Gemeinderatssitzung vom 23.07.2018
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet
Am 23.07.2018 konnte Bürgermeister Reichegger in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause, wiederum zahlreiche Interessierte Bürger und Zuhörer begrüßen.
Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Kein Aldi im Ortszentrum“
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes gab der Vorsitzende bekannt, dass die Prüfung des eingereichten Bürgerbegehrens mit der Forderung “Kein Aldi im Ortszentrum“ innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, abgeschlossen wurde. Die eingereichten Beratungsunterlagen wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kommunalamt des Landratsamtes Tuttlingen, sowie mit dem Gemeindetag in Stuttgart eingehend überprüft und bewertet.
Dabei wurde festgestellt, dass das eingereichte Bürgerbegehren sowohl zum Wirkungskreis der Gemeinde, als auch in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats gehört, und somit auch grundsätzlich möglich ist. Mit insgesamt 221 eingereichten Unterstützungsunterschriften, wurde auch die gesetzlich geforderte Mindestgrenze in Höhe von 7 % aller Wahlberechtigten Bürger, erreicht.
Da das Bürgerbegehren jedoch sonstige schwere formelle und inhaltliche Fehler aufweist, und es bei der Formulierung der eingereichten Fragestellung zudem an ausreichender Klarheit und Bestimmtheit fehlt, wies der Gemeinderat, das eingereichte Bürgerbegehren der “Interessengemeinschaft gegen einen Aldi im Ortskern“ gemäß § 21 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, als unzulässig zurück.
Die durch den Gemeinderat getroffene Entscheidung entsprach damit auch einer der Gemeinde Wehingen bereits vorliegenden schriftlichen Erklärung der Interessengemeinschaft auf Rücknahme des Bürgerbegehrens, welche jedoch aufgrund des fehlenden Legitimationsnachweises der Unterzeichner, nicht als rechtsgültig anerkannt werden konnte.
Da im Vorfeld von den Initiatoren des Bürgerbegehrens keine vertretungsberechtigten Vertrauenspersonen rechtlich einwandfrei benannt wurden, und diese auch nachträglich nicht mehr festgelegt/bestimmt werden konnten, erfolgt die Bekanntgabe der Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wehingen.
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
Überaus erfreut zeigte sich der Gemeinderat über das positive Ergebnis des vom Vorsitzenden und von Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter vorgestellten, und ausführlich erläuterten Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2017.
In diesem wird das im Vorfeld vorgesehene Volumen des Verwaltungshaushalts um rund 13 % überschritten. Mit einer Zuweisung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.526.242 €, konnte die Zuführungsrate gegenüber dem bei der Haushaltsplanung ursprünglich veranschlagten Betrag, um insgesamt 1.008.242 € angehoben werden.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert dabei im Wesentlichen aus höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 539.000 € netto), einem erhöhten Einkommenssteueranteil ( + 119.818 €), höheren Schlüsselzuweisungen ( + 87.401 €), einer erzielten Ergebnisverbesserung im Wald ( + 34.822 €), sowie einer sparsamen Mittelbewirtschaftung auf der Ausgabenseite.
Aufgrund der deutlichen höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt, der erfolgten Verschiebung von Straßensanierungen, sowie unter Berücksichtigung der Wenigereinnahmen und Mehrausgaben beim Grundstückskauf und der möglichen Auflösung von Haushaltsresten aus den Vorjahren, können der Allgemeinen Rücklage weitere 423.162 € zugeführt werden.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden zudem Darlehen in Höhe von 389.086,-- € getilgt.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017, mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 13.818.196,33 einstimmig zu.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2017 belief sich der Schuldenstand der Gemeinde auf 1,916 Mio. Euro oder 553 € pro Einwohner. Den Schulden steht eine allgemeine Rücklage in Höhe von 9,203 Mio. € gegenüber, die als Grundlage für die laufenden und zukünftig anstehenden Investitionen, dient.
Vorstellung des Filmkonzeptes “DER HEUBERG HÖCHST L(I)EBENSWERT“ der Firma KMS
Von Herrn Matthias Narr wurde dem Gemeinderat das neue Filmkonzept der Firma KMS mit dem Titel “DER HEUBERG HÖCHST L(I)EBENSWERT“ anschaulich vorgestellt und präsentiert. In dem geplanten Kurzfilm soll die Region Heuberg unter verschiedenen Blickwinkeln und Aspekten beleuchtet und neu vorgestellt werden.
