Archiv: Gemeinde Wehingen

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Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 03.07.2023

Friedhof Wehingen
- Friedhofserweiterung

Bürgermeister Reichegger führte einleitend erläuternd aus, dass aufgrund beengter Platzverhältnisse, bzw. aktuell nur noch weniger zur Verfügung stehender Grabstätten im überplanten Friedhofsbereich, das Landschaftsarchitekturbüro Schuler und Winz aus Balingen, das auch bereits die letzten Erweiterungen konzipiert und umgesetzt hat, mit einer Erweiterungsplanung im unteren, rechts vom Haupteingang gelegenen Friedhofsbereich beauftragt wurde.

Die vom Vorsitzenden vorgestellte komplette Entwurfsplanung sieht im vorgenannten Bereich neben einem weiteren Reihengrabfeld für 26 Reihengräber (Einzelgräber) für Erdbestattungen zusätzlich ein Urnengrabfeld mit 40 Grabstellen sowie eine weitere Urnengemeinschaftsgrabanlage vor.

Daneben ist im Endausbau ein kleineres Grabfeld für Kindergräber und eine Frühchengrabstelle im Bereich neben dem Haupteingang vorgesehen. Im westlichen Bereich der Erweiterungsfläche ist zudem die Errichtung einer weiteren Urnenwand mit 6 Urnensäulen und 18 Urnenkammern eingeplant.

Alternativ zu der vorstehenden Friedhofserweiterung wurde in der anschließenden Diskussion aus der Mitte des Ratsgremiums auch eine erneute Belegung von abgeräumten Grabfeldern im Bereich der Fronhofer Kirche angeregt.

Laut Kostenschätzung des Planungsbüros Schuler und Winz würden sich die Baukosten der gesamten geplanten Außenanlagen auf 320.137,55 € brutto zzgl. der Kosten für eine Urnenwand mit 6 Urnensäulen und insgesamt 18 Urnenkammern in Höhe von ca. 30.000,00 € brutto belaufen. Gemeinsam mit den zusätzlich anfallenden Planungs- / Baunebenkosten in Höhe von 64.579,10 € würden sich für die vorgestellte Erweiterungsmaßnahme somit Gesamtkosten in Höhe von ca. 415.000,00 € ergeben. Der Vorsitzende wies jedoch ergänzend daraufhin, dass die Friedhoferweiterung gemäß dem tatsächlichen Belegungsbedarf auch schrittweise in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt werden kann.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Friedhofserweiterung grundsätzlich zu und beschloss die Landschaftsarchitekten Schuler und Winz mit der weiteren Planung zu beauftragen, wobei in einem 1. Schritt lediglich die Erschließung und Anlegung eines zusätzlichen Reihengrabfeldes erfolgen soll.

Daneben sollen Angebote für die Anlegung einer weiteren Urnenwand mit 6 Urnenstelen und 18 Urnenkammern eingeholt werden.


Breitbandausbau
-Zuschlagserteilung für die die Errichtung eines NGA-Netzes durch die Gemeinde Wehingen im 2. Bauabschnitt in den Gewerbegebieten Wengen und Hofen

Der Vorsitzende ging in einem kurzen Rückblick nochmals kurz auf den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus in einem zweiten Bauabschnitt in den Gewerbegebieten Wengen und Hofen der Gemeinde Wehingen ein.

Für die Ausbaumaßnahme liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes in Höhe von 750.000,- €, sowie des Landes in Höhe von 600.000,- €, insgesamt somit in Höhe von 1,35 Mio. € vor.

Weil in der ersten Ausschreibung der Bau- und Planungsleistungen zur Errichtung eines NGA- ( New Generation Access Network) -Netzes durch die Gemeinde Wehingen vom 05.08.2022 kein annehmbares Ergebnis erzielt wurde, wurde diese wieder aufgehoben.

Nach erfolgter Anpassung der Leistungsbeschreibung wurden am 21.04.2023 drei geeignet erscheinende Bieter im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch die Gemeinde Wehingen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist zum 23.05.2023 gingen 2 Angebote ein, von denen letztlich aber nur eines zur Wertung zugelassen wurde.

