Rathaus aktuell: Gemeinde Wehingen

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Rathaus aktuell

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 11.12.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:

Herr Bürgermeister Reichegger eröffnete die öffentliche Sitzung pünktlich um 14:00 Uhr und begrüßte die anwesenden Zuhörer. Nachdem aus der Einwohnerschaft keine Fragen gestellt wurde, konnte direkt zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen werden.

TOP 2 Vorberatung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022

Bürgermeister Reichegger begrüßt hierzu den Verbandskämmerer, Herrn Armin Sauter. Herr Sauter erläuterte den Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr 2022. Dieser weist ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -340.000 € aus und ist damit nicht ausgeglichen.

Die Gründe hierfür liegen in den hohen Umlagen wegen der hohen Einnahmen des letzten Jahres sowie den Abschreibungen, die sich im Zuge des neuen Haushalts- und Kassenrechts in der Haushaltsplanung niederschlagen.

Des Weiteren wurde der Ansatz bei den Gewerbesteuereinnahmen von 2,1 Mio. € in 2021 lediglich auf 2,8 Mio. € im Planjahr 2022 erhöht. Da die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 deutlich höher ausfielen als geplant, wäre hier zwar grundsätzlich ein höherer Ansatz möglich. Wegen der pandemiebedingt unsicheren Lage wurde jedoch ein konservativerer Ansatz gewählt.

Gleichzeitig sind Investitionen in Höhe von ca. 9 Mio. € und Einzahlungen im investiven Bereich mit ca. 7,9 Mio. € geplant. So soll eine elektronische Sirenenanlage zur Warnung der Bevölkerung angeschafft werden, bei der Feuerwehr, den Kindergärten sowie Grund- und Werkrealschule werden ebenfalls noch Neuanschaffungen nötig. Des Weiteren ist eine weitere Personalstelle auf dem Bauhof in den Haushalt eingestellt; hier läuft derzeit die Ausschreibung.

Da Fondsanteile in Höhe von 4,5 Mio. € veräußert werden, verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von ca. 1 Mio. €. Wegen des Einsatzes von Mitteln aus Rücklagen sind für das neue Haushaltsjahr keine neuen Kreditaufnahmen nötig.

Der Zahlungsmittelbestand inkl. Fondsvermögen beträgt zum Ende des Planjahres voraussichtlich noch ca. 2,8 Mio. €, die Verschuldung zum Ende des Planjahres beträgt noch 22.100 €.

Insgesamt konstatiert Verbandskämmerer Sauter der Gemeinde Wehingen eine solide Finanzlage. Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Sauter für die Ausführungen und teilt mit, dass die Gemeinde Wehingen im Jahr 2025 schuldenfrei sein könnte. Mit etwas Glück, also bei weiterhin hohen Gewerbesteuereinnahmen und dadurch evtl. möglichen Sondertilgungen, sogar schon ab dem Jahr 2023.

TOP 3 Gebührenkalkulation für das Kalenderjahr 2022 der Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Gerhard Reichegger den Verbandskämmerer Armin Sauter.

Die Kämmerei des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg hat die Kostendeckungsberechnung der Gebührenhaushalte ab dem Kalenderjahr 2022 für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung durchgeführt. Außerdem wurde die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr und eine Aufstellung über die vortragsfähigen Verluste und Überschüsse aus Vorjahren für die Wasserversorgungsgebühren vorgelegt.

Die Gemeinde soll hier möglichst kostendeckend arbeiten. Sie kann mögliche Über- bzw. Unterdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraums von fünf Jahren ausgleichen.

Der seit dem 01.01.2015 erhobene Wasserzins in Höhe von 2,20 € sowie die seit dem 01.01.2019 erhobene Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,60 €/m³ reichen noch aus, um kostendeckend arbeiten zu können.

Bei der Niederschlagswassergebühr ist eine Anhebung von 0,26 €/m² auf 0,30 €/m² versiegelter Fläche für die Kostendeckung nötig.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die geringe Erhöhung der Niederschlagswassergebühr sowie die Beibehaltung der Beträge für Wasserversorgung und Schmutzwasser.