Neben einer allgemeinen Vorstellung der Region, sind hierbei auch ein Rückblick in die Entwicklung des Heubergs, angefangen vom geologischen Aufbau und der Frühgeschichte, über eine für einen langen Zeitraum landwirtschaftlich geprägte Region, bis hin zur Industrialisierung sowie der Entwicklung zur modernen Industriegesellschaft mit den heutigen modernen Industriezentren, einer ausgezeichneten Infrastruktur, sowie einem hohen Freizeitwert, vorgesehen.
Finanziert werden soll das Gesamtprojekt durch die Bestellung/Buchung von kostenpflichtigen Filmsequenzen durch Firmen und Gemeinden aus der Region, die auf diese Art und Weise ein weiteres Mittel für Ihre Außendarstellung und Mitarbeitergewinnung erhalten. Voraussetzung für die Realisierung des Projekts ist jedoch eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern / Bestellern.
Auch um die Verbundenheit mit der örtlichen Industrie zum Ausdruck zu bringen beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Projekt ebenfalls durch den Kauf einer individuell auf die Gemeinde Wehingen zugeschnittenen Filmsequenz, zu unterstützen.
Rissesanierung in verschiedenen Gemeindestraßen
Für die Sanierung von Rissen im Fahrbahnbelag von verschiedenen Gemeindestraßen mit einer geschätzten Gesamtlänge von 10.000 Metern, wurden von der Gemeindeverwaltung bei den beiden Fachfirmen Dieringer Stark GmbH aus Rottweil, sowie BST (Beton Sanierung & Trennschnitte) aus Bad Schönborn, Angebote eingeholt. Um eine weitere Ausweitung der bereits vorhandenen Schäden zu vermeiden, ist eine Sanierung der Belagsschäden dringend geboten.
Nach eingehender Prüfung und Vergleich der vorliegenden Angebote erhielt die Firma BST aus Bad Schönborn, als günstigster Bieter, zu einem Gesamtpreis in Höhe von
7.735 € den Zuschlag.
Schachtsanierung in verschiedenen Ortsstraßen
Für die Reparatur bzw. die Anhebung von sanierungsbedürftigen Schächten in Gemeindestraßen, wurden bei den Firmen “Walter Straßenbau / Trossingen“, sowie “Beck Kanal & Schachtgeräte / Bad Rappenau-Bonfeld“, Vergleichsangebote eingeholt.
Nach erfolgtem Kostenvergleich beauftragte der Gemeinderat die Firma Beck, als günstigsten Bieter, zu einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 22.254,19 €.
Bauangelegenheiten
Zu den nachstehenden, bei der Gemeinde Wehingen eingereichten Bauanträgen, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:
- Erstellung einer Hofüberdachung auf dem Gewerbegrundstück Wengenstraße 4
- Neubau des Boardinghouse “Hotel Schlossberg“ auf dem Grundstück
Daimlerstraße 2 – 4
- Neubau von zusätzlichen Stellplätzen auf dem Grundstück Wiesenstraße 7
Verschiedenes
Anfragen und Hinweise aus der Mitte der Zuhörerschaft wurden von Bürgermeister Reichegger wie folgt beantwortet:
- Im Zuge der aktuellen Sanierung/Modernisierung Straßenbeleuchtung in Wehingen, erfolgt im Anschluss an den Lampentausch im ersten Arbeitsschritt, im Anschluss noch eine Feineinstellung der Leuchten, wodurch die Ausleuchtung der Straßen nochmals verbessert wird.
- Im Jahr 2017 wurden von der Gemeinde Wehingen Vergnügungssteuerzahlungen in Höhe von insgesamt 61.952,-- € vereinnahmt.
- Hinweise auf zusätzliche Mäh- und Pflegearbeiten im Bereich des Friedhofes sowie eines Verbindungsweges im Bereich Mörikestraße / Hebelstraße, werden von der Verwaltung bzw. durch den Bauhof überprüft.
- Zur Attraktivitätssteigerung der Wehinger Krämermärkte werden von der Gemeindeverwaltung zusätzliche Marktbeschicker angeschrieben und beworben.
- Aufgrund von gemeldeten Kerzendiebstählen Friedhofbereich, wird die Bevölkerung um Mitteilung von sachdienlichen Hinweisen an das Bürgermeisteramt gebeten.
Bürgermeister Reichegger beschloss die öffentliche Sitzung mit den besten Wünschen an die Zuhörer für die bevorstehende Urlaubszeit.