Nach erfolgter rechtlich-formaler Angebotsprüfung durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte, sowie technisch-wirtschaftlicher Auswertung durch die BK Teleconsult GmbH beschloss der Gemeinderat eine Zuschlagserteilung auf das verbindliche, einzig wertbare und damit gleichzeitig auch günstigste Angebot von der Netze BW GmbH mit einem Gesamtpauschalpreis in Höhe von 1.870.524,05 Euro (netto).

Ergänzend wurde der Bürgermeister mit der Einleitung der weiteren Schritte beauftragt und ermächtigt.


Sanierung Kleinspielfeld am Sportplatz
Nachdem der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2022 beschlossen hatte, das Kleinspielfeld am Sportplatz, welches sowohl von den örtlichen Schulen als auch von Vereinen und der Dorfjugend genutzt wird, umfassend zu sanieren, wurde von der Gemeindeverwaltung ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Ausgehend von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 85.695 € brutto wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 01.06.2023 bereits der maximal erreichbare Förderbetrag in Höhe von 24.000 € bewilligt.

Da seit der Antragstellung sowohl die Preise für die Sanierung des Kleinspielfeldes, als auch die Preise für die zu beschaffenden Bolzplatztore gestiegen sind, wurden die ursprünglich eingeholten Angebote nochmals aktualisiert.

Dabei haben die Firma Polytan aus Burgheim mit einer Angebotssumme in Höhe von 92.783,71 € brutto für die Belagssanierung des Platzes und die Firma Sport Thieme aus Grasleben mit einem Angebot Höhe von 4.414,90 € brutto für die Lieferung von zwei Bolzplatztoren das jeweils günstigste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss das Kleinspielfeld in der Groz-Beckert-Straße bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes am 31.12.2025 zu sanieren und die beiden vorgenannten Bieter zu einem Gesamtpreis in Höhe von 97.198,61 € mit den Bau- und Lieferleistungen zu beauftragen.


Sanierungsgebiet Ortsmitte II
- Vergabe der Abbrucharbeiten für das Gebäude Gosheimer Straße 32

Der Vorsitzende führte erläuternd aus, dass im Verlauf der Planungen im Sanierungsgebiet Ortsmitte II im übernächsten 3. Bauabschnitt 1 C (Bereich Kreisverkehr Gosheimer Straße) zunächst auch die Anlegung einer Bushaltestelle im Bereich des gemeindeeigenen Gebäudes Gosheimer Straße 32 überprüft worden sei. Da diese jedoch von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat am 27.06.2022 beschlossen, auf diesem Grundstück Parkplätze und einen Fußweg anzulegen. Sobald für die Mieter des Gebäudes entsprechender Ersatzwohnraum gefunden wurde, soll das Gebäude abgebrochen werden. Hierfür wurden von der Verwaltung in einer beschränkten Ausschreibung insgesamt 3 Alternativangebote eingeholt. Die anfallenden Abbruchkosten sind innerhalb des Sanierungsgebiets Ortsmitte II zu 60 % zuschussfähig. Der Gemeinderat beschloss, die Firma Moser Hoch- und Tiefbau aus Obernheim als günstigsten Bieter zu einem Pauschalpreis in Höhe von 38.675,00 € brutto mit dem Abbruch des Gebäudes Gosheimer Straße 32 zu beauftragen.


Punktuelle Sanierung / Ausbesserung der Steinstraße im Bereich Friedhof bis zur Einmündung in die L 433 Richtung Reichenbach
Der Vorsitzende führte aus, dass aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Steinstraße im Bereich vom Friedhof bis zur Einmündung in die Landesstraße L 433 Richtung Reichenbach, sowie mit Blick darauf, dass die Steinstraße auch im zukünftigen 2. Bauabschnitt der Ortskernsanierung wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden muss, die Straße in diesem Bereich aus Sicht der Verwaltung dringend oberflächlich durch den Einbau einer bituminösen Tragschicht saniert werden muss.

Auf vorsorgliche Rückfrage ob im Hinblick auf den geplanten Kreisverkehr für die Erschließung des Gewerbegebietes “Am Landenbach“ eventuell bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Komplettsanierung des Straßenabschnitts möglich ist, wurde vom Planungsbüro Karl Hermle mitgeteilt, dass ein solcher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist, da zum einen die hierfür notwendigen endgültigen Höhen des Kreisverkehrs aktuell noch nicht vorliegen und ein Komplettausbau bis nächstes Jahr wohl auch zeitlich nicht realisierbar wäre.

