Gemeinderatssitzung vom 05.11.2018
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Wehingen wird berichtet
- Sanierungsgebiet “Ortsmitte II“
Im Zusammenhang mit der geplanten Ortskernsanierung in Wehingen wurden durch Herrn Fock von der als Sanierungsträger beauftragten LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, nochmals die bisher durchgeführten Verfahrensschritte, der aktuelle Verfahrensstand, sowie die als nächstes notwendigen, weiteren Schritte, dargestellt.
Mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.05.2018 wurde der Bereich “Ortsmitte II“ in das Programm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen. Mit einem bisher bewilligten Förderrahmen in Höhe von 1.333.333,- € ist der Einstieg in die Ortskernsanierung Ortsmitte II gelungen. Zu gegebener Zeit können durch die Gemeinde jedoch noch weitere Anträge auf Aufstockung der Fördermittel beim Land gestellt werden.
Zur Vorbereitung des Sanierungsverfahrens wurden von der LBBW Kommunalentwicklung mit Bürgerbeteiligung ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept sowie ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept, durchgeführt. Um weitere Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten, und um die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets zu schaffen, wurden sowohl den Trägern öffentlicher Belange, als auch den Grundstückseigentümer, sowie den Mietern und Pächtern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zur geplanten Sanierung eingeräumt.
Die hierbei gewonnenen Untersuchungsergebnisse, sowie die eingegangenen Anregungen wurden von Herrn Fock dargelegt und erläutert. Dabei wurde im Untersuchungsgebiet eine grundsätzlich positive Einstellung zur Sanierungsmaßnahme, festgestellt.
Mit der Sanierungsmaßnahme werden neben einer Stärkung der Ortsmitte, und einer Folgenutzung für vorhandene Brachen, bzw. leerstehende Wohn- und Gewerberäume, auch die Schaffung von Barrierefreiheit für Gebäude und Freiräume, angestrebt. Zur Stärkung der Wohnfunktion sollen Bestandsgebäude saniert, sowie der öffentliche Raum aufgewertet werden.
Nach eingehender Aussprache und Beratung, und unter Würdigung der vorgestellten Untersuchungsergebnisse, legte der Gemeinderat die Abgrenzung des Sanierungsgebiets “Ortsmitte II“ abschließend fest, und stimmte dem vorgeschlagenen Neuordnungskonzept zu.
Für zukünftige private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet, wurden zudem allgemeine Förderbedingungen / Förderrichtlinien beschlossen. In diesen wurde als Untergrenze ein förderfähiger Kostenaufwand von mindestens 10.000,- € festgelegt.
Die erreichbare Höchstförderung je Gebäude beträgt 35.000,- € bei maximal förderfähigen Kosten von 117.000,- €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Ortsmitte II“. Das Laufzeitende der Sanierung wurde auf den 31.12.2029 festgelegt.
Hinsichtlich der weiteren Überplanung des Ortskernbereichs, wurde dem Gremium und den anwesenden Zuhörern von Herrn Architekten Hirthe nochmals die verschiedenen Wettbewerbs- und Vergabeverfahren bei der Umsetzung eines Architektenwettbewerbs vorgestellt und erläutert.
Nach erfolgter Aussprache folgte der Gemeinderat mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung, für die Überplanung des Ortskernbereichs einen Planungswettbewerb mit insgesamt 10 Teilnehmern durchzuführen, und Herrn Hirthe mit der Leitung / Durchführung des Architektenwettbewerbs zu beauftragen.
- Gemeindewald
a. Vorstellung der Waldpläne für das Forstwirtschaftsjahr 2019
Herr Oberforstrat Sprich und Herr Revierleiter Mauch berichteten dem Gemeinderat über die im aktuellen Forstwirtschaftsjahr 2018 bereits durchgeführten Maßnahmen, sowie über die noch ausstehenden Restarbeiten.
Aufgrund der aktuell schwierigen Holzmarktsituation, wurden von dem im Jahr 2018 ursprünglich vorgesehenen Jahres-Gesamteinschlag in Höhe von 2400 fm, bisher lediglich ca. 600 fm realisiert. Bis zum Ende des Forstwirtschaftsjahres 2018 soll die Einschlagsmenge jedoch noch auf 1.600 fm gesteigert werden, sodass voraussichtlich auch der prognostizierte Jahresgewinn in Höhe von 11.000,- €, erreicht wird.