TOP 4 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 12.11.2007

Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, die Niederschlagswassergebühr zu erhöhen, muss die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (kurz: Abwassersatzung – AbwS) entsprechend geändert werden.

Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich nochmals bei Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter und seinem Team für die geleistete Arbeit und überreichte ein kleines Präsent.

TOP 5 Neubau eines neuen Niederzonen-Hochbehälters "Fronhofen"

- Anschluss an die Fallleitung der Hohenberggruppe vom Hochbehälter Hirschbühl - Entwurfspläne und Kostenberechnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Herr Gierth vom Büro IMS Ingenieure, Hechingen.

Die Bevölkerung und auch die heimische Industrie seien auf eine sichere Trinkwasserversorgung angewiesen. Da in der jüngeren Vergangenheit leider sehr viele Rohrbrüche vorgekommen sind, ist es von großem Vorteil, die Trinkwasserversorgung redundant zu organisieren. Durch den neuen Hochbehälter kann beispielsweise bei weiteren Rohrbrüchen flexibel reagiert und so die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden.

Der geplante Hochbehälter wurde ursprünglich am Standort „Scheergraben“ geplant. Da dieser Standort aber aus technischen Gründen nicht mehr in Frage kommt, wurde der Hochbehälter gemäß dem neuen Standort umbenannt.

Herr Gierth stellte dem Gremium die aktuelle Planung vor und erläuterte die einzelnen Punkte. Für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Wehingen sind insgesamt 1.824 m³ Wasser je Tag nötig. Der geplante Hochbehälter hätte ein Fassungsvermögen von 500 m³ und soll auf dem gleichen Wasserstandsniveau wie der bereits vorhandene Hochbehälter „Rubäcker“ liegen. So könnte, falls einer der Behälter beispielsweise wegen Reinigungsarbeiten ausfalle, der jeweils andere Behälter die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Die genaue Aufteilung der Zonen, die von den einzelnen Behältern bedient werden, muss zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt werden.

Insgesamt rechnet das Büro IMS Ingenieure mit Baukosten von ca. 1,4 Mio. €.

Diese können sich noch verändern, da die Planung nicht in allen Punkten umgesetzt werden muss. So muss beispielsweise der Kantenschutz des Gebäudes nicht in Kupfer ausgeführt werden. Auch könnte eine Einzäunung des Gebäudes vorgenommen werden, was jedoch nicht zwingend erforderlich sei.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Neubau des neuen Hochbehälters „Fronhofen“.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Herrn Gierth und überreichte auch diesem ein kleines Präsent.

TOP 6 Friedhof

- weitere Bestattungsformen

- Vorstellung der Planung und Kostenschätzung für eine Urnengemeinschaftsanlage

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Reichegger Frau Siegmund vom Landschaftsarchitekturbüro Siegmund und Winz, Balingen.

Bei Sterbefällen sei es den Angehörigen wichtig, die Bestattung und auch die Grabstätte an sich würdevoll zu gestalten. Gleichzeitig ist es für viele Menschen schwierig, über 15 Jahre oder mehr für eine entsprechende Grabgestaltung zu sorgen. Die Nachfrage an pflegeleichten, jedoch würdevollen Grabstätten, ist in den letzten Jahren stark angestiegen.

Frau Siegmund stellte anhand einer Präsentation einen Entwurf für eine Urnengemeinschaftsanlage vor. Die Gemeinschaftsanlage soll über ein elliptisches Element im Zentrum verfügen, welches wiederum von einer elliptischen Gräberreihe umgeben wird. Die Grabfelder sollen mit um 12 cm erhöhtem Granitpflaster eingefasst werden. Der Weg zwischen den beiden Elementen soll 1,20 m breit werden. Im umgebenden Element ist zudem noch eine Sitzbank geplant. Die Grabsteinplatten sind mit einem Maß von 30 x 25 cm angedacht und soll etwa 10-15 cm hoch sein. Zwischen den Grabplatten ist ein Abstand von 80 cm vorgesehen.

