Archiv: Gemeinde Wehingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wehingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen
Herzlich willkommen in Wehingen

Hauptbereich

Archiv

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 24.07.2023

Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Wehingen
Beratung und Beschlussfassung

Herr Bürgermeister Reichegger begrüßte hierzu Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter, der den Zuhörern den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 anschaulich erläuterte.

Dieser führte aus, dass, obwohl das Jahr 2021 noch von der Corona-Pandemie geprägt war, dennoch ein positiver Jahresabschluss erzielt werden konnte.

Im Ergebnishaushalt 2021 schließt mit einem ordentlichen Ergebnissaldo in Höhe von rund 988.000 Euro. Hierin enthalten sind die Netto-Abschreibungen in Höhe von rund 821.000 Euro, die seit der Einführung des neuen Haushaltsrecht von der Gemeinde erwirtschaftet werden müssen. Der Planansatz für das ordentliche Ergebnis lag bei rund – 1.044.000 Euro. Aufgrund der Verkäufe von Bauplätzen mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 1 Mio. Euro liegt das Gesamtergebnis bei rund 1,955 Mio. Euro.

Im Finanzhaushalt wurde im Planansatz ebenfalls von einem negativen Ergebnis in Höhe von rund -1.833.000 Euro für den Finanzierungsmittelbedarf ausgegangen. Hier konnte jedoch ein positives Ergebnis in Höhe von rund 98.000 Euro erzielt werden.

Die erfreuliche Entwicklung sei zum einen mit höheren Einnahmen der Gewerbesteuer zu begründen. Hier war angesichts der unsicheren Lage aufgrund der Corona-Pandemie sehr vorsichtig kalkuliert worden. Zum anderen habe die Gemeinde mehr Schlüsselzuweisungen bekommen. Ebenfalls sei der Einkommenssteueranteil der Gemeinde höher ausgefallen als geplant.

Jedoch würde die positive Entwicklung in den Folgejahren auch zu höheren Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleich) führen.

Zum 31.12.2021 stellt sich die Liquidität der Gemeinde mit einem Endstand der Zahlungsmittel in Höhe von rund 10,2 Mio. Euro weiterhin positiv dar.

Dem gegenüber beträgt der Schuldenstand der Gemeinde nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 368.181 € zum 31.12.2021 noch rund 385.000 Euro.

Als Fazit stellte der Verbandskämmerer fest, dass die Gemeinde Wehingen, insbesondere auch mit Blick auf die positive Gewerbesteuerentwicklung der letzten Jahre finanziell solide und gut aufgestellt sei.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Verbandskämmerer Sauter, allen Mitarbeitern der Verwaltung sowie den Gemeinderäten für die gute Arbeit im Jahr 2021. Die Zahlen zeigten eindrucksvoll, wie viele Projekte und Aufgaben im Jahr 2021 bewältigt werden konnten.

Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2021 bei einer Gegenstimme zu.

 

Bebauungsplan "Am Landenbach"
3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Landenbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Bürgermeister Reichegger begrüßte Herrn Verbandsbauamtsleiter Richard Hauser zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Hauser erläuterte, dass das Plangebiet bei der Aufstellung 1974 in zwei Bereiche gegliedert worden sei. Der westliche Bereich im Anschluss an die bebauten Bereiche sollte nur für Betriebe zugänglich sein, die „nicht störend“ sind. Der übrige Bereich wurde als Gewerbegebiet ohne Einschränkungen ausgewiesen.

Nun möchte sich ein örtlicher Zimmereibetrieb im westlichen Bereich ansiedeln. Da die Nutzung dieses Bereich durch die vorhandene Ausweisung stark eingeschränkt ist, soll diese nun angepasst werden. Hierzu sei eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung durch das Ingenieurbüro für Umweltakustik, Heine & Jud, aus Stuttgart beauftragt worden. Dieses sei zum Ergebnis gekommen, dass mit Hilfe geeigneter Maßnahmen für konkrete Bauvorhaben und frühzeitiger, vorausschauender Planung eine konfliktfreie Umsetzung gewährleistet werden können.

