Aktuell / Sitzungsberichte: Gemeinde Wehingen

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Aktuell / Sitzungsberichte

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 22.02.2024

Fragestunde für die Einwohner
Da aus der Mitte der anwesenden Zuhörer keine Anfragen gestellt wurden, ging der Vorsitzende nahtlos über zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Nachrücken und Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Albert Rees sowie künftige Besetzung von beratenden Ausschüssen und der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GVV Heuberg sowie des Schulverbandes Gosheim-Wehingen
Bürgermeister Reichegger führte einleitend erläuternd aus, dass beim Ausscheiden eines Gemeinderates im Laufe seiner Amtszeit die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den Gemeinderat nachrückt.

Bei den letzten Gemeinderatswahlen am 26. Mai 2019 sind auf den Wahlvorschlag der “Wehinger Liste“ insgesamt 2 Sitze entfallen. Für die verstorbene Gemeinderätin Sabine Reger wurde Herr Albert Rees als nächste Ersatzperson der Wehinger Liste festgestellt.

Nachdem für Herrn Rees keinerlei Hinderungsgründe nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorlagen, hat Herr Rees das Gelöbnis zur gewissenhaften Erfüllung seiner Amtspflichten abgelegt, und wurde von Herrn Bürgermeister Reichegger verpflichtet.

Die Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Albert Rees wurde durch Handschlag des Bürgermeisters besiegelt und mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde abgeschlossen.

Im Anschluss an die Verpflichtung als Gemeinderat waren ergänzend die frei gewordenen Positionen als Vertreter der Gemeinde in Verbands- und Mitgliederversammlungen, sowie als Mitglied in beratenden Ausschüsse, neu zu besetzen. Dabei wurde von der Verwaltung aus Vereinfachungsgründen und um eine Diskussion über eine grundsätzliche Neuverteilung aller Vertreter- und Ausschusspositionen zu vermeiden vorgeschlagen, Herrn Albert Rees als nachrückende Ersatzperson, für sämtliche zuvor von Frau Sabine Reger besetzten Ausschuss- / Mitglieds- und Vertreterpositionen zu bestellen.

Der Gemeinderat beschloss im Wege der Einigung Herrn Gemeinderat Albert Rees die nachfolgenden Positionen zu bestellen:
1. Ordentliches Mitglied des gemeinsamen Kindergartenausschusses der bürgerlichen Gemeinde sowie der Katholischen Kirchengemeinde St. Ulrich.

2.    Stellvertretender Vertreter für Frau Gemeinderätin Dr. Sabine Sefrin
bei der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GVV Heuberg / als stellvertretendes Mitglied des beratenden Ausschusses für die Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg.

3.    Stellvertretender Vertreter für Frau Gemeinderätin Marianne Abel
bei der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Gosheim-Wehingen / als stellvertretendes Mitglied des beratenden Ausschusses für Kindergarten- und Schulangelegenheiten.

Tätigkeitsbericht 2023 der offene Jugendarbeit Jugendreferat Heuberg
In seiner 2. öffentlichen Sitzung im Jahr 2024 informierte sich der Gemeinderat Wehingen über die offene Jugendarbeit des Jugendreferats Heuberg, die seit dem Jahr 2017 durch das Erzbischöfliche Kinderheim “Haus Nazareth“ in Sigmaringen, durchgeführt wird.

In Ihrem Jahresbericht skizzierten die beiden vor Ort tätigen Jugendreferenten Gunther Roth und Jamina Jauch dabei zunächst nochmals die Grundstruktur und den Aufbau des bereits im Jahr 1859 ursprünglich als Waisenhaus gegründeten Erzbischöflichen Kinderheims Haus Nazareth mit Stammsitz in Sigmaringen.

Das mittlerweile sehr breit gestreute Aufgabengebiet wird mittlerweile durch ca. 600 Mitarbeitende vollzogen, die ihre Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit an insgesamt 40 kommunalen Standorten realisieren.