Die Grabplätze sollen mit pflegeleichten Stauden- und Bodendeckern bepflanzt werden. Frau Siegmund schlägt vor, die Grabplätze sowie die Schriftart für die Beschriftung der Grabsteinplatten einheitlich zu gestalten. Aus dem Gremium wurde hier jedoch auch der Wunsch nach etwas mehr Individualität geäußert.

Die Gestaltung der Grabplätze könne über die Friedhofssatzung geregelt werden. Hier kann auch geregelt werden, ob das Aufstellen von Kerzen oder ähnlichem, zum Beispiel an Allerheiligen, zulässig sein soll. Um den Pflegeaufwand gering zu halten, wird dies üblicherweise bei Gemeinschaftsanlagen untersagt.

Aus dem Gremium wurde auch angeregt, die Sitzbank in den Wegbereich zu verlegen, um weitere Grabplätze zu schaffen. Die Pflanzung weiterer Bäume wird ebenfalls angeregt. Außerdem kam die Frage auf, ob bauliche Maßnahmen vorgesehen werden können, die ein Absenken der Grabsteinplatten verhindern.

Frau Siegmund nahm die Wünsche des Gremiums auf und wird diese in die weitere Planung einarbeiten und diese dann zu gegebener Zeit wieder dem Gemeinderat vorstellen. Im Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr sind 50.000 € für die Anlage eingestellt.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei Frau Siegmund und überreichte auch ihr ein kleines Präsent.

TOP 7 Sanierungsgebiet Ortsmitte II – Bauabschnitt 1b

- Nachtragsangebote für die Verlegung des Natursteinpflasters sowie für die Fugenverfüllung

Dieses Thema wurde bereits in der Sitzung vom 29.11.2021 besprochen. Bei der Ausschreibung der Pflasterarbeiten durch das Planungsbüro Greenbox wurde die Verlegung „in Reihe“ angegeben, obwohl die Verlegung im „wilden Verband“ geplant war. Nachdem dies festgestellt worden war, legte die ausführende Firma ein Nachtragsangebot mit einem Gesamtpreis in Höhe von insgesamt 184.894,94 € brutto vor. Dieses wurde durch das Ingenieurbüro Langenbach sowie die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft und als grundsätzlich berechtigt und in Ordnung eingestuft. Da die Angebotssumme bei korrekter Ausschreibung von Anfang an entsprechend höher ausgefallen wäre, entstehe der Gemeinde hierdurch kein Schaden.

Aufgrund einer früheren Nachfrage aus dem Gemeinderat wurde nun geprüft, ob das Pflaster zur Kostenminimierung in kleinere Flächen in Reihe verlegt werden könne. Da die Art und Größe des Pflasters jedoch für die Verlegung im wilden Verband gewählt wurde, ist eine Verlegung in Reihe nicht möglich.

Ebenso wurde nach entsprechender Anfrage des Bauhofs geprüft, ob die Verfüllung der Pflasterfugen mit einem gewissen Anteil gebundenen Materials erfolgen könne, um die Auswaschung/Ausspülung der Fugen durch Reinigungsarbeiten zu verhindern.

Das Büro Langenbach rät jedoch hiervon ab, da das Pflaster ungebunden verlegt wird. Eine Fugenverfüllung mit gebundenem Material würde dazu führen, dass die feste Fugenverfüllung zwangsläufig durch die Bewegungen der schwimmenden Pflasterflächen brechen würde.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlegung des Pflasters im wilden Verband sowie die Verfüllung der Fugen mit ungebundenem Material.

TOP 8 Private Baugesuche

- Haltverbot für Feuerwehraufstellflächen vor geplanten Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Flst. Nrn. 5532 - 5535, Am Stockäcker

Im ersten Teil dieses Tagesordnungspunktes übernahm Herr Bürgermeisterstellvertreter Stefan Blaschi den Vorsitz, da sich Bürgermeister Reichegger für befangen erklärte.

Für den Bau zweier geplanter Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet Stockäcker ist die Ausweisung von Feuerwehraufstellflächen nötig. Diese stellen sicher, dass im Brandfall alle Stockwerte durch die Feuerwehr mit der Drehleiter angefahren werden können.