Der Gemeinderat beschloss bei drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen die Änderung des Bebauungsplans „Am Landenbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen Planauslage auf dem Rathaus der Gemeinde Wehingen mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Wehingen eingestellt.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Hauser.

 

Kindergarten
- Erhöhung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2023/2024
Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass von den Kommunalen Spitzenverbänden eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % vorgeschlagen worden sei. Da durch die hohe Inflation die Lebenshaltungskosten allgemein derzeit recht hoch seien, habe der Kirchengemeinderat der katholischen Kirchengemeinde vorgeschlagen, die Elternbeiträge nur um 4 % zu erhöhen, um die finanzielle Belastung für Familien etwas abzumildern.

Nach kurzer Diskussion über die Erhöhungen der Elternbeiträge aus den Vorjahren stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme der Erhöhung der Elternbeiträge für die Regelgruppenplätze, Plätze mit verlängerten Öffnungszeiten sowie die Krippenplätze um jeweils 4 % zu.


Betriebs- und Investitionskostenabrechnung für das Jahr 2022 für die Kindergärten St. Ulrich und Christkönig
Da die für diesen Tagesordnungspunkt erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegen haben, wurde dieser Tagesordnungspunkt von Herrn Bürgermeister Reichegger vertagt.


- Kindergartenerweiterung / Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze
Umbau und Sanierung des Kindergartens Christkönig
Übergangsweise Installation einer Containeranlage
Kindergartenträgerschaft
Vorstellung der vorliegenden Erweiterungsplanungen des Kindergartens Christkönig und St. Ulrich durch Herrn Architekt Weber und Munz

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger die Architekten Herrn Herbert Munz aus Wurmlingen (Architekt Kindergarten St. Ulrich) sowie Herrn Rolf Weber aus Gosheim (Architekt Kindergarten Christkönig).

Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass in Zusammenarbeit mit dem Landesverband katholischer Kindertagesstätten e.V. eine Kindergartenbedarfsplanung erstellt worden sei. Diese habe einen zusätzlichen Bedarf von mindestens einer Krippengruppe sowie einer weiteren Regelgruppe ermittelt.

Zur kurzfristigen Überbrückung habe die katholische Kirchengemeinde die Außengruppe im Pfarrer-Hornung-Heim wieder reaktiviert, hier werde derzeit noch Personal gesucht. In den dortigen Räumen ist jedoch keine Krippengruppe möglich.

Durch die Architekten Munz und Weber wurde ermittelt, inwiefern bei den vorhandenen Kindergärten eine Erweiterung möglich ist.

Herr Munz stellte die Planung für eine mögliche Erweiterung des Kindergartens St. Ulrich vor. Hier wäre im südlichen Bereich ein Anbau möglich, wofür eine Aufschüttung des Geländes in Richtung Bach nötig sei. So könne Platz für eine weitere Regelgruppe mit 25 Plätzen geschaffen werden. Die geschätzten Gesamtkosten liegen hierfür bei rund 930.000 Euro.

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass der Kindergarten Christkönig vor 13 Jahren umfassend renoviert worden sei. Dies sei mit der Absichtserklärung verbunden gewesen, den Kindergarten mindestens bis zum Jahr 2030 weiterzuführen. In direkter Nachbarschaft zum Kindergarten Christkönig befinde sich ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, welches sich im Eigentum der kath. Kirchengemeinde befände. Dieses Wohngebäude könne für eine Erweiterung möglicherweise hinzugezogen werden.

Architekt Weber stellte sodann die Planung für einen möglichen Umbau des Kindergartens Christkönig vor. Das vorhandene Gebäude könne um Räumlichkeiten für eine zusätzliche Regelgruppe erweitert werden. Aufgrund der Topographie des Geländes komme man kaum um eine Unterkellerung herum, so werde noch zusätzlicher Lagerraum geschaffen. Außerdem könne der jetzige Eingangsbereich in eine Mensa mit Verteilerküche und zugehörigem Speisesaal umgebaut werden. Aus Platzgründen nähmen die Kinder das Mittagessen bisher hauptsächlich im Flur ein. Das vorhandene Wohngebäude könne für eine Krippengruppe und die dafür erforderlichen Räume umgebaut werden. Die Kosten für den Umbaubereich werden mit rund 672.000 Euro geschätzt, der Neubaubereich mit rund 2,1 Mio. Euro.

Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass es bei den Umbauten viel Zeit bis zur Fertigstellung brauche, die Situation insbesondere bei den Krippenplätzen bereits recht angespannt sei. Man habe daher an eine Containerlösung für die Übergangszeit gedacht. Diese können in der Groz-Beckert-Straße errichtet werden und Platz für eine Regel- sowie eine Krippengruppe bieten.

Hierfür habe man bei den bekannten Architekten nachgefragt, von diesen habe nur Herr Architekt Weber eine Planung erstellt.

Herr Weber stellte diese Planung vor. Für eine Regel- sowie eine Krippengruppe würden 24 Container benötigt. Wolle man neue Container für einen Zeitraum von 36 Monaten mieten, würden hierfür rund 827.000 Euro Mietkosten anfallen. Der Kauf einer entsprechenden Anlage schlüge mit Kosten in Höhe von rund 1,03 Mio. Euro zu Buche. Im Zuge der Planung sei man von einem Containerhersteller darauf aufmerksam gemacht worden, dass in der Gemeinde Rust, Ortenaukreis, ein gebrauchter „Container-Kindergarten“ zum Verkauf stehe.

Für den Kauf dieser konkreten Anlage müsse man mit Kosten in Höhe von 609.000 Euro rechnen; eine Miete für 36 Monate würde rund 367.000 Euro Mietkosten verursachen. Bei allen Varianten müssten noch Kosten für Planung, Koordination etc. in noch zu beziffernder Höhe hinzugerechnet werden.

Ebenfalls müsse miteinkalkuliert werden, dass eine gekaufte Containeranlage auch weiterveräußert werden könnte, sofern man sie nicht mehr benötige. Bürgermeister Reichegger erläuterte, dass man den Gebrauchtkauf noch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abstimmen müsse. Da es um eine konkrete Anlage ginge, könne keine normale Ausschreibung durchgeführt werden, die bei der veranschlagten Summe aber rechtlich nötig wäre.

Des Weiteren teilte Bürgermeister Reichegger mit, dass die Gemeinde erwäge, im Zuge der Erweiterungsbauten einen Teil der Kindergartenträgerschaft zu übernehmen. Angedacht sei, dass die Gemeinde Träger des Kindergartens St. Ulrich werde, da das Gebäude im Eigentum der Gemeinde Wehingen stehe. Die kath. Kirchengemeinde würde demnach Träger des Kindergartens Christkönig bleiben, da sich dieses Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinde befinde. Ohne Übernahme einer Teilträgerschaft könne langfristig nicht mit weiterer finanzieller Unterstützung der kath. Kirche gerechnet werden. Es sei selbstverständlich, dass dieser Prozess einvernehmlich und in enger Abstimmung mit der kath. Kirchengemeinde sowie der Diözesanverwaltung durchgeführt würde.

Nach angeregter Debatte beschloss der Gemeinderat bei jeweils einer Gegenstimme:

  • In der Groz-Beckert-Straße (Flst. Nr. 4261) wird Container-Kindergarten errichtet.
  • Dieser soll vorrangig als sanierte Gebrauchtcontainer gekauft werden.
  • Mit der Planung wird die Weber Planungsgesellschaft aus Gosheim beauftragt.
  • In einem ersten Bauabschnitt soll durch die katholische Kirchengemeinde ein Umbau des bisherigen Wohngebäudes beim Kindergarten Christkönig zu einer Krippengruppe sowie des daran angrenzenden Eingangsbereichs mit Glasfront in eine Mensa mit Verteilerküche, Lagerraum und zugehörigem Speisesaal gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung der Weber Planungsgesellschaft aus Gosheim erfolgen. Die Gemeinde Wehingen stimmt hierbei grundsätzlich zu, die für den Umbau notwendigen Planungs- und Baukosten zu 100% zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass die zukünftigen Planungen und Vergaben im Vorfeld jeweils mit der Gemeinde Wehingen abgestimmt werden und im gemeinsamen Einvernehmen erfolgen.
  • Im Rahmen der weiteren Um-und Ausbauplanungen wird von der Gemeinde Wehingen in Absprache und Abstimmung mit der katholischen Kirchengemeinde sowie unter Beachtung der Laufzeit der aktuellen Kindergartenverträge, die Trägerschaft für den Kindergarten St. Ulrich übernommen.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei den Architekten Munz und Weber.


Umbau Geschäfts- und Rathausgebäude
Auftragsvergabe für die Gewerke Medientechnik, Feuerlöscher, Küchen und Möblierung Ratssaal und Büros
- Beschlussfassung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herrn Architekt Rolf Messmer. Dieser erläuterte die Ergebnisse für die jüngsten Ausschreibungen für den Umbau des Rathausgebäudes.

Im Gewerk „Feuerlöscher“ seien zwei Angebote vorgelegt worden. Eines konnte nicht gewertet werden, da die Unterlagen nicht vollständig waren. Dies sei aber nicht tragisch, da das zweite Angebot das günstigste sei. Man schlage hier die Vergabe an die Firma Minimax aus Korntal-Münchingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 3.304,93 € vor.

Im Gewerk „Medientechnik“ (technische Ausstattung Ratssaal sowie Besprechungsraum Rathaus) sei nur ein Angebot abgegeben worden. Dieses komme von der Firma Light & Sound aus Spaichingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 32.410,42 Euro.

Beim Gewerk „Möblierung Küche“ (Teeküche Rathaus sowie kleine Küche Ratssaal) sei ebenfalls nur ein Angebot vorgelegt worden. Dieses stamme von der Firma Meinlschmidt aus Singen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 17.893,01 Euro.

Beim Gewerk „Möblierung des Ratssaales und der Büros“ wurden zwei Angebote abgegeben. Das günstigste Angebot kommt von der Firma Kist aus Rottweil mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 112.234,95 Euro. Hierbei handle es sich um ein alternatives Angebot. Es handle sich um andere Modelle als die, welche in der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2023 zur Anschauung vorgestellt wurden. Die Qualität sei jedoch gleichwertig. Materialien und Oberflächen bzw. Farben seien gleich wie bei den vom Gemeinderat ausgesuchten Modellen. Das Vergaberecht biete diese Möglichkeit, das alternative Angebot sei daher nicht zu beanstanden. Daher werde dieses Angebot zur Vergabe vorgeschlagen.

Frau Gemeinderätin Sabine Reger wurde von Bürgermeister Reichegger ermahnt und bei weiteren Verfehlungen mit Sitzungsausschluss gedroht, da sie eigenmächtig das Wort ergriff und dabei Herrn Architekt Messmer vorwarf, nicht ordentlich gearbeitet zu haben. Es hätten in der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2023 auch alternative Hersteller vorgestellt werden können. Der Gemeinderat habe sich auf konkrete Modelle geeinigt; diese müssten nun ihrer Ansicht auch beschafft werden.

Mehrere Gemeinderäte entgegneten dem, dass der Vortrag von Architekt Messmer sachlich und korrekt gewesen sei. Die für die Auswahlentscheidung benötigten Informationen würden gerade vorgelegt.

Als Bürgermeister Reichegger vor der Abstimmung den Beschlussvorschlag vorlas, ergriff Frau Gemeinderätin Sabine Reger erneut eigenmächtig das Wort. Bürgermeister Reichegger bezog sich auf die zuvor erteile Verwarnung und schloss Frau Gemeinderätin Sabine Reger von der weiteren Sitzung aus.