Daran anschließend wurden die Angebote im abgelaufenen Jahr 2023 in den einzelnen Trägergemeinden konkret dargelegt und erläutert.

Aktuell gibt es in Wehingen neben einem personalbegleiteten Jugendraum 1 seit geraumer Zeit auch wieder einen selbstverwalteten Jugendraum 2 für Jugendliche über 18 Jahren.

Neben dem laufenden Betrieb des mit teilweise bis zu 30 Jugendlichen sehr gut besuchten Jugendraumes 1 im Haller-Areal, konnten mit der Durchführung des Ferienprogrammes 2023 mit Aktionen wie Kart-Fahren, dem Besuch der Sprung-Bude oder Eis essen wieder ganz neue Jugendliche kennengelernt und zum künftigen Besuch der Jugendräume motiviert werden.

Die landkreisweit organisierte Aktion “Europe on Top“ wurde im Jahr 2023 mit dem Thema “Natur und Mensch“ in Malta durchgeführt. Hierbei hatten auch ältere Jugendliche aus Wehingen die Gelegenheit, bestehende Grenzen zu überwinden und sich für neue Perspektiven zu öffnen, sowie sich politisch fortzubilden.

In einem Ausblick in die nähere Zukunft sind für das Jahr 2024 gleich zwei Ferienprogramme in den Oster- und Sommerferien ins Auge gefasst. Außerdem ist in Kooperation mit den Gemeinden Schömberg und Wellendingen im laufenden Jahr wieder ein Besuch des Europaparks in Rust vorgesehen.

Herr Jugendreferent Roth betonte, dass die zwischen Elternhaus und Schule positionierte offene Jugendarbeit in Wehingen mittlerweile bei einer Vielzahl von Jugendlichen einen wichtigen Stellenwert eingenommen hat. Er warnte aber gleichzeitig auch davor, dass der Innenhofbereich im Haller-Areal zukünftig nicht zu einem zukünftigen Hot-Spot für teilweise auswärtige Jugendliche und jungen Erwachsene außerhalb der offenen Jugendarbeit mutieren dürfe.

Abschließend bedankte sich Herr Bürgermeister Reichegger für die ausführliche Berichterstattung sowie für das Angebot dieses sozialen Dienstes im Bereich Heuberg.

Anbringung von Toren im Innenhof des Haller-Areals wegen fortgesetzter Vandalismusschäden
Der Vorsitzende führte hierzu einleitend aus, dass die Verursacher von wiederholt aufgetretenen mutwilligen Beschädigungen und Farbschmierereien an der Außenfassade, sowie von laufenden Vermüllungen im Innenhof des Haller-Areals, in der Vergangenheit trotz erfolgter Strafanzeigen bei der Polizei, sowie zusätzlich beauftragter Bestreifungen dieses Bereichs durch einen privaten Sicherheitsdienst, nicht ermittelt werden konnten.

Auf der Suche nach weiteren Lösungsalternativen wurde von der Verwaltung daher zunächst die Absperrung des kompletten Innenhofbereichs mit einem Metallzaun mit abschließbaren Zugangstoren in Erwägung gezogen. Aufgrund der weiterhin zu gewährenden Zugangsmöglichkeiten zu den beiden Jugendräumen 1 und 2 sowie zu den weiteren Aufenthalts- und Lagerräumen der Wehinger Vereine, gestaltet sich jedoch eine komplette Abriegelung des Innenhofbereichs als schwierig.

Alternativ wurde daher von der Verwaltung eine beidseitige Abriegelung der Unterführung in die Robert-Bosch-Straße, sowie eine fassadenbündige Absperrung des Hintereingangs mit abschließbaren Flügeltoren, die nicht überklettert werden können, angedacht und ein entsprechendes Angebot eingeholt.

Bei zukünftigen Veranstaltungen im Innenhof des Haller-Areals könnten diese Tore so geöffnet werden, dass sie für Besucher keinerlei Beeinträchtigung darstellen würden.