Das vorliegende Angebot der Firma Oetting Bau GmbH aus Schömberg für den Einbau einer bituminösen Tragschicht und neu geordneter Wasserführung in Höhe von 20.419,45 € wurde vom Planungsbüro Karl Hermle überprüft und als annehmbar / kostengünstig bewertet.

Der Gemeinderat beschloss daher, die Straßenbelagsarbeiten zum vorgenannten Preis an die Firma Oetting Bau GmbH zu vergeben.


Beschlussfassungen zur Ortsbesichtigung am 12.06.2023
Aufgrund von mehreren Anwohnerbeschwerden darüber, dass die Ausfahrt von der Mittleren Straße und von der Unteren Straße in die im Zuge der Ortskernsanierung umgestaltete Reichenbacher Straße / L 433 sehr unübersichtlich ist, wurde die Ausfahrtsituation im Rahmen der Ortsbesichtigung des Gemeinderates am 12.06.2023 in Augenschein genommen. Als denkbare Abhilfemaßnahme wurde hierbei zur Verbesserung der Übersicht auch die Anbringung von Verkehrsspiegeln diskutiert. Die Entscheidung über die Anbringung von Verkehrsspiegeln trifft in diesem Fall die Gemeinde Wehingen als zuständiger Straßenbaulastträger.

Nach eingehender Aussprache beschloss der Gemeinderat die Anbringung von insgesamt zwei Verkehrsspiegeln im Ausfahrtbereich von der Mittleren Straße in die Reichenbacher Straße.

Der zusätzlichen Anbringung eines weiteren Verkehrsspiegels im Ausfahrtbereich der Unteren Straße wurde nicht zugestimmt.

Wegen dem von Anwohnern im Bereich der Straße “Am Steigle“ bei der Ortsbegehung ebenfalls angeregten Ausdünnen und Zurückschneiden der im Hangbereich der Straße vorhandenen Büsche und Bäume wird durch den Bauhof Wehingen in Zusammenarbeit mit Frau Revierförsterin Sabrina Neitzel zunächst ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet und dem Gemeinderat anschließend nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die auf dem talseitigen Bereich der Gartenstraße zur Böschungskante hin erneut aufgetretenen Setzungen und Rutschungen der Straße auf eine Gesamtlänge von ca. 100 Metern werden vor einer weiteren Beratung zunächst durch das Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim untersucht, sowie ein entsprechender Handlungsvorschlag mit zugehöriger Kostenschätzung erarbeitet.


Private Bauvorhaben
- Bei dem geplanten Umbau und der Erweiterung des vorhandenen Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 5211, Schlossbergweg werden sowohl die laut Bebauungsplan “Wochenendhausgebiet Harras“ bestehende Baugrenze, als auch die maximal zulässige Grundfläche sowie die Geschossfläche zum Teil massiv überschritten. Auch nach Auffassung der Baurechtsbehörde sind Überschreitungen in dieser Größenordnung nicht genehmigungsfähig.
Aufgrund der vorgenannten notwendigen Befreiungen wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem eingereichten Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB daher nicht erteilt.

Von den nachstehenden Bauvorhaben nahm der Gemeinderat Kenntnis:
- Anbau an bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 5215/2, Am Sägewasen
- Balkonanbau an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 5446, Am Sägewasen.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.06.2023
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden über eine in der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.06.2023 gefasste Personalentscheidung.

Nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung einer 50%-Teilzeitstelle auf der Gemeindeverwaltung Wehingen wurde Frau Viola Allseits-Oehrle aus Obernheim als neue Mitarbeiterin auf dem Einwohnermelde- und Passamt, sowie auf dem Standesamt und der Friedhofsverwaltung gewählt.

Frau Allseits-Oehrle hat ihre Tätigkeit auf dem Bürgermeisteramt Wehingen bereits am 04.07.2023 angetreten.


Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über die nachstehenden Punkte:

Der Vorsitzende gab den Ratsmitgliedern die vorliegende Einladung der (WO)MENVOICES zu der am 20.07.2023 im Sportheim Wehingen stattfindenden Generalversammlung bekannt.