Im Anschluss daran beschloss der Gemeinderat die Vergaben gemäß den Vorschlägen von Herrn Architekt Messmer. Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Architekt Messmer und entschuldigte sich bei allen Anwesenden für die ungeplante Unterbrechung.


Friedhofkonzeption
Bürgermeister Reichegger erläuterte ergänzend anhand eines Plans die weitere von den Landschaftsarchitekten Schuler und Winz aus Balingen erarbeitete Friedhofskonzeption, nachdem dies in der vorangegangenen Sitzung bereits vorgestellt worden war. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.


Verkaufsoffener Sonntag am 24. September 2023
Erlass einer Satzung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags und Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde für den Besucher-Shuttleverkehr

Ohne weitere Debatte beschloss der Gemeinderat wie auch in den Vorjahren die Satzung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags und Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 350 Euro für den Besucher-Shuttleverkehr.


Beschaffung einer elektronischen Sirenenanlage zur Bevölkerungswarnung
Bürgermeister Reichegger teilte dem Gemeinderat mit, dass man nun, wie bereits zuvor beschlossen, eine elektronische Sirenenanlage zur Bevölkerungswarnung beschaffen möchte. Bei dem im Herbst 2021 kurzfristig aufgelegten und knapp bemessenen Förderprogramm kam die Gemeinde Wehingen leider nicht zum Zug. Für die Sirenenanlage seien insgesamt drei Standorte nötig, zwei in Wehingen (Bauhof und Rathaus) sowie einer im Ortsteil Harras.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH mit einer Angebotssumme in Höhe von 44.520,46 Euro vorgelegt.

Der Gemeinderat beschloss diese Anschaffung.


Grundstücksangelegenheiten
Veräußerung eines Bauplatzes Flst. Nr. 5443 im Baugebiet Sägewasen II

Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Reichegger beschloss der Gemeinderat die Veräußerung des genannten Bauplatzes an eine junge Familie.


Kenntnisnahme von privaten Bauvorhaben
Umbau und Anbau Lebensmittelmarkt (Schalltechnische Untersuchung) auf dem Grundstück Flst. Nr. 2738, Gosheimer Straße

Bürgermeister Reichegger informierte das Gremium über einen Änderungsbauantrag zum bereits vollzogenen Umbau des Lebensmittelmarkts in der Gosheimer Straße. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.


Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 03.07.2023
Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung nun zur Einsicht ausliege.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.07.2023
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 03.07.2023 über den Kauf eines Gebäudes beraten worden sei. Da der angeforderte Energieausweis aber noch nicht vorliege, sei noch kein Beschluss gefasst worden.


Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Bürgermeister Reichegger teile auf Anfragen aus dem Gremium folgendes mit:

  • Es gebe zwei Anfragen über die Förderung von Balkonkraftwerken in Wehingen. Im Umland (Spaichingen, Gosheim) seien in jüngster Zeit entsprechende Satzungen beschlossen worden. Hierüber könne auch in Wehingen nachgedacht werden.
  • Der Bauhof werde sich um die Wartung/Sanierung der unteren Bänke und Sitzgelegenheiten am Boule-Platz im Garten von Saint-Berthevin kümmern.
  • Man werde die Entfernung des „Neubau“ Schildes am Kindergarten St. Ulrich prüfen.
  • Die Planung der weiteren Ortskernsanierung sei noch in vollem Gange. Der nächste Gesprächstermin mit den Planern finde noch in der laufenden Woche statt.
  • Man werde auf das Landratsamt zugehen und sich über die Möglichkeit der Errichtung einer „Blitzersäule“ zur Verkehrsüberwachung am Ortsausgang in Richtung Reichenbach erkundigen.
  • Die Beseitigung der bestehenden Mängel in der Reichenbacher Straße (Pflaster, Bänke) sei von der Firma Gross bis Anfang Juli zugesagt worden. Die Firma Gross habe dem bisherigen Subunternehmer gekündigt und für die Mängelbeseitigung nun eine neue Firma an der Hand. Diese soll am 31.07.2023 mit der Mängelbeseitigung beginnen.

Infobereiche