Gemeinderatssitzung vom 26.09.2016
Aus der letzten Gemeinderatssitzung wird berichtet:
Eine umfangreiche Tagesordnung wurde vom Gemeinderat in der letzten Sitzung beraten. Zusammen mit den Mitgliedern der Festhallenausschüsse sowie den Architekten und Fachingenieuren informierte sich der Gemeinderat über den Stand der Bauarbeiten. Weitere Aufträge wurden an die jeweils günstigsten Bieter vergeben. Mit der Bauendreinigung wird die Firma Tiersch, Deilingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 8.472,38 € und mit Beschilderungen die Firma Posprint, Wehingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 4.125,94 € beauftragt. 10 Barhocker werden von der Firma Wiebelt, Villingen-Schwenningen zu einem Angebotspreis in Höhe von 4.000 € beschafft. Von der Bundesnetzagentur wurde eine Frequenz für Durchsagefunk für Funkmikrophone für den Zeitraum von 31. Oktober 2016 bis 30. Oktober 2026 zugeteilt. Die für den künftigen Betrieb der Schlossberghalle sowie für die Organisation von Veranstaltungen geplanten zusätzlichen Stellen werden ausgeschrieben. Der Gemeinde wurde das Grundstück/Gebäude Reichenbacher Straße 17 zum Erwerb angeboten. Anträge auf Umwandlung des Wochenendhausgebietes Harras in ein allgemeines Wohngebiet werden im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg überprüft. Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden im Innenbereich, die vor dem 01. Januar 1950 errichtet wurden, werden auch außerhalb von festgelegten Sanierungsgebieten mit dem Eigenanteil der Gemeinde gefördert. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Förderfähigkeit vom beauftragten Sanierungsträger bestätigt wird. Wegen der beantragten stationären Geschwindigkeitsmessanlage L 435, Gosheimer Straße werden Vertreter der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei die Positionierung der beantragten Anlage bei einem Ortstermin überprüfen. In einer verdeckten Geschwindigkeitsmessung werden zunächst die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst. Zu privaten Bauanträgen erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Vorliegende Anträge für eine Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2017 wurden zur Kenntnis gegeben. Ein vorliegender Antrag, ein Rasengrabfeld mit Platte und Grabstein (Grabmal) auszuweisen und anzulegen, wird im Zuge der weiteren Umsetzung der Friedhofkonzeption überprüft. Vor der Urnenanlage abgelegte Blumenschalen/Kerzen etc. werden nochmals bis Allerheiligen 2016 geduldet und nach diesem Zeitpunkt abgeräumt. Im Antrag auf Einräumung eines Nutzungsrechts wurden und werden die Antragsteller darauf hingewiesen, dass dies nicht zulässig ist.