In der anschließenden, eingehenden Aussprache und Diskussion wurden neben der vorgeschlagenen baulichen Lösung ergänzend auch eine erhöhte Überwachung durch bessere Ausleuchtung / Videoüberwachung sowie verstärkte Bestreifung des Innenhofbereichs diskutiert. Auf Basis des vorliegenden Angebots beschloss der Gemeinderat, die Firma Metallbau Moor aus Gosheim zu einem Gesamtpreis in Höhe von 10.531,50 € mit der Erstellung und Montage von insgesamt 3 Flügeltoren aus Metall im Innenhof des Haller-Areals zu beauftragen.

Erforderlichenfalls soll ergänzend eine zusätzliche Bestreifung des Innenhofbereichs durch die Polizei und/oder einen privaten Sicherheitsdienst erfolgen.

Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage im Gewann “Lerd“ durch einen privaten Investor
Bürgermeister Reichegger verwies einleitend auf die Beratungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Wehingen vom 16.12.2023, in der dieser die Verpachtung einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Flurstück Nr. 1901/1 im Gewann “Lerd“ für die Errichtung eines Solarparks durch einen privaten Investor grundsätzlich beschlossen hat. Da das oberhalb der Vorstadtstraße gelegene Vorhaben baurechtlich gesehen im Außenbereich liegt und es sich hierbei auch um kein privilegiertes Projekt im Sinne des Baugesetzbuches handelt, müssen zur weiteren Umsetzung der Maßnahme zunächst der Flächennutzungsplan fortgeschrieben / erweitert, sowie parallel dazu ergänzend ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Sämtliche hierfür anfallende Planungs-, Umsetzungs- und Folgekosten, sowie eventuell anfallende Kosten für entsprechende ökologische Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind hierbei durch den Investor zu übernehmen, der im Falle eines Nichtzustandekommens der Maßnahme auch das volle Ausfallrisiko trägt. Da die angefragten Pachtflächen zudem bereits als Ausgleichsflächen für das Wohnbaugebiet “Stockäcker“ ausgewiesen wurden, müssen eventuell zusätzlich entsprechende Ersatzflächen gefunden werden.

Zur weiteren Umsetzung des Projektes, sowie als Ergebnis weiterer Abstimmungsgespräche mit dem Investor wurden die dem Gemeinderat vorgelegten Entwürfe für einen städtebaulichen Vertrag, sowie für einen Pachtvertrag für die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Laufzeit von 31 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage entwickelt. Dabei ist vorgesehen, den später produzierten Strom an ein Wehinger Unternehmen zu veräußern.

Im Falle einer Realisierung des Projektes würden sich hierbei für die Gemeinde über die komplette Vertragslaufzeit Gesamtpachteinnahmen in Höhe von 46.500,- € ergeben.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat mit dem privaten Investor den vorgelegten städtebaulichen Vertrag sowie einen Pachtvertrag für die Errichtung und den zukünftigen Betrieb einer großflächigen PV-Anlage im Gewann “Lerd“ abzuschließen.

Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung der Gemeinde Wehingen
Der Vorsitzende führte einleitend erläuternd aus, dass der bisher bestehende Strom-Konzessionsvertrag der Gemeinde Wehingen mit der Netze BW GmbH nach 20-jähriger Laufzeit zum 31.01.2027 ausläuft.

Rein rechtlich bestünde hierbei für die Gemeinde grundsätzlich auch die Möglichkeit, das örtliche Stromversorgungsnetz zu einer angemessenen Vergütung selbst zu übernehmen, was aus Gründen des kaufmännischen und technischen Betriebs jedoch nicht empfohlen wurde.

Das als Gegenleistung für die vertragliche Übertragung der Energieversorgung an die Gemeinde Wehingen gezahlte Konzessionsentgelt betrug im Jahr 2022 125.000 € und im Jahr 2023 115.000 €.