Die im Anschluss ausführlich erläuterten Bewirtschaftungs- Natural- und Hiebspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2019 wurden vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
An den Hiebsorten Riedertal, Rubäckerhalde, Zimmerwald, Jägerloch, Kesselhalde und Hainbuchenhalde, ist im kommenden Jahr ein Gesamteinschlag von 2.400 Fm geplant. Zur Bestandspflege sollen 2800 Tannen, 770 Fichten und 30 Douglasien gepflanzt werden. Bei Einnahmen in Höhe von 173.330,- € und Ausgaben in Höhe von 160.830,- € wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.500 € gerechnet.
Auf Empfehlung der Forstverwaltung wurde vom Gemeinderat der Brennholzpreis für 1 fm Laubholz auf 60,00 €, sowie für 1 fm Nadelholz auf 30,00 – 40,00 € festgelegt.
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei der Forstverwaltung für die anschauliche Aufarbeitung und Präsentation der Zahlen, sowie für die gute Zusammenarbeit.
b. Forst-Reorganisation im Landkreis Tuttlingen
Auf die Auswirkungen des Kartellverfahrens bzw. des vorliegenden BGH-Urteils auf die Forstorganisation im Land, wurde bereits in mehreren Sitzungen hingewiesen.
Der Wegfall des Staatswaldes, der künftig getrennt von kommunalen und privaten Wäldern bewirtschaftet werden muss, hat auch zwingend eine Änderung der bisherigen Revierzuschnitte zur Folge.
Der Gemeinderat stimmte der Forst-Reorganisation im Landkreis Tuttlingen zu. Gemeinsam mit den beiden Nachbargemeinden Reichenbach und Egesheim, soll die Gemeinde Wehingen zukünftig das neue Revier 5 von insgesamt 16 neuen Revieren im Landkreis Tuttlingen bilden
- Beschlussfassung zum vorliegenden Bürgerbegehren
Das am 11.09.2018 eingereichte Bürgerbegehren “Für die Offenhaltung des Bauser/Linse-Areals“, wurde durch die Verwaltung eingehend überprüft. Da die eingereichte Fragestellung eine Angelegenheit im Wirkungskreis der Gemeinde betrifft, und mit den vorliegenden Unterstützungsunterschriften auch das laut Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorgeschriebene Mindestquorum eingehalten wird, wurde das Bürgerbegehren durch den Gemeinderat als rechtlich zulässig erklärt.
Der Termin für den durchzuführenden Bürgerentscheid wurde auf Sonntag, den 03. Februar 2019 festgesetzt.
Im Anschluss an die Beschlussfassung zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, wurden durch den Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, durch den der Bürgerentscheid geleitet und das Wahlergebnis festgestellt wird, gewählt.
- Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts und Rechnungswesens
In seiner Sitzung vom 25.07.2017 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2019, gefasst. Dabei wurde in einem ersten Schritt zunächst das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gemeinde bewertet.
In einem weiteren Schritt musste nun die zukünftige Haushaltsstruktur, bzw. die Unterteilung in mehrere Teilhaushalte, festgelegt werden.
Auf Empfehlung der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, den zukünftigen Gemeindehaushalt, entsprechend den Empfehlungen der Datenanstalt ITEOS, in insgesamt 7 Teilhaushalte zu untergliedern.
Um bei der Umstellung die Belastung künftiger Haushaltsjahre so gering wie möglich zu halten, beschloss der Gemeinderat weiter, in der Eröffnungsbilanz auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse, zu verzichten.
- Beauftragung eines Verkehrskonzepts Tempo 30 Zonen
Im Rahmen der weiteren Überplanung des Ortskernbereichs wurde durch das Fachbüro Modus Consult Ulm GmbH bereits eine allgemeine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, in der insbesondere das vorhandene Verkehrsaufkommen, die Leitung von Verkehrsströmen, sowie weitere begleitende verkehrstechnische Maßnahmen, überprüft wurden.
Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen / -anträge beschloss der Gemeinderat die Firma Modus Consult GmbH, ergänzend, bzw. aufbauend auf das bereits vorliegende Verkehrskonzept, mit der Untersuchung möglicher Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen ( Zone 30) in der Gemeinde Wehingen, zu beauftragen. In einem ersten Schritt werden dabei zunächst konzeptionelle Vorschläge anhand der vorliegenden örtlichen Straßenraumstrukturen, erarbeitet.
- Verschiedenes
Mit Blick auf die durch die EU-Datenschutzgrundverordnung rechtlich notwendig werdende Überarbeitung, sowie aufgrund weiterer erforderlicher technischer Neuerungen beim verwendeten Content Management Programm, stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Erneuerung der Homepage der Gemeinde Wehingen durch die Firma Hirsch & Wölfl zu.