Wegen der vorherrschenden Topographie ist es sehr schwierig, alle benötigten Aufstellflächen auf dem Baugrundstück unterzubringen. Zwei der drei benötigten Flächen sollen daher im öffentlichen Verkehrsraum ausgewiesen werden. Damit dies im erforderlichen Ausmaß möglich ist, muss auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Haltverbot von der Straßenverkehrsbehörde (GVV Heuberg) angeordnet werden. Die Gemeinde als Straßenbaulastträger muss hierfür zustimmen.

Dies bedeutet zwar eine gewisse Einschränkung der Parkmöglichkeiten vor den gegenüberliegenden Baugrundstücken. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum vor privaten Grundstücken.

Aus dem Gremium kam die Frage, warum diese Thematik nicht bereits in der Sitzung am 20.09. besprochen wurde, als über das Einvernehmen der Gemeinde für das betroffene Bauvorhaben (Mehrfamilienhäuser) beschlossen wurde. Zum damaligen Zeitpunkt lag jedoch die Stellungnahme des zuständigen Amts für Brand- und Katastrophenschutz noch nicht vor. Die Verfahrensschritte (Prüfung des Antrags durch die Baurechts- sowie Fachbehörden und Prüfung des Einvernehmens der Gemeinde) laufen hier parallel, um das Verfahren zeitnah zum Abschluss bringen zu können.

Nachdem ein Antrag über Vertagung und Regelung der grundsätzlichen Vorgehensweise bei Mehrfamilienhäusern nicht die Zustimmung des gesamten Gremiums fand, beschloss der Gemeinderat nach kurzer Diskussion mit zehn Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung, der Einrichtung eines Haltverbots im betroffenen Teil der Straße „Am Stockäcker“ zuzustimmen.

Im weiteren Verlauf erteilte der Gemeinderat mit neun Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen das Einvernehmen für eine geringe Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl beim Neubau eines Wohnhauses im Neubaugebiet Stockäcker.

Außerdem nahm der Gemeinderat Kenntnis von zwei weiteren Wohnbaugesuchen im Baugebiet Stockäcker, für die das Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich war.

TOP 9 Bekanntgabe der Offenlage des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29.11.2021

Bürgermeister Reichegger teilte mit, dass das entsprechende Protokoll nun öffentlich ausliege.

TOP 10 Verschiedenes

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderats für die Abhaltung von insgesamt 16 Sitzungen im Jahr 2021. Es waren wieder zahlreiche Aufgaben zu bewältigen wie beispielsweise die Erweiterung des Kindergartens, die Erschließung der Baugebiete Stockäcker und Landenbach. Auch das kommende Jahr bringe wieder zahlreiche zu bewältigende Aufgaben mit sich. Zusätzlich habe man, wie überall, auch weiterhin noch viel Arbeit mit den Folgen der Coronapandemie. Bürgermeister Reichegger betonte nochmal, dass die mobilen Impfteams noch bis Februar in den Gemeinden Wehingen (Januar) und Gosheim (Dezember und Februar) im Einsatz seien.

Als kleines Dankeschön für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Gemeinderats am Ende der Sitzung ein kleines Präsent.

TOP 11 Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Der Gemeinderat erkundigt sich noch nach dem Stand der Erweiterung der gemeindeeigenen Erddeponie. Bürgermeister Reichegger teilte hierzu mit, dass man noch auf den finalen Bescheid des Landratsamts warte. Sobald dieser eingetroffen sei, werde man umgehend die weiteren Schritte veranlassen.

Bürgermeister Reichegger teilte auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums mit, dass das Protokoll der Sitzung vom 15.11.2021, die wegen fehlender Sitzungseinladung wiederholt werden musste, nach Abklärung der rechtlichen Voraussetzungen vorgelegt werde.

Bürgermeisterstellvertreter Stefan Blaschi bedankte sich im Namen des Gemeinderats bei Herrn Bürgermeister Reichegger und der Verwaltung für die geleistete Arbeit im Jahr 2021 und überreichte diesem ebenfalls ein Präsent.

Bürgermeister Reichegger bedankte sich bei den beteiligten Mitgliedern, wünschte allen Anwesenden Gesundheit sowie frohe Weihnachten.

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