüber einen rechtlich eindeutigen Handlungsrahmen gegen potentielle Störer zu haben beschloss der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 11.06.2018, den Aufenthalt im Bereich des gesamten Geländes der Schlossbergschule und des Kindergartens St. Ulrich, für Unbefugte generell zu untersagen. Der hierzu von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die geänderte Polizeiverordnung tritt zum 01.08.2018 in Kraft. Bei Verstößen droht den Störern ein Bußgeld.
Schlossberghalle
Hinsichtlich der nach wie vor bestehenden Probleme im Bereich der Schlossberghalle, fasste der Gemeinderat nach eingehender Diskussion und Beratung, die nachstehenden Beschlüsse:
- Zur Verbesserung der Abzugssituation im Raucherraum der Halle soll eine nochmalige Überprüfung und Vorladung des mit diesem Gewerk beauftragten Fachingenieurs erfolgen.
- Für einen zusätzlichen Mülllagerplatz im Außen- / Parkplatzbereich der Halle, wird ein Planungsangebot angefordert.
Außerdem informierte der Vorsitzende das Gremium über den aktuellen Sachstand bezüglich des Werksteinbodens in der Halle.
Anträge auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen
Aufgrund von vorliegenden Bürgeranträgen auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen in verschiedenen Ortsstraßen, wurde von der Verwaltung in der Wörthstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
Von den hierbei in 3 Tagen insgesamt registrierten 2.448 Fahrzeugen, waren 112 Kraftfahrer zwischen 51 und 55 km/h, 20 über 60 km/h, sowie 5 sogar über 70 km/h schnell. Der Gesamtanteil der Fahrzeuge, die zu schnell unterwegs sind, liegt somit bei ca. 6%.
Da im Zusammenhang mit den bisher vorliegenden Anträgen auf Verkehrsberuhigung noch mit weiteren Ergänzungsanträgen aus anderen Ortsgebieten zu rechnen ist, wurde eine abschließende Beratung und Beschlussfassung zu diesem Themenfeld bis zum Vorliegen der Ergebnisse eines von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens, zurückgestellt.
Grünflächen und Grünanlagen der Gemeinde
Aus Zeit- und Kostenersparnisgründen, sowie zur Verschönerung des Ortsbildes wurde aus Mitte des Gemeinderates angeregt, einen Teil der gemeindlichen Grünflächen so zu bepflanzen ( beispielsweise durch die Anlegung von Beeten, das Pflanzen von Stauden oder das Aussähen von Blumenwiesen), dass diese nicht dauernd abgemäht werden müssen. Da hierbei, insbesondere in Kreuzungsbereichen und bei Straßenrandflächen, auch ein besonderes Augenmerk auf der Übersicht und Verkehrssicherheit liegt, müssen mögliche Pflanzflächen im Vorfeld mit der Polizei abgestimmt werden.
Als erste Maßnahme ist zunächst die Anlegung einer Blumenwiese im Straßenrandstreifen entlang der Landesstraße, am Ortsausgang von Wehingen in Richtung Deilingen, vorgesehen. Außerdem soll von der Verwaltung der Erhalt möglicher Zuschussmittel für weitere Pflanzmaßnahmen, abgeklärt werden.
Bauangelegenheiten
Zu dem nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauantrag, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Aufstellung eines Bürocontainers und Neubau von Stellplätzen auf einer gewerblich genutzten Verkaufsfläche in der Gosheimer Straße.
Ortseingangstafeln
Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 11.06.2018 die Lieferung von insgesamt vier neuen Ortseingangsschildern aus Metall durch die Firma Kurt Ries GmbH aus Bruchsal beschlossen hat, wurde dem Gremium für die Detailfestlegung der optischen Gestaltung und Beschriftung, noch ein von Herrn Hubert Hafen entworfenes, und durch den Bauhof angefertigtes, maßstabsgerechtes Modell der neuen Begrüßungstafeln, vorgestellt.
Dem vorgestellten Entwurfsvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, sodass einer Erneuerung der Ortseingangstafeln, auf denen auch den Wehinger Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, mit eigenen Hinweisschildern auf örtliche Veranstaltungen hinzuweisen, nun nichts mehr im Wege steht.
Verschiedenes
Aus der Mitte des Gremiums heraus wurde nochmals auf die bestehende Problematik durch geparkte Kraftfahrzeuge im Bereich der “Siedlung“ (insbesondere in der Hang- und Bogenstraße) hingewiesen.
Neben einer Behinderung der gemeindlichen Räum- und Streufahrzeuge in der Winterzeit, wird durch die zunehmende Anzahl der im Straßenbereich abgestellten Fahrzeuge auch ganzjährig das Durchkommen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen beeinträchtigt.
Die Gemeinde appelliert daher nochmals an alle betroffenen Anlieger, ihre Fahrzeuge auch im eigenen Interesse, möglichst auf privaten Grundstücksflächen abzustellen, bzw. so zu parken, dass ein ungehindertes Befahren der Straßen, jederzeit möglich ist.
Aufgrund eines aufgetretenen Defekts an einem Dämmerungsschalter, müssen die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung im Bereich “Am Steigle“ nochmals nachjustiert werden.