Im Zuge der derzeitigen Rathaussanierung musste der zukünftige Fliesenbelag im Sanitär- und Flurbereich abschließend bemustert werden, wobei gemäß der Ausschreibung zwei preisgleiche aber farblich unterschiedliche Fliesen in hellgrau oder dunkelgrau zur Auswahl standen. Aufgrund des ebenfalls dunklen Plattenbelags im neuen Treppenhaus wurde dabei die dunkelgraue Platte ausgewählt. Hiervon nahm der Gemeinderat zustimmend Kenntnis.

Da sich sowohl durch den Anliefer- und Baustellenverkehr, als auch durch die laufenden Bauarbeiten selbst Gefährdungen für Fußgänger im Parkplatzbereich ergeben können, wurde der Parkplatz hinter dem Rathaus bis auf Weiteres auch für den Fußgängerverkehr gesperrt und mit Bauzäunen entsprechend abgetrennt, sowie der Aufenthalt im Baustellenbereich untersagt.

Für die farbliche Umgestaltung der Betonwand / des Windschutzes im Bereich des Skaterplatzes auf dem Freizeitgelände “Sauerwasen“ wurden dem Gemeinderat insgesamt 5 sehr kreative, von Schülern der Klasse 8 der Schlossbergschule Wehingen entworfene Graffiti-Motive vorgestellt, aus denen 2 Vorschläge für die künftige Gestaltung der Außen- und Innenwand ausgewählt wurden. Die Umsetzung der Neugestaltung erfolgt ebenfalls durch die Schüler.

 

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums und der anwesenden Zuhörer führte der Vorsitzende aus:

Auf Hinweis bzw. Anregung aus der Mitte der anwesenden Zuhörer, dass der bestehende Bebauungsplan “Wochenendhausgebiet Harras“ für eine Wohnnutzung durch jungen Familien nicht mehr zeitgemäß ist und daher durch eine Bebauungsplanänderung entsprechend abgeändert / modifiziert werden sollte, empfahl der Vorsitzende dem Bauherrn zunächst in Abstimmung bzw. Absprache mit dem Verbandsbauamt beim GVV Heuberg nach tragfähigen Lösungen zu suchen.

Aktuell wird vom Planungsbüro Karl Hermle aus Gosheim der Sanierungsaufwand für notwendige Belagsarbeiten im Bereich der Albstraße ermittelt.

Der Innenkreisel beim Kreisverkehr auf der L 435 in Richtung Deilingen kann aufgrund eines noch nicht lokalisierten Leitungsschadens derzeit nachts nicht beleuchtet werden.

Vorliegende Verunreinigungen durch illegale Müllablagerungerungen beim Glassammelcontainer in der Schmelzestraße im Ortsteil Harras wurden bereits bei der sachlich zuständigen Stelle beim Landratsamt Tuttlingen gemeldet.

Die noch offenen Restarbeiten am Skaterplatz auf dem Freizeitgelände Sauerwasen sollen durch die beauftragte Firma zeitnah fertiggestellt werden.

Auf die vom Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe vorgenommene Absenkung des Härtegrades beim Trinkwasser für die Gemeinde Wehingen soll im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wehingen nochmals hingewiesen werden.
Entsprechende Informationen / Hinweise sind auch bereits auf der Homepage der Gemeinde Wehingen ( www.wehingen.de ) eingestellt.

Als zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit hat die Gemeinde Wehingen bereits seit dem 01. Juni 2023 mit der MUNIPOLIS-APP ein neues, direktes Kommunikationssystem für die Wehinger Bürger eingeführt, über das nach erfolgter Registrierung sowohl Neuigkeiten, aber auch Nachrichten und Hinweise aus dem Rathaus, sowie Warnungen bei Stromausfällen, Unwettern oder Unfällen empfangen werden können.

Wegen einer eventuellen Sanierung der Holzfiguren am Wehinger Narrenbrunnen wird seitens der Verwaltung mit der Narrenzunft Wehingen Kontakt aufgenommen.

Im Bereich des Wehinger Friedhofes sind von den Hinterbliebenen / Nutzungsberechtigten neben dem Grab selbst auch die Fußwege zwischen den einzelnen Gräbern zu pflegen und von Bewuchs freizuhalten.

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