Die Neuvergabe der Konzession ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Hiernach hat eine Kommune durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende sowie den Auskunftsanspruch über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes bekannt zu machen. Im Anschluss daran können sich interessierte Energieunternehmen für das weitere Auswahlverfahren bewerben.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, dass keine Übernahme des örtlichen Stromversorgungsnetzes erfolgen soll. Er beschloss weiter, die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wehingen gemäß dem vorgelegten Entwurfsvorschlag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Sofern im Anschluss mehrere Unternehmen ihr Interesse bekunden sollten, wurde die Verwaltung ermächtigt, die Anwaltskanzlei Iuscomm, Stuttgart, mit den formellen Auswahlverfahrensarbeiten nach § 46 ff. EnWG zu beauftragen.

Anschaffung von Urnenstelen, Verschlussplatten und einer Wasserstele mit Brunnenrost und Gießkannenhalter für den Friedhof Wehingen
Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. November 2023 die Erweiterung des Friedhofes Wehingen beschlossen hat. In den an die Firma Werner GmbH aus Haigerloch vergebenen landschaftsgärtnerischen Arbeiten waren dabei auch bereits die Fundamente für die spätere Erstellung von zusätzlichen Urnenstelen mit enthalten.

Da zwischenzeitlich auf dem Friedhof jedoch nur noch 6 freie Urnenkammern zur Verfügung stehen, wurde von der Verwaltung bei der Firma Kronimus aus Iffezheim, die auch bereits die bestehenden Urnenstelen auf dem Wehinger Friedhof geliefert hat, ein Angebot für die Lieferung von weiteren vier Urnensäulen mit insgesamt 14 Urnenkammern, sowie von 16 Urnenkammer-Verschlussplatten zu einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 21.632,06 € brutto eingeholt.

Ergänzend ist vorgesehen, in die jetzige Erweiterungsfläche auch eine Wasserstele mit Brunnenrost und Gießkannenhalter zu integrieren.

Das hierfür angeforderte Angebot der Firma Koch Metallbau aus Schörzingen beläuft sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 5.869,18 €.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die beiden zusätzlichen Auftragsvergaben zu den vorgenannten Preisen an die Firmen Kronimus / Iffezheim und Koch Metallbau / Schörzingen zu vergeben.

Private Bauvorhaben
Zu den nachstehenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

-      Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 262/1 und Flst. 262/2, Gosheimer Straße.

-      Erweiterung Warenausgang, Qualitätssicherung und Vordach als Anbau an das bestehende Firmengebäude auf dem Grundstück Flst. Nrn. 4052 und 4002-4005, Wengenstraße

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
- Info-Veranstaltung zu Heuberg-Energie:
Bürgermeister Reichegger erinnerte den Gemeinderat an die vorliegende Einladung des Wirtschaftsverbandes Heuberg am 11.03.2024 in Irndorf und bat die Teilnehmer wegen der Bildung von Fahrgemeinschaften um Voranmeldung auf dem Rathaus.

- Parkplatzflächen in der Wörthstraße für Kindergarten, Schule, sowie für das Geschäfts- und Rathausgebäude:
Der Vorsitzende führte aus, dass die bisher noch von einem örtlichen Autohaus belegten Parkplatzflächen in der Wörthstraße bis Ende März 2024 komplett geräumt werden.

- Anhängige gerichtliche Streitverfahren zwischen der Gemeinde Wehingen und der verstorbenen Gemeinderätin Sabine Reger
Bürgermeister Reichegger informierte den Gemeinderat, dass in Absprache und Abstimmung mit dem Sohn der verstorbenen Gemeinderätin Sabine Reger eine Beendigung der noch offenen Gerichtsverfahren vereinbart wurde.

- Auf Hinweis aus der Mitte des Ratsgremiums wird von der Verwaltung am Standort des jährlichen Fackelfeuers eine teilweise Einebnung sowie eine partielle Schotterung / Untergrundbefestigung überprüft.

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